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Was ist ein Versicherungsmakler?

Aktualisiert: 04. August 2026  ·  Veröffentlicht: 09. Juli 2019

Fach­lich geprüft mit Blick auf die recht­li­che Stel­lung des Mak­lers nach §34d GewO, die Rol­le als Sach­wal­ter des Kun­den, Haf­tung und Vergütung.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • In Deutsch­land sind rund 47.000 Ver­si­che­rungs­mak­ler regis­triert (DIHK-Ver­mitt­ler­re­gis­ter, Stand: Juli 2026) – neben gut 125.000 Versicherungsvertretern.
  • Ein Ver­si­che­rungs­mak­ler arbei­tet mit Erlaub­nis nach § 34d Abs. 1 GewO als „Sach­wal­ter“ des Kun­den – er steht recht­lich in Ihrem Lager, nicht im Lager des Versicherers.
  • Grund­la­ge ist ein Mak­ler­auf­trag; ver­gü­tet wird der Mak­ler über Cour­ta­gen der Ver­si­che­rer – für Sie ent­ste­hen in der Regel kei­ne Gebühren.
  • Ihre Vor­tei­le: markt­wei­ter Ver­gleich, durch­dach­te Absi­che­rungs­kon­zep­te, ein Ansprech­part­ner für alle Ver­trä­ge und Unter­stüt­zung im Schadenfall.
  • Gren­ze des Modells: Direkt­ver­si­che­rer, die kei­ne Cour­ta­ge zah­len, tau­chen in der Mak­ler­pa­let­te meist nicht auf.

Ver­si­che­rungs­mak­ler – was ver­steht man darunter?

Ein Ver­si­che­rungs­mak­ler ist ein Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler, der mit einer Erlaub­nis nach § 34d Abs. 1 GewO im Auf­trag des Kun­den – nicht des Ver­si­che­rers – tätig wird. Er ver­gleicht die Tari­fe vie­ler Gesell­schaf­ten, ver­mit­telt den pas­sen­den Ver­trag und betreut ihn dau­er­haft, auch im Schadenfall.

Der Bun­des­ge­richts­hof bezeich­net den Mak­ler seit 1985 als „Sach­wal­ter“ des Kun­den: an kei­ne Gesell­schaft gebun­den, nicht wei­sungs­ab­hän­gig, allein den Inter­es­sen des Kun­den ver­pflich­tet. Grund­la­ge der Zusam­men­ar­beit ist in der Regel ein Maklerauftrag.

Von den rund 179.000 regis­trier­ten Ver­si­che­rungs­ver­mitt­lern in Deutsch­land sind etwa 47.000 als Ver­si­che­rungs­mak­ler ein­ge­tra­gen (DIHK-Ver­mitt­ler­re­gis­ter, Stand: Juli 2026) – Ten­denz seit Jah­ren stei­gend, wäh­rend die Zahl der Ver­tre­ter sinkt. Auch Ver­brau­cher­schüt­zer emp­feh­len regel­mä­ßig, sich für einen ech­ten Markt­über­blick an einen Mak­ler zu wenden.

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Mehr Infor­ma­tio­nen

Wel­che Vor­tei­le bie­tet ein Versicherungsmakler?

Sie fra­gen sich, ob auch Sie von der Zusam­men­ar­beit mit einem Ver­si­che­rungs­mak­ler pro­fi­tie­ren? Ein Blick auf bei­de Sei­ten schafft Klarheit.

Ihre Nach­tei­le, wenn Sie auf die Hil­fe eines Ver­si­che­rungs­mak­lers verzichten:

  • ein stets kom­pli­zier­ter und unüber­schau­ba­rer wer­den­der Versicherungsmarkt,
  • gro­ßer bis unver­tret­bar hoher Zeitaufwand,
  • hoher Kos­ten­auf­wand,
  • vie­le ver­schie­de­ne Ansprechpartner,
  • die Gefahr, dass bei der Viel­zahl der Ange­bo­te der Über­blick ver­lo­ren geht.

Die­se Punk­te füh­ren dazu, dass das Pro­dukt mit dem bes­ten Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis oft nicht erkannt und somit auch nicht abge­schlos­sen wird.

Ihre Vor­tei­le, wenn Sie die Unter­stüt­zung eines Ver­si­che­rungs­mak­lers in Anspruch nehmen:

  • kei­ne Bin­dung an ein­zel­ne Ver­si­che­rungs- und Finanzkonzerne,
  • gro­ße Angebotspalette,
  • hohe Bera­tungs­kom­pe­tenz,
  • durch­dach­te Absicherungskonzepte,
  • trotz der Viel­falt – alles aus einer Hand,
  • Unter­stüt­zung im Schadenfall,
  • stän­di­ge Ver­wal­tung und Betreuung der Verträge,
  • stets nur ein Ansprechpartner,
  • hohe Zeit­er­spar­nis,
  • in der Regel kei­ner­lei Gebüh­ren oder Kosten.

Wie ver­dient ein Ver­si­che­rungs­mak­ler – und wo ist der Haken?

Einen ver­steck­ten Haken gibt es nicht – man muss nur wis­sen, wovon ein Mak­ler lebt: von den Cour­ta­gen der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten, deren Tari­fe er ver­mit­telt. Die­se Ver­gü­tung ist in den Bei­trä­gen bereits ein­kal­ku­liert; für Sie ent­ste­hen durch die Mak­ler­be­treu­ung in der Regel kei­ne zusätz­li­chen Kosten.

Eine Gren­ze hat das Modell aller­dings: Direkt­ver­si­che­rer, die kei­ne Cour­ta­ge zah­len, sind in der Ange­bots­pa­let­te eines Mak­lers meist nicht ent­hal­ten. Dafür gibt es eine gan­ze Rei­he von Ver­si­che­rern, die den Leis­tun­gen und Prei­sen der Direkt­an­bie­ter gleich­kom­men oder sie sogar über­tref­fen – ganz zu schwei­gen von Spar­ten, in denen jahr­zehn­te­lan­ge Erfah­rung und ein ver­läss­li­ches Manage­ment die Basis für eine dau­er­haft ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit bilden.

Mak­ler, Ver­tre­ter oder Ver­si­che­rungs­be­ra­ter – wor­in liegt der Unterschied?

Neben dem Mak­ler gibt es zwei wei­te­re gesetz­lich gere­gel­te Rol­len: den Ver­si­che­rungs­ver­tre­ter, der im Auf­trag eines oder meh­re­rer Ver­si­che­rer ver­mit­telt, und den Ver­si­che­rungs­be­ra­ter, der aus­schließ­lich gegen Hono­rar berät. Die wich­tigs­ten Unter­schie­de auf einen Blick:

 Ver­si­che­rungs­mak­lerVer­si­che­rungs­ver­tre­terVer­si­che­rungs­be­ra­ter
Rechts­grund­la­ge§ 34d Abs. 1 GewO§ 34d Abs. 1 GewO; gebun­de­ne Ver­tre­ter: § 34d Abs. 7 GewO§ 34d Abs. 2 GewO
Steht im Lagerdes Kun­den („Sach­wal­ter“)des Ver­si­che­rersdes Kun­den
Ange­bots­aus­wahlmarkt­weit, vie­le Gesellschaftenein Ver­si­che­rer oder fes­te Partnermarkt­weit, auch Net­to­ta­ri­fe ohne Provision
Ver­gü­tungCour­ta­ge vom VersichererPro­vi­si­on vom VersichererHono­rar vom Kun­den; Pro­vi­si­ons­an­nah­me untersagt
Ein­tra­gun­gen im Ver­mitt­ler­re­gis­ter47.244125.052 (davon 97.780 gebunden)338

Quel­le: DIHK-Regis­ter­sta­tis­tik zum Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler­re­gis­ter, Stand: 1. Juli 2026.

Ob ein Ver­mitt­ler tat­säch­lich als Mak­ler zuge­las­sen ist, prü­fen Sie jeder­zeit selbst im öffent­li­chen Ver­mitt­ler­re­gis­ter unter vermittlerregister.info – wir sind dort unter der Num­mer D‑A­W5I-K9AFY-84 als Ver­si­che­rungs­mak­ler eingetragen.

Wir sind über­zeugt, dass Sie als Kun­de in allen Ver­si­che­rungs­fra­gen nur das Bes­te ver­dient haben – und des­halb bei einem Mak­ler­un­ter­neh­men wie uns gut auf­ge­ho­ben sind.

Ihr Ver­si­che­rungs­ver­glei­che-Team

Der Online-Ver­gleich stellt die im Rech­ner ver­füg­ba­ren Tari­fe bekann­ter Ver­si­che­rer über­sicht­lich gegen­über – mit Bei­trä­gen und Leis­tungs­merk­ma­len auf einen Blick.
Kos­ten­los, unver­bind­lich und mit direk­tem Weg zum Online-Antrag.

Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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