KFZ-Überblick
Kfz-Versicherung 2026: Alle Fahrzeugarten im Überblick
Fachlich geprüft mit Blick auf die Unterschiede der Fahrzeugarten (Zulassung, Kennzeichen, Kaskobedarf) und die beitragsbestimmenden Faktoren.
Ob Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger oder LKW: Die Kfz-Versicherung – beim PKW oft einfach Autoversicherung genannt – funktioniert überall nach denselben Grundregeln, aber jede Fahrzeugart hat ihre eigene Seite mit eigenem Rechner. Diese Übersicht bringt Sie in einer Minute zum passenden Vergleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzliche Pflicht (§ 1 PflVG) – ohne eVB-Nummer gibt es keine Zulassung.
- Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig – Faustregel: Neuwagen Vollkasko, ältere Fahrzeuge Teilkasko oder nur Haftpflicht.
- Den Beitrag bestimmen vor allem SF-Klasse, Typklasse und Regionalklasse.
- Wechsel-Stichtag ist der 30. November – bei Beitragserhöhung gilt zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
- Kleinfahrzeuge wie Mofa, Moped und E‑Scooter fahren mit Versicherungskennzeichen statt Zulassung.
Welches Fahrzeug möchten Sie versichern?
Zwei Klicks bis zur richtigen Seite – dort warten Rechner, Leistungen und Tarife für genau Ihr Fahrzeug.
Alle Fahrzeug-Versicherungen im Überblick
21 Fahrzeugarten, fünf Gruppen. Jede Kachel führt zur Spartenseite mit Online-Rechner, Leistungen und Kosten.
Auto & PKW
der Klassiker – mit dem größten Sparpotenzial
Motorrad & Zweirad
vom Mofa bis zur schweren Maschine
Camping & Anhänger
Wohnmobil, Wohnwagen und alles, was am Haken hängt
Nutzfahrzeuge & Landwirtschaft
für Betrieb, Baustelle und Hof
Sonderfahrzeuge
alles, was nicht ins Raster passt
Was ist eine Kfz-Versicherung?
§ 1 PflVG: Die gesetzliche Grundlage
Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwenden will, muss für sich und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ohne Versicherungsschutz gibt es keine Zulassung (Nachweis per eVB-Nummer) – und wer unversichert fährt, macht sich strafbar.
Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – was brauchen Sie?
Kfz-Haftpflicht (Pflicht)
Zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen – Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.Für jedes zugelassene Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben.
Teilkasko (freiwillig)
Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Sturm, Hagel, Brand und Marderbiss.Sinnvoll für Fahrzeuge mit mittlerem Restwert.
Vollkasko (freiwillig)
Alles aus der Teilkasko plus selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus.Faustregel: für Neuwagen und junge Gebrauchte die ersten 4–6 Jahre.
Alle Leistungsdetails und die Zuordnung nach Situation erklärt die PKW-Seite im Abschnitt Deckungsstufen im Detail.
Was bestimmt den Beitrag?
SF-Klasse
Je mehr unfallfreie Jahre, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt – von über 100 % Beitrag in SF 0 bis unter 20 % in hohen Klassen.SF-Klassen lassen sich übertragen, z. B. von Eltern auf Kinder.
Typklasse
Bewertet die Schadenbilanz Ihres Fahrzeugmodells – sparsame Kompakte kosten weniger als schadenträchtige Sportwagen.Wird jährlich vom GDV neu eingestuft.
Regionalklasse
Bewertet die Schadenbilanz Ihres Zulassungsbezirks – Land meist günstiger als Großstadt.Ebenfalls jährliche Neueinstufung.
Dazu kommen Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung, Abstellort und Zahlweise – alle drei Klassen ausführlich erklärt finden Sie auf der PKW-Seite. Wichtig fürs Sparen: Der Wechsel-Stichtag ist der 30. November – bei einer Beitragserhöhung haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht (alle Fristen im Detail). Die eVB-Nummer für Zulassung oder Ummeldung erhalten Sie nach dem Abschluss sofort digital – mehr zur eVB und Online-Zulassung.
Alle Fahrzeugarten im Vergleich: Kennzeichen und Pflicht
Welches Fahrzeug braucht welche Zulassung – und wo ist Kasko möglich? (Stand: Juli 2026)
| Fahrzeug | Kennzeichen & Pflicht | Kasko möglich? | Zur Seite |
|---|---|---|---|
| Auto & Zweirad | |||
| PKW | Amtliches Kennzeichen, Zulassung mit eVB | Teil- und Vollkasko | PKW-Vergleich |
| Motorrad | Amtliches Kennzeichen, oft Saisonkennzeichen | Teil- und Vollkasko | Motorrad |
| 125er / Roller bis 125 cm³ | Amtliches Kennzeichen (zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig) | Teilkasko möglich | 125er |
| Mofa / Moped | Versicherungskennzeichen (Jahr ab 1. März) | Teilkasko möglich | Mofa & Moped |
| E‑Scooter | Versicherungsplakette | teils Diebstahlschutz | E‑Scooter |
| Camping & Anhänger | |||
| Wohnmobil | Amtliches Kennzeichen, Zulassung mit eVB | Teil- und Vollkasko + Inventar | Wohnmobil |
| Wohnwagen | Eigene Zulassung und eigene Haftpflicht | Teil- und Vollkasko + Inventar | Wohnwagen |
| PKW-Anhänger | Eigene Zulassung ab 750 kg | Kasko gegen Diebstahl/Beschädigung | Anhänger |
| Pferdeanhänger / Bootstrailer | Eigene Zulassung | Kasko + Inventar/Ladung | Pferdeanhänger |
| Nutzfahrzeuge & Sonderfahrzeuge | |||
| Transporter bis 3,5 t | Amtliches Kennzeichen, Werkverkehr | Teil- und Vollkasko | Transporter |
| LKW | Amtliches Kennzeichen, Werk-/Güterverkehr getrennt | Teil- und Vollkasko | LKW-Überblick |
| Traktor | Amtliches oder grünes Kennzeichen | Teil- und Vollkasko | Traktor |
| Quad / Trike | Amtliches Kennzeichen | Teil- und Vollkasko | Quad |
| Microcar | Versicherungskennzeichen | Teilkasko möglich | Microcar |
| Segway | Versicherungsplakette | – | Segway |
Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung
Ist die Kfz-Versicherung Pflicht?
Ja – die Kfz-Haftpflicht ist nach § 1 PflVG für jedes Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben, das auf öffentlichen Straßen gefahren wird. Ohne gültige eVB-Nummer nimmt keine Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug an, und wer ohne Versicherungsschutz fährt, begeht eine Straftat nach § 6 PflVG. Auch zulassungsfreie Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E‑Scooter brauchen zwingend ein gültiges Versicherungskennzeichen bzw. eine Plakette. Freiwillig sind dagegen alle Kasko-Bausteine – sie schützen Ihr eigenes Fahrzeug, nicht das der anderen.
Kfz-Versicherung oder Autoversicherung – wo ist der Unterschied?
Es gibt keinen: Autoversicherung ist der umgangssprachliche Begriff für die Kfz-Versicherung eines PKW. Der Oberbegriff Kfz-Versicherung umfasst darüber hinaus alle Kraftfahrzeuge – vom Motorrad über Wohnmobil, Transporter und LKW bis zum Quad. Für jede dieser Fahrzeugarten gelten eigene Tarifmerkmale und teils eigene Kennzeichenregeln, weshalb jede bei uns eine eigene Vergleichsseite mit passendem Rechner hat.
Teilkasko oder Vollkasko – was lohnt sich wann?
Als Faustregel: Für Neuwagen und junge Gebrauchte lohnt die Vollkasko in den ersten vier bis sechs Jahren – sie zahlt auch selbstverschuldete Schäden und Vandalismus. Danach ist die Teilkasko oft der bessere Kompromiss: Sie deckt Diebstahl, Glasbruch, Wild, Sturm, Hagel, Brand und Marderbiss. Bei Fahrzeugen mit geringem Restwert kann sogar die reine Haftpflicht genügen. Rechnen Sie im Zweifel beides durch – durch hohe SF-Rabatte in der Vollkasko ist diese manchmal kaum teurer als die Teilkasko.
Was kostet eine Kfz-Versicherung?
Einen Pauschalpreis gibt es bei Kfz nicht – der Beitrag wird individuell aus SF-Klasse, Typklasse, Regionalklasse, Fahrerkreis, Fahrleistung und Deckungsumfang berechnet. Derselbe Golf kann für einen langjährig unfallfreien Fahrer auf dem Land unter 300 Euro im Jahr kosten und für einen Fahranfänger in der Großstadt über 2.000 Euro. Genau deshalb führt an einem individuellen Vergleich kein Weg vorbei – der Rechner auf der jeweiligen Fahrzeugseite liefert Ihnen in wenigen Minuten Ihre echten Beiträge.
Was sind SF-Klassen und kann ich sie übertragen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) belohnt unfallfreies Fahren: Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr steigen Sie eine Klasse auf und Ihr Beitragssatz sinkt – von über 100 % als Neuling bis unter 20 % nach vielen Jahren. Übertragen lässt sich der Rabatt innerhalb der Familie (z. B. von Eltern oder Großeltern) oder vom Zweit- aufs Erstfahrzeug – allerdings nur bis zur Höhe der eigenen Führerscheinjahre. Beim Versichererwechsel nimmt die SF-Klasse automatisch mit.
Was ist die eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein siebenstelliger Code, mit dem der Versicherer der Zulassungsstelle digital bestätigt, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie brauchen sie bei Neuzulassung, Ummeldung, Halterwechsel und Kennzeichenwechsel. Nach Abschluss einer Kfz-Versicherung erhalten Sie die eVB in der Regel sofort per E‑Mail oder SMS – bei uns direkt im Anschluss an den Online-Vergleich.
Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Der klassische Weg: ordentliche Kündigung zum 30. November, dann startet der neue Vertrag am 1. Januar – deshalb ist der Herbst die große Wechselsaison. Daneben gibt es das Sonderkündigungsrecht: bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder beim Fahrzeugwechsel können Sie außerhalb des Stichtags kündigen. Ein Fahrzeugwechsel ist übrigens der einfachste Moment für einen Tarifwechsel – das neue Fahrzeug kann direkt beim günstigsten Anbieter versichert werden.
Welche Fahrzeuge fahren mit Versicherungskennzeichen?
Zulassungsfreie Kleinfahrzeuge bis 45 km/h: Mofas und Mopeds bis 50 cm³, E‑Scooter mit Straßenzulassung (als Plakette), S‑Pedelecs, Microcars sowie bestimmte Kranken- und Seniorenfahrstühle. Das Versicherungsjahr läuft einheitlich vom 1. März bis Ende Februar – die Kennzeichenfarbe wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Wer nach dem 1. März mit alter Farbe fährt, ist unversichert unterwegs und macht sich strafbar.
Wie sparen Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung?
Die wirksamsten Hebel: das Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern (startet meist in SF ½ statt SF 0), eine SF-Klasse von Familienmitgliedern übertragen lassen, Telematik-Tarife nutzen (Rabatt für nachweislich defensives Fahren), beim begleiteten Fahren ab 17 profitieren und ein Fahrzeug mit niedriger Typklasse wählen. Auch Werkstattbindung und jährliche Zahlweise drücken den Beitrag spürbar.
Wie funktioniert das Saisonkennzeichen?
Mit dem Saisonkennzeichen versichern und versteuern Sie Ihr Fahrzeug nur für einen festen Zeitraum zwischen 2 und 11 Monaten – klassisch bei Motorrädern (März bis Oktober), Cabrios und Wohnmobilen. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen stehen oder fahren, genießt aber in der Regel eine beitragsfreie Ruheversicherung gegen Diebstahl und Brand. Der Vorteil: spürbar niedrigere Beiträge und keine jährliche An- und Abmeldung.
Was ist eine Kfz-Versicherung?
Eine Kfz-Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeugversicherung, die für alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland obligatorisch ist und mindestens Haftpflichtschutz für Schäden an Dritten bietet. Je nach Fahrzeugwert und persönlichem Schutzbedarf lässt sie sich durch Teilkasko oder Vollkasko ergänzen.
Weitere Fragen & Antworten rund um Kfz-Versicherung
- Wie teuer ist eine Vollkasko im Durchschnitt?
- Was kostet eine Autoversicherung durchschnittlich im Monat?
- Kann man nach Erhalt der eVB Nummer die Versicherung wechseln?
- Kann man ein Auto auf 2 Personen anmelden?
- Kann ich die Versicherung wechseln wenn ich das Fahrzeug abmelden und nach einer Woche wieder anmelde?
- Kann man jederzeit von Vollkasko zu Teilkasko wechseln?
- Wann darf jemand anderes mein Auto fahren?
- Ist das Auto versichert, wenn jemand anderes fährt?
- Was zahlt die Vollkasko nicht?
- Was ist der niedrigste Beitragssatz bei der Kfz-Versicherung?