KFZ-Überblick
Kfz-Versicherung 2026: Alle Fahrzeugarten im Überblick
Fachlich geprüft mit Blick auf die Unterschiede der Fahrzeugarten (Zulassung, Kennzeichen, Kaskobedarf) und die beitragsbestimmenden Faktoren.
Ob Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger oder LKW: Die Kfz-Versicherung – beim PKW oft einfach Autoversicherung genannt – funktioniert überall nach denselben Grundregeln, aber jede Fahrzeugart hat ihre eigene Seite mit eigenem Rechner. Diese Übersicht bringt Sie in einer Minute zum passenden Vergleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzliche Pflicht (§ 1 PflVG) – ohne eVB-Nummer gibt es keine Zulassung.
- Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig – Faustregel: Neuwagen Vollkasko, ältere Fahrzeuge Teilkasko oder nur Haftpflicht.
- Den Beitrag bestimmen vor allem SF-Klasse, Typklasse und Regionalklasse.
- Wechsel-Stichtag ist der 30. November – bei Beitragserhöhung gilt zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
- Kleinfahrzeuge wie Mofa, Moped und E‑Scooter fahren mit Versicherungskennzeichen statt Zulassung.
Welches Fahrzeug möchten Sie versichern?
Zwei Klicks bis zur richtigen Seite – dort warten Rechner, Leistungen und Tarife für genau Ihr Fahrzeug.
Alle Fahrzeug-Versicherungen im Überblick
21 Fahrzeugarten, fünf Gruppen. Jede Kachel führt zur Spartenseite mit Online-Rechner, Leistungen und Kosten.
Auto & PKW
der Klassiker – mit dem größten Sparpotenzial
Motorrad & Zweirad
vom Mofa bis zur schweren Maschine
Camping & Anhänger
Wohnmobil, Wohnwagen und alles, was am Haken hängt
Nutzfahrzeuge & Landwirtschaft
für Betrieb, Baustelle und Hof
Sonderfahrzeuge
alles, was nicht ins Raster passt
Was ist eine Kfz-Versicherung?
§ 1 PflVG: Die gesetzliche Grundlage
Wer ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwenden will, muss für sich und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ohne Versicherungsschutz gibt es keine Zulassung (Nachweis per eVB-Nummer) – und wer unversichert fährt, macht sich strafbar.
Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – was brauchen Sie?
Kfz-Haftpflicht (Pflicht)
Zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen – Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.Für jedes zugelassene Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben.
Teilkasko (freiwillig)
Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Sturm, Hagel, Brand und Marderbiss.Sinnvoll für Fahrzeuge mit mittlerem Restwert.
Vollkasko (freiwillig)
Alles aus der Teilkasko plus selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und Vandalismus.Faustregel: für Neuwagen und junge Gebrauchte die ersten 4–6 Jahre.
Alle Leistungsdetails und die Zuordnung nach Situation erklärt die PKW-Seite im Abschnitt Deckungsstufen im Detail.
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Was bestimmt den Beitrag?
SF-Klasse
Je mehr unfallfreie Jahre, desto höher der Schadenfreiheitsrabatt – von über 100 % Beitrag in SF 0 bis unter 20 % in hohen Klassen.SF-Klassen lassen sich übertragen, z. B. von Eltern auf Kinder.
Typklasse
Bewertet die Schadenbilanz Ihres Fahrzeugmodells – sparsame Kompakte kosten weniger als schadenträchtige Sportwagen.Wird jährlich vom GDV neu eingestuft.
Regionalklasse
Bewertet die Schadenbilanz Ihres Zulassungsbezirks – Land meist günstiger als Großstadt.Ebenfalls jährliche Neueinstufung.
Dazu kommen Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung, Abstellort und Zahlweise – alle drei Klassen ausführlich erklärt finden Sie auf der PKW-Seite. Wichtig fürs Sparen: Der Wechsel-Stichtag ist der 30. November – bei einer Beitragserhöhung haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht (alle Fristen im Detail). Die eVB-Nummer für Zulassung oder Ummeldung erhalten Sie nach dem Abschluss sofort digital – mehr zur eVB und Online-Zulassung.
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Alle Fahrzeugarten im Vergleich: Kennzeichen und Pflicht
Welches Fahrzeug braucht welche Zulassung – und wo ist Kasko möglich? (Stand: Juli 2026)
| Fahrzeug | Kennzeichen & Pflicht | Kasko möglich? | Zur Seite |
|---|---|---|---|
| Auto & Zweirad | |||
| PKW | Amtliches Kennzeichen, Zulassung mit eVB | Teil- und Vollkasko | PKW-Vergleich |
| Motorrad | Amtliches Kennzeichen, oft Saisonkennzeichen | Teil- und Vollkasko | Motorrad |
| 125er / Roller bis 125 cm³ | Amtliches Kennzeichen (zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig) | Teilkasko möglich | 125er |
| Mofa / Moped | Versicherungskennzeichen (Jahr ab 1. März) | Teilkasko möglich | Mofa & Moped |
| E‑Scooter | Versicherungsplakette | teils Diebstahlschutz | E‑Scooter |
| Camping & Anhänger | |||
| Wohnmobil | Amtliches Kennzeichen, Zulassung mit eVB | Teil- und Vollkasko + Inventar | Wohnmobil |
| Wohnwagen | Eigene Zulassung und eigene Haftpflicht | Teil- und Vollkasko + Inventar | Wohnwagen |
| PKW-Anhänger | Eigene Zulassung ab 750 kg | Kasko gegen Diebstahl/Beschädigung | Anhänger |
| Pferdeanhänger / Bootstrailer | Eigene Zulassung | Kasko + Inventar/Ladung | Pferdeanhänger |
| Nutzfahrzeuge & Sonderfahrzeuge | |||
| Transporter bis 3,5 t | Amtliches Kennzeichen, Werkverkehr | Teil- und Vollkasko | Transporter |
| LKW | Amtliches Kennzeichen, Werk-/Güterverkehr getrennt | Teil- und Vollkasko | LKW-Überblick |
| Traktor | Amtliches oder grünes Kennzeichen | Teil- und Vollkasko | Traktor |
| Quad / Trike | Amtliches Kennzeichen | Teil- und Vollkasko | Quad |
| Microcar | Versicherungskennzeichen | Teilkasko möglich | Microcar |
| Segway | Versicherungsplakette | – | Segway |
Welche Schlüsselbegriffe müssen Sie bei der Kfz-Versicherung kennen?
Jede Antwort steht hier in wenigen Sätzen, damit Sie die Begriffe beim Vergleich direkt nachschlagen können.
Was bedeutet Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht?
Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, den die Kfz-Haftpflicht je Schadenereignis zahlt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Fast alle Tarife bieten 100 Millionen Euro pauschal, begrenzt auf 8 bis 15 Millionen Euro je verletzter Person.
Was bedeutet Werkstattbindung?
Werkstattbindung bedeutet, dass Sie Kaskoschäden in einer vom Versicherer benannten Partnerwerkstatt reparieren lassen. Dafür sinkt der Kaskobeitrag um 10 bis 20 Prozent, meist inklusive Hol- und Bringservice sowie Ersatzwagen. Reparieren Sie in einer freien Werkstatt, kürzt der Versicherer die Erstattung oft um 15 Prozent. Bei Leasingfahrzeugen ist die freie Werkstattwahl oft Vertragspflicht.
Was bedeutet Telematik-Tarif?
Ein Telematik-Tarif misst das Fahrverhalten über eine App oder einen Stecker im Fahrzeug: Beschleunigung, Bremsen, Tempo, Uhrzeit und Handynutzung. Aus den Daten entsteht ein Score, der bis zu 30 Prozent Rabatt auf den Beitrag bringt. Verschlechtert sich der Wert, steigt der Beitrag im Folgejahr. Besonders Fahranfänger unter 25 profitieren.
Was bedeutet Jahresfahrleistung?
Die Jahresfahrleistung ist die Zahl der Kilometer, die Sie dem Versicherer pro Jahr für das Fahrzeug angeben. Sie ist neben Regional- und Typklasse einer der wichtigsten Beitragsfaktoren: Wer statt 20.000 nur 9.000 Kilometer fährt, zahlt oft 15 bis 25 Prozent weniger. Überschreiten Sie die Angabe deutlich, drohen Nachzahlung und Vertragsstrafe.
Was bedeutet Rückstufung?
Rückstufung bedeutet, dass Ihr Vertrag nach einem selbst verschuldeten Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse fällt. Wie weit, regelt die Rückstufungstabelle des Tarifs: Aus SF 20 werden SF 10 bis SF 15, aus SF 5 oft SF 2. Ein Schaden kostet über die Jahre häufig 1.000 bis 3.000 Euro Mehrbeitrag.
Was bedeutet Wildschaden und erweiterte Wildschadenklausel?
Ein Wildschaden entsteht durch den Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh, Wildschwein oder Hirsch und ist in jeder Teilkasko versichert. Die erweiterte Wildschadenklausel dehnt den Schutz auf Tiere aller Art aus, also auch auf Kühe, Pferde, Hunde oder Vögel. Rund 280.000 Wildunfälle im Jahr mit durchschnittlich 3.500 Euro Schaden machen die Klausel wichtig.
Was bedeutet Marderbiss und Folgeschäden?
Ein Marderbiss ist ein Schaden durch Tierbiss an Kabeln, Schläuchen oder Dämmmatten im Motorraum und gehört zum Grundschutz der Teilkasko. Entscheidend ist der Einschluss von Folgeschäden: Ein durchgebissener Kühlwasserschlauch kann einen Motorschaden von 3.000 bis 8.000 Euro auslösen, den Basistarife ohne diese Klausel nicht ersetzen. Gute Tarife decken Folgeschäden bis 5.000 Euro.
Was bedeutet Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer?
Halter ist, wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und darüber verfügt; Versicherungsnehmer ist, wer den Vertrag abschließt und zahlt; Fahrer ist, wer tatsächlich am Steuer sitzt. Alle 3 Rollen können auseinanderfallen, etwa wenn Eltern den Wagen des Kindes versichern. Weicht der Halter vom Versicherungsnehmer ab, verlangen viele Versicherer einen Zuschlag.
Was bedeutet Direktanspruch nach § 115 VVG?
Der Direktanspruch erlaubt es Ihnen als Geschädigtem, Ihren Schaden unmittelbar beim Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers geltend zu machen, ohne den Verursacher verklagen zu müssen. Grundlage ist § 115 VVG. Der Versicherer muss innerhalb von 4 bis 6 Wochen regulieren oder begründet ablehnen; Sie dürfen Gutachter und Anwalt frei wählen.
Was bedeutet die 130-Prozent-Regel?
Die 130-Prozent-Regel erlaubt Ihnen nach einem Haftpflichtschaden, Ihr Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen. Voraussetzung: fachgerechte Reparatur nach Gutachten und mindestens 6 Monate Weiternutzung. Liegt der Aufwand darüber, zahlt der gegnerische Versicherer nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Was bedeutet Akkudeckung beim Elektroauto?
Die Akkudeckung regelt, wie die Kasko den Hochvoltakku eines Elektroautos versichert. Gute Tarife ersetzen die Batterie als Allgefahrendeckung, also auch bei Bedienfehlern, Tiefentladung oder Überspannung beim Laden, und verzichten 24 bis 36 Monate auf einen Abzug neu für alt. Wichtig sind Ladekabel und Wallbox bis 2.000 Euro sowie die Entsorgungskosten nach einem Brand.
Was bedeutet Auslandsschadenschutz?
Der Auslandsschadenschutz sorgt dafür, dass Ihr eigener Versicherer einen unverschuldeten Unfall im Ausland nach deutschem Recht reguliert, statt Sie an den ausländischen Haftpflichtversicherer zu verweisen. Er gilt meist in ganz Europa, kostet 5 bis 20 Euro im Jahr und deckt auch Mietwagen und Nutzungsausfall. Ohne diesen Baustein dauern Regulierungen aus dem Ausland oft viele Monate.
Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung
Ist die Kfz-Versicherung Pflicht?
Ja – die Kfz-Haftpflicht ist nach § 1 PflVG für jedes Kraftfahrzeug gesetzlich vorgeschrieben, das auf öffentlichen Straßen gefahren wird. Ohne gültige eVB-Nummer nimmt keine Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug an, und wer ohne Versicherungsschutz fährt, begeht eine Straftat nach § 6 PflVG. Auch zulassungsfreie Kleinfahrzeuge wie Mofas, Mopeds und E‑Scooter brauchen zwingend ein gültiges Versicherungskennzeichen bzw. eine Plakette. Freiwillig sind dagegen alle Kasko-Bausteine – sie schützen Ihr eigenes Fahrzeug, nicht das der anderen.
Kfz-Versicherung oder Autoversicherung – wo ist der Unterschied?
Es gibt keinen: Autoversicherung ist der umgangssprachliche Begriff für die Kfz-Versicherung eines PKW. Der Oberbegriff Kfz-Versicherung umfasst darüber hinaus alle Kraftfahrzeuge – vom Motorrad über Wohnmobil, Transporter und LKW bis zum Quad. Für jede dieser Fahrzeugarten gelten eigene Tarifmerkmale und teils eigene Kennzeichenregeln, weshalb jede bei uns eine eigene Vergleichsseite mit passendem Rechner hat.
Teilkasko oder Vollkasko – was lohnt sich wann?
Als Faustregel: Für Neuwagen und junge Gebrauchte lohnt die Vollkasko in den ersten vier bis sechs Jahren – sie zahlt auch selbstverschuldete Schäden und Vandalismus. Danach ist die Teilkasko oft der bessere Kompromiss: Sie deckt Diebstahl, Glasbruch, Wild, Sturm, Hagel, Brand und Marderbiss. Bei Fahrzeugen mit geringem Restwert kann sogar die reine Haftpflicht genügen. Rechnen Sie im Zweifel beides durch – durch hohe SF-Rabatte in der Vollkasko ist diese manchmal kaum teurer als die Teilkasko.
Was kostet eine Kfz-Versicherung?
Einen Pauschalpreis gibt es bei Kfz nicht – der Beitrag wird individuell aus SF-Klasse, Typklasse, Regionalklasse, Fahrerkreis, Fahrleistung und Deckungsumfang berechnet. Derselbe Golf kann für einen langjährig unfallfreien Fahrer auf dem Land unter 300 Euro im Jahr kosten und für einen Fahranfänger in der Großstadt über 2.000 Euro. Genau deshalb führt an einem individuellen Vergleich kein Weg vorbei – der Rechner auf der jeweiligen Fahrzeugseite liefert Ihnen in wenigen Minuten Ihre echten Beiträge.
Was sind SF-Klassen und kann ich sie übertragen?
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) belohnt unfallfreies Fahren: Mit jedem schadenfreien Kalenderjahr steigen Sie eine Klasse auf und Ihr Beitragssatz sinkt – von über 100 % als Neuling bis unter 20 % nach vielen Jahren. Übertragen lässt sich der Rabatt innerhalb der Familie (z. B. von Eltern oder Großeltern) oder vom Zweit- aufs Erstfahrzeug – allerdings nur bis zur Höhe der eigenen Führerscheinjahre. Beim Versichererwechsel nimmt die SF-Klasse automatisch mit.
Was ist die eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist ein siebenstelliger Code, mit dem der Versicherer der Zulassungsstelle digital bestätigt, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie brauchen sie bei Neuzulassung, Ummeldung, Halterwechsel und Kennzeichenwechsel. Nach Abschluss einer Kfz-Versicherung erhalten Sie die eVB in der Regel sofort per E‑Mail oder SMS – bei uns direkt im Anschluss an den Online-Vergleich.
Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Der klassische Weg: ordentliche Kündigung zum 30. November, dann startet der neue Vertrag am 1. Januar – deshalb ist der Herbst die große Wechselsaison. Daneben gibt es das Sonderkündigungsrecht: bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder beim Fahrzeugwechsel können Sie außerhalb des Stichtags kündigen. Ein Fahrzeugwechsel ist übrigens der einfachste Moment für einen Tarifwechsel – das neue Fahrzeug kann direkt beim günstigsten Anbieter versichert werden.
Welche Fahrzeuge fahren mit Versicherungskennzeichen?
Zulassungsfreie Kleinfahrzeuge bis 45 km/h: Mofas und Mopeds bis 50 cm³, E‑Scooter mit Straßenzulassung (als Plakette), S‑Pedelecs, Microcars sowie bestimmte Kranken- und Seniorenfahrstühle. Das Versicherungsjahr läuft einheitlich vom 1. März bis Ende Februar – die Kennzeichenfarbe wechselt jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. Wer nach dem 1. März mit alter Farbe fährt, ist unversichert unterwegs und macht sich strafbar.
Wie sparen Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung?
Die wirksamsten Hebel: das Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern (startet meist in SF ½ statt SF 0), eine SF-Klasse von Familienmitgliedern übertragen lassen, Telematik-Tarife nutzen (Rabatt für nachweislich defensives Fahren), beim begleiteten Fahren ab 17 profitieren und ein Fahrzeug mit niedriger Typklasse wählen. Auch Werkstattbindung und jährliche Zahlweise drücken den Beitrag spürbar.
Wie funktioniert das Saisonkennzeichen?
Mit dem Saisonkennzeichen versichern und versteuern Sie Ihr Fahrzeug nur für einen festen Zeitraum zwischen 2 und 11 Monaten – klassisch bei Motorrädern (März bis Oktober), Cabrios und Wohnmobilen. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen stehen oder fahren, genießt aber in der Regel eine beitragsfreie Ruheversicherung gegen Diebstahl und Brand. Der Vorteil: spürbar niedrigere Beiträge und keine jährliche An- und Abmeldung.
Wie wird ein Zweitwagen in der Kfz-Versicherung eingestuft?
Ein neu versichertes Fahrzeug startet normalerweise in SF 0 mit dem höchsten Beitragssatz. Für einen Zweitwagen gewähren die meisten Versicherer eine Sondereinstufung, in der Regel SF ½ oder SF 1; einzelne Anbieter leiten die Einstufung sogar von der Klasse des Erstwagens ab. Üblich sind drei Bedingungen: Der Erstwagen ist auf denselben Halter oder eine Person im selben Haushalt zugelassen, er läuft selbst schadenfrei, und der jüngste eingetragene Fahrer hat ein Mindestalter von häufig 23 oder 25 Jahren. Zwei Autos mit derselben guten SF-Klasse „als Erstwagen” zu versichern, ist nicht möglich: Die Einstufung gilt für einen Vertrag, das zweite Fahrzeug baut über die Zweitwagenregelung eigene schadenfreie Jahre auf. Weil die Einstufungsregeln von Haus zu Haus verschieden sind, wirkt hier der Vergleich stärker als jeder Zweitwagenrabatt. Fragen Sie nach dem Beitragssatz in Prozent, nicht nur nach der Klasse.
Mit wie viel Prozent startet ein Fahranfänger, und wie lange gilt man als Fahranfänger?
Fahranfänger starten in der Regel in SF 0 mit 100 Prozent des Grundbeitrags; einzelne Tarife setzen bestimmte Fälle, etwa Fahrzeuge ohne Vorversicherung, in eine Sonderklasse mit deutlich über 100 Prozent. Hinzu kommt bei den meisten Tarifen ein Altersaufschlag, der mit 18 Jahren am höchsten ist und bis etwa 25 ausläuft. Die gesetzliche Probezeit endet nach zwei Jahren, der Versicherer rechnet aber nicht nach Probezeit, sondern nach schadenfreien Jahren und Alter: Spürbar günstiger wird es meist ab dem dritten bis fünften unfallfreien Jahr. Die wirksamsten Hebel für den Einstieg sind die Zweitwagenregelung und die Übertragung einer SF-Klasse aus der Familie, die auf die eigenen Führerscheinjahre begrenzt ist.
Wer muss einen Firmenwagen versichern?
Versicherungsnehmer ist der Halter, bei einem Firmenwagen also in der Regel das Unternehmen, auf das das Fahrzeug zugelassen ist. Es schließt den Vertrag, zahlt den Beitrag und muss den Fahrerkreis korrekt angeben. Mitarbeiter, die das Fahrzeug dienstlich oder mit Erlaubnis privat nutzen, sind über die Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs mitversichert, sofern sie zum vereinbarten Fahrerkreis gehören. Wird ein regelmäßiger Fahrer nicht gemeldet, drohen Vertragsstrafe und Beitragsnachzahlung. Ob sich der Arbeitnehmer an Selbstbeteiligung oder Kaskoschäden beteiligen muss, regelt nicht die Versicherung, sondern der Arbeits- oder Überlassungsvertrag.
Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners heraus?
Am einfachsten direkt am Unfallort: Kennzeichen, Name und Versicherer notieren, Fotos machen, Zeugen festhalten. Verweigert der Gegner die Angaben oder ist er nicht erreichbar, ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens kostenlos den zuständigen Versicherer; war die Polizei vor Ort, stehen die Daten auch im Unfallbericht. Über die Schuldfrage entscheiden zunächst die beteiligten Versicherer anhand von Unfallbericht, Zeugen und Fotos; bei beiderseitigem Verschulden einigen sie sich meist auf eine Haftungsquote. Akzeptieren Sie die Quote nicht, bleibt der Weg über Widerspruch und notfalls ein Zivilgericht.
Was passiert, wenn der Unfallgegner den Schaden nicht meldet?
Ihr Anspruch hängt nicht davon ab. Als Geschädigter können Sie den Schaden direkt bei der Kfz-Haftpflicht des Verursachers anmelden, die Meldung durch den Verursacher selbst ist dafür nicht nötig. Sie brauchen dessen Kennzeichen und Versicherer, den Sie über den Zentralruf der Autoversicherer erhalten, sowie eine belastbare Dokumentation aus Fotos, Zeugen und Unfallbericht. Melden Sie den Schaden zeitnah und schriftlich und legen Sie Kostenvoranschlag oder Gutachten bei. Reagiert die Versicherung nicht oder lehnt sie ab, hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht; bei unverschuldetem Unfall gehören dessen Kosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden. Schadenersatzansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren.
Kann die gegnerische Versicherung das Gutachten kürzen?
Ja, die gegnerische Versicherung kann ein Gutachten teilweise kürzen, wenn sie einzelne Positionen für überhöht oder unfallfremd hält, etwa Stundensätze, den Reparaturweg, den Restwert oder die Dauer des Nutzungsausfalls. Bindend ist das für Sie nicht: Nach § 249 BGB sind Sie so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen, und die Versicherung muss jede Kürzung sachlich begründen. Verlangen Sie die Begründung schriftlich je Position, lassen Sie Ihren Sachverständigen Stellung nehmen und ziehen Sie bei größeren Beträgen einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzu; bei klarer Haftung des Gegners gehören dessen Kosten zum Schaden.
Was ist eine Kfz-Versicherung?
Eine Kfz-Versicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeugversicherung, die für alle zugelassenen Fahrzeuge in Deutschland obligatorisch ist und mindestens Haftpflichtschutz für Schäden an Dritten bietet. Je nach Fahrzeugwert und persönlichem Schutzbedarf lässt sie sich durch Teilkasko oder Vollkasko ergänzen.
Weitere Fragen & Antworten rund um Kfz-Versicherung
- Wie teuer ist eine Vollkasko im Durchschnitt?
- Kann man nach Erhalt der eVB Nummer die Versicherung wechseln?
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