Zusatzversicherung Heilpraktiker Vergleich
Zusatzversicherung Brille Vergleich
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Versicherungsvergleich Heilpraktiker Zusatzversicherung — Zusatzversicherung Brille Preisvergleich
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Und so können Sie bei uns die beste Zusatzversicherung für Heilpraktiker und beste Zusatzversicherung für Brillen finden
Geben Sie für den Heilpraktiker Zusatzversicherung Versicherungsvergleich zunächst Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Berufsstatus an. Setzen Sie ein „Ja“ bei der Wahl Ergänzungstarif und wählen Sie „inkl. Heilpraktikerleistungen“ aus. Wenn Sie Brillen- oder Kontaktlinsenträger sind, wählen Sie zusätzlich „hohe Erstattung“ bei Sehhilfen aus. Jetzt brauchen Sie nur noch den Zusatzversicherung Vergleich durch Drücken des „Berechnung starten“-Buttons aktivieren und erhalten innerhalb weniger Sekunden Ihre gewünschten Tarife für die Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen im Vergleich von verschiedenen Versicherungsanbietern angezeigt. Wenn Ihnen eine der dort angezeigten Krankenzusatzversicherungen gefällt, so können Sie dieses auf unserer Webseite auch gleich direkt online beantragen.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zur Zusatzversicherung für Heilpraktiker sowie Zusatzversicherung für Brillen
Wissenswertes zur Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brillen Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Leistungsfall
Was zahlt die Krankenzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen nur einen Grundschutz für den Krankheitsfall.
Sie möchten aber darüber hinaus lieber die bestmögliche medizinische Versorgung – z.B. ein Einbettzimmer im Krankenhaus und die Behandlung durch den Chefarzt oder sie bevorzugen die Behandlung durch einen Heilpraktiker?
Dann empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung, welche die Zusatzkosten, die über den gesetzlichen Kassenschutz hinausgehen, übernimmt.
Krankenzusatzversicherungen können für verschiedene Leistungen bzw. Leistungsbereiche abgeschlossen werden:
- Ambulante Heilbehandlung, z.B. auch Naturheilverfahren oder Behandlungen durch Heilpraktiker
- Sehhilfen (Brillen und/ oder Kontaktlinsen)
- Stationäre Heilbehandlung, also Krankenhausaufenthalte, z.B. die Kosten für Wahlleistungen wie 1- oder 2‑Bettzimmer und/ oder privatärztliche Behandlung
- Zahnbehandlung und/oder Zahnersatz
- Pflegekosten
- Krankenhaustagegeld
- Krankentagegeld
Was zahlt die Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Brille?
Für Therapien der Alternativmedizin zahlen die gesetzlichen Krankenkassen dem Versicherten in der Regel nichts.
Wer bei gesundheitlichen Beschwerden lieber zum Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheilverfahren gehen möchte, für den empfiehlt sich der Abschluss einer Ergänzungsversicherung bzw. ambulanten Krankenzusatzversicherung, die diese alternativen Behandlungen einschließt und bezahlt.
Je nach Tarif der Krankenzusatzversicherung werden Leistungen erbracht für:
- Homöopathie
- Osteopathie
- Akupunktur
In der Regel erstattet die Krankenzusatzversicherung einen festgelegten Anteil der anfallenden Kosten bis zu einem jährlichen vertraglich vereinbarten Höchstbetrag.
Die Kostenübernahme für Sehhilfen gehört zu den Leistungen, die die Gesetzliche Krankenversicherung in den vergangenen Jahren auf ein Minimum beschränkt hat. Nur bei besonderen medizinischen Merkmalen ist die Kostenübernahme für Sehhilfen möglich. Medizinisch notwendige therapeutische Sehhilfen werden von der GKV übernommen.
Brillen und Kontaktlinsen müssen Versicherte der GKV meist selbst bezahlen.
Eigentlich gehören Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen, bei Fehlsichtigkeit und Erkrankungen der Augen zu den Hilfsmitteln einer Behandlung. Obwohl jedoch nach den gesetzlichen Vorlagen notwendige Hilfsmittel zum Leistungsspektrum der Krankenkassen gehören, ist die Übernahme der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen stark beschränkt worden. Aus dem vom Gesetzgeber festgelegten Leistungskatalog der Krankenkassen sind die Sehhilfen inzwischen bis auf eng definierte Ausnahmen verschwunden. Das bedeutet, dass Versicherte, die eine Brille benötigen, fast immer die gesamten Kosten selbst tragen müssen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Sehhilfen für versicherte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden Sehhilfen nur noch bei einer Sehschwäche übernommen, wenn entsprechend der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation WHO eine Sehbeeinträchtigung auf beiden Augen von mindestens der Stufe 1 entspricht. Dies ist der Fall, wenn auf einem Auge Blindheit vorliegt und das andere Auge eine Sehschwäche nach dem Diagnoseschlüssel H 54. 1 hat oder auf beiden Augen eine Sehschwäche nach dem Diagnoseschlüssel H 54. 2 festgestellt worden ist. Daraus ergibt sich, dass für verordnete Sehhilfen die Übernahme durch die Krankenkasse nur möglich ist, wenn auf beiden Augen trotz Korrekturen und Sehhilfen die Sehschärfe maximal 0,3 beträgt, was einer Sehleistung von maximal 30 Prozent entspricht. Bildschirmlesegeräte können in ganz bestimmten Fällen in einem extrem eng gefassten Rahmen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Eine Brillenzusatzversicherung erstattet bis zu jährlichen Höchstgrenzen die Kosten für:
- Brillen
- Kontaktlinsen
- Sonnenbrillen mit Sehstärken
Was zahlt die Zahnzusatzversicherung?
Hochwertiger Zahnersatz wie z.B. Implantate, Kronen oder Brücken ist teuer und die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur etwa die Hälfte einer medizinischen Grundversorgung.
Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor den hohen Kosten beim Zahnarzt.
Erstattet werden bis zu bestimmten Höchstbeträgen die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz.
Eine gute bzw. leistungsstarke Zahnzusatzversicherung leistet darüber hinaus auch für Zahnreinigungen.
Für Kinder und Jugendliche sind zudem Angebote anzuraten, die auch für kieferorthopädische Behandlungen zahlen.
Was zahlt die Krankenhaustagegeldversicherung?
Mit einer relativ günstigen Krankenhaustagegeldversicherung können die Kosten abgedeckt werden, die durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zusätzlich entstehen, wie beispielsweise die gesetzliche Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten in Höhe von 10 Euro täglich für die ersten 28 Tage, die Kosten für Telefon, Fernsehen oder Internet, oder auch die Aufwendungen für eine eventuell benötigte Haushaltshilfe.
Was zahlt die Krankentagegeldversicherung?
Mit einer Krankentagegeldversicherung können im Krankheitsfall mögliche Einkommens- bzw. Verdienstausfälle ausgeglichen werden.
Für Arbeitnehmer ist aufgrund der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber eine Absicherung über eine Krankentagegeldversicherung ab der 7. Woche bzw. ab dem 43. Krankheitstag möglich bzw. sinnvoll.
Selbstständige und Freiberufler können Ihre Krankentagegeldversicherung je nach Versicherungsgesellschaft und Krankentagegeld-Tarif schon bereits ab dem 4. Krankheitstag versichern.
Das vereinbarte Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen, nicht übersteigen.
Was muss man beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung beachten?
Bei der Antragstellung für eine Krankenzusatzversicherung sind alle für die Beurteilung des Risikos erheblichen Umstände anzugeben.
Erheblich sind alle Umstände, nach denen im Versicherungsantrag ausdrücklich gefragt wird. Alle Antragsfragen sind deshalb vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unrichtige Angaben oder verschwiegene Tatsachen berechtigen den Versicherer vom Vertrag zurückzutreten bzw. keine Leistung zu erbringen.
Durch die Unterschrift auf dem Krankenversicherungsantrag erklärt sich der Versicherte einverstanden mit Anfragen seitens des Versicherers bei behandelnden Ärzten, Versicherungsunternehmen und ‑trägern (z.B. Berufsgenossenschaften) und Behörden. Er entbindet diese mit seiner Unterschrift von der Schweigepflicht. Die Einwilligung für die Auskunftserteilung gilt für die gesamte Vertragsdauer der Krankenzusatzversicherung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bei der sämtliche Familienmitglieder in der Regel beitragsfrei mitversichert sind, ist in der privaten Krankenzusatzversicherung für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu entrichten.
Tipp: Die privaten Krankenversicherer erbringen üblicherweise keine Leistungen für stationäre Kuraufenthalte, da diese in der Regel über die gesetzlichen Rententräger abgedeckt sind. Für Personen ohne einen Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt sich — und wird auch von einigen Versicherern angeboten — der zusätzliche Abschluss eines sog. Kurtarifes.
Was muss man im Krankheitsfall in der Krankenzusatzversicherung beachten?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die behandelnden Ärzte oder Krankenhäuser direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, sind Sie als Privatversicherter der Vertragspartner des Arztes und erhalten von diesem auch die entsprechenden Rechnungen. Für verordnete Medikamente etc. müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen.
Damit eine Leistungspflicht seitens des Versicherers begründet wird, gilt es folgende Punkte zu beachten:
- die Wartezeiten müssen grundsätzlich erfüllt sein.
- ein Versicherungsfall ist nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
- Rechnungen — auch unbezahlte — müssen im Original vorgelegt werden und spezifiziert sein. Insbesondere müssen Sie den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, Behandlungsdaten und Leistungen des Arztes mit Ziffern der Gebührenordnung enthalten. Die eventuell von einem anderen Versicherer oder Kostenträger erbrachten Leistungen müssen von diesem auf den betreffenden Rechnungsbelegen bestätigt sein.
- Wird nur Krankenhaustagegeld beansprucht, ist als Nachweis eine Bescheinigung des Krankenhauses über die stationäre Heilbehandlung einzureichen, die den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit sowie das Aufnahme- und das Entlassungsdatum enthält.
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es bei der Krankenzusatzversicherung?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (üblich sind 2–3 Jahre).
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert er seine Leistungen, so kann das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gekündigt werden.
Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Bei Tod endet das Versicherungsverhältnis automatisch.
Tipp: Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist. (Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
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