Wohngebäudeversicherung Lexikon
Alle Einschlüsse und Begriffe zur Wohngebäudeversicherung verständlich erklärt
A
Ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren, die sich außerhalb des versicherten Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden.
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, sofern diese jedoch der Ver- bzw. Entsorgung des versicherten Gebäude dienen und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung eines Anprall/Absturz unbemannter Flugkörper, seiner Teile oder seiner Ladung.
Aufprall eines Luftfahrzeugs
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung eines Aufprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Kosten für das Aufräumen, den Abbruch und das Abfahren beschädigter Sachen sowie für Kosten der Ablagerung und Vernichtung beschädigter Sachen.
Aufräumkosten für Bäume
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Kosten, für die Entfernung und Beseitigung umgestürzter Bäume, nach einem Versicherungsfall, z.B. Sturm.
Aquarien
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Aquarien.
B
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung eines beitragsfreien Versicherungsschutzes im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung eines beitragsfreien Versicherungsschutzes im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.
Bewegungs- und Schutzkosten
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Kosten, die durch Bewegung, Schutz oder Veränderung anderer Sachen entstehen, um beschädigte oder zerstörte Sachen wiederherzustellen.
Bruchschäden an Armaturen
Gemeint sind in der Wohngebäudeversicherung Bruchschäden an Armaturen, in Zusammenhang mit einem Leitungswasserschaden, innerhalb des versicherten Gebäude.
Bruch- und Frostschäden an Wasch- und Spülmaschinenschläuchen
Gemeint sind in der Wohngebäudeversicherung Bruch- und Frostschäden an Waschmaschinen- und Spülmaschinenschläuchen.
D
Dekontaminationskosten
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Kosten, die entstehen können, für die Entseuchung bzw. Dekontamination von Erdreich, nach einem Versicherungsfall.
E
Elementarschäden
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch Elementargefahren wie z.B. Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch und ggfs. auch Rückstau.
F
Fahrzeuganprall
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch den Anprall von Kraftfahrzeugen.
Feuerrohbauversicherung
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung einer beitragsfreien Feuerrohbauversicherung für einen vertraglich bestimmten Zeitraum.
Frostschäden an Armaturen
Gemeint sind in der Wohngebäudeversicherung Schäden durch Frost an Armaturen (z.B. Wasserhähne, Ventile) innerhalb des versicherten Gebäude.
Frost- und Bruchschäden an Gasrohren innerhalb des Gebäudes
Gemeint sind in der Wohngebäudeversicherung Frost- und Bruchschäden an Gasleitungen, welche innerhalb des versicherten Gebäude liegen.
Frost- und Bruchschäden an Gasrohren außerhalb des Gebäudes
Gemeint sind in der Wohngebäudeversicherung Frost- und Bruchschäden an Gasrohren außerhalb des versicherten Gebäudes, jedoch auf dem Versicherungsgrundstück, welche der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Frost- und Bruchschäden an Gasrohren außerhalb des Grundstücks
Gemeint sind in der Wohngebäudeversicherung Frost- und Bruchschäden an Gasrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, die allerdings der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und für die der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Frost- und Bruchschäden an Klima‑,Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen
Gemeint sind in der Wohngebäudeversicherung Frostschäden an Einrichtungen wie Klima‑, Wärmepumpen- und Solarheizungen innerhalb des versicherten Gebäude, Frost- und Bruchschäden an den Rohren der genannten Anlagen innerhalb des versicherten Gebäude, sowie Frost- und Bruchschäden an Rohren dieser Anlagen außerhalb des versicherten Gebäude, soweit diese Rohre der Versorgung dienen.
Frost- und Bruchschäden an Zisternenanlagen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Frost- und Bruchschäden an Zisternenanlagen.
Fussbodenheizung
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Rohrbruchschäden an Fußbodenheizungen, sowie Leitungswasserschäden durch Fußbodenheizungen. Fußbodenheizungen und ähnliche Heizsysteme sind als gefahrerhebliches Risikomerkmal immer bei der Beantragung einer Wohngebäudeversicherung anzugeben.
G
Gebäudebeschädigungen durch Einbruch
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden, die durch Einbruch oder Einbruchversuch an Türen, Fenstern, Schlössern oder Rollläden entstehen.
Gebäudebeschädigung durch Vandalismus
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch mutwillige Sachbeschädigung, z.B. Graffiti.
Glasversicherung — Glasbruch
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden an Gebäudeverglasungen durch Bruch. Üblicherweise ist hierfür zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung eine separate Glasversicherung abzuschließen.
Grobe Fahrlässigkeit
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung des Verzicht auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. Als grob fahrlässig gilt z.B. das Laufenlassen von Wasch- oder Spülmaschinen während der Abwesenheit.
Grundstücksbestandteile (Sonstige)
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von sonstigen Grundstücksbestandteilen (z.B. Zäune).
Grundstücksbestandteile (Gartenbepflanzung)
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Gartenbepflanzung.
H
Hotelkosten
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Kosten für eine Hotelunterbringung bei vorübergehender Unbewohnbarkeit der Wohnung bzw. des versicherten Hauses aufgrund eines Versicherungsfalles.
I
Implosionsschäden
Gemeint sind in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Implosionsschäden. Unter Implosion versteht man den plötzlichen, unvorhersehbaren Zusammenfall eines Hohlkörpers, durch äußeren Überdruck, infolge eines inneren Unterdruckes.
Innere Unruhen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden, die auf Innere Unruhen zurückzuführen sind.
Innovationsklausel
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung einer Vereinbarung, nach der künftige, nicht beitragsrelevante Bedingungsverbesserungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag gelten sollen.(Innovationsklausel)
L
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung einer Garantie-Erklärung des Versicherers, nach der das zugrundeliegende Bedingungswerk in keinem Punkt zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. abweicht.
M
Marderbiss an Dämmungen und Unterspannbahnen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch Marderbiss an Dämmungen oder Unterspannbahnen auf dem Dach des versicherten Gebäudes.
Marderbiss an elektrischen Leitungen und Anlagen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch Marderbiss an elektrischen Leitungen und Anlagen im versicherten Gebäude.
Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Mehrkosten, die entstehen können, infolge behördlicher Auflagen, auf Grundlage von vor Eintritt des Versicherungsfalles erlassener Verordnungen. Gute Wohngebäudetarife sehen für diese Kostenposition mind. 50.000 EUR in den Bedingungen vor.
Mehrkosten durch behördliche Auflagen für Restwerte
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass wieder verwertbare Reste nach einem Schadensfall, aufgrund behördlicher Beschränkungen oder Auflagen, nicht mehr verwendet werden dürfen.
Mehrkosten infolge Preissteigerung
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Mehrkosten infolge Preissteigerung, zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der tatsächlichen Wiederherstellung des versicherten Gebäudes.
Medienverluste infolge eines Rohrbruchs
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung, die Mitversicherung von Kosten, für den eventuellen Mehrverbrauch an Wasser (ggfs. auch Gas) nach einem versicherten Rohrbruch.
Mietverlust für gewerblich genutzte Räume
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung eines Mietausfall oder des ortsüblichen Mietwerts für gewerblich genutzte Räume nach einem Versicherungsfall.
Mietverlust für private Wohnräume
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung eines Mietausfalls wegen berechtigter Mietminderung, bzw. bei Eigennutzung im Falle der Unbewohnbarkeit, der ortsübliche Mietwert, nach einem versicherten Schadensfall.
N
Nebengebäude
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von auf dem Grundstück vorhandener Nebengebäuden wie z.B. Gartenhäuser oder Schuppen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Beantragung erforderlich ist.
Nutzwärmeschäden
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie absichtlich einem Nutzfeuer oder der Wärme zu Bearbeitungs- oder sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
P
Photovoltaik-Anlage
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Photovoltaik-Anlagen, welche auf dem versicherten Gebäude montiert sind. Bei einigen Versicherungstarifen ist es jedoch, zur Vermeidung einer möglichen Unterversicherung, erforderlich, dass der Wert der Photovoltaik-Anlage auch in der Wertermittlung für die Gebäudeversicherungssumme zu berücksichtigen ist.
R
Rauch
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch Rauch, die nicht Folge eines versicherten Brandes sind, z.B. plötzlich austretender Rauch aus Trocknungs-/Feuerungs- und /Heizungsanlagen.
Regenwasser
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden an Wand- und Bodenbelägen durch unmittelbare Einwirkung von Regenwasser. Ausgeschlossen bleiben allerdings regelmäßig Schäden durch z.B. nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster.
Regenabflussrohre innerhalb des Gebäudes
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch Wasser aus Regenabflussrohren, die innerhalb versicherter Gebäude verlegt sind.
Regenwasser aus Zisternen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch Regenwasser aus Zisternen.
Rohrverstopfung
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Kosten, für die Beseitigung einer Rohrverstopfung.
Ruß
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch Ruß, die nicht Folge eines versicherten Brandes sind, z.B. plötzlich austretender Ruß aus Trocknungs-/Feuerungs- und Heizungsanlagen.
Rückreisekosten
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Mehraufwendungen, welche durch vorzeitigen Urlaubsabbruch aufgrund eines Versicherungsfalles entstehen.
Rückstau
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch witterungsbedingten Rückstau des Straßenkanals im Rahmen einer Elementarversicherung.
S
Sachverständigenkosten
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Kosten, die aufgrund des bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahrens entstehen und die zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen.
Schadenabwendungs- und Minderungskosten
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Kosten, die für aus Sicht des Versicherungsnehmers, geeignete Maßnahmen zur Abwehr oder Minderung eines Schadens entstehen.
Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch wärmetragende Flüssigkeiten wie z.B. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Fußbodenheizungen, Klima- und Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Schmelzwasser
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden an Wand- und Bodenbelägen durch unmittelbare Einwirkung von Schmelzwasser. Ausgeschlossen bleiben allerdings regelmäßig Schäden durch z.B. nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster.
Sengschäden
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von reinen Sengschäden, die nicht Folge eines versicherten Brandes sind.
U
Überschallknall
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch einen Überschallknall.
Überspannungsschäden
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Überspannungsschäden durch Blitz an elektrischen Einrichtungen.
V
Verpuffung
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Vorsorgebetrag für werterhöhende Baumaßnahmen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung einer Vereinbarung, nach der im Rahmen der Gleitenden Neuwertversicherung auch insoweit Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Wert des Gebäudes durch wertsteigernde Baumaßnahmen innerhalb der laufenden Versicherungsperiode erhöhen sollte
W
Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Frost- und Bruchschäden an privat genutzten Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die sich innerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, aber nicht der Ver- oder Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen.
Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Frost- und Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren von privat genutzten Gebäuden, welche sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, sofern diese aber der Ver-/Entsorgung des versicherten Gebäude dienen und für welche der Versicherungsnehmer auch die Gefahr trägt.
Wiederaufforstung von Gartenanlagen
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung, die Mitversicherung von Kosten, für die Wiederherstellung und Wiederaufforstung von Gartenanlagen nach einem Versicherungsfall, z.B. Sturm.
Wasserbetten
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Wasserbetten.
Z
Zubehör außerhalb des versicherten Gebäudes
Gemeint ist in der Wohngebäudeversicherung die Mitversicherung von Zubehör (zur Instandhaltung bzw. /Gebäudenutzung dienliche Sachen), das sich zwar außerhalb des versicherten Gebäudes, aber auf dem Versicherungsgrundstück befindet.
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