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Geprüft von Andre­as Quast, Ver­si­che­rungs­mak­ler (IHK) · 30+ Jah­re Erfahrung · Aktua­li­siert: Juni 2026

Kfz-Ver­si­che­rung im Ver­gleich 2026

Aktualisiert: 19. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Juli 2019

Güns­tig ver­si­chern, sicher fah­ren: Alle Kfz-Ver­si­che­run­gen für Pkw, Motor­rad, Wohn­mo­bil, Anhän­ger & mehr im Über­blick – mit SF-Klas­sen-Erklä­rung, eVB-Num­mer-Gui­de und Wechsel-Tipps.

Auf einen Blick: Was ist die Kfz-Versicherung? Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land für alle Kraft­fahr­zeu­ge gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sie deckt Schä­den, die Sie Drit­ten zufü­gen. Zusätz­lich kön­nen Sie Ihr eige­nes Fahr­zeug mit Teil- oder Voll­kas­ko absi­chern. Ein Ver­gleich lohnt sich – die Preis­un­ter­schie­de zwi­schen Anbie­tern betra­gen oft 30–60 %.
Pflicht ab Zulas­sung Kfz-Haft­pflicht gesetz­lich vorgeschrieben
Deckungs­ar­ten 3 Stu­fen Haft­pflicht · Teil­kas­ko · Vollkasko
SF-Klas­sen SF 0 – SF 35 Je höher, des­to günstiger
Wech­sel möglich 30. Novem­ber Regu­lä­re Kündigungsfrist
eVB-Num­mer Sofort Nach Online-Abschluss direkt verfügbar
Erspar­nis bis 60 % Durch Ver­si­cher­er­wech­sel möglich

Was ist eine Kfz-Versicherung?

Kfz-Ver­si­che­rung steht für Kraft­fahr­zeug­ver­si­che­rung – der Sam­mel­be­griff für alle Ver­si­che­rungs­pro­duk­te rund um moto­ri­sier­te Fahr­zeu­ge in Deutsch­land. Sie besteht aus einer gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Pflicht­kom­po­nen­te und optio­na­len Zusatzbausteinen.

Im Kern umfasst die Kfz-Versicherung:

  • Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung – deckt Schä­den, die Sie Drit­ten (Per­so­nen, Sachen) zufügen
  • Fahr­zeug­ver­si­che­rung (Kas­ko) – schützt das eige­ne Fahr­zeug gegen ver­schie­de­ne Risiken
  • Kfz-Unfall­ver­si­che­rung – sichert Fah­rer und Insas­sen bei Ver­let­zun­gen ab (optio­nal)
  • Kfz-Schutz­brief – Pan­nen­hil­fe, Abschlepp­dienst und Rei­se­schutz (optio­nal)

Das Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) und das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz (PflVG) bil­den die recht­li­che Grund­la­ge. Ohne gül­ti­ge Kfz-Haft­pflicht darf kein Fahr­zeug auf deut­schen Stra­ßen betrie­ben werden.

War­um ist ein Ver­gleich so wichtig? Die Bei­trä­ge für iden­ti­schen Schutz unter­schei­den sich je nach Anbie­ter erheb­lich. Bei glei­cher Fahr­zeug­klas­se, SF-Klas­se und Zulas­sungs­ort kön­nen Jah­res­prä­mi­en um 200–800 € aus­ein­an­der­ge­hen. Ein jähr­li­cher Ver­gleich zahlt sich aus – ins­be­son­de­re zum Stich­tag 30. November. 

Video: Haft­pflicht, Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko – wel­cher Schutz passt?

  • Kfz-Haft­pflicht: gesetz­lich Pflicht – zahlt Schä­den, die Sie ande­ren zufü­gen, aber nicht am eige­nen Wagen.
  • Teil­kas­ko: deckt Gefah­ren von außen – Dieb­stahl, Glas­bruch, Sturm, Hagel und Wildunfälle.
  • Voll­kas­ko: zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Unfäl­le und Van­da­lis­mus. Faust­re­gel: Neu­wa­gen oder finan­ziert → Voll­kas­ko, älte­re Autos → oft Teil­kas­ko oder rei­ne Haftpflicht.
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Haft­pflicht, Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko? Wel­cher Schutz passt zu Ihrem Auto? Die Kfz-Haft­pflicht ist gesetz­lich Pflicht. Sie zahlt die Schä­den, die Sie mit Ihrem Auto ande­ren zufü­gen, aber nicht die an Ihrem eige­nen Wagen. Die Teil­kas­ko kommt dazu für typi­sche Gefah­ren von außen: Dieb­stahl, Glas­bruch, Sturm, Hagel und Wild­un­fäl­le. Die Voll­kas­ko schließt zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Unfäl­le und Van­da­lis­mus ein. Als Faust­re­gel gilt: Bei einem Neu­wa­gen oder finan­zier­ten Fahr­zeug ist die Voll­kas­ko sinn­voll. Bei älte­ren Autos reicht oft Teil­kas­ko oder die rei­ne Haft­pflicht. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Haft­pflicht, Teil­kas­ko und Voll­kas­ko im Vergleich

Die drei Deckungs­gra­de bau­en auf­ein­an­der auf. Jede höhe­re Stu­fe schließt die vor­he­ri­ge ein und erwei­tert den Schutz.

Deckungs­art Pflicht? Was ist versichert? Emp­feh­lung
Haft­pflicht Ja Schä­den an ande­ren Per­so­nen, Fahr­zeu­gen & Sachen Immer erfor­der­lich
Teil­kas­ko Nein + Dieb­stahl, Brand, Glas­bruch, Wild­un­fall, Ele­men­tar­schä­den (Hagel, Sturm, Überschwemmung) Ab ca. 3.000–5.000 € Fahr­zeug­wert sinnvoll
Voll­kas­ko Nein + selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le, Van­da­lis­mus am eige­nen Fahrzeug Neue/hochwertige Fahr­zeu­ge; bei Finan­zie­rung oft verlangt

Deckungs­sum­men der Haftpflicht

Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist eine Min­dest­de­ckungs­sum­me von:

  • 7,5 Mio. € für Personenschäden
  • 1,22 Mio. € für Sachschäden
  • 50.000 € für Vermögensschäden
Tipp: Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten deut­lich höhe­re Deckungs­sum­men (50–100 Mio. € pau­schal) – oft ohne spür­ba­ren Auf­preis. Wäh­len Sie immer Tari­fe mit min­des­tens 50 Mio. € Pauschaldeckung. 

Teil­kas­ko: Was genau ist eingeschlossen?

  • Dieb­stahl und Teil­dieb­stahl (z. B. Räder, Airbags)
  • Brand und Explosion
  • Glas­bruch (Schei­ben, Glasdach)
  • Wild­un­fäl­le mit Haar­wild (§ 2 BJagdG)
  • Natur­ge­wal­ten: Sturm ab Wind­stär­ke 8, Hagel, Blitz, Über­schwem­mung, Erdrutsch
  • Kurz­schluss­schä­den an der Verkabelung

Wich­tig: Mär­der- und Nage­tier­ver­biss ist häu­fig nur bei bestimm­ten Tari­fen ver­si­chert – und dann oft nur der direk­te Scha­den, nicht Fol­ge­schä­den. Auf die Ver­trags­de­tails achten.

Kfz-Ver­si­che­rung nach Fahrzeugtyp

Jedes Fahr­zeug hat eige­ne Ver­si­che­rungs­an­for­de­run­gen, Typ­klas­sen und Spe­zi­al­ri­si­ken. Wäh­len Sie Ihren Fahr­zeug­typ für den pas­sen­den Vergleich:

PKW-Ver­si­che­rung

Auto­ver­si­che­rung für Pkw – Haft­pflicht, Teil- und Voll­kas­ko im direk­ten Ver­gleich mit Sofortrechner.

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Motor­rad-Ver­si­che­rung

Güns­ti­ge Ver­si­che­rung für Motor­rä­der, Rol­ler und Klein­kraft­rä­der – mit sai­so­na­ler Zulassung.

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Wohn­mo­bil-Ver­si­che­rung

Spe­zi­al­schutz für Rei­se­mo­bi­le – inklu­si­ve Cam­ping­aus­stat­tung, Außen­mar­ki­se und Stellplatzschutz.

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Anhän­ger & Wohnwagen

Ver­si­che­rung für Pkw-Anhän­ger, Wohn­wa­gen, Boots­an­hän­ger und Tiertransporter.

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Trans­por­ter & Lieferwagen

Kfz-Ver­si­che­rung für leich­te Nutz­fahr­zeu­ge bis 3,5 t – pri­vat und gewerblich.

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LKW-Ver­si­che­rung

Ver­si­che­rung für schwe­re Nutz­fahr­zeu­ge und Last­kraft­wa­gen über 3,5 t zGG.

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Trak­tor-Ver­si­che­rung

Kfz-Haft­pflicht und Kas­ko für Trak­to­ren, Land­ma­schi­nen und Zugmaschinen.

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Quad-Ver­si­che­rung

Ver­si­che­rung für Quads und ATVs – mit und ohne Straßenzulassung.

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Trike-Ver­si­che­rung

Kfz-Ver­si­che­rung für drei­räd­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge – Motor­rad- und Pkw-Zulassung.

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E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung

Pflicht­ver­si­che­rung für Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge – güns­tig und schnell online abschließen.

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So ver­glei­chen Sie Kfz-Ver­si­che­run­gen richtig

Ein struk­tu­rier­ter Ver­gleich in fünf Schrit­ten spart Zeit und Geld:

Fahr­zeug­da­ten zusammenstellen Hal­ten Sie HSN/TSN (aus dem Fahr­zeug­schein, Feld 2.1 und 2.2), Erst­zu­las­sung, jähr­li­che Kilo­me­ter­leis­tung und den Fah­rer­kreis bereit. Die­se Daten bestim­men Typ­klas­se und Versicherbarkeit. 
Deckungs­grad festlegen Ent­schei­den Sie zwi­schen Haft­pflicht (Pflicht), Teil­kas­ko (Dieb­stahl, Natur­ge­wal­ten) und Voll­kas­ko (+ selbst­ver­schul­de­te Schä­den). Bei neu­en oder geleas­ten Fahr­zeu­gen ist Voll­kas­ko meist Pflicht. 
SF-Klas­se und Vor­ver­si­che­rung angeben Tra­gen Sie Ihre aktu­el­le Scha­den­frei­heits­klas­se exakt ein. Feh­ler bei der SF-Klas­se kön­nen zur nach­träg­li­chen Bei­trags­er­hö­hung füh­ren. Der neue Ver­si­che­rer prüft die Anga­ben beim Vorversicherer. 
Tari­fe ver­glei­chen – auf Leis­tung achten Nicht nur der Preis zählt: Ach­ten Sie auf Deckungs­sum­men, Werk­statt­bin­dung (freie Werk­statt­wahl vs. Part­ner­werk­statt), Selbst­be­tei­li­gung, Rabatt­schutz und Auslandsdeckung. 
Abschlie­ßen, eVB erhal­ten, alte Poli­ce kündigen Nach Ver­trags­ab­schluss erhal­ten Sie die eVB-Num­mer in Minu­ten. Kün­di­gen Sie anschlie­ßend den alten Ver­trag frist­ge­recht – oder beauf­tra­gen Sie den neu­en Ver­si­che­rer mit der Kündigung. 

Wor­auf beim Tarif­ver­gleich noch achten?

  • Selbst­be­tei­li­gung: Höhe­re SB senkt den Jah­res­bei­trag, erhöht aber Ihren Eigen­an­teil im Scha­dens­fall. Abwägen.
  • Werk­statt­bin­dung: Tari­fe mit Part­ner­werk­statt sind güns­ti­ger – dafür ent­fällt die freie Werkstattwahl.
  • Rabatt­schutz: Ver­hin­dert Rück­stu­fung nach einem ers­ten Scha­den – oft loh­nend in hohen SF-Klassen.
  • Mal­lor­ca-Poli­ce: Erwei­tert den Miet­wa­gen­kas­ko-Schutz im Aus­land – für Viel­rei­sen­de empfehlenswert.
  • GAP-Deckung: Bei geleas­ten Fahr­zeu­gen: deckt die Dif­fe­renz zwi­schen Rest­wert und Rest­schuld ab.

Video: Was den Kfz-Bei­trag bestimmt – SF-Klas­se, Typ­klas­se & Co.

  • Scha­den­frei­heits­klas­se (SF): Je mehr unfall­freie Jah­re, des­to güns­ti­ger – nach einem Scha­den erfolgt eine Rückstufung.
  • Typ­klas­se (Fahr­zeug­mo­dell) und Regio­nal­klas­se (Zulas­sungs­be­zirk) flie­ßen eben­falls in den Bei­trag ein.
  • Wei­te­re Hebel: jähr­li­che Fahr­leis­tung, Gara­ge und Wenig­fah­rer-Tari­fe – wer rich­tig ver­gleicht, spart schnell meh­re­re Hun­dert Euro im Jahr.
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War­um zahlt der eine drei­hun­dert Euro und der ande­re tau­send für das­sel­be Auto? Das ent­schei­den vor allem drei Fak­to­ren. Ers­tens Ihre Scha­den­frei­heits­klas­se: Je mehr Jah­re Sie unfall­frei fah­ren, des­to güns­ti­ger wird es. Nach einem Scha­den wer­den Sie aber zurück­ge­stuft. Zwei­tens die Typ­klas­se Ihres Fahr­zeug­mo­dells und drit­tens die Regio­nal­klas­se Ihres Zulas­sungs­be­zirks. Dazu kom­men Fak­to­ren wie Ihre jähr­li­che Fahr­leis­tung, eine Gara­ge oder Wenig­fah­rer-Tari­fe. Wer hier ver­gleicht und die rich­ti­gen Anga­ben macht, spart schnell meh­re­re Hun­dert Euro im Jahr. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

SF-Klas­sen: Scha­den­frei­heits­ra­batt verstehen

Das SF-Klas­sen-Sys­tem ist das wich­tigs­te Rabatt­sys­tem der deut­schen Kfz-Ver­si­che­rung. Es belohnt unfall­frei­es Fah­ren mit jähr­lich stei­gen­den Beitragsrabatten.

Wie funk­tio­nie­ren SF-Klassen?

  • SF 0: Erst­ver­si­che­rung (kei­ne Vor­ge­schich­te) – Bei­trags­satz ca. 100 %
  • SF ½: Nach einem scha­dens­frei­en Jahr – Bei­trags­satz ca. 80 %
  • SF 1 – SF 10: Jähr­li­che Bes­ser­stel­lung, deut­lich sin­ken­de Beiträge
  • SF 11 – SF 25: Wei­te­re Reduk­ti­on, oft unter 40 % des Ausgangsbeitrags
  • SF 35: Maxi­ma­le Stu­fe – Bei­trags­satz oft nur noch ca. 20 %
SF-Klas­se Unge­fäh­rer Beitragssatz Ein­ord­nung
SF 0 100 % Neu­ling
SF ½ ca. 80 % Ein­stei­ger
SF 1 – SF 5 ca. 50–70 % Auf­bau­pha­se
SF 6 – SF 15 ca. 30–50 % Erfah­ren
SF 16 – SF 25 ca. 22–30 % Vete­ran
SF 26 – SF 35 ca. 18–22 % Maxi­mum

Rück­stu­fung nach einem Schaden

Ein regu­lier­ter Haft­pflicht­scha­den führt zur Rück­stu­fung – übli­cher­wei­se um 3–5 SF-Klas­sen, je nach Ver­si­che­rer und Tarif. Die genaue Rück­stu­fungs­ta­bel­le ist im Ver­si­che­rungs­ver­trag festgelegt.

SF-Klas­se beim Ver­si­cher­er­wech­sel mitnehmen

Die Scha­den­frei­heits­klas­se ist per­so­nen­be­zo­gen und fahr­zeug­ge­bun­den – beim Wech­sel des Ver­si­che­rers neh­men Sie sie voll­stän­dig mit. Der neue Ver­si­che­rer fragt die SF-Klas­se beim bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer über den stan­dar­di­sier­ten GDV-Daten­aus­tausch ab. Sie müs­sen kei­ne Unter­la­gen ein­rei­chen; der Pro­zess läuft auto­ma­tisch im Hin­ter­grund. Kein ein­zi­ger Tag Ihrer ange­sam­mel­ten Scha­dens­frei­heit geht verloren.

Pra­xis­tipp: Damit der Über­trag rei­bungs­los klappt, geben Sie beim neu­en Ver­si­che­rer die genaue Ver­si­che­rungs­schein­num­mer (Poli­cen­num­mer) und den Namen des bis­he­ri­gen Ver­si­che­rers an. Das beschleu­nigt die Abfra­ge erheblich. 

SF-Klas­se zwi­schen Fami­li­en­mit­glie­dern übertragen

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen lässt sich die SF-Klas­se inner­halb der Fami­lie über­tra­gen – das ist einer der wir­kungs­volls­ten lega­len Hebel, um jun­gen Fah­rern einen güns­ti­ge­ren Ver­si­che­rungs­ein­stieg zu ermöglichen.

Wer kann über­tra­gen? In der Regel ist eine Über­tra­gung von Eltern­teil auf Kind (oder umge­kehrt) sowie zwi­schen Ehe­part­nern mög­lich. Vor­aus­set­zung ist, dass bei­de Per­so­nen im sel­ben Haus­halt gemel­det waren oder das Fahr­zeug nach­weis­lich vom Emp­fän­ger haupt­säch­lich genutzt wur­de. Die genau­en Kon­di­tio­nen vari­ie­ren je nach Versicherer.

Typi­sche Fallkonstellationen:

  • Eltern schen­ken SF-Klas­se ans Kind: Vater oder Mut­ter über­tra­gen ihre hohe SF-Klas­se auf das Erst­au­to des Kin­des. Das Kind star­tet nicht in SF 0, son­dern zum Bei­spiel in SF 10 – und spart damit oft meh­re­re Hun­dert Euro im ers­ten Jahr. Die Eltern star­ten beim nächs­ten Fahr­zeug wie­der neu.
  • Fahr­zeug­ver­kauf inner­halb der Fami­lie: Wird ein Fahr­zeug an ein Fami­li­en­mit­glied ver­kauft, kann die auf die­ses Fahr­zeug auf­ge­bau­te SF-Klas­se meist auf den neu­en Hal­ter über­ge­hen – vor­aus­ge­setzt, der Ver­si­che­rer stimmt zu.
  • Zweit­fahr­zeug im Haus­halt: Wer ein Zweit­fahr­zeug anmel­det, muss nicht von SF 0 star­ten. Vie­le Ver­si­che­rer ermög­li­chen eine Ein­stu­fung in SF ½ oder SF 1, wenn bereits ein Fahr­zeug im Haus­halt mit hoher SF-Klas­se ver­si­chert ist. Man­che gewäh­ren sogar eine direk­te Über­nah­me der Hauptfahrzeug-SF-Klasse.
  • Über­tra­gung nach Todes­fall: Ver­stirbt der Ver­si­che­rungs­neh­mer, kann der Ehe­part­ner oder ein im Haus­halt leben­des Kind die erwor­be­ne SF-Klas­se des Ver­stor­be­nen über­neh­men – ein oft über­se­he­ner, aber wich­ti­ger Aspekt der Nachlassplanung.

SF-Klas­se „ein­par­ken” – was pas­siert bei Fahrpause?

Wer vor­über­ge­hend kein Fahr­zeug hat (Aus­lands­auf­ent­halt, län­ge­re Krank­heit, kein Auto mehr nötig), ver­liert die ange­spar­te SF-Klas­se nicht sofort. Ver­si­che­rer gewäh­ren in der Regel eine Ruhe­frist von 7 Jah­ren: Inner­halb die­ses Zeit­raums kön­nen Sie Ihre letz­te SF-Klas­se reak­ti­vie­ren, als hät­te die Pau­se nicht statt­ge­fun­den. Nach Ablauf der 7 Jah­re ver­fällt die SF-Klas­se jedoch – dann beginnt die Ein­stu­fung von vorne.

Wich­tig: Die 7‑Jah­res-Frist gilt nicht bei jedem Ver­si­che­rer ein­heit­lich. Man­che Anbie­ter set­zen die Frist auf 5 Jah­re, ande­re sind groß­zü­gi­ger. Prü­fen Sie dies vor einer län­ge­ren Pau­se im Ver­si­che­rungs­schein oder fra­gen Sie direkt nach. 

SF-Klas­se bei Unter­bro­che­ner Nut­zung – Saisonkennzeichen

Fahr­zeu­ge mit Sai­son­kenn­zei­chen (z. B. Motor­rä­der, Wohn­mo­bi­le) bau­en die SF-Klas­se trotz der Win­ter­pau­se regu­lär wei­ter auf – die Ver­si­che­rungs­zeit läuft das gan­ze Jahr, auch wenn das Fahr­zeug nur sai­so­nal auf der Stra­ße ist. Ein scha­dens­frei­es Ver­si­che­rungs­jahr zählt voll­stän­dig, unab­hän­gig davon, wie lan­ge das Sai­son­kenn­zei­chen aktiv war.

SF-Klas­se aus dem Aus­land – aner­kann­te Vorversicherung

Wer aus dem Aus­land nach Deutsch­land zieht und dort bereits unfall­freie Jah­re gesam­melt hat, kann die­se Zeit in Deutsch­land anrech­nen las­sen – aber: Es liegt im Ermes­sen des Ver­si­che­rers, und es gibt kei­ne gesetz­li­che Pflicht zur Aner­ken­nung. Vie­le Ver­si­che­rer akzep­tie­ren aus­län­di­sche Vor­ver­si­che­rungs­nach­wei­se (bestä­tig­tes Schrei­ben des aus­län­di­schen Ver­si­che­rers auf Eng­lisch oder Deutsch) und stu­fen ent­spre­chend ein. Im Zwei­fels­fall lohnt es sich, meh­re­re Ver­si­che­rer direkt anzufragen. 

Die GDV-Daten­bank: Wo SF-Klas­sen gespei­chert werden

Alle deut­schen Kfz-Ver­si­che­rer mel­den Scha­den­frei­heits­da­ten an die zen­tra­le Daten­bank des Gesamt­ver­bands der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV). Dort wer­den Ver­trags­his­to­rie und SF-Klas­sen für jede Per­son und jedes Fahr­zeug gespei­chert. Beim Ver­si­cher­er­wech­sel oder der Neu­be­an­tra­gung fragt der neue Ver­si­che­rer die gespei­cher­ten Daten direkt beim GDV ab – manu­el­le Feh­ler bei der SF-Über­tra­gung sind damit weit­ge­hend ausgeschlossen.

Sie kön­nen Ihre gespei­cher­ten Daten beim GDV kos­ten­los abfra­gen und auf Feh­ler prü­fen las­sen. Falsch gespei­cher­te SF-Klas­sen (z. B. nach einem Scha­den, der zurück­ge­zahlt wur­de) soll­ten zeit­nah kor­ri­giert wer­den – ein fal­scher Daten­satz beim GDV kann sich jah­re­lang nega­tiv auf Ihren Bei­trag auswirken.

eVB-Num­mer: Elek­tro­ni­sche Versicherungsbestätigung

Die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB) ist ein sie­ben­stel­li­ger alpha­nu­me­ri­scher Code – das digi­ta­le Nach­fol­ge­do­ku­ment der frü­he­ren grü­nen Ver­si­che­rungs­kar­te. Sie wird für die Fahr­zeug­zu­las­sung am Stra­ßen­ver­kehrs­amt zwin­gend benötigt.

Was die eVB-Num­mer bestätigt

Die eVB-Num­mer belegt, dass für das Fahr­zeug eine gül­ti­ge Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Das Stra­ßen­ver­kehrs­amt ruft die Daten direkt beim Zen­tral­ruf der Auto­ver­si­che­rer (ZR der Auto­ver­si­che­rer) elek­tro­nisch ab – kein Papier mehr erforderlich.

So erhal­ten Sie Ihre eVB-Nummer

  • Online-Abschluss: In der Regel inner­halb von Minu­ten per E‑Mail oder im Kundenportal
  • Tele­fo­ni­scher Abschluss: Der Ver­si­che­rer teilt die Num­mer direkt mit
  • Bestehen­de Poli­ce: Abruf­bar im Kun­den­por­tal oder per Anruf beim Versicherer
Gut zu wis­sen: Die eVB-Num­mer ist ab Aus­stel­lung 4 Wochen gül­tig. Sie kön­nen die Ver­si­che­rung abschlie­ßen und dann in Ruhe die Zulas­sung erle­di­gen. Ver­fal­len ist kei­ne Aus­nah­me – for­dern Sie bei Bedarf ein­fach eine neue an. 

eVB-Num­mer für das Saisonkennzeichen

Auch für Fahr­zeu­ge mit Sai­son­kenn­zei­chen (z. B. Motor­rä­der, Wohn­mo­bi­le) benö­ti­gen Sie eine eVB-Num­mer. Der Ver­si­che­rer stellt sie für den jewei­li­gen Zulas­sungs­zeit­raum aus.

Kfz-Ver­si­che­rung wech­seln – Tipps und Fristen

Der Wech­sel der Kfz-Ver­si­che­rung ist ein­fa­cher als vie­le den­ken – und lohnt sich finan­zi­ell fast immer.

Regu­lä­re Kündigungsfrist

Die meis­ten Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge haben ein Ver­si­che­rungs­jahr bis zum 31. Dezem­ber. Die Kün­di­gung muss dem Ver­si­che­rer spä­tes­tens bis zum 30. Novem­ber vor­lie­gen (vier Wochen vor Ver­trags­en­de). Geht die Kün­di­gung auch nur einen Tag spä­ter ein, ver­län­gert sich der Ver­trag auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr.

Son­der­kün­di­gungs­recht

In fol­gen­den Situa­tio­nen kön­nen Sie außer­or­dent­lich kündigen:

  • Nach einem Scha­dens­fall: Inner­halb eines Monats nach Regu­lie­rung oder Ablehnung
  • Bei­trags­er­hö­hung: Inner­halb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung
  • Fahr­zeug­ver­kauf: Ver­si­che­rung endet auto­ma­tisch – der Käu­fer über­nimmt für max. 30 Tage
  • Fahr­zeug­ab­mel­dung: Ver­si­che­rung endet mit Abmeldung

Schritt-für-Schritt: Ver­si­che­rung wechseln

  1. Neu­en Tarif ver­glei­chen und abschlie­ßen (eVB-Num­mer erhalten)
  2. Alte Ver­si­che­rung schrift­lich kün­di­gen (per E‑Mail mit Lese­be­stä­ti­gung oder Einschreiben)
  3. Neu­en Ver­si­che­rer über die alte Ver­si­che­rungs­num­mer und Vor­ver­si­che­rer informieren
  4. SF-Klas­se wird auto­ma­tisch über­tra­gen – kein manu­el­ler Auf­wand nötig
Tipp: Vie­le neue Ver­si­che­rer über­neh­men auf Wunsch die Kün­di­gung beim alten Anbie­ter – fra­gen Sie beim Abschluss danach. 

Wich­ti­ge Zusatz­bau­stei­ne und Leistungsmerkmale

Nicht jede Kfz-Ver­si­che­rung ist gleich – selbst inner­halb der­sel­ben Deckungs­stu­fe (z. B. Voll­kas­ko) kön­nen Tari­fe in ent­schei­den­den Details weit aus­ein­an­der­ge­hen. Die­se Bau­stei­ne und Kri­te­ri­en soll­ten Sie beim Ver­gleich gezielt prüfen:

Gro­be Fahr­läs­sig­keit mitversichert

Ver­ur­sa­chen Sie einen Unfall durch gro­be Fahr­läs­sig­keit – zum Bei­spiel bei einem über­se­he­nen Rot­licht oder einem Auf­fahr­un­fall wegen Ablen­kung – kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung kür­zen oder voll­stän­dig ver­wei­gern, wenn die­ser Bau­stein fehlt. Tari­fe mit dem Ein­schluss „gro­be Fahr­läs­sig­keit mit­ver­si­chert” ver­zich­ten auf die­se Kür­zung. In der Voll­kas­ko ist die­ser Bau­stein heu­te bei den meis­ten Pre­mi­um­ta­ri­fen ent­hal­ten – prü­fen Sie ihn trotz­dem explizit.

Erwei­ter­te Tierschäden

Die Stan­dard-Teil­kas­ko deckt nur Wild­un­fäl­le mit Haar­wild im Sin­ne des Bun­des­jagd­ge­set­zes (§ 2 BJagdG) – also Rehe, Wild­schwei­ne, Füch­se und ähn­li­che Tie­re. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten als Zusatz den Ein­schluss aller Tier­ar­ten an: Kol­li­sio­nen mit Hun­den, Rin­dern, Pfer­den oder Vögeln wären dann eben­falls ver­si­chert. Gera­de auf dem Land oder in land­wirt­schaft­lich gepräg­ten Regio­nen ist die­ser Zusatz sei­nen klei­nen Auf­preis wert.

Mar­der­biss und Folgeschäden

Mar­der rich­ten in deut­schen Autos jähr­lich Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he an. Die Stan­dard-Teil­kas­ko erstat­tet zwar den direkt gebis­se­nen Schlauch oder das Kabel – aber nicht die Fol­ge­schä­den, die ent­ste­hen, wenn ein geplatz­ter Kühl­mit­tel­schlauch den Motor über­hitzt oder ein beschä­dig­tes Kabel einen Kurz­schluss aus­löst. Der Bau­stein „Mar­der­biss inkl. Fol­ge­schä­den” schließt genau die­se Lücke. Beson­ders in Regio­nen mit hoher Mar­der­dich­te (länd­li­che Gebie­te, Wald­nä­he) kann die­ser Zusatz meh­re­re Tau­send Euro Unter­schied machen.

Neu­preis­ent­schä­di­gung

Bei einem Total­scha­den oder Dieb­stahl kurz nach dem Kauf erstat­tet die Stan­dard­voll­kas­ko ledig­lich den Zeit­wert – also den um Abschrei­bung und Ver­schleiß gemin­der­ten Fahr­zeug­wert. Bei einem neu­en Fahr­zeug sind das schon nach 12 Mona­ten oft 20–30 % weni­ger als der ursprüng­li­che Kauf­preis. Tari­fe mit Neu­preis­ent­schä­di­gung erstat­ten statt­des­sen den vol­len Neu­preis, meist inner­halb der ers­ten 12–24 Mona­te nach Erst­zu­las­sung. Bei Neu­fahr­zeu­gen ist die­ser Bau­stein nahe­zu unverzichtbar.

Mal­lor­ca-Poli­ce

Wer im Urlaub einen Miet­wa­gen fährt, ist mit der Stan­dard-Kfz-Ver­si­che­rung oft nur mini­mal abge­si­chert: Der Miet­ver­trag sieht häu­fig nur die gesetz­li­che Haft­pflicht­min­dest­de­ckung des jewei­li­gen Lan­des vor – oft weit unter dem deut­schen Niveau. Die Mal­lor­ca-Poli­ce erwei­tert Ihren bestehen­den Haft­pflicht­schutz auf das deut­sche Deckungs­ni­veau, auch wenn Sie im Aus­land einen Miet­wa­gen fah­ren. Für Urlau­ber in Süd­eu­ro­pa, wo Min­dest­de­ckungs­sum­men deut­lich nied­ri­ger sind, ist sie eine güns­ti­ge und sinn­vol­le Ergänzung.

GAP-Deckung (Lea­sing­schutz)

Bei geleas­ten oder finan­zier­ten Fahr­zeu­gen ent­steht nach einem Total­scha­den oft eine gefähr­li­che Lücke: Der Ver­si­che­rer erstat­tet den Zeit­wert des Fahr­zeugs, die Bank for­dert aber die ver­blie­be­ne Rest­schuld aus dem Lea­sing- oder Kre­dit­ver­trag. Die­se Dif­fe­renz – auch „GAP” (Gua­ran­teed Asset Pro­tec­tion) genannt – kann je nach Fahr­zeug und Lauf­zeit meh­re­re Tau­send Euro betra­gen. Die GAP-Deckung über­nimmt genau die­sen Dif­fe­renz­be­trag. Bei Lea­sing ist sie in vie­len Ver­trä­gen vor­ge­schrie­ben, bei Finan­zie­run­gen lohnt sie sich in den ers­ten Jah­ren fast immer.

Rabatt­schutz

Der Rabatt­schutz (auch Scha­den­frei­heits­ga­ran­tie genannt) ver­hin­dert eine Rück­stu­fung in der SF-Klas­se nach einem ers­ten Scha­den im Ver­si­che­rungs­jahr. Übli­cher­wei­se ist die­ser Schutz auf einen Scha­den pro Jahr begrenzt und gilt oft erst ab einer bestimm­ten SF-Klas­se (z. B. ab SF 10 oder SF 15). Er ist beson­ders für Fah­rer in hohen SF-Klas­sen inter­es­sant, bei denen eine Rück­stu­fung über­pro­por­tio­nal hohe Mehr­kos­ten in den Fol­ge­jah­ren bedeu­ten würde.

Kfz-Ver­si­che­rung güns­tig: Bei­trags­fak­to­ren und Spartipps

Über 50 Fak­to­ren flie­ßen in die Berech­nung des Kfz-Ver­si­che­rungs­bei­trags ein. Die wich­tigs­ten ken­nen die meis­ten Fah­rer: Fahr­zeug­typ, SF-Klas­se, Wohn­ort. Aber es gibt eine Rei­he von Fak­to­ren, die vie­le gar nicht auf dem Schirm haben – und die bares Geld spa­ren können.

Die größ­ten Spar­he­bel im Überblick

bis 54 % Fah­rer­kreis einschränken Nur eine Per­son fährt das Auto? Schlie­ßen Sie den Fah­rer­kreis auf den Haupt­fah­rer ein. Zusatz­fah­rer – beson­ders jun­ge – trei­ben den Bei­trag mas­siv nach oben.
bis 44 % Selbst­be­tei­li­gung erhöhen 150 € TK / 500 € VK statt Null-SB senkt den Bei­trag deut­lich. Wägen Sie ab: Wie oft hat­ten Sie in den letz­ten Jah­ren einen Schaden?
bis 20 % Werk­statt­bin­dung wählen Part­ner­werk­statt des Ver­si­che­rers statt frei­er Werk­statt­wahl. Qua­li­ta­tiv meist iden­tisch – nur der Weg zum Ver­trags­part­ner ist vorgegeben.
bis 11 % Fahr­leis­tung reduzieren Fah­ren Sie weni­ger als 10.000 km/Jahr? Geben Sie die rea­lis­tisch nied­ri­ge­re Jah­res­ki­lo­me­ter­leis­tung an – jede Stu­fe senkt den Bei­trag spürbar.
bis 10 % Jähr­lich zahlen Statt monat­li­cher Last­schrift lie­ber ein­mal jähr­lich zah­len. Ver­si­che­rer beloh­nen das mit einem Zahl­wei­se-Rabatt von bis zu 10 %.
varia­bel Son­der­ra­bat­te nutzen Bahn­Card-Besitz, ADAC-Mit­glied­schaft, bestimm­te Berufs­grup­pen (Beam­te, Ärz­te), Haus­ei­gen­tü­mer: Vie­le Ver­si­che­rer gewäh­ren indi­vi­du­el­le Rabatte.

Wei­te­re Bei­trags­fak­to­ren, die kaum bekannt sind

Beruf des Versicherungsnehmers
Stell­platz (Gara­ge vs. Straße)
Kin­der unter 18 im Haushalt
Haus­ei­gen­tum ja/nein
Bahn­Card-Besitz
Auto­mo­bil­club-Mit­glied­schaft
Flens­burg-Punk­te
Nut­zungs­art (privat/gewerblich)
Alter aller Fahrer
Zah­lungs­wei­se
Fahr­zeug­al­ter
Sai­son­kenn­zei­chen

Ins­ge­samt flie­ßen über 50 Fak­to­ren in die Bei­trags­be­rech­nung ein – die genaue Gewich­tung vari­iert je nach Versicherer.

Jähr­lich wech­seln – lohnt sich das?

Ja, in vie­len Fäl­len. Ver­si­che­rer ver­ge­ben Neu­kun­den-Rabat­te, die Bestands­kun­den nicht erhal­ten. Ein Ver­gleich zum 30. Novem­ber lohnt sich daher auch dann, wenn Sie mit Ihrem aktu­el­len Anbie­ter zufrie­den sind – oft fin­den sich gleich­wer­ti­ge Tari­fe zu 20–40 % güns­ti­ge­ren Prä­mi­en. SF-Klas­se, Scha­den­frei­heits­his­to­rie und alle ange­spa­ro­ten Rabat­te gehen beim Wech­sel nicht verloren.

Kfz-Ver­si­che­rung für Fahranfänger

Für Fahr­an­fän­ger ist die Kfz-Ver­si­che­rung beson­ders teu­er: Kei­ne Scha­dens­frei­heits­his­to­rie, sta­tis­tisch höhe­res Unfall­ri­si­ko, nied­ri­ge SF-Klas­se. Es gibt jedoch lega­le Wege, die Kos­ten spür­bar zu senken:

  • Tele­ma­tik-Tarif: Der Ver­si­che­rer misst das Fahr­ver­hal­ten per App (Beschleu­ni­gung, Brem­sen, Kur­ven­fahr­ten, Tages­zeit). Wer nach­weis­lich sicher fährt, bekommt am Jah­res­en­de einen Nach­lass von bis zu 30 %. Für jun­ge Fah­rer, die ihren Fahr­stil aktiv unter Beweis stel­len wol­len, ist das die attrak­tivs­te Option.
  • Zweit­wa­gen-Rege­lung über die Eltern: Das Fahr­zeug des Kin­des wird als Zweit­fahr­zeug im Haus­halt der Eltern ange­mel­det. Je nach Ver­si­che­rer kann das Kind dabei von der SF-Klas­se der Eltern pro­fi­tie­ren oder zumin­dest güns­ti­ger star­ten als in SF 0.
  • SF-Klas­sen-Über­tra­gung: Eltern über­tra­gen ihre hohe SF-Klas­se auf das Erst­au­to des Kin­des (Details sie­he Abschnitt SF-Klas­sen oben).
  • Beglei­te­tes Fah­ren (BF 17): Wer bereits mit 17 Jah­ren beglei­tet gefah­ren ist, kann die­sen Zeit­raum bei man­chen Ver­si­che­rern als Vor­ver­si­che­rungs­zeit anrech­nen las­sen – und star­tet damit in einer bes­se­ren SF-Klasse.
  • Fahr­si­cher­heits­trai­ning: Eini­ge Ver­si­che­rer beloh­nen absol­vier­te ADAC- oder DVR-Fahr­si­cher­heits­trai­nings mit direk­ten Beitragsrabatten.
Hin­weis: Details zur PKW-Ver­si­che­rung für Fahr­an­fän­ger – inkl. kon­kre­ter Tarif­ver­glei­che – fin­den Sie auf unse­rer Sei­te zur Kfz-Ver­si­che­rung für Pkw.

Was tun nach einem Unfall?

Wer nach einem Unfall die rich­ti­gen Schrit­te kennt, schützt sei­ne Ver­si­che­rungs­an­sprü­che und ver­mei­det teu­re Feh­ler. Die wich­tigs­ten Punk­te in der Übersicht:

Sofort­maß­nah­men an der Unfallstelle

  1. Fahr­zeug absi­chern: Warn­blink­licht ein­schal­ten, Warn­drei­eck auf­stel­len (mind. 100 m Abstand auf der Auto­bahn, 50 m auf der Landstraße).
  2. Ers­te Hil­fe leis­ten: Bei Ver­letz­ten sofort 112 rufen. Ers­te Hil­fe ist recht­lich ver­pflich­tend – unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung ist strafbar.
  3. Poli­zei rufen: Bei Per­so­nen­schä­den immer, bei grö­ße­ren Sach­schä­den emp­foh­len. Ein Poli­zei­pro­to­koll erleich­tert die Scha­dens­re­gu­lie­rung erheblich.
  4. Daten aus­tau­schen: Name, Anschrift, Kenn­zei­chen, Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft und Ver­si­che­rungs­schein­num­mer des Unfall­geg­ners notie­ren. Zeu­gen anspre­chen und Kon­takt­da­ten sichern.
  5. Bewei­se sichern: Fotos der Schä­den, der Unfall­po­si­ti­on, der Stra­ßen­si­tua­ti­on, der Skid­marks und aller betei­lig­ten Fahr­zeu­ge machen.
  6. Nichts unter­schrei­ben: Kein Schuld­an­er­kennt­nis, auch nicht unter Druck des Unfall­geg­ners. Schuld­an­er­kennt­nis­se sind für die Ver­si­che­rung bindend.

Scha­dens­mel­dung – was und wann?

Die Mel­de­pflicht gegen­über Ihrer Ver­si­che­rung gilt unver­züg­lich nach einem Unfall – auch wenn Sie noch nicht wis­sen, ob Sie einen Scha­den gel­tend machen wer­den. Ver­säu­men Sie die Mel­dung, kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung kür­zen. Die Frist ist je nach Ver­si­che­rer und Tarif unter­schied­lich – übli­cher­wei­se inner­halb von 7 Tagen.

Was gehört in die Schadensmeldung?

  • Datum, Uhr­zeit und Ort des Unfalls
  • Her­gang aus Ihrer Sicht (kur­ze, sach­li­che Schilderung)
  • Daten des Unfall­geg­ners inkl. Versicherungsangaben
  • Poli­zei­pro­to­koll-Num­mer (falls aufgenommen)
  • Fotos der Schäden

Klei­nen Scha­den selbst zahlen?

Bei klei­ne­ren Schä­den lohnt sich die Über­le­gung, den Scha­den nicht über die Ver­si­che­rung zu regu­lie­ren und statt­des­sen selbst zu zah­len. Grund: Eine Rück­stu­fung in der SF-Klas­se kann in den Fol­ge­jah­ren ein Viel­fa­ches des Scha­den­be­trags kos­ten. Als Faust­re­gel gilt: Wenn der Scha­den­be­trag unter Ihrer Mehr­be­las­tung durch Rück­stu­fung (3–5 Jah­re kumu­liert) liegt, zah­len Sie lie­ber selbst. Vie­le Ver­si­che­rer erlau­ben es, einen bereits gemel­de­ten Scha­den inner­halb von 6 Mona­ten durch Eigen­re­gu­lie­rung „zurück­zu­kau­fen”.

Regio­nal- und Typ­klas­se: Was steckt dahinter?

Regio­nal­klas­se

Die Regio­nal­klas­se rich­tet sich nach dem Zulas­sungs­ort des Fahr­zeugs und spie­gelt die Scha­den­häu­fig­keit in die­ser Regi­on wider. Deutsch­land ist in über 400 Zulas­sungs­be­zir­ke auf­ge­teilt, die jähr­lich vom GDV neu bewer­tet und in Klas­sen ein­ge­teilt wer­den – sepa­rat für Haft­pflicht (Klas­se 1–12) und Kas­ko (Klas­se 1–9).

Länd­li­che Regio­nen mit wenig Ver­kehr und gerin­ger Dieb­stahl­quo­te haben oft güns­ti­ge­re Regio­nal­klas­sen als städ­ti­sche Ballungsräume.

Typ­klas­se

Die Typ­klas­se wird für jedes Fahr­zeug­mo­dell getrennt fest­ge­legt und basiert auf der Scha­den­bi­lanz des Modells aller ver­si­cher­ten Fahr­zeu­ge die­ses Typs in Deutsch­land. Hohe Repa­ra­tur­kos­ten, häu­fi­ge Ein­brü­che oder über­durch­schnitt­li­che Unfall­häu­fig­keit füh­ren zu höhe­ren Typklassen.

Die Typ­klas­se kön­nen Sie vor dem Fahr­zeug­kauf über die HSN/TSN auf der GDV-Web­site prü­fen – so ken­nen Sie die Ver­si­che­rungs­kos­ten bereits vor dem Kauf.

Hin­weis: Typ­klas­sen wer­den jähr­lich im Okto­ber neu ver­öf­fent­licht und gel­ten ab Janu­ar des Fol­ge­jah­res. Eine Hoch­stu­fung berech­tigt nicht zum Son­der­kün­di­gungs­recht, da es sich nicht um eine ver­trag­li­che Bei­trags­er­hö­hung handelt. 

Gesetz­li­che Pflich­ten rund um die Kfz-Versicherung

Was droht ohne Versicherung?

  • Buß­geld bis zu 1.000 € (§ 6 PflVG)
  • Fahr­ver­bot
  • Straf­recht­li­che Ver­fol­gung (Fah­ren ohne Ver­si­che­rungs­schutz ist eine Straftat)
  • Per­sön­li­che Haf­tung für alle Schä­den ohne Versicherungsdeckung
  • Kfz-Zulas­sungs­stel­le kann das Fahr­zeug zwangs­wei­se abmelden

Ver­si­che­rungs­pflicht für spe­zi­el­le Fahrzeuge

Die Ver­si­che­rungs­pflicht gilt für alle zulas­sungs­pflich­ti­gen und zulas­sungs­frei­en Kraft­fahr­zeu­ge, die im öffent­li­chen Ver­kehr genutzt wer­den – also auch für:

  • E‑Scooter (Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge ab 6 km/h)
  • Moto­ri­sier­te Krankenfahrstühle
  • Pedelecs ab 45 km/h (S‑Pedelec)
  • Golf­carts auf öffent­li­chen Wegen
  • Selbst­fah­ren­de Arbeits­ma­schi­nen auf öffent­li­chen Straßen

Klas­si­sche Fahr­rä­der und Pedelecs bis 25 km/h sind nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig (aber frei­wil­lig absi­cher­bar über Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder Fahr­rad­ver­si­che­rung).

Häu­fi­ge Fra­gen zur Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haft­pflicht ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und deckt Schä­den ab, die Sie ande­ren zufü­gen. Teil­kas­ko schützt zusätz­lich Ihr eige­nes Fahr­zeug bei Dieb­stahl, Brand, Glas­bruch und Natur­ge­wal­ten. Voll­kas­ko über­nimmt dar­über hin­aus selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den am eige­nen Fahr­zeug.

Aus­führ­lich: Unter­schied Haft­pflicht, Teil­kas­ko und Vollkasko →

Die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) ist ein sie­ben­stel­li­ger Code, der bestä­tigt, dass für Ihr Fahr­zeug eine gül­ti­ge Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht. Sie erhal­ten die eVB-Num­mer direkt von Ihrem Ver­si­che­rer – meist sofort nach Ver­trags­ab­schluss per E‑Mail oder Online-Por­tal. Für die Fahr­zeug­zu­las­sung ist sie zwin­gend erfor­der­lich.

Aus­führ­lich: Was ist eine eVB-Nummer? →

Die Scha­den­frei­heits­klas­sen (SF-Klas­sen) beloh­nen unfall­frei­es Fah­ren mit jähr­lich stei­gen­den Rabat­ten. Neu ver­si­cher­te Fah­rer star­ten in SF 0 (100 % Bei­trags­satz). Nach jedem scha­den­frei­en Jahr stei­gen Sie eine Klas­se höher; bei hohen SF-Klas­sen zah­len Sie nur noch rund 20 % des Grund­bei­trags. Ein Scha­den führt zur Rück­stu­fung um meh­re­re Klas­sen.

Aus­führ­lich: Wie funk­tio­nie­ren die SF-Klassen? →

Die regu­lä­re Kün­di­gung ist zum Jah­res­en­de mög­lich – der Ver­si­che­rer muss die Kün­di­gung spä­tes­tens am 30. Novem­ber erhal­ten haben. Zusätz­lich besteht ein Son­der­kün­di­gungs­recht nach einem Scha­dens­fall sowie bei einer Bei­trags­er­hö­hung. Beim Ver­kauf oder Abmel­dung des Fahr­zeugs endet die Ver­si­che­rung auto­ma­tisch.

Aus­führ­lich: Wie kün­di­ge ich die Kfz-Versicherung? →

Die Kos­ten vari­ie­ren stark je nach Fahr­zeug, Typ­klas­se, Regio­nal­klas­se, SF-Klas­se und Fah­rer­kreis. Güns­ti­ge Tari­fe für Pkw in hohen SF-Klas­sen sind ab ca. 150–250 € jähr­lich mög­lich, jun­ge Fah­rer in nied­ri­gen SF-Klas­sen zah­len oft meh­re­re Tau­send Euro. Ein Ver­gleich lohnt sich – die Preis­span­ne beträgt oft 30–60 %.

Aus­führ­lich: Was kos­tet eine Kfz-Versicherung? →

Die Regio­nal­klas­se ori­en­tiert sich am Zulas­sungs­ort und spie­gelt die Scha­den­häu­fig­keit in die­ser Regi­on wider. Deutsch­land ist in über 400 Zulas­sungs­be­zir­ke auf­ge­teilt, die in Klas­sen von 1 (güns­tig) bis 12 ein­ge­stuft wer­den. Ein Wohn­sitz­wech­sel kann den Bei­trag spür­bar ver­än­dern.

Aus­führ­lich: Was ist die Regionalklasse? →

Die Typ­klas­se wird jähr­lich für jedes Fahr­zeug­mo­dell fest­ge­legt und rich­tet sich nach Scha­den­häu­fig­keit und Scha­den­kos­ten. Fahr­zeu­ge mit hoher Dieb­stahl­quo­te oder teu­ren Repa­ra­tu­ren erhal­ten höhe­re Typ­klas­sen und damit höhe­re Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge. Die Typ­klas­se lässt sich per HSN/TSN auf der GDV-Web­site prü­fen.

Aus­führ­lich: Was bedeu­tet die Typklasse? →

Ja. Die Scha­den­frei­heits­klas­se ist per­so­nen­be­zo­gen und wird beim Wech­sel des Ver­si­che­rers voll­stän­dig mit­ge­nom­men. Der neue Ver­si­che­rer erfragt die SF-Klas­se beim bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer per stan­dar­di­sier­tem Daten­aus­tausch. Ihre ange­spar­ten Rabat­te gehen nicht ver­lo­ren.

Aus­führ­lich: Wie funk­tio­niert der Versichererwechsel? →

Bei einem selbst­ver­schul­de­ten Scha­den wer­den Sie in der SF-Klas­se zurück­ge­stuft – je nach Tarif um zwei bis vier Klas­sen. Die Rück­stu­fung kann zu einer deut­li­chen Bei­trags­er­hö­hung im Fol­ge­jahr füh­ren. Man­che Tari­fe bie­ten einen Rabatt­schutz oder ermög­li­chen die Rück­zah­lung klei­ne­rer Schä­den, um die Rück­stu­fung zu ver­mei­den.

Aus­führ­lich: Was bedeu­tet Rückstufung? →

Voll­kas­ko lohnt sich für neue oder hoch­wer­ti­ge Fahr­zeu­ge, bei denen ein selbst­ver­schul­de­ter Scha­den finan­zi­ell erheb­lich wäre. Als Faust­re­gel gilt: Bei einem Fahr­zeug­wert unter ca. 5.000 € über­steigt die Voll­kaskoprä­mie oft den Mehr­nut­zen. Teil­kas­ko schützt sinn­voll bei mitt­le­ren Fahr­zeug­wer­ten gegen Dieb­stahl und Ele­men­tar­schä­den.

Aus­führ­lich: Wann lohnt sich Vollkasko? →

Die Kfz-Haft­pflicht gilt in allen EU-Mit­glieds­staa­ten sowie in EWR-Län­dern und vie­len euro­päi­schen Staa­ten (Grü­ne-Kar­te-Raum). Für Län­der außer­halb die­ses Raums ist die Inter­na­tio­na­le Ver­si­che­rungs­kar­te (Grü­ne Kar­te) erfor­der­lich. Der Kas­ko­um­fang gilt nur in den im Ver­si­che­rungs­schein genann­ten Län­dern.

Aus­führ­lich: Gilt die Kfz-Ver­si­che­rung im Ausland? →

Für leich­te Pri­vat­an­hän­ger bis 3,5 t ohne eige­nen Motor erstreckt sich die Haft­pflicht des Zug­fahr­zeugs auf den Anhän­ger – kei­ne sepa­ra­te Pflicht­ver­si­che­rung nötig. Wohn­wa­gen, gewerb­li­che Anhän­ger und Anhän­ger über 3,5 t benö­ti­gen eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht. Eine Kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhän­ger ist stets sepa­rat abzu­schlie­ßen.

Aus­führ­lich: Wie ist ein Anhän­ger versichert? →

Kfz-Ver­si­che­rung ist der Ober­be­griff für alle Kraft­fahr­zeug­ty­pen – Pkw, Motor­rad, Lkw, E‑Scooter, Trak­tor usw. Auto­ver­si­che­rung bezeich­net umgangs­sprach­lich die Kfz-Ver­si­che­rung für Per­so­nen­kraft­wa­gen. Bei­de Begrif­fe wer­den im All­tag häu­fig syn­onym ver­wen­det.

Aus­führ­lich: Kfz-Ver­si­che­rung vs. Autoversicherung →

Ja. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge an, die den Akku absi­chern, Lade­ka­bel ein­schlie­ßen und Pan­nen­hil­fe bei Lade­man­gel abde­cken. Ach­ten Sie beim Ver­gleich auf den Ein­schluss des Akkus in die Kas­ko­ver­si­che­rung sowie auf Schutz bei Van­da­lis­mus an der Lade­sta­ti­on.

Aus­führ­lich: Kfz-Ver­si­che­rung für Elektroautos →

Bei Online-Abschluss erhal­ten Sie die eVB-Num­mer in der Regel inner­halb weni­ger Minu­ten per E‑Mail. Die Num­mer ist sofort gül­tig und kann direkt zur Fahr­zeug­zu­las­sung ver­wen­det wer­den. Eini­ge Ver­si­che­rer stel­len die eVB auch im Kun­den­por­tal bereit.

Aus­führ­lich: Wie funk­tio­niert die eVB-Nummer? →

Wei­te­re Fra­gen rund um die Kfz-Versicherung

Ver­tie­fen­de Ant­wor­ten fin­den Sie auf unse­ren spe­zia­li­sier­ten Frage-Seiten:

Fach­li­che Prüfung

Andreas Quast, Versicherungsexperte und Versicherungsmakler
Andre­as Quast
Ver­si­che­rungs­exper­te & Ver­si­che­rungs­mak­ler (IHK) · 30+ Jah­re Erfah­rung in der Kfz-Versicherung

Der häu­figs­te Feh­ler beim Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­gleich: Nur auf den Preis zu schau­en und die Leis­tungs­de­tails zu igno­rie­ren. Gro­be Fahr­läs­sig­keit mit­ver­si­chert, Mar­der­biss inkl. Fol­ge­schä­den, Neu­preis­ent­schä­di­gung – die­se Bau­stei­ne kos­ten oft nur weni­ge Euro Auf­preis im Jahr, kön­nen im Scha­dens­fall aber Tau­sen­de Euro Unter­schied machen. Ein sorg­fäl­ti­ger Ver­gleich, der Preis und Leis­tung glei­cher­ma­ßen berück­sich­tigt, ist die bes­te Inves­ti­ti­on, die Auto­fah­rer jedes Jahr zum 30. Novem­ber täti­gen können.”

Inhalt erstellt von: Andre­as Quast, Ver­si­che­rungs­mak­ler (IHK), versicherungsvergleiche.de GmbH. Letz­te fach­li­che Prü­fung: Juni 2026.

Was ist eine Kfz-Versicherung?

Eine Kfz-Ver­si­che­rung ist eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Kraft­fahr­zeug­ver­si­che­rung, die für alle zuge­las­se­nen Fahr­zeu­ge in Deutsch­land obli­ga­to­risch ist und min­des­tens Haft­pflicht­schutz für Schä­den an Drit­ten bie­tet. Je nach Fahr­zeug­wert und per­sön­li­chem Schutz­be­darf lässt sie sich durch Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko ergänzen.

Wei­te­re Fra­gen & Ant­wor­ten rund um Kfz-Versicherung

Alle Fra­gen zu Kfz-Ver­si­che­rung ansehen →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen