Versicherungskaufmann · Versicherungsmakler §34d GewO Fachlich geprüftMehr über den Experten
Fachlich geprüft von Andreas Quast. Die Angaben zur Ruheversicherung (Umfang, Abstellort, 18-Monats-Frist) sind gegen Abschnitt H der Musterbedingungen AKB abgeglichen, die Winterreifenpflicht gegen § 2 Abs. 3a StVO und die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit gegen § 81 Abs. 2 VVG.
Im Winter bleibt Ihr Wohnmobil versichert, egal ob es zugelassen bleibt, ein Saisonkennzeichen trägt oder abgemeldet ist. Was sich unterscheidet, ist der Umfang: Außerhalb der Zulassung gilt nur eine Ruheversicherung, und die verlangt einen geschützten Abstellplatz. Die meisten Fragen, die mich im Herbst erreichen, drehen sich nicht um den Tarif, sondern um den Stellplatz, die Batterie und darum, wer für Frostschäden an der Wasseranlage aufkommt. Hier gehe ich die drei Varianten durch und sage, wo der Schutz aufhört (Stand 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Saisonkennzeichen gilt für mindestens zwei und höchstens elf Monate. Außerhalb der Saison läuft automatisch eine Ruheversicherung.
- Die Ruheversicherung deckt Haftpflicht und Teilkasko, aber nur, wenn das Fahrzeug in einer Garage, Halle oder auf einem umfriedeten Platz abseits öffentlicher Straßen steht.
- Wer abmeldet, hat bis zu 18 Monate Zeit für die Wiederzulassung. Danach endet der Vertrag ohne Kündigung.
- Standschäden wie entladene Batterien, Standplatten an den Reifen oder spröde Dichtungen gelten als Verschleiß und sind nicht versichert.
- Damit die Schadenfreiheitsklasse steigt, sollte die Saison mindestens sechs Monate dauern.
Welche Möglichkeiten habe ich für die Wintermonate?
Grundsätzlich gibt es drei Wege. Welcher passt, hängt vor allem davon ab, ob Sie im Winter überhaupt fahren wollen und wo das Fahrzeug steht.
| Variante | Versicherungsschutz im Winter | Beitrag und Kfz-Steuer | Fahren erlaubt? |
|---|---|---|---|
| Ganzjährig zugelassen | voller Vertragsumfang (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko) | für zwölf Monate | ja |
| Saisonkennzeichen | außerhalb der Saison Ruheversicherung: Haftpflicht und Teilkasko | nur für die Saisonmonate | nein, auch nicht kurz auf öffentlichen Straßen |
| Außer Betrieb gesetzt | Ruheversicherung für bis zu 18 Monate | kein Beitrag, keine Kfz-Steuer | nein, erst nach Wiederzulassung |
Wer im Winter auch mal zum Skifahren oder zu einem Stellplatz im Süden aufbricht, ist mit der ganzjährigen Zulassung meist besser bedient. Für alle anderen ist das Saisonkennzeichen, etwa von März bis Oktober, die bequemste Lösung: Sie müssen nichts ummelden, und der Schutz wechselt von selbst in die Ruheversicherung. Wie das genau funktioniert, habe ich unter Was ist eine Saisonkennzeichenversicherung? zusammengefasst.
Was deckt die Ruheversicherung und wo muss das Fahrzeug stehen?
Die Ruheversicherung ist in den Musterbedingungen der Kfz-Versicherung (AKB, Abschnitt H) geregelt. Sie umfasst die Haftpflicht und, falls Sie vorher Teil- oder Vollkasko hatten, die Teilkasko. Damit sind unter anderem abgedeckt:
- Brand und Explosion, etwa durch einen Kabelbrand in der Halle
- Diebstahl des Fahrzeugs und fest eingebauter Teile
- Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
- je nach Tarif Marderbiss und Folgeschäden daran
Eine Vollkasko ruht dagegen. Beschädigt beim Rangieren in der Halle jemand Ihr Fahrzeug, zahlt die Haftpflicht des Verursachers. Ist der nicht zu ermitteln, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Die eigentliche Falle ist der Abstellort. Das Wohnmobil muss in einem geschlossenen Raum wie einer Garage oder Halle stehen oder auf einem umfriedeten Abstellplatz, also einem Grundstück mit Zaun, Mauer oder Hecke und abschließbarer Einfahrt. Die offene Wiese hinter dem Haus oder der Straßenrand erfüllen das nicht. Steht das Fahrzeug dort, kann der Versicherer im Schadenfall leistungsfrei sein. Ob ein Carport genügt, legen die Bedingungen unterschiedlich aus. Fragen Sie in diesem Fall vorher schriftlich nach.
Welche Winterschäden sind nicht versichert?
Wohnmobile stehen oft viele Monate am Stück. Dabei entstehen Schäden, die keine Versicherung übernimmt, weil sie als Verschleiß oder vermeidbar gelten. Dazu gehören Standplatten an den Reifen, eine tiefentladene Aufbaubatterie und spröde gewordene Dichtungen. Auch Schimmel durch fehlende Lüftung zählt meist dazu. Welche Fälle bei Feuchtigkeit trotzdem gedeckt sein können, steht unter Welche Versicherung ist bei Schimmel im Wohnmobil zuständig?
Frostschäden an Frischwassertank, Leitungen oder Boiler sind in der üblichen Kasko nicht mitversichert. Wasser vor dem ersten Frost vollständig ablassen und die Ventile offen lassen: Das ist die günstigste Absicherung, die es gibt. Persönliche Sachen an Bord, etwa Bettzeug, Geschirr oder Fahrräder, deckt die Kasko ebenfalls nicht. Wer das Fahrzeug über Monate teilweise eingeräumt lässt, sollte eine Inhaltsversicherung als Baustein prüfen oder die Sachen mit nach Hause nehmen.
Was gilt, wenn ich im Winter fahre?
Bei Glätte, Schnee oder Eis gilt in Deutschland die situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO. Ohne passende Bereifung droht nicht nur ein Bußgeld. Bei einem Unfall zahlt Ihre Haftpflicht zwar den Schaden des anderen, die Kasko kann ihre Leistung aber wegen grober Fahrlässigkeit kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG), sofern Ihr Tarif darauf nicht verzichtet. Einen solchen Verzicht bieten viele Wohnmobiltarife inzwischen an; in den Bedingungen steht er meist als „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“.
Welche Bausteine im Winter sinnvoll sind, von Schneedruck bis Inhaltsschutz, und wie sich die Tarife unterscheiden, sehen Sie im Vergleich der Wohnmobilversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Verliere ich mit einem Saisonkennzeichen meinen Schadenfreiheitsrabatt?
Nein. Damit Sie jedes Jahr eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen, verlangen die meisten Versicherer aber eine Saison von mindestens sechs Monaten. Eine Saison von April bis September reicht dafür, eine von Mai bis August nicht.
Darf ich mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison zur Hauptuntersuchung fahren?
Grundsätzlich nein, denn außerhalb der Saison sind Fahrten auf öffentlichen Straßen nicht versichert. Legen Sie die Hauptuntersuchung am besten in die Saisonmonate. Geht das nicht, klären Sie die Fahrt vorher mit Zulassungsstelle und Versicherer ab oder nutzen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
Was passiert, wenn ich das Wohnmobil länger als 18 Monate abgemeldet lasse?
Dann endet der Vertrag samt Ruheversicherung automatisch. Ihr Schadenfreiheitsrabatt ist damit nicht sofort verloren, lässt sich aber nur innerhalb bestimmter Fristen auf einen neuen Vertrag übertragen. Die Details stehen in Ihren Bedingungen.
Reicht ein Stellplatz auf einem offenen Campingplatz für die Ruheversicherung?
In der Regel nicht. Ein Winterlager auf einem eingezäunten und nachts verschlossenen Gelände kann ausreichen, eine frei zugängliche Stellfläche nicht. Lassen Sie sich im Zweifel vom Versicherer bestätigen, dass der Platz als umfriedet gilt.
Haftet der Hallenbetreiber, wenn meinem Wohnmobil im Winterlager etwas passiert?
Nur, wenn er den Schaden verschuldet hat, und oft nur bis zu einer im Einstellvertrag begrenzten Summe. Die Teilkasko bleibt deshalb auch in der Halle wichtig. Lesen Sie den Einstellvertrag vor der Unterschrift auf Haftungsgrenzen durch.
Kann ich mitten im Winter vom Saisonkennzeichen auf ganzjährig wechseln?
Ja, dafür müssen Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden und die neue Zulassung dem Versicherer mitteilen. Rechnen Sie mit Gebühren für die Ummeldung und neue Kennzeichen. Wer ohnehin kündigen oder wechseln will, findet die Fristen unter Wie kann ich meine Wohnmobilversicherung kündigen?