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Was ist ein Versicherungsmakler?
Aktualisiert: 04. August 2026 · Veröffentlicht: 09. Juli 2019
Versicherungskaufmann · Versicherungsmakler §34d GewO Fachlich geprüftAktualisiert: 04.08.2026Mehr über den Experten
Fachlich geprüft mit Blick auf die rechtliche Stellung des Maklers nach §34d GewO, die Rolle als Sachwalter des Kunden, Haftung und Vergütung.
Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland sind rund 47.000 Versicherungsmakler registriert (DIHK-Vermittlerregister, Stand: Juli 2026) – neben gut 125.000 Versicherungsvertretern.
- Ein Versicherungsmakler arbeitet mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als „Sachwalter“ des Kunden – er steht rechtlich in Ihrem Lager, nicht im Lager des Versicherers.
- Grundlage ist ein Maklerauftrag; vergütet wird der Makler über Courtagen der Versicherer – für Sie entstehen in der Regel keine Gebühren.
- Ihre Vorteile: marktweiter Vergleich, durchdachte Absicherungskonzepte, ein Ansprechpartner für alle Verträge und Unterstützung im Schadenfall.
- Grenze des Modells: Direktversicherer, die keine Courtage zahlen, tauchen in der Maklerpalette meist nicht auf.
Versicherungsmakler – was versteht man darunter?
Ein Versicherungsmakler ist ein Versicherungsvermittler, der mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO im Auftrag des Kunden – nicht des Versicherers – tätig wird. Er vergleicht die Tarife vieler Gesellschaften, vermittelt den passenden Vertrag und betreut ihn dauerhaft, auch im Schadenfall.
Der Bundesgerichtshof bezeichnet den Makler seit 1985 als „Sachwalter“ des Kunden: an keine Gesellschaft gebunden, nicht weisungsabhängig, allein den Interessen des Kunden verpflichtet. Grundlage der Zusammenarbeit ist in der Regel ein Maklerauftrag.
Von den rund 179.000 registrierten Versicherungsvermittlern in Deutschland sind etwa 47.000 als Versicherungsmakler eingetragen (DIHK-Vermittlerregister, Stand: Juli 2026) – Tendenz seit Jahren steigend, während die Zahl der Vertreter sinkt. Auch Verbraucherschützer empfehlen regelmäßig, sich für einen echten Marktüberblick an einen Makler zu wenden.
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Mehr InformationenWelche Vorteile bietet ein Versicherungsmakler?
Sie fragen sich, ob auch Sie von der Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler profitieren? Ein Blick auf beide Seiten schafft Klarheit.
Ihre Nachteile, wenn Sie auf die Hilfe eines Versicherungsmaklers verzichten:
- ein stets komplizierter und unüberschaubarer werdender Versicherungsmarkt,
- großer bis unvertretbar hoher Zeitaufwand,
- hoher Kostenaufwand,
- viele verschiedene Ansprechpartner,
- die Gefahr, dass bei der Vielzahl der Angebote der Überblick verloren geht.
Diese Punkte führen dazu, dass das Produkt mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis oft nicht erkannt und somit auch nicht abgeschlossen wird.
Ihre Vorteile, wenn Sie die Unterstützung eines Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen:
- keine Bindung an einzelne Versicherungs- und Finanzkonzerne,
- große Angebotspalette,
- hohe Beratungskompetenz,
- durchdachte Absicherungskonzepte,
- trotz der Vielfalt – alles aus einer Hand,
- Unterstützung im Schadenfall,
- ständige Verwaltung und Betreuung der Verträge,
- stets nur ein Ansprechpartner,
- hohe Zeitersparnis,
- in der Regel keinerlei Gebühren oder Kosten.
Wie verdient ein Versicherungsmakler – und wo ist der Haken?
Einen versteckten Haken gibt es nicht – man muss nur wissen, wovon ein Makler lebt: von den Courtagen der Versicherungsgesellschaften, deren Tarife er vermittelt. Diese Vergütung ist in den Beiträgen bereits einkalkuliert; für Sie entstehen durch die Maklerbetreuung in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Eine Grenze hat das Modell allerdings: Direktversicherer, die keine Courtage zahlen, sind in der Angebotspalette eines Maklers meist nicht enthalten. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Versicherern, die den Leistungen und Preisen der Direktanbieter gleichkommen oder sie sogar übertreffen – ganz zu schweigen von Sparten, in denen jahrzehntelange Erfahrung und ein verlässliches Management die Basis für eine dauerhaft vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden.
Makler, Vertreter oder Versicherungsberater – worin liegt der Unterschied?
Neben dem Makler gibt es zwei weitere gesetzlich geregelte Rollen: den Versicherungsvertreter, der im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer vermittelt, und den Versicherungsberater, der ausschließlich gegen Honorar berät. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Versicherungsmakler | Versicherungsvertreter | Versicherungsberater | |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 34d Abs. 1 GewO | § 34d Abs. 1 GewO; gebundene Vertreter: § 34d Abs. 7 GewO | § 34d Abs. 2 GewO |
| Steht im Lager | des Kunden („Sachwalter“) | des Versicherers | des Kunden |
| Angebotsauswahl | marktweit, viele Gesellschaften | ein Versicherer oder feste Partner | marktweit, auch Nettotarife ohne Provision |
| Vergütung | Courtage vom Versicherer | Provision vom Versicherer | Honorar vom Kunden; Provisionsannahme untersagt |
| Eintragungen im Vermittlerregister | 47.244 | 125.052 (davon 97.780 gebunden) | 338 |
Quelle: DIHK-Registerstatistik zum Versicherungsvermittlerregister, Stand: 1. Juli 2026.
Ob ein Vermittler tatsächlich als Makler zugelassen ist, prüfen Sie jederzeit selbst im öffentlichen Vermittlerregister unter vermittlerregister.info – wir sind dort unter der Nummer D‑AW5I-K9AFY-84 als Versicherungsmakler eingetragen.
Wir sind überzeugt, dass Sie als Kunde in allen Versicherungsfragen nur das Beste verdient haben – und deshalb bei einem Maklerunternehmen wie uns gut aufgehoben sind.
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