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Sta­tis­ti­ken zei­gen, dass land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen wie Trak­to­ren, auch Tre­cker oder Schlep­per genannt, bzw. land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge in Deutsch­land zuneh­mend im Ein­satz sind. Laut dem Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt waren im Jahr 2019 rund 1,7 Mil­lio­nen land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen, Anhän­ger und selbst­fah­ren­de Arbeits­ma­schi­nen in Deutsch­land zugelassen.

Land­wirt­schaft­li­che Arbeit ist ein gefähr­li­cher Beruf, und Sta­tis­ti­ken zei­gen, dass land­wirt­schaft­li­che Arbeit­neh­mer ein erhöh­tes Risi­ko für Arbeits­un­fäl­le haben. Laut einer Stu­die der Euro­päi­schen Agen­tur für Sicher­heit und Gesund­heits­schutz am Arbeits­platz sind land­wirt­schaft­li­che Arbeit­neh­mer in der EU drei­mal häu­fi­ger von Arbeits­un­fäl­len betrof­fen als Arbeit­neh­mer in ande­ren Branchen.

Unfall­sta­tis­ti­ken zei­gen auch, dass Trak­to­ren und land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge im Ver­gleich zu ande­ren Fahr­zeu­gen ein höhe­res Risi­ko für schwe­re Unfäl­le haben. Laut einer Stu­die des Deut­schen Ver­kehrs­si­cher­heits­rats (DVR) wur­den im Jahr 2019 in Deutsch­land 225 Men­schen bei Unfäl­len mit land- und forst­wirt­schaft­li­chen Fahr­zeu­gen getö­tet oder schwer verletzt.

Trak­to­ren, auch Tre­cker oder Schlep­per genannt und land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge sind ein wich­ti­ger Teil der moder­nen Land­wirt­schaft. Aber der Ein­satz ist auch mit Risi­ken und Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den sind. Es ist wich­tig, dass Land­wir­te und Fah­rer die­ser Fahr­zeu­ge sich der Risi­ken bewusst sind und geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, um Unfäl­le und Schä­den durch den Gebrauch zu vermeiden.

Eine Trak­tor Ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ger Schutz für alle, die einen Trak­tor, Schlep­per oder land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­ne besit­zen oder betrei­ben. Die­se Art der Kfz Ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Sicher­heit, wenn es zu Schä­den an Ihrem Trak­tor oder an ande­rem Eigen­tum kommt, sowie bei Ver­let­zun­gen von Personen.

Eine Trak­tor Ver­si­che­rung ist eine Art von Kfz-Ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für Trak­to­ren und ande­re land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge wie z.B. Mäh­dre­scher, Rau­pen­schlep­per usw. ent­wi­ckelt wur­de. Vom Ver­si­che­rungs­schutz einer Trak­tor Ver­si­che­rung eben­falls umfasst sind auch An- oder Auf­bau­ten wie z.B. ein Pflug oder ein Mul­cher usw. Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Trak­tor Ver­si­che­run­gen, die je nach Art des Trak­tors und des­sen Ver­wen­dungs­zweck unter­schied­lich sind.

Bei der Trak­tor Ver­si­che­rung bzw. Schlep­per Ver­si­che­rung oder all­ge­mein der Ver­si­che­rung von land­wirt­schaft­li­chen Fahr­zeu­gen unter­schei­det man drei ver­schie­de­ne Wag­nis­kenn­zif­fen (WKZ) und in Zulas­sung mit einem grü­nen Kenn­zei­chen und Zulas­sung mit einem schwar­zen Kenn­zei­chen.

  • WKZ 451 + WKZ 454: land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen und Rau­pen­schlep­per mit grü­nem Kennzeichen
  • WKZ 452: land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen und Rau­pen­schlep­per mit schwar­zem Kennzeichen

Bei einer Zulas­sung mit einem grü­nen Kenn­zei­chen, gilt das land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeug als von der Kfz-Steu­er befreit.

Bei einer Zulas­sung mit einem schwar­zen Kenn­zei­chen, gibt es kei­ne Steu­er­be­frei­ung.

Ohne nicht zumin­dest eine Kfz Haft­pflicht­ver­si­che­rung kann ihr Trak­tor nicht zuge­las­sen wer­den und darf auch nicht im Stra­ßen­ver­kehr bewegt werden.

Eine Trak­tor Ver­si­che­rung kann je nach Bedarf unter­schied­li­che Deckungs­leis­tun­gen umfas­sen, wie z.B. Haft­pflicht­ver­si­che­rung, Teil- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Die genau­en Bedin­gun­gen und Kos­ten der Trak­tor Ver­si­che­rung hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. In den meis­ten Län­dern ist eine Trak­tor Ver­si­che­rung bzw. Schlep­per Ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, um sicher­zu­stel­len, dass alle betei­lig­ten Par­tei­en im Fal­le eines Unfalls finan­zi­ell abge­si­chert sind.

Mit unse­rem Trak­tor Ver­si­che­rung Ver­gleich bzw. unse­rem Tarif­rech­ner Trak­tor Ver­si­che­rung kön­nen Sie schnell eine güns­ti­ge Kfz Ver­si­che­rung für Ihren Trak­tor, Schlep­per bzw. Ihr land­wirt­schaft­li­ches Fahr­zeug berech­nen und güns­ti­ge Trak­tor Ver­si­che­rer fin­den. Ermit­teln Sie mit weni­gen Klicks Ihre Trak­tor Ver­si­che­rung Kos­ten. Prü­fen Sie in unse­rem Trak­tor Ver­si­che­rung Ver­gleich neben den Kos­ten für Ihren Schlep­per bzw. ihr land­wirt­schaft­li­ches Fahr­zeug auch die jewei­li­gen Leis­tun­gen bzw. Bedin­gungs­in­hal­te der Trak­tor- bzw. Schlep­per Ver­si­che­rung und ermit­teln Sie so Ihren per­sön­li­chen Trak­tor Ver­si­che­rung Testsieger.

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Bit­te geben Sie alle abge­frag­ten Daten und Anga­ben zu Ihrem land­wirt­schaft­li­chen Fahr­zeug mög­lichst genau und kor­rekt an, um güns­ti­ge Tari­fe für die Trak­tor Ver­si­che­rung ange­zeigt zu bekommen. 

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Bit­te ver­ges­sen Sie bei einem Ver­si­cher­er­wech­sel zu einem bereits bestehen­den Fahr­zeug nicht, die Vor­ver­si­che­rung recht­zei­tig selbst zu kündigen!

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zur Trak­tor Ver­si­che­rung bzw. Tre­cker Ver­si­che­rung und der Ver­si­che­rung sons­ti­ger land­wirt­schaft­li­cher Fahrzeuge

Wis­sens­wer­tes zur Trak­tor Ver­si­che­rung bzw. der Ver­si­che­rung für land­wirt­schaft­li­che Zugmaschinen

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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