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KFZ-Über­blick

Kfz-Ver­si­che­rung 2026: Alle Fahr­zeug­ar­ten im Überblick

Aktualisiert: 16. September 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Juli 2019

Fach­lich geprüft mit Blick auf die Unter­schie­de der Fahr­zeug­ar­ten (Zulas­sung, Kenn­zei­chen, Kas­ko­be­darf) und die bei­trags­be­stim­men­den Faktoren.

Ob Auto, Motor­rad, Wohn­mo­bil, Anhän­ger oder LKW: Die Kfz-Ver­si­che­rung – beim PKW oft ein­fach Auto­ver­si­che­rung genannt – funk­tio­niert über­all nach den­sel­ben Grund­re­geln, aber jede Fahr­zeug­art hat ihre eige­ne Sei­te mit eige­nem Rech­ner. Die­se Über­sicht bringt Sie in einer Minu­te zum pas­sen­den Vergleich.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Kfz-Haft­pflicht ist gesetz­li­che Pflicht (§ 1 PflVG) – ohne eVB-Num­mer gibt es kei­ne Zulassung.
  • Teil­kas­ko und Voll­kas­ko sind frei­wil­lig – Faust­re­gel: Neu­wa­gen Voll­kas­ko, älte­re Fahr­zeu­ge Teil­kas­ko oder nur Haftpflicht.
  • Den Bei­trag bestim­men vor allem SF-Klas­se, Typ­klas­se und Regio­nal­klas­se.
  • Wech­sel-Stich­tag ist der 30. Novem­ber – bei Bei­trags­er­hö­hung gilt zusätz­lich ein Sonderkündigungsrecht.
  • Klein­fahr­zeu­ge wie Mofa, Moped und E‑Scooter fah­ren mit Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen statt Zulassung.

Wel­ches Fahr­zeug möch­ten Sie versichern?

Zwei Klicks bis zur rich­ti­gen Sei­te – dort war­ten Rech­ner, Leis­tun­gen und Tari­fe für genau Ihr Fahrzeug.

Alle Fahr­zeug-Ver­si­che­run­gen im Überblick

21 Fahr­zeug­ar­ten, fünf Grup­pen. Jede Kachel führt zur Spar­ten­sei­te mit Online-Rech­ner, Leis­tun­gen und Kosten.

Was ist eine Kfz-Versicherung?

Defi­ni­ti­on: Die Kfz-Ver­si­che­rung – für PKW auch Auto­ver­si­che­rung genannt – schützt Hal­ter von Kraft­fahr­zeu­gen vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Unfäl­len und Fahr­zeug­schä­den. Sie besteht aus der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Kfz-Haft­pflicht und den frei­wil­li­gen Kasko-Bausteinen.

§ 1 PflVG: Die gesetz­li­che Grundlage

Wer ein Kraft­fahr­zeug auf öffent­li­chen Wegen oder Plät­zen ver­wen­den will, muss für sich und den Fah­rer eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen.

Ohne Ver­si­che­rungs­schutz gibt es kei­ne Zulas­sung (Nach­weis per eVB-Num­mer) – und wer unver­si­chert fährt, macht sich strafbar.

Haft­pflicht, Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko – was brau­chen Sie?

Kfz-Haft­pflicht (Pflicht)

Zahlt Schä­den, die Sie ande­ren zufü­gen – Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den.Für jedes zuge­las­se­ne Fahr­zeug gesetz­lich vorgeschrieben.

Teil­kas­ko (frei­wil­lig)

Deckt Schä­den am eige­nen Fahr­zeug durch Dieb­stahl, Glas­bruch, Wild­un­fäl­le, Sturm, Hagel, Brand und Mar­der­biss.Sinn­voll für Fahr­zeu­ge mit mitt­le­rem Restwert.

Voll­kas­ko (frei­wil­lig)

Alles aus der Teil­kas­ko plus selbst­ver­schul­de­te Schä­den am eige­nen Fahr­zeug und Van­da­lis­mus.Faust­re­gel: für Neu­wa­gen und jun­ge Gebrauch­te die ers­ten 4–6 Jahre.

Alle Leis­tungs­de­tails und die Zuord­nung nach Situa­ti­on erklärt die PKW-Sei­te im Abschnitt Deckungs­stu­fen im Detail.

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

Video: Haft­pflicht, Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko – wel­cher Schutz passt?

Was bestimmt den Beitrag?

SF-Klas­se

Je mehr unfall­freie Jah­re, des­to höher der Scha­den­frei­heits­ra­batt – von über 100 % Bei­trag in SF 0 bis unter 20 % in hohen Klas­sen.SF-Klas­sen las­sen sich über­tra­gen, z. B. von Eltern auf Kinder.

Typ­klas­se

Bewer­tet die Scha­den­bi­lanz Ihres Fahr­zeug­mo­dells – spar­sa­me Kom­pak­te kos­ten weni­ger als scha­den­träch­ti­ge Sport­wa­gen.Wird jähr­lich vom GDV neu eingestuft.

Regio­nal­klas­se

Bewer­tet die Scha­den­bi­lanz Ihres Zulas­sungs­be­zirks – Land meist güns­ti­ger als Groß­stadt.Eben­falls jähr­li­che Neueinstufung.

Dazu kom­men Fah­rer­kreis, jähr­li­che Fahr­leis­tung, Abstell­ort und Zahl­wei­se – alle drei Klas­sen aus­führ­lich erklärt fin­den Sie auf der PKW-Sei­te. Wich­tig fürs Spa­ren: Der Wech­sel-Stich­tag ist der 30. Novem­ber – bei einer Bei­trags­er­hö­hung haben Sie zusätz­lich ein Son­der­kün­di­gungs­recht (alle Fris­ten im Detail). Die eVB-Num­mer für Zulas­sung oder Ummel­dung erhal­ten Sie nach dem Abschluss sofort digi­tal – mehr zur eVB und Online-Zulas­sung.

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Video: Was den Kfz-Bei­trag bestimmt – SF-Klas­se, Typ­klas­se & Regionalklasse

Alle Fahr­zeug­ar­ten im Ver­gleich: Kenn­zei­chen und Pflicht

Wel­ches Fahr­zeug braucht wel­che Zulas­sung – und wo ist Kas­ko mög­lich? (Stand: Juli 2026)

Fahr­zeug Kenn­zei­chen & Pflicht Kas­ko möglich? Zur Sei­te
Auto & Zweirad
PKW Amt­li­ches Kenn­zei­chen, Zulas­sung mit eVB Teil- und Vollkasko PKW-Ver­gleich
Motor­rad Amt­li­ches Kenn­zei­chen, oft Saisonkennzeichen Teil- und Vollkasko Motor­rad
125er / Rol­ler bis 125 cm³ Amt­li­ches Kenn­zei­chen (zulas­sungs­frei, aber kennzeichenpflichtig) Teil­kas­ko möglich 125er
Mofa / Moped Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen (Jahr ab 1. März) Teil­kas­ko möglich Mofa & Moped
E‑Scooter Ver­si­che­rungs­pla­ket­te teils Dieb­stahl­schutz E‑Scooter
Cam­ping & Anhänger
Wohn­mo­bil Amt­li­ches Kenn­zei­chen, Zulas­sung mit eVB Teil- und Voll­kas­ko + Inventar Wohn­mo­bil
Wohn­wa­gen Eige­ne Zulas­sung und eige­ne Haftpflicht Teil- und Voll­kas­ko + Inventar Wohn­wa­gen
PKW-Anhän­ger Eige­ne Zulas­sung ab 750 kg Kas­ko gegen Diebstahl/Beschädigung Anhän­ger
Pfer­de­an­hän­ger / Bootstrailer Eige­ne Zulassung Kas­ko + Inventar/Ladung Pfer­de­an­hän­ger
Nutz­fahr­zeu­ge & Sonderfahrzeuge
Trans­por­ter bis 3,5 t Amt­li­ches Kenn­zei­chen, Werkverkehr Teil- und Vollkasko Trans­por­ter
LKW Amt­li­ches Kenn­zei­chen, Werk-/Gü­ter­ver­kehr getrennt Teil- und Vollkasko LKW-Über­blick
Trak­tor Amt­li­ches oder grü­nes Kennzeichen Teil- und Vollkasko Trak­tor
Quad / Trike Amt­li­ches Kennzeichen Teil- und Vollkasko Quad
Micro­car Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen Teil­kas­ko möglich Micro­car
Seg­way Ver­si­che­rungs­pla­ket­te – Seg­way

Wel­che Schlüs­sel­be­grif­fe müs­sen Sie bei der Kfz-Ver­si­che­rung kennen?

Jede Ant­wort steht hier in weni­gen Sät­zen, damit Sie die Begrif­fe beim Ver­gleich direkt nach­schla­gen können.

Was bedeu­tet Deckungs­sum­me in der Kfz-Haftpflicht?

Die Deckungs­sum­me ist der Höchst­be­trag, den die Kfz-Haft­pflicht je Scha­den­er­eig­nis zahlt. Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sind min­des­tens 7,5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den, 1,3 Mil­lio­nen Euro für Sach­schä­den und 50.000 Euro für Ver­mö­gens­schä­den. Fast alle Tari­fe bie­ten 100 Mil­lio­nen Euro pau­schal, begrenzt auf 8 bis 15 Mil­lio­nen Euro je ver­letz­ter Person.

Was bedeu­tet Werkstattbindung?

Werk­statt­bin­dung bedeu­tet, dass Sie Kas­ko­schä­den in einer vom Ver­si­che­rer benann­ten Part­ner­werk­statt repa­rie­ren las­sen. Dafür sinkt der Kas­ko­bei­trag um 10 bis 20 Pro­zent, meist inklu­si­ve Hol- und Bring­ser­vice sowie Ersatz­wa­gen. Repa­rie­ren Sie in einer frei­en Werk­statt, kürzt der Ver­si­che­rer die Erstat­tung oft um 15 Pro­zent. Bei Lea­sing­fahr­zeu­gen ist die freie Werk­statt­wahl oft Vertragspflicht.

Was bedeu­tet Telematik-Tarif?

Ein Tele­ma­tik-Tarif misst das Fahr­ver­hal­ten über eine App oder einen Ste­cker im Fahr­zeug: Beschleu­ni­gung, Brem­sen, Tem­po, Uhr­zeit und Han­dy­nut­zung. Aus den Daten ent­steht ein Score, der bis zu 30 Pro­zent Rabatt auf den Bei­trag bringt. Ver­schlech­tert sich der Wert, steigt der Bei­trag im Fol­ge­jahr. Beson­ders Fahr­an­fän­ger unter 25 profitieren.

Was bedeu­tet Jahresfahrleistung?

Die Jah­res­fahr­leis­tung ist die Zahl der Kilo­me­ter, die Sie dem Ver­si­che­rer pro Jahr für das Fahr­zeug ange­ben. Sie ist neben Regio­nal- und Typ­klas­se einer der wich­tigs­ten Bei­trags­fak­to­ren: Wer statt 20.000 nur 9.000 Kilo­me­ter fährt, zahlt oft 15 bis 25 Pro­zent weni­ger. Über­schrei­ten Sie die Anga­be deut­lich, dro­hen Nach­zah­lung und Vertragsstrafe.

Was bedeu­tet Rückstufung?

Rück­stu­fung bedeu­tet, dass Ihr Ver­trag nach einem selbst ver­schul­de­ten Haft­pflicht- oder Voll­kas­ko­scha­den in eine schlech­te­re Scha­den­frei­heits­klas­se fällt. Wie weit, regelt die Rück­stu­fungs­ta­bel­le des Tarifs: Aus SF 20 wer­den SF 10 bis SF 15, aus SF 5 oft SF 2. Ein Scha­den kos­tet über die Jah­re häu­fig 1.000 bis 3.000 Euro Mehrbeitrag.

Was bedeu­tet Wild­scha­den und erwei­ter­te Wildschadenklausel?

Ein Wild­scha­den ent­steht durch den Zusam­men­stoß mit Haar­wild wie Reh, Wild­schwein oder Hirsch und ist in jeder Teil­kas­ko ver­si­chert. Die erwei­ter­te Wild­scha­den­klau­sel dehnt den Schutz auf Tie­re aller Art aus, also auch auf Kühe, Pfer­de, Hun­de oder Vögel. Rund 280.000 Wild­un­fäl­le im Jahr mit durch­schnitt­lich 3.500 Euro Scha­den machen die Klau­sel wichtig.

Was bedeu­tet Mar­der­biss und Folgeschäden?

Ein Mar­der­biss ist ein Scha­den durch Tier­biss an Kabeln, Schläu­chen oder Dämm­mat­ten im Motor­raum und gehört zum Grund­schutz der Teil­kas­ko. Ent­schei­dend ist der Ein­schluss von Fol­ge­schä­den: Ein durch­ge­bis­se­ner Kühl­was­ser­schlauch kann einen Motor­scha­den von 3.000 bis 8.000 Euro aus­lö­sen, den Basis­ta­ri­fe ohne die­se Klau­sel nicht erset­zen. Gute Tari­fe decken Fol­ge­schä­den bis 5.000 Euro.

Was bedeu­tet Hal­ter, Ver­si­che­rungs­neh­mer und Fahrer?

Hal­ter ist, wer das Fahr­zeug auf eige­ne Rech­nung nutzt und dar­über ver­fügt; Ver­si­che­rungs­neh­mer ist, wer den Ver­trag abschließt und zahlt; Fah­rer ist, wer tat­säch­lich am Steu­er sitzt. Alle 3 Rol­len kön­nen aus­ein­an­der­fal­len, etwa wenn Eltern den Wagen des Kin­des ver­si­chern. Weicht der Hal­ter vom Ver­si­che­rungs­neh­mer ab, ver­lan­gen vie­le Ver­si­che­rer einen Zuschlag.

Was bedeu­tet Direkt­an­spruch nach § 115 VVG?

Der Direkt­an­spruch erlaubt es Ihnen als Geschä­dig­tem, Ihren Scha­den unmit­tel­bar beim Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rer des Unfall­ver­ur­sa­chers gel­tend zu machen, ohne den Ver­ur­sa­cher ver­kla­gen zu müs­sen. Grund­la­ge ist § 115 VVG. Der Ver­si­che­rer muss inner­halb von 4 bis 6 Wochen regu­lie­ren oder begrün­det ableh­nen; Sie dür­fen Gut­ach­ter und Anwalt frei wählen.

Was bedeu­tet die 130-Prozent-Regel?

Die 130-Pro­zent-Regel erlaubt Ihnen nach einem Haft­pflicht­scha­den, Ihr Fahr­zeug auch dann repa­rie­ren zu las­sen, wenn die Kos­ten den Wie­der­be­schaf­fungs­wert um bis zu 30 Pro­zent über­stei­gen. Vor­aus­set­zung: fach­ge­rech­te Repa­ra­tur nach Gut­ach­ten und min­des­tens 6 Mona­te Wei­ter­nut­zung. Liegt der Auf­wand dar­über, zahlt der geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rer nur Wie­der­be­schaf­fungs­wert minus Restwert.

Was bedeu­tet Akku­de­ckung beim Elektroauto?

Die Akku­de­ckung regelt, wie die Kas­ko den Hoch­volt­ak­ku eines Elek­tro­au­tos ver­si­chert. Gute Tari­fe erset­zen die Bat­te­rie als All­ge­fah­ren­de­ckung, also auch bei Bedien­feh­lern, Tief­ent­la­dung oder Über­span­nung beim Laden, und ver­zich­ten 24 bis 36 Mona­te auf einen Abzug neu für alt. Wich­tig sind Lade­ka­bel und Wall­box bis 2.000 Euro sowie die Ent­sor­gungs­kos­ten nach einem Brand.

Was bedeu­tet Auslandsschadenschutz?

Der Aus­lands­scha­den­schutz sorgt dafür, dass Ihr eige­ner Ver­si­che­rer einen unver­schul­de­ten Unfall im Aus­land nach deut­schem Recht regu­liert, statt Sie an den aus­län­di­schen Haft­pflicht­ver­si­che­rer zu ver­wei­sen. Er gilt meist in ganz Euro­pa, kos­tet 5 bis 20 Euro im Jahr und deckt auch Miet­wa­gen und Nut­zungs­aus­fall. Ohne die­sen Bau­stein dau­ern Regu­lie­run­gen aus dem Aus­land oft vie­le Monate.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Kfz-Versicherung

Ist die Kfz-Ver­si­che­rung Pflicht?

Ja – die Kfz-Haft­pflicht ist nach § 1 PflVG für jedes Kraft­fahr­zeug gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, das auf öffent­li­chen Stra­ßen gefah­ren wird. Ohne gül­ti­ge eVB-Num­mer nimmt kei­ne Zulas­sungs­stel­le Ihr Fahr­zeug an, und wer ohne Ver­si­che­rungs­schutz fährt, begeht eine Straf­tat nach § 6 PflVG. Auch zulas­sungs­freie Klein­fahr­zeu­ge wie Mofas, Mopeds und E‑Scooter brau­chen zwin­gend ein gül­ti­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen bzw. eine Pla­ket­te. Frei­wil­lig sind dage­gen alle Kas­ko-Bau­stei­ne – sie schüt­zen Ihr eige­nes Fahr­zeug, nicht das der anderen.

Kfz-Ver­si­che­rung oder Auto­ver­si­che­rung – wo ist der Unterschied?

Es gibt kei­nen: Auto­ver­si­che­rung ist der umgangs­sprach­li­che Begriff für die Kfz-Ver­si­che­rung eines PKW. Der Ober­be­griff Kfz-Ver­si­che­rung umfasst dar­über hin­aus alle Kraft­fahr­zeu­ge – vom Motor­rad über Wohn­mo­bil, Trans­por­ter und LKW bis zum Quad. Für jede die­ser Fahr­zeug­ar­ten gel­ten eige­ne Tarif­merk­ma­le und teils eige­ne Kenn­zei­chen­re­geln, wes­halb jede bei uns eine eige­ne Ver­gleichs­sei­te mit pas­sen­dem Rech­ner hat.

Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko – was lohnt sich wann?

Als Faust­re­gel: Für Neu­wa­gen und jun­ge Gebrauch­te lohnt die Voll­kas­ko in den ers­ten vier bis sechs Jah­ren – sie zahlt auch selbst­ver­schul­de­te Schä­den und Van­da­lis­mus. Danach ist die Teil­kas­ko oft der bes­se­re Kom­pro­miss: Sie deckt Dieb­stahl, Glas­bruch, Wild, Sturm, Hagel, Brand und Mar­der­biss. Bei Fahr­zeu­gen mit gerin­gem Rest­wert kann sogar die rei­ne Haft­pflicht genü­gen. Rech­nen Sie im Zwei­fel bei­des durch – durch hohe SF-Rabat­te in der Voll­kas­ko ist die­se manch­mal kaum teu­rer als die Teilkasko.

Was kos­tet eine Kfz-Versicherung?

Einen Pau­schal­preis gibt es bei Kfz nicht – der Bei­trag wird indi­vi­du­ell aus SF-Klas­se, Typ­klas­se, Regio­nal­klas­se, Fah­rer­kreis, Fahr­leis­tung und Deckungs­um­fang berech­net. Der­sel­be Golf kann für einen lang­jäh­rig unfall­frei­en Fah­rer auf dem Land unter 300 Euro im Jahr kos­ten und für einen Fahr­an­fän­ger in der Groß­stadt über 2.000 Euro. Genau des­halb führt an einem indi­vi­du­el­len Ver­gleich kein Weg vor­bei – der Rech­ner auf der jewei­li­gen Fahr­zeug­sei­te lie­fert Ihnen in weni­gen Minu­ten Ihre ech­ten Beiträge.

Was sind SF-Klas­sen und kann ich sie übertragen?

Die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) belohnt unfall­frei­es Fah­ren: Mit jedem scha­den­frei­en Kalen­der­jahr stei­gen Sie eine Klas­se auf und Ihr Bei­trags­satz sinkt – von über 100 % als Neu­ling bis unter 20 % nach vie­len Jah­ren. Über­tra­gen lässt sich der Rabatt inner­halb der Fami­lie (z. B. von Eltern oder Groß­el­tern) oder vom Zweit- aufs Erst­fahr­zeug – aller­dings nur bis zur Höhe der eige­nen Füh­rer­schein­jah­re. Beim Ver­si­cher­er­wech­sel nimmt die SF-Klas­se auto­ma­tisch mit.

Was ist die eVB-Num­mer und wo bekom­me ich sie?

Die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB) ist ein sie­ben­stel­li­ger Code, mit dem der Ver­si­che­rer der Zulas­sungs­stel­le digi­tal bestä­tigt, dass Ihr Fahr­zeug haft­pflicht­ver­si­chert ist. Sie brau­chen sie bei Neu­zu­las­sung, Ummel­dung, Hal­ter­wech­sel und Kenn­zei­chen­wech­sel. Nach Abschluss einer Kfz-Ver­si­che­rung erhal­ten Sie die eVB in der Regel sofort per E‑Mail oder SMS – bei uns direkt im Anschluss an den Online-Vergleich.

Wann kann ich die Kfz-Ver­si­che­rung wechseln?

Der klas­si­sche Weg: ordent­li­che Kün­di­gung zum 30. Novem­ber, dann star­tet der neue Ver­trag am 1. Janu­ar – des­halb ist der Herbst die gro­ße Wech­sel­sai­son. Dane­ben gibt es das Son­der­kün­di­gungs­recht: bei einer Bei­trags­er­hö­hung, nach einem Scha­den­fall oder beim Fahr­zeug­wech­sel kön­nen Sie außer­halb des Stich­tags kün­di­gen. Ein Fahr­zeug­wech­sel ist übri­gens der ein­fachs­te Moment für einen Tarif­wech­sel – das neue Fahr­zeug kann direkt beim güns­tigs­ten Anbie­ter ver­si­chert werden.

Wel­che Fahr­zeu­ge fah­ren mit Versicherungskennzeichen?

Zulas­sungs­freie Klein­fahr­zeu­ge bis 45 km/h: Mofas und Mopeds bis 50 cm³, E‑Scooter mit Stra­ßen­zu­las­sung (als Pla­ket­te), S‑Pedelecs, Micro­cars sowie bestimm­te Kran­ken- und Senio­ren­fahr­stüh­le. Das Ver­si­che­rungs­jahr läuft ein­heit­lich vom 1. März bis Ende Febru­ar – die Kenn­zei­chen­far­be wech­selt jähr­lich zwi­schen Schwarz, Blau und Grün. Wer nach dem 1. März mit alter Far­be fährt, ist unver­si­chert unter­wegs und macht sich strafbar.

Wie spa­ren Fahr­an­fän­ger bei der Kfz-Versicherung?

Die wirk­sams­ten Hebel: das Auto als Zweit­wa­gen über die Eltern ver­si­chern (star­tet meist in SF ½ statt SF 0), eine SF-Klas­se von Fami­li­en­mit­glie­dern über­tra­gen las­sen, Tele­ma­tik-Tari­fe nut­zen (Rabatt für nach­weis­lich defen­si­ves Fah­ren), beim beglei­te­ten Fah­ren ab 17 pro­fi­tie­ren und ein Fahr­zeug mit nied­ri­ger Typ­klas­se wäh­len. Auch Werk­statt­bin­dung und jähr­li­che Zahl­wei­se drü­cken den Bei­trag spürbar.

Wie funk­tio­niert das Saisonkennzeichen?

Mit dem Sai­son­kenn­zei­chen ver­si­chern und ver­steu­ern Sie Ihr Fahr­zeug nur für einen fes­ten Zeit­raum zwi­schen 2 und 11 Mona­ten – klas­sisch bei Motor­rä­dern (März bis Okto­ber), Cabri­os und Wohn­mo­bi­len. Außer­halb der Sai­son darf das Fahr­zeug nicht auf öffent­li­chen Stra­ßen ste­hen oder fah­ren, genießt aber in der Regel eine bei­trags­freie Ruhe­ver­si­che­rung gegen Dieb­stahl und Brand. Der Vor­teil: spür­bar nied­ri­ge­re Bei­trä­ge und kei­ne jähr­li­che An- und Abmeldung.

Wie wird ein Zweit­wa­gen in der Kfz-Ver­si­che­rung eingestuft?

Ein neu ver­si­cher­tes Fahr­zeug star­tet nor­ma­ler­wei­se in SF 0 mit dem höchs­ten Bei­trags­satz. Für einen Zweit­wa­gen gewäh­ren die meis­ten Ver­si­che­rer eine Son­der­ein­stu­fung, in der Regel SF ½ oder SF 1; ein­zel­ne Anbie­ter lei­ten die Ein­stu­fung sogar von der Klas­se des Erst­wa­gens ab. Üblich sind drei Bedin­gun­gen: Der Erst­wa­gen ist auf den­sel­ben Hal­ter oder eine Per­son im sel­ben Haus­halt zuge­las­sen, er läuft selbst scha­den­frei, und der jüngs­te ein­ge­tra­ge­ne Fah­rer hat ein Min­dest­al­ter von häu­fig 23 oder 25 Jah­ren. Zwei Autos mit der­sel­ben guten SF-Klas­se „als Erst­wa­gen” zu ver­si­chern, ist nicht mög­lich: Die Ein­stu­fung gilt für einen Ver­trag, das zwei­te Fahr­zeug baut über die Zweit­wa­gen­re­ge­lung eige­ne scha­den­freie Jah­re auf. Weil die Ein­stu­fungs­re­geln von Haus zu Haus ver­schie­den sind, wirkt hier der Ver­gleich stär­ker als jeder Zweit­wa­gen­ra­batt. Fra­gen Sie nach dem Bei­trags­satz in Pro­zent, nicht nur nach der Klasse.

Mit wie viel Pro­zent star­tet ein Fahr­an­fän­ger, und wie lan­ge gilt man als Fahranfänger?

Fahr­an­fän­ger star­ten in der Regel in SF 0 mit 100 Pro­zent des Grund­bei­trags; ein­zel­ne Tari­fe set­zen bestimm­te Fäl­le, etwa Fahr­zeu­ge ohne Vor­ver­si­che­rung, in eine Son­der­klas­se mit deut­lich über 100 Pro­zent. Hin­zu kommt bei den meis­ten Tari­fen ein Alters­auf­schlag, der mit 18 Jah­ren am höchs­ten ist und bis etwa 25 aus­läuft. Die gesetz­li­che Pro­be­zeit endet nach zwei Jah­ren, der Ver­si­che­rer rech­net aber nicht nach Pro­be­zeit, son­dern nach scha­den­frei­en Jah­ren und Alter: Spür­bar güns­ti­ger wird es meist ab dem drit­ten bis fünf­ten unfall­frei­en Jahr. Die wirk­sams­ten Hebel für den Ein­stieg sind die Zweit­wa­gen­re­ge­lung und die Über­tra­gung einer SF-Klas­se aus der Fami­lie, die auf die eige­nen Füh­rer­schein­jah­re begrenzt ist.

Wer muss einen Fir­men­wa­gen versichern?

Ver­si­che­rungs­neh­mer ist der Hal­ter, bei einem Fir­men­wa­gen also in der Regel das Unter­neh­men, auf das das Fahr­zeug zuge­las­sen ist. Es schließt den Ver­trag, zahlt den Bei­trag und muss den Fah­rer­kreis kor­rekt ange­ben. Mit­ar­bei­ter, die das Fahr­zeug dienst­lich oder mit Erlaub­nis pri­vat nut­zen, sind über die Kfz-Haft­pflicht des Fahr­zeugs mit­ver­si­chert, sofern sie zum ver­ein­bar­ten Fah­rer­kreis gehö­ren. Wird ein regel­mä­ßi­ger Fah­rer nicht gemel­det, dro­hen Ver­trags­stra­fe und Bei­trags­nach­zah­lung. Ob sich der Arbeit­neh­mer an Selbst­be­tei­li­gung oder Kas­ko­schä­den betei­li­gen muss, regelt nicht die Ver­si­che­rung, son­dern der Arbeits- oder Überlassungsvertrag.

Wie fin­de ich die Ver­si­che­rung des Unfall­geg­ners heraus?

Am ein­fachs­ten direkt am Unfall­ort: Kenn­zei­chen, Name und Ver­si­che­rer notie­ren, Fotos machen, Zeu­gen fest­hal­ten. Ver­wei­gert der Geg­ner die Anga­ben oder ist er nicht erreich­bar, ermit­telt der Zen­tral­ruf der Auto­ver­si­che­rer anhand des Kenn­zei­chens kos­ten­los den zustän­di­gen Ver­si­che­rer; war die Poli­zei vor Ort, ste­hen die Daten auch im Unfall­be­richt. Über die Schuld­fra­ge ent­schei­den zunächst die betei­lig­ten Ver­si­che­rer anhand von Unfall­be­richt, Zeu­gen und Fotos; bei bei­der­sei­ti­gem Ver­schul­den eini­gen sie sich meist auf eine Haf­tungs­quo­te. Akzep­tie­ren Sie die Quo­te nicht, bleibt der Weg über Wider­spruch und not­falls ein Zivilgericht.

Was pas­siert, wenn der Unfall­geg­ner den Scha­den nicht meldet?

Ihr Anspruch hängt nicht davon ab. Als Geschä­dig­ter kön­nen Sie den Scha­den direkt bei der Kfz-Haft­pflicht des Ver­ur­sa­chers anmel­den, die Mel­dung durch den Ver­ur­sa­cher selbst ist dafür nicht nötig. Sie brau­chen des­sen Kenn­zei­chen und Ver­si­che­rer, den Sie über den Zen­tral­ruf der Auto­ver­si­che­rer erhal­ten, sowie eine belast­ba­re Doku­men­ta­ti­on aus Fotos, Zeu­gen und Unfall­be­richt. Mel­den Sie den Scha­den zeit­nah und schrift­lich und legen Sie Kos­ten­vor­anschlag oder Gut­ach­ten bei. Reagiert die Ver­si­che­rung nicht oder lehnt sie ab, hilft ein Anwalt für Ver­kehrs­recht; bei unver­schul­de­tem Unfall gehö­ren des­sen Kos­ten in der Regel zum ersatz­fä­hi­gen Scha­den. Scha­den­er­satz­an­sprü­che ver­jäh­ren regel­mä­ßig nach drei Jahren.

Kann die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung das Gut­ach­ten kürzen?

Ja, die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung kann ein Gut­ach­ten teil­wei­se kür­zen, wenn sie ein­zel­ne Posi­tio­nen für über­höht oder unfall­fremd hält, etwa Stun­den­sät­ze, den Repa­ra­tur­weg, den Rest­wert oder die Dau­er des Nut­zungs­aus­falls. Bin­dend ist das für Sie nicht: Nach § 249 BGB sind Sie so zu stel­len, als wäre der Unfall nicht gesche­hen, und die Ver­si­che­rung muss jede Kür­zung sach­lich begrün­den. Ver­lan­gen Sie die Begrün­dung schrift­lich je Posi­ti­on, las­sen Sie Ihren Sach­ver­stän­di­gen Stel­lung neh­men und zie­hen Sie bei grö­ße­ren Beträ­gen einen Anwalt für Ver­kehrs­recht hin­zu; bei kla­rer Haf­tung des Geg­ners gehö­ren des­sen Kos­ten zum Schaden.

Was ist eine Kfz-Versicherung?

Eine Kfz-Ver­si­che­rung ist eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Kraft­fahr­zeug­ver­si­che­rung, die für alle zuge­las­se­nen Fahr­zeu­ge in Deutsch­land obli­ga­to­risch ist und min­des­tens Haft­pflicht­schutz für Schä­den an Drit­ten bie­tet. Je nach Fahr­zeug­wert und per­sön­li­chem Schutz­be­darf lässt sie sich durch Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko ergänzen.

Wei­te­re Fra­gen & Ant­wor­ten rund um Kfz-Versicherung

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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