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KFZ-Über­blick

Kfz-Ver­si­che­rung 2026: Alle Fahr­zeug­ar­ten im Überblick

Aktualisiert: 19. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Juli 2019

Fach­lich geprüft mit Blick auf die Unter­schie­de der Fahr­zeug­ar­ten (Zulas­sung, Kenn­zei­chen, Kas­ko­be­darf) und die bei­trags­be­stim­men­den Faktoren.

Ob Auto, Motor­rad, Wohn­mo­bil, Anhän­ger oder LKW: Die Kfz-Ver­si­che­rung – beim PKW oft ein­fach Auto­ver­si­che­rung genannt – funk­tio­niert über­all nach den­sel­ben Grund­re­geln, aber jede Fahr­zeug­art hat ihre eige­ne Sei­te mit eige­nem Rech­ner. Die­se Über­sicht bringt Sie in einer Minu­te zum pas­sen­den Vergleich.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Kfz-Haft­pflicht ist gesetz­li­che Pflicht (§ 1 PflVG) – ohne eVB-Num­mer gibt es kei­ne Zulassung.
  • Teil­kas­ko und Voll­kas­ko sind frei­wil­lig – Faust­re­gel: Neu­wa­gen Voll­kas­ko, älte­re Fahr­zeu­ge Teil­kas­ko oder nur Haftpflicht.
  • Den Bei­trag bestim­men vor allem SF-Klas­se, Typ­klas­se und Regio­nal­klas­se.
  • Wech­sel-Stich­tag ist der 30. Novem­ber – bei Bei­trags­er­hö­hung gilt zusätz­lich ein Sonderkündigungsrecht.
  • Klein­fahr­zeu­ge wie Mofa, Moped und E‑Scooter fah­ren mit Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen statt Zulassung.

Wel­ches Fahr­zeug möch­ten Sie versichern?

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Alle Fahr­zeug-Ver­si­che­run­gen im Überblick

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Was ist eine Kfz-Versicherung?

Defi­ni­ti­on: Die Kfz-Ver­si­che­rung – für PKW auch Auto­ver­si­che­rung genannt – schützt Hal­ter von Kraft­fahr­zeu­gen vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Unfäl­len und Fahr­zeug­schä­den. Sie besteht aus der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Kfz-Haft­pflicht und den frei­wil­li­gen Kasko-Bausteinen.

§ 1 PflVG: Die gesetz­li­che Grundlage

Wer ein Kraft­fahr­zeug auf öffent­li­chen Wegen oder Plät­zen ver­wen­den will, muss für sich und den Fah­rer eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen.

Ohne Ver­si­che­rungs­schutz gibt es kei­ne Zulas­sung (Nach­weis per eVB-Num­mer) – und wer unver­si­chert fährt, macht sich strafbar.

Haft­pflicht, Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko – was brau­chen Sie?

Kfz-Haft­pflicht (Pflicht)

Zahlt Schä­den, die Sie ande­ren zufü­gen – Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den.Für jedes zuge­las­se­ne Fahr­zeug gesetz­lich vorgeschrieben.

Teil­kas­ko (frei­wil­lig)

Deckt Schä­den am eige­nen Fahr­zeug durch Dieb­stahl, Glas­bruch, Wild­un­fäl­le, Sturm, Hagel, Brand und Mar­der­biss.Sinn­voll für Fahr­zeu­ge mit mitt­le­rem Restwert.

Voll­kas­ko (frei­wil­lig)

Alles aus der Teil­kas­ko plus selbst­ver­schul­de­te Schä­den am eige­nen Fahr­zeug und Van­da­lis­mus.Faust­re­gel: für Neu­wa­gen und jun­ge Gebrauch­te die ers­ten 4–6 Jahre.

Alle Leis­tungs­de­tails und die Zuord­nung nach Situa­ti­on erklärt die PKW-Sei­te im Abschnitt Deckungs­stu­fen im Detail.

Video: Haft­pflicht, Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko – wel­cher Schutz passt?

Was bestimmt den Beitrag?

SF-Klas­se

Je mehr unfall­freie Jah­re, des­to höher der Scha­den­frei­heits­ra­batt – von über 100 % Bei­trag in SF 0 bis unter 20 % in hohen Klas­sen.SF-Klas­sen las­sen sich über­tra­gen, z. B. von Eltern auf Kinder.

Typ­klas­se

Bewer­tet die Scha­den­bi­lanz Ihres Fahr­zeug­mo­dells – spar­sa­me Kom­pak­te kos­ten weni­ger als scha­den­träch­ti­ge Sport­wa­gen.Wird jähr­lich vom GDV neu eingestuft.

Regio­nal­klas­se

Bewer­tet die Scha­den­bi­lanz Ihres Zulas­sungs­be­zirks – Land meist güns­ti­ger als Groß­stadt.Eben­falls jähr­li­che Neueinstufung.

Dazu kom­men Fah­rer­kreis, jähr­li­che Fahr­leis­tung, Abstell­ort und Zahl­wei­se – alle drei Klas­sen aus­führ­lich erklärt fin­den Sie auf der PKW-Sei­te. Wich­tig fürs Spa­ren: Der Wech­sel-Stich­tag ist der 30. Novem­ber – bei einer Bei­trags­er­hö­hung haben Sie zusätz­lich ein Son­der­kün­di­gungs­recht (alle Fris­ten im Detail). Die eVB-Num­mer für Zulas­sung oder Ummel­dung erhal­ten Sie nach dem Abschluss sofort digi­tal – mehr zur eVB und Online-Zulas­sung.

Video: Was den Kfz-Bei­trag bestimmt – SF-Klas­se, Typ­klas­se & Regionalklasse

Alle Fahr­zeug­ar­ten im Ver­gleich: Kenn­zei­chen und Pflicht

Wel­ches Fahr­zeug braucht wel­che Zulas­sung – und wo ist Kas­ko mög­lich? (Stand: Juli 2026)

Fahr­zeug Kenn­zei­chen & Pflicht Kas­ko möglich? Zur Sei­te
Auto & Zweirad
PKW Amt­li­ches Kenn­zei­chen, Zulas­sung mit eVB Teil- und Vollkasko PKW-Ver­gleich
Motor­rad Amt­li­ches Kenn­zei­chen, oft Saisonkennzeichen Teil- und Vollkasko Motor­rad
125er / Rol­ler bis 125 cm³ Amt­li­ches Kenn­zei­chen (zulas­sungs­frei, aber kennzeichenpflichtig) Teil­kas­ko möglich 125er
Mofa / Moped Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen (Jahr ab 1. März) Teil­kas­ko möglich Mofa & Moped
E‑Scooter Ver­si­che­rungs­pla­ket­te teils Dieb­stahl­schutz E‑Scooter
Cam­ping & Anhänger
Wohn­mo­bil Amt­li­ches Kenn­zei­chen, Zulas­sung mit eVB Teil- und Voll­kas­ko + Inventar Wohn­mo­bil
Wohn­wa­gen Eige­ne Zulas­sung und eige­ne Haftpflicht Teil- und Voll­kas­ko + Inventar Wohn­wa­gen
PKW-Anhän­ger Eige­ne Zulas­sung ab 750 kg Kas­ko gegen Diebstahl/Beschädigung Anhän­ger
Pfer­de­an­hän­ger / Bootstrailer Eige­ne Zulassung Kas­ko + Inventar/Ladung Pfer­de­an­hän­ger
Nutz­fahr­zeu­ge & Sonderfahrzeuge
Trans­por­ter bis 3,5 t Amt­li­ches Kenn­zei­chen, Werkverkehr Teil- und Vollkasko Trans­por­ter
LKW Amt­li­ches Kenn­zei­chen, Werk-/Gü­ter­ver­kehr getrennt Teil- und Vollkasko LKW-Über­blick
Trak­tor Amt­li­ches oder grü­nes Kennzeichen Teil- und Vollkasko Trak­tor
Quad / Trike Amt­li­ches Kennzeichen Teil- und Vollkasko Quad
Micro­car Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen Teil­kas­ko möglich Micro­car
Seg­way Ver­si­che­rungs­pla­ket­te Seg­way

Häu­fi­ge Fra­gen zur Kfz-Versicherung

Ist die Kfz-Ver­si­che­rung Pflicht?

Ja – die Kfz-Haft­pflicht ist nach § 1 PflVG für jedes Kraft­fahr­zeug gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, das auf öffent­li­chen Stra­ßen gefah­ren wird. Ohne gül­ti­ge eVB-Num­mer nimmt kei­ne Zulas­sungs­stel­le Ihr Fahr­zeug an, und wer ohne Ver­si­che­rungs­schutz fährt, begeht eine Straf­tat nach § 6 PflVG. Auch zulas­sungs­freie Klein­fahr­zeu­ge wie Mofas, Mopeds und E‑Scooter brau­chen zwin­gend ein gül­ti­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen bzw. eine Pla­ket­te. Frei­wil­lig sind dage­gen alle Kas­ko-Bau­stei­ne – sie schüt­zen Ihr eige­nes Fahr­zeug, nicht das der anderen.

Kfz-Ver­si­che­rung oder Auto­ver­si­che­rung – wo ist der Unterschied?

Es gibt kei­nen: Auto­ver­si­che­rung ist der umgangs­sprach­li­che Begriff für die Kfz-Ver­si­che­rung eines PKW. Der Ober­be­griff Kfz-Ver­si­che­rung umfasst dar­über hin­aus alle Kraft­fahr­zeu­ge – vom Motor­rad über Wohn­mo­bil, Trans­por­ter und LKW bis zum Quad. Für jede die­ser Fahr­zeug­ar­ten gel­ten eige­ne Tarif­merk­ma­le und teils eige­ne Kenn­zei­chen­re­geln, wes­halb jede bei uns eine eige­ne Ver­gleichs­sei­te mit pas­sen­dem Rech­ner hat.

Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko – was lohnt sich wann?

Als Faust­re­gel: Für Neu­wa­gen und jun­ge Gebrauch­te lohnt die Voll­kas­ko in den ers­ten vier bis sechs Jah­ren – sie zahlt auch selbst­ver­schul­de­te Schä­den und Van­da­lis­mus. Danach ist die Teil­kas­ko oft der bes­se­re Kom­pro­miss: Sie deckt Dieb­stahl, Glas­bruch, Wild, Sturm, Hagel, Brand und Mar­der­biss. Bei Fahr­zeu­gen mit gerin­gem Rest­wert kann sogar die rei­ne Haft­pflicht genü­gen. Rech­nen Sie im Zwei­fel bei­des durch – durch hohe SF-Rabat­te in der Voll­kas­ko ist die­se manch­mal kaum teu­rer als die Teilkasko.

Was kos­tet eine Kfz-Versicherung?

Einen Pau­schal­preis gibt es bei Kfz nicht – der Bei­trag wird indi­vi­du­ell aus SF-Klas­se, Typ­klas­se, Regio­nal­klas­se, Fah­rer­kreis, Fahr­leis­tung und Deckungs­um­fang berech­net. Der­sel­be Golf kann für einen lang­jäh­rig unfall­frei­en Fah­rer auf dem Land unter 300 Euro im Jahr kos­ten und für einen Fahr­an­fän­ger in der Groß­stadt über 2.000 Euro. Genau des­halb führt an einem indi­vi­du­el­len Ver­gleich kein Weg vor­bei – der Rech­ner auf der jewei­li­gen Fahr­zeug­sei­te lie­fert Ihnen in weni­gen Minu­ten Ihre ech­ten Beiträge.

Was sind SF-Klas­sen und kann ich sie übertragen?

Die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) belohnt unfall­frei­es Fah­ren: Mit jedem scha­den­frei­en Kalen­der­jahr stei­gen Sie eine Klas­se auf und Ihr Bei­trags­satz sinkt – von über 100 % als Neu­ling bis unter 20 % nach vie­len Jah­ren. Über­tra­gen lässt sich der Rabatt inner­halb der Fami­lie (z. B. von Eltern oder Groß­el­tern) oder vom Zweit- aufs Erst­fahr­zeug – aller­dings nur bis zur Höhe der eige­nen Füh­rer­schein­jah­re. Beim Ver­si­cher­er­wech­sel nimmt die SF-Klas­se auto­ma­tisch mit.

Was ist die eVB-Num­mer und wo bekom­me ich sie?

Die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB) ist ein sie­ben­stel­li­ger Code, mit dem der Ver­si­che­rer der Zulas­sungs­stel­le digi­tal bestä­tigt, dass Ihr Fahr­zeug haft­pflicht­ver­si­chert ist. Sie brau­chen sie bei Neu­zu­las­sung, Ummel­dung, Hal­ter­wech­sel und Kenn­zei­chen­wech­sel. Nach Abschluss einer Kfz-Ver­si­che­rung erhal­ten Sie die eVB in der Regel sofort per E‑Mail oder SMS – bei uns direkt im Anschluss an den Online-Vergleich.

Wann kann ich die Kfz-Ver­si­che­rung wechseln?

Der klas­si­sche Weg: ordent­li­che Kün­di­gung zum 30. Novem­ber, dann star­tet der neue Ver­trag am 1. Janu­ar – des­halb ist der Herbst die gro­ße Wech­sel­sai­son. Dane­ben gibt es das Son­der­kün­di­gungs­recht: bei einer Bei­trags­er­hö­hung, nach einem Scha­den­fall oder beim Fahr­zeug­wech­sel kön­nen Sie außer­halb des Stich­tags kün­di­gen. Ein Fahr­zeug­wech­sel ist übri­gens der ein­fachs­te Moment für einen Tarif­wech­sel – das neue Fahr­zeug kann direkt beim güns­tigs­ten Anbie­ter ver­si­chert werden.

Wel­che Fahr­zeu­ge fah­ren mit Versicherungskennzeichen?

Zulas­sungs­freie Klein­fahr­zeu­ge bis 45 km/h: Mofas und Mopeds bis 50 cm³, E‑Scooter mit Stra­ßen­zu­las­sung (als Pla­ket­te), S‑Pedelecs, Micro­cars sowie bestimm­te Kran­ken- und Senio­ren­fahr­stüh­le. Das Ver­si­che­rungs­jahr läuft ein­heit­lich vom 1. März bis Ende Febru­ar – die Kenn­zei­chen­far­be wech­selt jähr­lich zwi­schen Schwarz, Blau und Grün. Wer nach dem 1. März mit alter Far­be fährt, ist unver­si­chert unter­wegs und macht sich strafbar.

Wie spa­ren Fahr­an­fän­ger bei der Kfz-Versicherung?

Die wirk­sams­ten Hebel: das Auto als Zweit­wa­gen über die Eltern ver­si­chern (star­tet meist in SF ½ statt SF 0), eine SF-Klas­se von Fami­li­en­mit­glie­dern über­tra­gen las­sen, Tele­ma­tik-Tari­fe nut­zen (Rabatt für nach­weis­lich defen­si­ves Fah­ren), beim beglei­te­ten Fah­ren ab 17 pro­fi­tie­ren und ein Fahr­zeug mit nied­ri­ger Typ­klas­se wäh­len. Auch Werk­statt­bin­dung und jähr­li­che Zahl­wei­se drü­cken den Bei­trag spürbar.

Wie funk­tio­niert das Saisonkennzeichen?

Mit dem Sai­son­kenn­zei­chen ver­si­chern und ver­steu­ern Sie Ihr Fahr­zeug nur für einen fes­ten Zeit­raum zwi­schen 2 und 11 Mona­ten – klas­sisch bei Motor­rä­dern (März bis Okto­ber), Cabri­os und Wohn­mo­bi­len. Außer­halb der Sai­son darf das Fahr­zeug nicht auf öffent­li­chen Stra­ßen ste­hen oder fah­ren, genießt aber in der Regel eine bei­trags­freie Ruhe­ver­si­che­rung gegen Dieb­stahl und Brand. Der Vor­teil: spür­bar nied­ri­ge­re Bei­trä­ge und kei­ne jähr­li­che An- und Abmeldung.

Was ist eine Kfz-Versicherung?

Eine Kfz-Ver­si­che­rung ist eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Kraft­fahr­zeug­ver­si­che­rung, die für alle zuge­las­se­nen Fahr­zeu­ge in Deutsch­land obli­ga­to­risch ist und min­des­tens Haft­pflicht­schutz für Schä­den an Drit­ten bie­tet. Je nach Fahr­zeug­wert und per­sön­li­chem Schutz­be­darf lässt sie sich durch Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko ergänzen.

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