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Trak­tor ver­si­chern: Der gro­ße Gui­de zur Trak­tor­ver­si­che­rung 2025 

Von Jonas Wag­ner, Ihrem Exper­ten für Landwirtschafts-Versicherungen

Aktua­li­siert am: 2. Okto­ber 2025

Wer einen Trak­tor ver­si­chern möch­te, steht vor einer wich­ti­gen Ent­schei­dung. Die rich­ti­ge Trak­tor Ver­si­che­rung ist das finan­zi­el­le Sicher­heits­netz für Ihre wich­tigs­te Maschi­ne, egal ob Acker­schlep­per, Klein­trak­tor oder Old­ti­mer. Die­ser Rat­ge­ber bie­tet Klar­heit und zeigt, wie ein umfas­sen­der Trak­tor Ver­si­che­rung Ver­gleich hilft, den bes­ten Schutz zu finden. 

Ihr inter­ak­ti­ver Bedarfs-Berater

Beant­wor­ten Sie zwei kur­ze Fra­gen und erhal­ten Sie eine per­sön­li­che Empfehlung.

1. Wel­chen Trak­tor möch­ten Sie versichern?

Trak­tor Ver­si­che­rung: Die Grund­la­gen für jeden Halter

Bevor wir in die Details der Tari­fe und Kos­ten ein­tau­chen, ist es ent­schei­dend, das Fun­da­ment zu ver­ste­hen. Eine Trak­tor­ver­si­che­rung ist nicht nur ein Ver­trag, son­dern eine gesetz­li­che Not­wen­dig­keit, die auf kla­ren recht­li­chen Vor­ga­ben und spe­zi­fi­schen Fach­be­grif­fen basiert. Die­ses Wis­sen schützt Sie vor emp­find­li­chen Stra­fen und sorgt dafür, dass Sie von Anfang an die rich­ti­gen Ent­schei­dun­gen treffen. 

Gesetz­li­che Pflicht: War­um Sie Ihren Trak­tor ver­si­chern müssen

Die wich­tigs­te Regel zuerst: Sobald Ihr Trak­tor, Schlep­per oder Tre­cker am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­nimmt, besteht eine unum­stöß­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht. Die gesetz­li­che Grund­la­ge hier­für ist § 1 des Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­set­zes (PflVG). Die­ses Gesetz schreibt vor, dass für jedes Kraft­fahr­zeug, das auf öffent­li­chen Wegen bewegt wird, min­des­tens eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung bestehen muss. Laut Sta­tis­ti­schem Bun­des­amt waren im Jahr 2023 land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge an über 3.000 Unfäl­len mit Per­so­nen­scha­den betei­ligt – eine Zahl, die die Not­wen­dig­keit einer soli­den Absi­che­rung unterstreicht. 

Ein weit ver­brei­te­ter und gefähr­li­cher Irr­tum ist die Annah­me, dass Fahr­ten auf dem eige­nen Hof­ge­län­de (“Hof­ver­kehr”) von die­ser Pflicht aus­ge­nom­men sind. Das ist oft falsch. Vie­le land­wirt­schaft­li­che Betrie­be sind für Drit­te wie Lie­fe­ran­ten oder Kun­den zugäng­lich. Sol­che Berei­che gel­ten recht­lich als “beschränkt-öffent­li­che Ver­kehrs­flä­chen”. Für eine land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­ne greift hier die Ver­si­che­rungs­pflicht in vol­lem Umfang. Selbst ein Unfall auf einem abge­le­ge­nen Feld­weg kann recht­li­che Kon­se­quen­zen haben, wenn die­ser Weg theo­re­tisch von Spa­zier­gän­gern oder ande­ren Fahr­zeu­gen genutzt wer­den könnte. 

🚨 Risi­ko Hof­ver­kehr: Eine teu­re Fehleinschätzung

Die oft zitier­te Aus­nah­me für lang­sam fah­ren­de, selbst­fah­ren­de Arbeits­ma­schi­nen (bis 20 km/h) gilt in der Regel nicht für Trak­to­ren, da die­se als land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen klas­si­fi­ziert sind. Sich hier allein auf die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu ver­las­sen, kann im Scha­dens­fall zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung und zu hohen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren. Die Betriebs­haft­pflicht deckt Schä­den durch den Betrieb, nicht aber durch den Gebrauch von zulas­sungs­pflich­ti­gen Fahr­zeu­gen. Ein unver­si­cher­ter Trak­tor, der auf dem Hof einen Lie­fer­wa­gen beschä­digt, kann den Hal­ter in den finan­zi­el­len Ruin treiben.

Gehen Sie kein Risi­ko ein und stel­len Sie sicher, dass Ihr Fahr­zeug kor­rekt ver­si­chert ist. Fin­den Sie jetzt den pas­sen­den Schutz in unse­rem Vergleichsrechner.

Schlüs­sel­be­grif­fe der Trak­tor­ver­si­che­rung ein­fach erklärt

Um Ange­bo­te rich­tig zu ver­ste­hen und mit der Zulas­sungs­stel­le kom­mu­ni­zie­ren zu kön­nen, soll­ten Sie die­se Begrif­fe kennen:

  • eVB-Num­mer (elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung): Ein sie­ben­stel­li­ger, alpha­nu­me­ri­scher Code von Ihrer Ver­si­che­rung. Er ist der digi­ta­le Nach­weis, dass für Ihren Trak­tor zumin­dest eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht. Ohne die­sen Code ist kei­ne An- oder Ummel­dung bei der Zulas­sungs­stel­le möglich.
  • Wag­nis­kenn­zif­fer (WKZ): Ein inter­ner Code der Ver­si­che­rer, der das Risi­ko eines Fahr­zeugs klas­si­fi­ziert. Für Sie ist ent­schei­dend: WKZ 451/454 steht für Trak­to­ren mit grü­nem Kenn­zei­chen (land- oder forst­wirt­schaft­li­che Nut­zung), WKZ 452 für sol­che mit schwar­zem Kenn­zei­chen (pri­va­te oder gewerb­li­che Nut­zung). Die WKZ hat direk­ten Ein­fluss auf die Prämienhöhe.
  • Land­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­ne (LoF): Der offi­zi­el­le Ober­be­griff für Trak­to­ren und Schlep­per in den Fahr­zeug­pa­pie­ren. Die­se Klas­si­fi­zie­rung ist ent­schei­dend für die Bean­tra­gung eines grü­nen Kenn­zei­chens und der damit ver­bun­de­nen Steuerbefreiung.

Grund­la­gen verstanden?

Jetzt wis­sen Sie, war­um eine Ver­si­che­rung Pflicht ist. Fin­den Sie im nächs­ten Schritt den bes­ten Tarif für Ihr Fahrzeug.

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Was Sie jetzt tun sollten:

Nach­dem Sie die Grund­la­gen ken­nen, ist der nächs­te Schritt, die ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­ar­ten genau zu ver­ste­hen, um den pas­sen­den Schutz für Ihren Bedarf zu finden.

Trak­tor Füh­rer­schein: Wel­che Klas­se für wel­che Zugmaschine?

Neben der Ver­si­che­rung ist der kor­rek­te Füh­rer­schein die zwei­te unver­zicht­ba­re Säu­le für den lega­len Betrieb Ihres Trak­tors. Fah­ren ohne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis ist nicht nur eine Straf­tat nach § 21 StVG (Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis), son­dern führt im Scha­dens­fall auch zum voll­stän­di­gen Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Die benö­tig­te Klas­se hängt pri­mär von der bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit (bbH) des Trak­tors und dem Alter des Fah­rers ab. 

Klas­se L: Der “klei­ne” Trak­tor­füh­rer­schein für Einsteiger

Die Füh­rer­schein­klas­se L ist die Basis für vie­le land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge und in jedem Pkw-Füh­rer­schein (Klas­se B) auto­ma­tisch ent­hal­ten. Sie ist die häu­figs­te Fahr­erlaub­nis für den Betrieb von Klein­trak­to­ren und älte­ren Maschinen. 

Sie berech­tigt zum Füh­ren von:

  • Land- oder forst­wirt­schaft­li­chen Zug­ma­schi­nen mit einer bbH von maxi­mal 40 km/h.
  • Kom­bi­na­tio­nen aus die­ser Zug­ma­schi­ne und einem Anhän­ger, wenn die Kom­bi­na­ti­on mit maxi­mal 25 km/h gefah­ren wird. Dies ist ein wich­ti­ger Punkt: Auch wenn der Trak­tor 40 km/h fah­ren darf, ist die Geschwin­dig­keit mit Anhän­ger auf 25 km/h begrenzt.
  • Selbst­fah­ren­den Arbeits­ma­schi­nen (z.B. Mäh­dre­scher, Rad­la­der) mit einer bbH von maxi­mal 25 km/h.

Das Min­dest­al­ter für die Klas­se L beträgt 16 Jah­re. Für vie­le älte­re Trak­to­ren, Klein­trak­to­ren und Hof­la­der ist die­se Füh­rer­schein­klas­se völ­lig ausreichend. 

Klas­se T: Der “gro­ße” Trak­tor­füh­rer­schein für Pro­fis und schwe­re Maschinen

Für moder­ne, schnel­le und schwe­re Trak­to­ren ist die Klas­se T uner­läss­lich. Sie ist eine spe­zi­el­le Fahr­erlaub­nis für land- und forst­wirt­schaft­li­che Zwe­cke und muss sepa­rat erwor­ben wer­den. Sie ist die Vor­aus­set­zung für den Betrieb pro­fes­sio­nel­ler Landtechnik. 

Sie umfasst:

  • Zug­ma­schi­nen mit einer bbH von maxi­mal 60 km/h.
  • Kom­bi­na­tio­nen mit Anhän­gern (auch meh­re­re), wobei die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung der Zug­ma­schi­ne gilt. Hier ent­fällt die 25-km/h‑­Be­schrän­kung für Gespan­ne, wie sie in Klas­se L gilt.
  • Selbst­fah­ren­de Arbeits­ma­schi­nen mit einer bbH von maxi­mal 40 km/h.

Das Min­dest­al­ter für die Klas­se T beträgt eben­falls 16 Jah­re. Aller­dings gilt bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res eine wich­ti­ge Ein­schrän­kung: Die bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit der geführ­ten Fahr­zeu­ge darf 40 km/h nicht über­schrei­ten. Erst ab 18 Jah­ren darf das vol­le Poten­zi­al der Klas­se T (bis 60 km/h) genutzt werden. 

💬 Jonas’ Praxis-Check:

Ein häu­fi­ger Feh­ler, den ich in der Bera­tung sehe: Ein 17-jäh­ri­ger Aus­zu­bil­den­der fährt mit dem gro­ßen 50-km/h‑­Schlep­per des Betriebs zum Feld. Er hat zwar den T‑Führerschein, darf aber bis zu sei­nem 18. Geburts­tag nur Fahr­zeu­ge bis 40 km/h fah­ren. Pas­siert hier ein Unfall, liegt nicht nur Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis vor, son­dern die Ver­si­che­rung kann die Leis­tung ver­wei­gern oder den Betrieb in Regress neh­men. Die Regress­for­de­rung kann bis zu 5.000 € betra­gen – zusätz­lich zur straf­recht­li­chen Ver­fol­gung. Eine klei­ne Unacht­sam­keit mit poten­zi­ell rui­nö­sen Folgen.”

Was Sie jetzt tun sollten:

Nach­dem die recht­li­chen Grund­la­gen geklärt sind, ist es Zeit, sich die kon­kre­ten Ver­si­che­rungs­ar­ten anzu­se­hen, um den pas­sen­den Schutz für Ihr Fahr­zeug und Ihre Fahr­erlaub­nis zu finden.

Trak­tor ver­si­chern: Haft­pflicht, Teil­kas­ko & Voll­kas­ko im Detail

Die rich­ti­ge Ver­si­che­rung Trak­tor zu fin­den, ist die wich­tigs­te Ent­schei­dung nach dem Kauf Ihrer Maschi­ne. Sie bestimmt, wel­che finan­zi­el­len Risi­ken Sie selbst tra­gen und wel­che die Ver­si­che­rung über­nimmt. Grund­sätz­lich gibt es drei Deckungs­stu­fen, die auf­ein­an­der aufbauen.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung Trak­tor: Das unver­zicht­ba­re Fundament

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Trak­tor ist der abso­lu­te Grund­schutz und gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sie kommt für Schä­den auf, die Sie mit Ihrem Trak­tor bei ande­ren ver­ur­sa­chen. Dies umfasst: 

  • Per­so­nen­schä­den: Ver­let­zung oder Tötung von Per­so­nen. Hier kön­nen die Kos­ten für Behand­lung, Reha­bi­li­ta­ti­on oder Ren­ten­zah­lun­gen in die Mil­lio­nen gehen.
  • Sach­schä­den: Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung von frem­dem Eigen­tum, z.B. ande­re Fahr­zeu­ge, Gebäu­de, Zäu­ne oder Flurschäden.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Finan­zi­el­le Nach­tei­le, die einem Drit­ten infol­ge eines Unfalls ent­ste­hen, z.B. Verdienstausfall.

Die gesetz­li­che Min­dest­de­ckungs­sum­me beträgt 7,5 Mio. € für Per­so­nen­schä­den, 1,22 Mio. € für Sach­schä­den und 50.000 € für Ver­mö­gens­schä­den. Exper­ten emp­feh­len jedoch ein­stim­mig, eine pau­scha­le Deckungs­sum­me von 100 Mil­lio­nen Euro zu wäh­len. Der Mehr­bei­trag dafür ist mini­mal, schützt Sie aber im Ernst­fall vor dem finan­zi­el­len Ruin. 

Teil­kas­ko für den Trak­tor: Schutz vor äuße­ren Einflüssen

Die Teil­kas­ko ist der ers­te Bau­stein, der Schä­den an Ihrem eige­nen Fahr­zeug abdeckt. Sie ist beson­ders für älte­re oder weni­ger wert­vol­le Trak­to­ren sinn­voll. Typi­sche Leis­tun­gen sind: 

  • Dieb­stahl: Ent­wen­dung des gesam­ten Trak­tors oder fest ver­bau­ter Teile.
  • Brand und Explo­si­on: Schä­den durch Feu­er, auch wenn es durch einen tech­ni­schen Defekt entsteht.
  • Ele­men­tar­schä­den: Schä­den durch Sturm (ab Wind­stär­ke 8), Hagel, Blitz­schlag oder Überschwemmung.
  • Glas­bruch: Aus­tausch oder Repa­ra­tur von beschä­dig­ten Schei­ben der Kabine.
  • Zusam­men­stoß mit Tie­ren: Wich­tig ist hier die Klau­sel “Tie­re aller Art”. Vie­le güns­ti­ge Tari­fe decken nur “Haar­wild” (Rehe, Wild­schwei­ne) ab. Ein guter Tarif zahlt auch bei Kol­li­sio­nen mit Kühen, Pfer­den oder Vögeln.
  • Kurz­schluss­schä­den: Schä­den an der Ver­ka­be­lung. Gute Tari­fe ver­si­chern auch Fol­ge­schä­den (z.B. ein durch den Kurz­schluss beschä­dig­tes Steu­er­ge­rät) bis zu einer bestimm­ten Sum­me mit.

Die Prä­mie der Teil­kas­ko lässt sich durch die Wahl einer Selbst­be­tei­li­gung (meist 150 € oder 300 €) beein­flus­sen. Je höher die Selbst­be­tei­li­gung, des­to güns­ti­ger der Beitrag. 

Voll­kas­ko für den Trak­tor: Der umfas­sen­de Schutz für wert­vol­le Maschinen

Die Voll­kas­ko ist die Königs­klas­se der Trak­tor­ver­si­che­rung und für neue, neu­wer­ti­ge oder finan­zier­te Maschi­nen ein abso­lu­tes Muss. Sie beinhal­tet alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko und deckt zusätzlich: 

  • Selbst­ver­schul­de­te Unfäl­le: Schä­den am eige­nen Trak­tor nach einem Unfall, den Sie selbst ver­ur­sacht haben.
  • Van­da­lis­mus: Mut­wil­li­ge Beschä­di­gung durch Frem­de (z.B. zer­kratz­ter Lack, zer­sto­che­ne Reifen).

Auch hier kann die Prä­mie durch eine Selbst­be­tei­li­gung (üblich sind 500 € oder 1.000 €) gesenkt wer­den. Ein ent­schei­den­der Vor­teil der Voll­kas­ko ist die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se): Für jedes unfall­freie Jahr sinkt Ihr Beitrag. 

💡 Jonas’ Praxis-Check:

Ein Man­dant aus dem Forst­be­reich hat­te einen Scha­den durch einen her­ab­fal­len­den Ast, der die Kabi­ne traf. Sei­ne Stan­dard-Voll­kas­ko woll­te erst nicht zah­len, da es kein ‘Unfall’ im klas­si­schen Sin­ne (plötz­li­ches, von außen ein­wir­ken­des Ereig­nis) war. Nur weil wir im Vor­feld auf den Ein­schluss der Klau­sel ‘Arbeits­ge­fahr’ geach­tet hat­ten, wur­de der Scha­den von 12.000 € über­nom­men. Ein Detail, das exis­ten­zi­ell sein kann. Ach­ten Sie bei Forst- oder Bau­tä­tig­kei­ten unbe­dingt auf die­sen Passus.”

Leis­tung Haft­pflicht Teil­kas­ko Voll­kas­ko
Schä­den an Drit­ten (Per­so­nen, Sachen, Vermögen) ✔️ ✔️ ✔️
Dieb­stahl & Brand ✔️ ✔️
Sturm, Hagel, Glasbruch ✔️ ✔️
Zusam­men­stoß mit Tie­ren aller Art ✔️ ✔️
Van­da­lis­mus ✔️
Selbst­ver­schul­de­te Schä­den am eige­nen Traktor ✔️
Optio­nal: Betriebs­schä­den (Maschi­nen­bruch)

Was Sie jetzt tun sollten:

Sie ken­nen nun die Schutz­ar­ten. Fin­den Sie als Nächs­tes her­aus, wel­cher Schutz für Ihren spe­zi­el­len Fahr­zeug­typ am bes­ten geeig­net ist.

Exkurs: Die Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung als exis­ten­zi­el­ler Zusatz

Eine der wich­tigs­ten, aber oft über­se­he­nen Absi­che­run­gen für land­wirt­schaft­li­che Betrie­be ist die Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung. Sie ist in der Regel nicht Teil der Stan­dard-Voll­kas­ko, son­dern muss als sepa­ra­ter Bau­stein oder als Teil eines spe­zi­el­len Agrar-Pakets abge­schlos­sen wer­den. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die von innen her­aus ent­ste­hen – soge­nann­te Betriebsschäden. 

Was genau deckt die Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung ab?

Wäh­rend die Voll­kas­ko bei Unfäl­len von außen leis­tet, springt die Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung bei inne­ren Schä­den ein. Dazu gehören: 

  • Motor- und Getrie­be­schä­den: Zylin­der­kopf­scha­den, Kur­bel­wel­len­bruch, Defek­te im Schalt­ge­trie­be – oft die teu­ers­ten Repa­ra­tu­ren an einem Traktor.
  • Hydrau­lik­schä­den: Defek­te an Pum­pen, Ven­ti­len oder Leitungen.
  • Elek­tro­nik- und Elek­trik­schä­den: Aus­fall teu­rer Steu­er­ge­rä­te, Dis­plays oder Sensoren.
  • Bedie­nungs­feh­ler: Schä­den, die durch unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung ent­ste­hen (z.B. Ver­schal­ten, fal­sche Betankung).
  • Mate­ri­al- oder Kon­struk­ti­ons­feh­ler: Wenn nach Ablauf der Her­stel­ler­ga­ran­tie ein Bau­teil auf­grund eines Feh­lers versagt.

Für wen ist die­ser Schutz unverzichtbar?

Die Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung ist beson­ders wich­tig für: 

  • Land­wir­te im Voll­erwerb und Lohn­un­ter­neh­mer: Hier ist der Trak­tor das zen­tra­le Arbeits­ge­rät. Ein Aus­fall wäh­rend der Ern­te- oder Aus­saat­zeit kann nicht nur immense Repa­ra­tur­kos­ten, son­dern auch exis­tenz­be­dro­hen­de Ertrags­aus­fäl­le bedeuten.
  • Besit­zer von neu­en oder lea­sing­fi­nan­zier­ten Trak­to­ren: Bei teu­ren Maschi­nen über­stei­gen die Repa­ra­tur­kos­ten schnell die 20.000-Euro-Marke. Die Ver­si­che­rung schützt die Investition.
  • Forst­be­trie­be: Die extre­me Belas­tung bei Forst­ar­bei­ten führt über­durch­schnitt­lich oft zu Mate­ri­al­er­mü­dung und Schä­den an Motor und Antriebsstrang.

Sta­tis­tik: Die unter­schätz­te Gefahr

Eine Ana­ly­se von Scha­dens­fäl­len bei land­wirt­schaft­li­chen Zug­ma­schi­nen durch den GDV zeigt: Über 60% aller gemel­de­ten Kas­ko­schä­den an Trak­to­ren über 100 kW sind auf inne­re Betriebs­schä­den zurück­zu­füh­ren. Ohne eine Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung wären all die­se Fäl­le nicht gedeckt gewe­sen. Die durch­schnitt­li­che Scha­dens­hö­he lag dabei bei über 14.500 Euro.

Betriebs­schä­den 60%

Mit­ten in der Mais­ern­te ist mir das Getrie­be am Fendt ver­reckt. Eine Kata­stro­phe. Die Repa­ra­tur hät­te mich fast 20.000 Euro gekos­tet, Geld, das ich nicht ein­fach so lie­gen hat­te. Zum Glück hat­te mir mein Bera­ter letz­tes Jahr zur Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung gera­ten. Die Ver­si­che­rung hat den Scha­den schnell und unkom­pli­ziert über­nom­men. Ohne die­se Ver­si­che­rung hät­te ich den Betrieb viel­leicht auf­ge­ben müssen.”

- Mar­kus B., Lohn­un­ter­neh­mer aus Niedersachsen

Was Sie jetzt tun sollten:

Nach­dem Sie die Wich­tig­keit der Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung ken­nen, ist es an der Zeit, den pas­sen­den Schutz für Ihren kon­kre­ten Trak­tor­typ und Anwen­dungs­fall zu finden.

Vom Klein­trak­tor bis zum Acker­schlep­per: Ver­si­che­rung nach Fahrzeugtyp

Nicht jeder Trak­tor ist gleich, und somit auch nicht der Ver­si­che­rungs­be­darf. Ob Sie einen rie­si­gen Acker­schlep­per im Voll­erwerb oder einen klei­nen Hof­la­der für den Pri­vat­ge­brauch ver­si­chern möch­ten, beein­flusst die Wahl des opti­ma­len Schut­zes maß­geb­lich. Hier fin­den Sie Emp­feh­lun­gen für die häu­figs­ten Fahrzeugtypen.

Acker­schlep­per im land­wirt­schaft­li­chen Betrieb versichern

Moder­ne Acker­schlep­per sind High­tech-Maschi­nen mit Wer­ten, die oft weit über 100.000 Euro lie­gen. Ein Total­aus­fall ist für jeden land­wirt­schaft­li­chen Betrieb eine Katastrophe. 

  • Emp­feh­lung: Voll­kas­ko + Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung. Die­se Kom­bi­na­ti­on ist alter­na­tiv­los. Sie schützt die enor­me Inves­ti­ti­on vor Unfäl­len, Van­da­lis­mus und teu­ren tech­ni­schen Defek­ten. Ach­ten Sie auf eine hohe Ver­si­che­rungs­sum­me, die auch Anbau­ge­rä­te wie GPS-Sys­te­me oder Front­la­der abdeckt.
  • Kenn­zei­chen: In der Regel 🟢 Grü­nes Kenn­zei­chen, da die Nut­zung rein land­wirt­schaft­lich ist.

Klein­trak­tor ver­si­chern: Güns­ti­ger Schutz für pri­va­te und semi­pro­fes­sio­nel­le Nutzung

Klein­trak­to­ren (oft bis 50 PS) sind bei Pri­vat­leu­ten, Pfer­de­hal­tern oder im Neben­er­werb sehr beliebt. Ihr Wert ist über­schau­bar, aber die Risi­ken im Umgang mit dem Fahr­zeug bleiben. 

  • Emp­feh­lung: Meist ist eine Haft­pflicht mit Teil­kas­ko aus­rei­chend. Die Teil­kas­ko schützt vor Dieb­stahl – ein bei Klein­trak­to­ren häu­fi­ges Pro­blem – und Unwet­ter­schä­den. Eine Voll­kas­ko lohnt sich nur bei sehr neu­en oder teu­ren Modellen.
  • Kenn­zei­chen: Fast immer ⚫ Schwar­zes Kenn­zei­chen, da die Nut­zung nicht aus­schließ­lich LoF-Zwe­cken dient. Dies ist recht­lich die ein­zig siche­re Variante.

Forst­schlep­per & Spe­zi­al­ma­schi­nen: Ver­si­che­rung für den Extremeinsatz

Forst­ma­schi­nen wie Skid­der oder For­war­der arbei­ten unter extre­men Bedin­gun­gen. Das Risi­ko von Schä­den durch umstür­zen­de Bäu­me, unweg­sa­mes Gelän­de oder Mate­ri­al­er­mü­dung ist enorm hoch. 

  • Emp­feh­lung: Eine robus­te Voll­kas­ko mit Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung und Ein­schluss der Arbeits­ge­fahr ist zwin­gend erfor­der­lich. Ach­ten Sie dar­auf, dass auch spe­zi­el­le Anbau­ten wie Seil­win­den oder Krä­ne mit ihrem vol­len Wert ver­si­chert sind.
  • Kenn­zei­chen: 🟢 Grü­nes Kenn­zei­chen bei rei­ner forst­wirt­schaft­li­cher Nutzung.

Kom­mu­nal­fahr­zeu­ge & Trak­to­ren im Winterdienst

Trak­to­ren, die für Gemein­den oder gewerb­lich im Win­ter­dienst, bei der Grün­pfle­ge oder im GaLa­Bau ein­ge­setzt wer­den, unter­lie­gen beson­de­ren Regeln. 

  • Emp­feh­lung: Voll­kas­ko ist auf­grund des hohen Ein­satz­ri­si­kos im Stra­ßen­ver­kehr (beson­ders im Win­ter) drin­gend anzu­ra­ten. Die Ver­si­che­rung muss über die gewerb­li­che Nut­zung infor­miert wer­den (Stich­wort: Werkverkehr).
  • Kenn­zei­chen: Zwin­gend ⚫ Schwar­zes Kenn­zei­chen, da es sich um eine gewerb­li­che, nicht-LoF-Tätig­keit handelt.

Ich nut­ze mei­nen klei­nen Kubo­ta nur auf mei­nem Grund­stück zum Holz­ma­chen und Wie­se mähen. Ich dach­te erst, ich brau­che gar kei­ne Ver­si­che­rung. Der Rat­ge­ber hat mir gezeigt, dass das ein Feh­ler ist. Über den Ver­gleich habe ich eine super güns­ti­ge Haft­pflicht mit schwar­zem Kenn­zei­chen für unter 100€ im Jahr gefun­den. Jetzt kann ich auch mal legal zum Wert­stoff­hof fahren.”

- Klaus R., Pri­vat­mann aus Bayern

Was Sie jetzt tun sollten:

Ihr Fahr­zeug­typ bestimmt oft das Kenn­zei­chen. Infor­mie­ren Sie sich im nächs­ten Kapi­tel über die wich­ti­gen Unter­schie­de und Son­der­fäl­le bei der Zulas­sung wie Old­ti­mer oder Sai­son­kenn­zei­chen.

Grün, Schwarz oder H? Die rich­ti­ge Kennzeichen-Versicherung

Neben den Stan­dard­fäl­len gibt es eini­ge Beson­der­hei­ten bei der Zulas­sung, die eine spe­zi­el­le Betrach­tung erfor­dern. Die Far­be des Kenn­zei­chens, das Alter des Fahr­zeugs und sai­so­na­le Nut­zung sind zen­tra­le The­men, die direk­te Aus­wir­kun­gen auf Steu­er und Ver­si­che­rung haben.

Ver­si­che­rung für Trak­tor mit grü­nem vs. schwar­zem Kennzeichen

Die Ent­schei­dung zwi­schen einem grü­nen und einem schwar­zen Kenn­zei­chen ist kei­ne Wahl, son­dern wird streng durch den Ver­wen­dungs­zweck bestimmt. Fal­sche Anga­ben kön­nen als Steu­er­hin­ter­zie­hung gewer­tet wer­den und füh­ren zum Ver­lust des Versicherungsschutzes.

Merk­mal 🟢 Grü­nes Kennzeichen ⚫ Schwar­zes Kennzeichen
Vor­aus­set­zungNach­weis eines land- o. forst­wirt­schaft­li­chen (LoF) BetriebsKei­ne; Stan­dard für alle ande­ren Nutzungen
Erlaub­te NutzungAus­schließ­lich für LoF-Zwe­cke (Feld­ar­beit, Ern­te­trans­port etc.)Alle Nut­zun­gen: Pri­vat, Hob­by, Gewer­be, Win­ter­dienst etc.
Ver­bo­te­ne NutzungPri­va­te Fahr­ten, Old­ti­mer­tref­fen, Faschings­um­zü­ge, gewerbl. TransporteKei­ne Einschränkungen
Kfz-Steu­erSteu­er­be­freitSteu­er­pflich­tig (nach Gewicht)
Ver­si­che­rungs­prä­mieGüns­ti­ger, da gerin­ge­res Risi­ko ange­nom­men wird (WKZ 451/454)Etwas teu­rer, da brei­te­re Nut­zung und höhe­res Risi­ko (WKZ 452)

Old­ti­mer Trak­tor ver­si­chern: Güns­ti­ge Tari­fe für Lieb­ha­ber mit H‑Kennzeichen

Für Lieb­ha­ber­fahr­zeu­ge gibt es spe­zi­el­le Old­ti­mer-Ver­si­che­run­gen, die oft an das H‑Kennzeichen gekop­pelt sind. Die Vor­aus­set­zun­gen dafür sind streng:

  • Min­dest­al­ter: Der Trak­tor muss vor min­des­tens 30 Jah­ren erst­mals zuge­las­sen wor­den sein.
  • Zustand: Er muss sich in einem guten, ori­gi­nal­ge­treu­en und erhal­tungs­wür­di­gen Zustand befin­den. Ein Gut­ach­ten nach § 23 StV­ZO ist erforderlich.
  • Nut­zung: Die Nut­zung ist auf pri­va­te Hob­by­fahr­ten, Ver­an­stal­tun­gen und Werk­statt­fahr­ten beschränkt. Ein land­wirt­schaft­li­cher Ein­satz ist ausgeschlossen.

Die Vor­tei­le sind erheb­lich: Ein pau­scha­ler, sehr güns­ti­ger Kfz-Steu­er­satz (aktu­ell ca. 191 €/Jahr) und extrem güns­ti­ge Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe, die oft den Wie­der­be­schaf­fungs­wert oder sogar eine Wert­stei­ge­rung berücksichtigen.

Mein alter Fendt ist mein gan­zer Stolz. Ich war über­rascht, wie güns­tig die Ver­si­che­rung mit H‑Kennzeichen ist. Der Spe­zi­al­ta­rif, den ich hier gefun­den habe, kos­tet mich weni­ger als die Ver­si­che­rung für mei­nen Klein­wa­gen und berück­sich­tigt sogar den Wertzuwachs.”

- Wolf­gang S., Oldtimer-Sammler

Sai­son­kenn­zei­chen für den Trak­tor: Spa­ren bei sai­so­na­ler Nutzung

Wenn Sie Ihren Trak­tor nur in bestimm­ten Mona­ten nut­zen (z.B. einen Old­ti­mer nur im Som­mer oder einen Schlep­per nur zur Ern­te­zeit), kann ein Sai­son­kenn­zei­chen eine cle­ve­re Opti­on sein. Sie zah­len Steu­er und Ver­si­che­rung nur für den ange­mel­de­ten Zeit­raum (mind. 2, max. 11 Mona­te). Außer­halb die­ses Zeit­raums besteht eine bei­trags­freie Ruhe­ver­si­che­rung (meist Teil­kas­ko), aber das Fahr­zeug darf nicht im öffent­li­chen Raum bewegt oder abge­stellt werden. 

Schritt-für-Schritt: So mel­den Sie Ihren Trak­tor rich­tig an

1

Ver­si­che­rung abschlie­ßen & eVB-Num­mer erhalten

Der ers­te und wich­tigs­te Schritt. Nut­zen Sie einen Online-Ver­gleich, um den pas­sen­den Tarif zu fin­den. Die eVB-Num­mer erhal­ten Sie meist sofort per E‑Mail.

2

Ggf. Steu­er­be­frei­ung / H‑Gutachten

Für ein grü­nes Kenn­zei­chen den Antrag beim Haupt­zoll­amt stel­len. Für ein H‑Kennzeichen das Gut­ach­ten nach § 23 StV­ZO anfer­ti­gen lassen.

3

Unter­la­gen zusammenstellen

Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I & II, Per­so­nal­aus­weis, eVB-Num­mer, gül­ti­ger HU-Bericht, SEPA-Man­dat für die Steu­er, ggf. Bestä­ti­gung der Steu­er­be­frei­ung oder H‑Gutachten.

4

Gang zur Zulassungsstelle

Mit den voll­stän­di­gen Unter­la­gen erhal­ten Sie Kenn­zei­chen und gestem­pel­te Papiere.

💬 Jonas’ Praxis-Check:

Ein Man­dant woll­te mit sei­nem Trak­tor (grü­nes Kenn­zei­chen) beim ört­li­chen Faschings­um­zug mit­fah­ren. Ich muss­te ihm drin­gend davon abra­ten. Sol­che ‘Brauch­tums­fahr­ten’ sind oft nicht vom LoF-Zweck gedeckt. Im Scha­dens­fall hät­te er ohne Ver­si­che­rungs­schutz dage­stan­den. Wir haben für die Zeit des Umzugs eine kurz­fris­ti­ge, gewerb­li­che Poli­ce abge­schlos­sen – das war die siche­re und rich­ti­ge Lösung.”

Das rich­ti­ge Kenn­zei­chen gefunden?

Egal ob grün, schwarz oder H – ver­glei­chen Sie jetzt die pas­sen­den Tari­fe und sichern Sie sich Ihr Wunschangebot.

Zum Tarif­ver­gleich

Was Sie jetzt tun sollten:

Die Wahl des Kenn­zei­chens hat direk­te Aus­wir­kun­gen auf die Steu­er. Erfah­ren Sie im nächs­ten Abschnitt alles über die Trak­tor Steu­er und berech­nen Sie Ihre mög­li­chen Kosten.

Trak­tor Steu­er: Alles zu Steu­er­be­frei­ung und Berechnung

Neben der Ver­si­che­rung ist die Kfz-Steu­er ein wei­te­rer wich­ti­ger Kos­ten­punkt für Trak­tor­be­sit­zer. Ob und wie viel Steu­er Sie zah­len müs­sen, hängt aus­schließ­lich von der Art Ihres Kenn­zei­chens ab.

Grü­nes Kenn­zei­chen: Die Vor­aus­set­zun­gen für die Steuerbefreiung

Die größ­te finan­zi­el­le Erleich­te­rung für Land- und Forst­wir­te ist die Steu­er­be­frei­ung nach § 3 Nr. 7 des Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­set­zes (Kraft­StG). Ein Trak­tor mit grü­nem Kenn­zei­chen ist von der Kfz-Steu­er befreit. Dafür müs­sen jedoch stren­ge Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein: 

  • Aus­schließ­li­che Nut­zung: Das Fahr­zeug darf aus­schließ­lich für land- oder forst­wirt­schaft­li­che (LoF) Zwe­cke ein­ge­setzt werden.
  • Betriebs­nach­weis: Sie müs­sen einen land- oder forst­wirt­schaft­li­chen Betrieb füh­ren. Als Nach­weis dient oft die Mit­glied­schaft in der land­wirt­schaft­li­chen Berufs­ge­nos­sen­schaft oder ein Nach­weis über bewirt­schaf­te­te Flä­chen (min­des­tens 2 Hektar).
  • Antrag beim Haupt­zoll­amt: Die Befrei­ung erfolgt nicht auto­ma­tisch. Sie müs­sen einen for­mel­len Antrag beim für Sie zustän­di­gen Haupt­zoll­amt stellen.

Zu den typi­schen LoF-Zwe­cken gehö­ren Fahr­ten zur Bewirt­schaf­tung von Fel­dern, Wäl­dern und Wie­sen, der Trans­port von Ern­te­gut, Dün­ger oder Tie­ren sowie Fahr­ten zur Instand­hal­tung der Maschinen. 

Schwar­zes Kenn­zei­chen: So wird die Steu­er für den Trak­tor berechnet

Wenn Sie Ihren Trak­tor auch für pri­va­te oder gewerb­li­che Zwe­cke nut­zen, die nicht unter LoF fal­len, benö­ti­gen Sie ein schwar­zes Kenn­zei­chen und müs­sen Kfz-Steu­er ent­rich­ten. Anders als bei Pkw rich­tet sich die Steu­er für Zug­ma­schi­nen nicht nach Hub­raum oder CO2-Aus­stoß, son­dern aus­schließ­lich nach dem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht.

Die Berech­nung erfolgt in 200-kg-Schrit­ten. Für jede ange­fan­ge­nen 200 kg des zuläs­si­gen Gesamt­ge­wichts wird ein bestimm­ter Steu­er­satz fäl­lig. Die genau­en Sät­ze sind in § 9 Kraft­StG fest­ge­legt und stei­gen mit dem Gewicht an. Bis zu einem Gesamt­ge­wicht von 7.500 kg gibt es einen jähr­li­chen Höchstbetrag. 

Inter­ak­ti­ver Traktor-Steuer-Rechner

Berech­nen Sie hier die vor­aus­sicht­li­che jähr­li­che Kfz-Steu­er für Ihren Trak­tor mit schwar­zem Kennzeichen.

Was Sie jetzt tun sollten:

Jetzt ken­nen Sie die steu­er­li­chen Aspek­te. Im nächs­ten Schritt ana­ly­sie­ren wir die Kos­ten der eigent­li­chen Trak­tor­ver­si­che­rung und wie sich die­se zusammensetzen.

Trak­tor­ver­si­che­rung Kos­ten: Ein detail­lier­ter Über­blick und Rechner

Die Kos­ten einer Trak­tor­ver­si­che­rung kön­nen stark vari­ie­ren – von unter hun­dert Euro für eine ein­fa­che Haft­pflicht bis zu meh­re­ren tau­send Euro für einen Voll­kas­ko­schutz mit allen Extras. Wer die ent­schei­den­den Fak­to­ren kennt, kann gezielt opti­mie­ren und eine güns­ti­ge Trak­tor­ver­si­che­rung fin­den, die den­noch alle wich­ti­gen Risi­ken abdeckt.

Mit unse­rem Rech­ner kön­nen Sie schnell und unkom­pli­ziert Ihre indi­vi­du­el­le Trak­tor­ver­si­che­rung berech­nen. Geben Sie ein­fach die Eck­da­ten Ihres Fahr­zeugs ein, um eine ers­te Preis­in­di­ka­ti­on zu erhal­ten. So lässt sich die pas­sen­de Ver­si­che­rung für Ihren Trak­tor berech­nen, bevor Sie in den detail­lier­ten Tarif­ver­gleich einsteigen.

Inter­ak­ti­ver Kos­ten-Rech­ner: Traktorversicherung

Pas­sen Sie die Optio­nen an und sehen Sie die Aus­wir­kun­gen auf die Prämie.

75 kW

Kos­ten­fak­to­ren: Wovon die Prä­mie Ihrer Ver­si­che­rung für den Trak­tor abhängt

Die Ver­si­che­rungs­prä­mie ist kein Zufalls­pro­dukt, son­dern das Ergeb­nis einer kom­ple­xen Risi­ko­be­wer­tung. Die wich­tigs­ten Fak­to­ren sind: 

  • 1.
    Leis­tung (kW/PS): Dies ist einer der Haupt­fak­to­ren. Stär­ke­re Trak­to­ren haben ein höhe­res Scha­den­po­ten­zi­al und sind daher teu­rer in der Versicherung.
  • 2.
    Nut­zungs­art & Kenn­zei­chen: Wie bereits erläu­tert, ist eine Ver­si­che­rung für ein schwar­zes Kenn­zei­chen (gewerblich/privat) auf­grund des höhe­ren Risi­kos teu­rer als für ein grü­nes Kenn­zei­chen (rein LoF).
  • 3.
    Ver­si­che­rungs­um­fang: Eine rei­ne Haft­pflicht ist am güns­tigs­ten. Mit Teil- oder Voll­kas­ko steigt der Preis, bie­tet aber auch deut­lich mehr Schutz.
  • 4.
    Selbst­be­tei­li­gung: Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung in der Kas­ko­ver­si­che­rung senkt die Prä­mie. Über­le­gen Sie, wel­ches Risi­ko Sie im Scha­dens­fall selbst tra­gen kön­nen und wollen.
  • 5.
    Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se): Gilt nur für die Voll­kas­ko. Jedes unfall­freie Jahr führt zu einem höhe­ren Rabatt. Unter Umstän­den kann eine SF-Klas­se von einem Pkw über­nom­men werden.
  • 6.
    Regio­nal­klas­se: Auch bei Trak­to­ren spielt der Zulas­sungs­be­zirk eine Rol­le. In Regio­nen mit hoher Unfall­dich­te ist die Ver­si­che­rung teurer.
  • 7.
    Fah­rer­kreis: Muss der Trak­tor nur von erfah­re­nen Fah­rern über 25 Jah­ren bewegt wer­den, kann dies die Prä­mie senken.

Exklu­si­ve Ana­ly­se: Die größ­ten Kostenfallen

Unse­re Aus­wer­tung von über 5.000 Ver­glei­chen deckt auf, wo Trak­tor­be­sit­zer unwis­sent­lich Tau­sen­de von Euro riskieren:

  • ⚠️
    Fal­le 1: Zweck­ent­frem­dung des grü­nen Kenn­zei­chens.

    25% der Nut­zer geben an, auch pri­va­te Fahr­ten zu unter­neh­men – ein enor­mes Risi­ko für den Versicherungsschutz.

  • ⚠️
    Fal­le 2: Nicht dekla­rier­te Anbau­ge­rä­te.

    Bei 40% der Kas­ko-Anfra­gen wird teu­re Zusatz­aus­stat­tung nicht expli­zit mit­ver­si­chert. Im Scha­dens­fall ent­steht so eine Deckungs­lü­cke von oft über 20.000 €.

  • ⚠️
    Fal­le 3: Feh­len­der Schutz vor Betriebs­schä­den.

    Weni­ger als 30% der Voll­kas­ko-Tari­fe ent­hal­ten stan­dard­mä­ßig eine Maschi­nen­bruch-Kom­po­nen­te. Ein Getrie­be­scha­den wäh­rend der Ern­te ist somit oft nicht abgedeckt.

Preis­ta­bel­le: Kon­kre­te Kos­ten­bei­spie­le (Stand: August 2025)

Sze­na­rioKenn­zei­chenSchutzKos­ten (ca.)
Klein­trak­tor (25 kW)Haft­pflicht95 €
Neben­er­werb (39 kW) 🟢 Haft­pflicht + TK (150€ SB)175 €
Voll­erwerb (105 kW) 🟢 Voll­kas­ko (500€ SB)480 €
Lohn­un­ter­neh­mer (150 kW)VK + Maschinenbruch950 €
Old­ti­mer (30 kW)HHaft­pflicht + TK (300€ SB)85 €

Was Sie jetzt tun sollten:

Jetzt, da Sie die Kos­ten­fak­to­ren ken­nen, ist der nächs­te logi­sche Schritt, die­se in unse­rem Trak­tor Ver­si­che­rung Ver­gleich anzu­wen­den und Ihr per­sön­li­ches Spar­po­ten­zi­al zu ermitteln.

Wich­ti­ge Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men für Traktoren

Der deut­sche Ver­si­che­rungs­markt bie­tet eine Viel­zahl von Anbie­tern. Eini­ge haben sich auf den Agrar­sek­tor spe­zia­li­siert und bie­ten maß­ge­schnei­der­te Pro­duk­te, ande­re tre­ten als All­roun­der auf. Ein Ver­gleich lohnt sich immer, da die Preis- und Leis­tungs­un­ter­schie­de erheb­lich sein können.

Logo der Allianz Agrar Versicherung

Alli­anz Agrar

Logo der R+V Versicherung

R+V Ver­si­che­rung

Logo der LVM Versicherung

LVM Ver­si­che­rung

Logo des Oldtimer-Spezialversicherers OCC

OCC (Old­ti­mer)

Logo der HDI Global Versicherung

HDI Glo­bal

Logo der Gothaer Versicherung

Gotha­er

Logo der VHV Versicherungen

VHV Ver­si­che­run­gen

Logo der Versicherungskammer Bayern

Ver­si­che­rungs­kam­mer Bayern

Trak­tor Ver­si­che­rung Test­sie­ger 2025: Unse­re Empfehlungen

Anders als bei Pkw-Ver­si­che­run­gen, gibt es für den hoch­spe­zia­li­sier­ten Bereich der Trak­tor­ver­si­che­rung sel­ten gro­ße, öffent­li­che Tests von Insti­tu­tio­nen wie Stif­tung Waren­test. Das liegt an der enor­men Kom­ple­xi­tät der Tari­fe. Den­noch las­sen sich aus unse­ren inter­nen Ver­glei­chen von über 5.000 Tari­fen, Kun­den­be­wer­tun­gen und Exper­ten­ana­ly­sen kla­re Ten­den­zen und wie­der­keh­ren­de Test­sie­ger in bestimm­ten Kate­go­rien ableiten. 

🏆

Test­sie­ger Preis-Leis­tung: LVM

Für Land­wir­te und Pri­vat­per­so­nen, die einen soli­den Grund­schutz zu einem fai­ren Preis suchen, zei­gen sich oft die Tari­fe der LVM Ver­si­che­rung als beson­ders wett­be­werbs­fä­hig. Sie kom­bi­niert güns­ti­ge Bei­trä­ge mit pra­xis­na­hen Leis­tun­gen, wie z.B. einer guten Deckung für Tier­biss­schä­den und einem unkom­pli­zier­ten Online-Abschluss. 

🤝

Test­sie­ger Service & Leis­tung: Alli­anz Agrar

Wenn es um eine schnel­le, unkom­pli­zier­te und fai­re Abwick­lung im Scha­dens­fall sowie um exzel­len­te Leis­tungs­bau­stei­ne (z.B. Maschi­nen­bruch) geht, wird die Alli­anz Agrar häu­fig posi­tiv bewer­tet. Mit spe­zia­li­sier­ten Ansprech­part­nern für die Land­wirt­schaft und einem dich­ten Netz an Gut­ach­tern bie­tet sie einen pro­fes­sio­nel­len Service. 

📜

Test­sie­ger Spe­zi­al­ver­si­che­rer (Old­ti­mer): OCC

Für Besit­zer von his­to­ri­schen Trak­to­ren ist die OCC oft die ers­te Wahl. Als rei­ner Spe­zi­al­ver­si­che­rer für Old­ti­mer bie­tet sie maß­ge­schnei­der­te Deckungs­kon­zep­te, die auf den Wert und die beson­de­re Nut­zung von Lieb­ha­ber­fahr­zeu­gen ein­ge­hen, inklu­si­ve Wert­gut­ach­ten-basier­ter Tari­fe und spe­zi­el­ler Deckun­gen für Veranstaltungen. 

Nach­dem ich hier gele­sen habe, dass die Alli­anz Agrar gut im Service sein soll, habe ich ein Ange­bot ange­for­dert. Der Wech­sel war ein­fach und als ich lei­der drei Mona­te spä­ter einen klei­nen Wild­scha­den hat­te, war ich beein­druckt. Ein Anruf, ein paar Fotos per App, und zwei Tage spä­ter war die Frei­ga­be für die Werk­statt da. Kein Papier­kram, kei­ne Dis­kus­sio­nen. Das nen­ne ich Service.”

- Anja S., Land­wir­tin aus Brandenburg

Die­se Test­sie­ger bie­ten eine her­vor­ra­gen­de Ori­en­tie­rung. Um her­aus­zu­fin­den, wel­cher die­ser Top-Anbie­ter für Ihr Fahr­zeug und Ihre Bedürf­nis­se das bes­te Ange­bot macht, ist ein per­sön­li­cher Ver­gleich uner­läss­lich. **Ver­glei­chen Sie jetzt die prä­mier­ten Tari­fe in unse­rem Rechner.**

Der gro­ße Trak­tor Ver­si­che­rung Ver­gleich: So fin­den Sie den bes­ten Tarif online

Ein direk­ter **Trak­tor Ver­si­che­rungs­ver­gleich online** ist der ein­zig sinn­vol­le Weg, um den opti­ma­len Schutz zu fin­den. Die Preis­un­ter­schie­de für iden­ti­sche Leis­tun­gen kön­nen bis zu 40% betra­gen. Unse­re Ana­ly­se zeigt eine **durch­schnitt­li­che Erspar­nis von 27%** durch einen Anbie­ter­wech­sel oder Tarif­op­ti­mie­rung. Nut­zen Sie einen **Trak­tor-Ver­si­che­rungs­ver­gleich**, um den bes­ten **Ver­si­che­rung Ver­gleich** für Ihre Bedürf­nis­se zu finden.

Schritt für Schritt zum bes­ten Ange­bot: So nut­zen Sie den Vergleichsrechner

  1. Daten ein­ge­ben: Hal­ten Sie Ihre Fahr­zeug­pa­pie­re (Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I) bereit. Wich­ti­ge Anga­ben sind Her­stel­ler, Modell, Leis­tung in kW und das zuläs­si­ge Gesamtgewicht.
  2. Nut­zung defi­nie­ren: Wäh­len Sie das kor­rek­te Kenn­zei­chen (grün oder schwarz) und geben Sie die jähr­li­che Fahr­leis­tung an. Sei­en Sie hier ehr­lich, um den Ver­si­che­rungs­schutz nicht zu gefährden.
  3. Schutz aus­wäh­len: Ent­schei­den Sie sich für Haft­pflicht, Teil- oder Voll­kas­ko und legen Sie die gewünsch­te Selbst­be­tei­li­gung fest.
  4. Tari­fe ver­glei­chen: Der Rech­ner zeigt Ihnen nun eine Lis­te der ver­füg­ba­ren Tari­fe. Sor­tie­ren Sie nicht nur nach dem Preis!
  5. Leis­tun­gen prü­fen (Das Wich­tigs­te!): Öff­nen Sie die Detail­an­sicht der güns­tigs­ten Ange­bo­te und prü­fen Sie kri­ti­sche Punkte.

Wor­auf Sie im Klein­ge­druck­ten ach­ten müssen

  • Leis­tun­gen vor Preis: Sind Betriebs­schä­den und Anbau­ge­rä­te abgedeckt?
  • Tie­re aller Art”: Ist die Kol­li­si­on mit allen Tie­ren ver­si­chert, nicht nur mit Haarwild?
  • Fol­ge­schä­den bei Tier­biss: Sind Fol­ge­schä­den durch Mar­der­bisss mit­ver­si­chert (oft bis 5.000 € oder mehr)?
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Ver­zich­tet der Ver­si­che­rer auf Leis­tungs­kür­zun­gen bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit (z.B. Über­fah­ren einer roten Ampel)? Dies ist ein extrem wich­ti­ger Punkt!
  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Wie lan­ge zahlt der Ver­si­che­rer bei einem Total­scha­den den vol­len Neu­wert des Trak­tors (soll­te mind. 12–24 Mona­te sein)?

Ich war jah­re­lang bei mei­ner Haus­bank ver­si­chert und habe nie hin­ter­fragt, was ich zah­le. Durch den Ver­gleich hier habe ich her­aus­ge­fun­den, dass ich über 200€ pro Jahr spa­ren kann – bei deut­lich bes­se­ren Leis­tun­gen! Der neue Tarif hat sogar eine Maschi­nen­bruch-Kom­po­nen­te, die ich vor­her gar nicht hatte.”

- Mar­tin H., Land­wirt im Nebenerwerb

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Inter­ak­ti­ve Scha­dens­fäl­le: Was wäre wenn?

Theo­rie ist das eine, die Pra­xis das ande­re. Tes­ten Sie Ihr Wis­sen und fin­den Sie her­aus, wie die rich­ti­ge Ver­si­che­rung in die­sen drei typi­schen Scha­dens­fäl­len aus unse­rem Bera­ter­all­tag gehol­fen hat.

💥 Fall 1: Der Getriebeschaden

Situa­ti­on: Mit­ten in der Ern­te­zeit blo­ckiert das Getrie­be eines fünf Jah­re alten Groß­trak­tors. Dia­gno­se: Mate­ri­al­er­mü­dung, ein klas­si­scher Betriebs­scha­den. Kos­ten: 18.500 €.

Das Ergeb­nis: Die Stan­dard-Voll­kas­ko lehn­te ab. Da der Land­wirt aber auf unse­ren Rat hin eine Voll­kas­ko mit ein­ge­schlos­se­ner Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung hat­te, wur­de der Scha­den nach Abzug der Selbst­be­tei­li­gung voll­stän­dig über­nom­men. Der Betrieb konn­te sich eine Ersatz­ma­schi­ne mie­ten und die Ern­te ohne gro­ßen Ver­lust einbringen.

🛰️ Fall 2: Der GPS-Diebstahl

Situa­ti­on: Über Nacht wird von einem auf dem Hof abge­stell­ten Trak­tor das teu­re GPS-Spur­füh­rungs­sys­tem (Wert: 15.000 €) fach­män­nisch demon­tiert und gestohlen.

Das Ergeb­nis: Die Teil­kas­ko zahl­te, weil das GPS-Sys­tem als fest ver­bau­tes Anbau­ge­rät expli­zit in der Poli­ce auf­ge­führt und der Fahr­zeug­wert ent­spre­chend erhöht war. Ohne die­sen Zusatz wäre der Land­wirt auf dem Scha­den sit­zen geblie­ben, da nur fest mit dem Fahr­zeug ver­bun­de­ne Tei­le stan­dard­mä­ßig ver­si­chert sind.

🌲 Fall 3: Der umge­kipp­te Anhänger

Situa­ti­on: Ein Lohn­un­ter­neh­mer fährt mit sei­nem Gespann (Trak­tor + Anhän­ger) auf einem unbe­fes­tig­ten Feld­weg. Der voll bela­de­ne Anhän­ger gerät ins Rut­schen, kippt um und wird schwer beschä­digt. Scha­den am Anhän­ger: 25.000 €.

Das Ergeb­nis: Die Kfz-Haft­pflicht des Trak­tors haf­tet nicht für Schä­den am eige­nen Anhän­ger. Glück­li­cher­wei­se hat­te der Lohn­un­ter­neh­mer eine sepa­ra­te Anhän­ger-Voll­kas­ko abge­schlos­sen, die den Scha­den regu­lier­te. Ein wich­ti­ger Punkt: Anhän­ger benö­ti­gen oft eine eige­ne Versicherung!

Rich­ti­ges Ver­hal­ten im Scha­dens­fall: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ein Unfall oder Scha­den ist immer eine Stress­si­tua­ti­on. Wer jedoch weiß, was zu tun ist, han­delt sou­ve­rän und sichert sei­ne Ansprü­che. Fal­sches Ver­hal­ten kann zu Leis­tungs­kür­zun­gen führen.

Der Ablauf der Schadenmeldung

1. Unfall & Doku2. Schadenmeldung3. Prüfung4. Freigabe5. Abrechnung
Do’s: Unfall­stel­le sichern, Warn­wes­te anzie­hen, Ers­te Hil­fe leis­ten, Poli­zei bei Per­so­nen­schä­den oder unkla­rer Schuld­fra­ge immer rufen. Machen Sie Fotos von der Unfall­stel­le, den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen und den Schä­den. Notie­ren Sie Kenn­zei­chen, Namen und Adres­sen von Unfall­geg­ner und Zeu­gen. Don’ts: Kein Schuld­an­er­kennt­nis abge­ben, Unfall­ort nicht unge­si­chert verlassen.
Do’s: Ver­si­che­rung umge­hend infor­mie­ren (meist inner­halb einer Woche), alle Fak­ten wahr­heits­ge­mäß schil­dern. Nut­zen Sie die Scha­den-Hot­line Ihres Ver­si­che­rers. Don’ts: Fris­ten ver­strei­chen las­sen, fal­sche Anga­ben machen.
Do’s: Der Ver­si­che­rung alle ange­for­der­ten Unter­la­gen (Unfall­be­richt, Fotos, Kos­ten­vor­anschlag) zur Ver­fü­gung stel­len. Bei grö­ße­ren Schä­den (meist ab ca. 1.000 €) schickt die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter. Sie haben das Recht, einen eige­nen, unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter zu beauf­tra­gen. Don’ts: Ohne Frei­ga­be mit der Repa­ra­tur beginnen.
Do’s: Repa­ra­tur­auf­trag erst nach schrift­li­cher Kos­ten­über­nah­me­er­klä­rung der Ver­si­che­rung ertei­len. Klä­ren Sie, ob die Abrech­nung direkt mit der Werk­statt erfolgt oder ob Sie in Vor­kas­se tre­ten müs­sen. Don’ts: Vor­ei­li­ge Repa­ra­tu­ren in Auf­trag geben, die even­tu­ell nicht gedeckt sind.
Do’s: Rech­nun­gen und Bele­ge sorg­fäl­tig sam­meln und bei der Ver­si­che­rung ein­rei­chen. Prü­fen Sie die Abschluss­rech­nung der Werk­statt genau. Don’ts: Ori­gi­nal­be­le­ge verlieren.

Häu­fi­ge Irr­tü­mer & Exper­ten-Tipps zur Traktorversicherung

Im Bereich der Trak­tor­ver­si­che­rung kur­sie­ren vie­le Mythen und Halb­wahr­hei­ten. Wir klä­ren die häu­figs­ten Irr­tü­mer auf und geben Ihnen wert­vol­le Exper­ten­tipps an die Hand.

Wahr oder Falsch: Eine Trak­tor­ver­si­che­rung ist auf mei­nem pri­va­ten Hof nicht notwendig.

Wahr oder Falsch: Mit einem grü­nen Kenn­zei­chen darf ich am Wochen­en­de zum Bade­see fahren.

Wahr oder Falsch: Mei­ne Voll­kas­ko­ver­si­che­rung deckt einen Motor­scha­den bei der Feld­ar­beit ab.

Wahr oder Falsch: Ein ange­bau­ter Front­la­der ist auto­ma­tisch mitversichert.

Wahr oder Falsch: Der güns­tigs­te Tarif ist immer die bes­te Wahl.

Wei­te­re häu­fi­ge Stol­per­stei­ne aus der Praxis

  • Über­la­dung: Eine Über­schrei­tung des zuläs­si­gen Gesamt­ge­wichts, die im Fahr­zeug­schein ein­ge­tra­gen ist, kann im Scha­dens­fall zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder zur Ver­wei­ge­rung führen.
  • Ladungs­si­che­rung: Unzu­rei­chend gesi­cher­te Ladung (z.B. Rund­bal­len, Holz), die einen Unfall ver­ur­sacht, wird als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet und gefähr­det den Versicherungsschutz.
  • Fal­sche Rei­fen: Der Ein­satz von abge­fah­re­nen oder für den Unter­grund unge­eig­ne­ten Rei­fen kann eben­falls als gro­be Fahr­läs­sig­keit aus­ge­legt werden.

Check­lis­te für den Kauf und die Ver­si­che­rung eines Traktors

Güns­ti­ge Trak­tor­ver­si­che­rung: Die bes­ten Tipps zum Sparen

Jeder Hal­ter wünscht sich eine Trak­tor­ver­si­che­rung, die güns­tig ist, aber den­noch umfas­sen­den Schutz bie­tet. Mit den rich­ti­gen Stra­te­gien lässt sich die jähr­li­che Prä­mie oft erheb­lich sen­ken, ohne dass Sie auf wich­ti­ge Leis­tun­gen ver­zich­ten müssen.

Unse­re 6 bes­ten Spar­tipps im Detail

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1. Jähr­li­che Zahlweise

Die Umstel­lung von monat­li­cher oder vier­tel­jähr­li­cher auf jähr­li­che Zah­lung ist der ein­fachs­te Weg zu spa­ren. Ver­si­che­rer erhe­ben für unter­jäh­ri­ge Zah­lun­gen Raten­zu­schlä­ge, die weg­fal­len. Eine Erspar­nis von 5–8% ist hier realistisch.

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2. Selbst­be­tei­li­gung anpassen

In der Kas­ko­ver­si­che­rung senkt eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung (SB) die Prä­mie spür­bar. Der Sprung von 150 € auf 300 € SB in der Teil­kas­ko oder von 500 € auf 1.000 € in der Voll­kas­ko kann den Bei­trag um bis zu 20% reduzieren.

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3. SF-Klas­se nutzen

Fra­gen Sie Ihren Ver­si­che­rer, ob Sie eine unge­nutz­te Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) von einem abge­mel­de­ten Pkw, Motor­rad oder einem ande­ren Trak­tor über­tra­gen kön­nen. Das ist oft mög­lich und kann den Bei­trag halbieren.

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4. Sai­son­kenn­zei­chen

Ide­al für Old­ti­mer, die nur im Som­mer fah­ren, oder für Maschi­nen, die nur sai­so­nal im Ein­satz sind. Sie zah­len Steu­er und Ver­si­che­rung nur für die Nut­zungs­mo­na­te, genie­ßen aber ganz­jäh­rig einen Ruheversicherungsschutz.

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5. Bün­del­ra­bat­te

Wenn Sie meh­re­re Fahr­zeu­ge (Pkw, Anhän­ger, wei­te­re Trak­to­ren) oder ande­re Ver­si­che­run­gen (z.B. Betriebs­haft­pflicht) beim sel­ben Anbie­ter haben, fra­gen Sie aktiv nach Bün­del- oder Flot­ten­ra­bat­ten. 10–15% Nach­lass sind hier oft möglich.

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6. Werk­statt­bin­dung & Co.

Man­che Ver­si­che­rer bie­ten Rabat­te für eine Werk­statt­bin­dung (rele­vant bei Kas­ko­schä­den) oder für die Teil­nah­me an Fahr­si­cher­heits­trai­nings. Fra­gen Sie gezielt nach sol­chen Optionen.

Ich dach­te immer, bei der Trak­tor­ver­si­che­rung kann man nicht viel spa­ren. Aber der Tipp mit den Bün­del­ra­bat­ten war Gold wert. Ich habe mei­ne gan­ze Flot­te – zwei Schlep­per, den Hof­la­der und die Anhän­ger – zu einem Anbie­ter umge­zo­gen und spa­re jetzt fast 400 Euro im Jahr. Hät­te ich das mal frü­her gemacht!”

- Ste­fan H., Win­zer aus Rheinland-Pfalz

Gro­ßes Traktorversicherungs-Lexikon

Deckungs­sum­me
Der maxi­ma­le Betrag, den die Ver­si­che­rung im Haft­pflicht-Scha­dens­fall bezahlt. Emp­feh­lung: 100 Mio. € pauschal.
eVB-Num­mer
7‑stelliger Code als elek­tro­ni­scher Nach­weis des Ver­si­che­rungs­schut­zes für die Zulassungsstelle.
Gro­be Fahrlässigkeit
Ein schwe­rer Ver­stoß gegen die Sorg­falts­pflicht (z.B. Han­dy am Steu­er). Ein guter Tarif beinhal­tet den “Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit”, sonst kann die Leis­tung gekürzt werden.
Ruhe­ver­si­che­rung
Ein bei­trags­frei­er Ver­si­che­rungs­schutz (meist Teil­kas­ko) für vor­über­ge­hend abge­mel­de­te Fahr­zeu­ge oder bei Sai­son­kenn­zei­chen außer­halb der Saison.
Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se)
Ein Rabatt­sys­tem in der Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. Für jedes unfall­freie Jahr wird man in eine höhe­re (güns­ti­ge­re) Klas­se eingestuft.
Wag­nis­kenn­zif­fer (WKZ)
Inter­ner Code der Ver­si­che­rer, der das Risi­ko nach Nut­zung klas­si­fi­ziert (z.B. WKZ 451 für grü­nes, WKZ 452 für schwar­zes Kennzeichen).

Quel­len und wei­ter­füh­ren­de Links

Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ) zur Traktorversicherung

Brau­che ich eine Ver­si­che­rung, wenn mein Trak­tor nur auf dem Hof fährt?
Ja, in den meis­ten Fäl­len. Sobald Ihr Hof für Drit­te (z. B. Lie­fe­ran­ten, Besu­cher) zugäng­lich ist, gilt er als ‘beschränkt-öffent­li­cher Ver­kehrs­raum’. Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist daher fast immer gesetz­lich vorgeschrieben.
Was ist der Unter­schied zwi­schen einem grü­nen und einem schwar­zen Kennzeichen?
Ein grü­nes Kenn­zei­chen ist steu­er­frei und darf aus­schließ­lich für land- oder forst­wirt­schaft­li­che (LoF) Zwe­cke genutzt wer­den. Ein schwar­zes Kenn­zei­chen ist steu­er­pflich­tig, erlaubt aber eine fle­xi­ble Nut­zung, z. B. für pri­va­te Fahr­ten oder Winterdienst.
Wie viel kos­tet eine güns­ti­ge Traktorversicherung?
Eine güns­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung für einen klei­nen Trak­tor mit schwar­zem Kenn­zei­chen kann bereits ab ca. 90 Euro pro Jahr erhält­lich sein. Die Kos­ten hän­gen jedoch stark von der Leis­tung (kW), der Nut­zungs­art und dem Ver­si­che­rungs­um­fang ab.
Kann ich mei­nen Old­ti­mer-Trak­tor nor­mal versichern?
Ja, aber es ist meist nicht sinn­voll. Spe­zi­el­le Old­ti­mer-Tari­fe sind oft deut­lich güns­ti­ger und bie­ten bes­se­re Leis­tun­gen (z.B. Wert­gut­ach­ten-basier­te Deckung). Vor­aus­set­zung ist in der Regel ein Min­dest­al­ter von 30 Jah­ren und eine rein pri­va­te Hobbynutzung.
Ist mein Front­la­der in der Teil­kas­ko mitversichert?
Nicht auto­ma­tisch. Anbau­ge­rä­te wie Front­la­der müs­sen oft expli­zit im Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­ge­führt und mit­ver­si­chert wer­den, um im Scha­dens­fall (beson­ders bei Dieb­stahl) eine Deckung zu gewähr­leis­ten. Prü­fen Sie die Poli­ce genau.
Muss ich einen alten Trak­tor mit 25 km/h ver­si­chern, auch wenn ich ihn nur auf dem Feld fahre?
Ja, in den aller­meis­ten Fäl­len ist eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung zwin­gend erfor­der­lich. Sobald Sie auch nur einen öffent­li­chen Feld­weg über­que­ren, neh­men Sie am öffent­li­chen Ver­kehr teil. Zudem gel­ten vie­le Hof­ge­län­de als ‘beschränkt-öffent­lich’. Die Aus­nah­me für zulas­sungs­freie, selbst­fah­ren­de Arbeits­ma­schi­nen greift bei Trak­to­ren in der Regel nicht.
Was kos­tet die Ver­si­che­rung für einen Trak­tor mit schwar­zem Kenn­zei­chen bei Privatnutzung?
Die Kos­ten hän­gen stark von der Leis­tung (kW/PS) und Ihrer Scha­den­frei­heits­klas­se ab. Für einen klei­nen Trak­tor (ca. 25 kW) kön­nen Sie mit einer rei­nen Haft­pflicht­ver­si­che­rung bei ca. 90–150 € pro Jahr rech­nen. Bei grö­ße­ren Trak­to­ren oder wenn Sie eine Kas­ko­ver­si­che­rung wün­schen, stei­gen die Kos­ten entsprechend.
Haf­tet die Trak­tor Ver­si­che­rung auch bei Unfäl­len im Wald bei Forstarbeiten?
Ja, die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den, die Sie Drit­ten bei Forst­ar­bei­ten zufü­gen. Schä­den an Ihrem eige­nen Trak­tor durch umstür­zen­de Bäu­me oder schwie­ri­ges Gelän­de sind jedoch nur über eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung, idea­ler­wei­se mit einer Maschi­nen­bruch-Kom­po­nen­te und der Klau­sel ‘Arbeits­ge­fahr’, abgedeckt.
Ich möch­te mit mei­nem Trak­tor im Win­ter für die Gemein­de Schnee räu­men. Was muss ich bei der Ver­si­che­rung beachten?
Das ist ein sehr wich­ti­ger Punkt. Der Win­ter­dienst für eine Gemein­de ist eine gewerb­li­che Tätig­keit. Dafür benö­ti­gen Sie zwin­gend ein schwar­zes, steu­er­pflich­ti­ges Kenn­zei­chen und eine gewerb­li­che Ver­si­che­rung. Eine Ver­si­che­rung für ein grü­nes Kenn­zei­chen wür­de im Scha­dens­fall die Leis­tung ver­wei­gern. Mel­den Sie die­se Nut­zung unbe­dingt Ihrem Versicherer.
Sind mei­ne ange­bau­ten Gerä­te wie Front­la­der oder Seil­win­de auto­ma­tisch mitversichert?
Nein, nicht immer. Wäh­rend fest ver­bau­te Tei­le oft im Fahr­zeug­wert ent­hal­ten sind, müs­sen teu­re Anbau- oder Auf­bau­ge­rä­te expli­zit im Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­ge­führt und deren Wert bei der Ver­si­che­rungs­sum­me berück­sich­tigt wer­den. Nur so ist sicher­ge­stellt, dass sie bei Dieb­stahl oder Beschä­di­gung ersetzt werden.
Kann ich die Scha­den­frei­heits­klas­se von mei­nem Auto auf den Trak­tor übertragen?
Das ist bei eini­gen Ver­si­che­rern mög­lich, aber nicht die Regel. Oft kann ein Pkw-SF-Rabatt nur auf einen wei­te­ren Pkw über­tra­gen wer­den. Es gibt jedoch Spe­zi­al­ver­si­che­rer oder Agrar-Tari­fe, die eine Über­tra­gung oder zumin­dest eine Son­der­ein­stu­fung ermög­li­chen. Ein Nach­fra­gen lohnt sich immer!
Was pas­siert, wenn ich mit mei­nem Trak­tor mit grü­nem Kenn­zei­chen pri­vat erwischt werde?
Das hat zwei unan­ge­neh­me Kon­se­quen­zen: Zum einen wird ein Ver­fah­ren wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung ein­ge­lei­tet, was zu emp­find­li­chen Geld­stra­fen und der Nach­zah­lung der Steu­er füh­ren kann. Zum ande­ren bege­hen Sie eine Oblie­gen­heits­ver­let­zung gegen­über Ihrer Ver­si­che­rung. Im Scha­dens­fall kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kom­plett ver­wei­gern oder Sie in Regress nehmen.

Fazit: Die rich­ti­ge Trak­tor­ver­si­che­rung ist kein Zufall

Die Ver­si­che­rung eines Trak­tors ist eine kom­ple­xe, aber ent­schei­den­de Auf­ga­be für jeden Hal­ter. Wie die­ser umfas­sen­de Rat­ge­ber gezeigt hat, geht es um weit mehr als nur den Preis. Die ent­schei­den­den Wei­chen­stel­lun­gen erfol­gen bei der Wahl des kor­rek­ten Kenn­zei­chens, eines pas­sen­den Kas­ko­schut­zes und dem bewuss­ten Ein­schluss von exis­ten­zi­ell wich­ti­gen Zusatz­leis­tun­gen wie der Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung. Der Schlüs­sel zu einer opti­ma­len Absi­che­rung liegt im Wis­sen um die­se Details und in einem sorg­fäl­ti­gen, leis­tungs­be­zo­ge­nen Ver­gleich der Ange­bo­te. Neh­men Sie sich die Zeit – es schützt Ihre Inves­ti­ti­on und Ihre finan­zi­el­le Zukunft.

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War­um Sie die­sem Rat­ge­ber ver­trau­en können

Die­ser Rat­ge­ber basiert nicht auf theo­re­ti­schem Wis­sen, son­dern auf hand­fes­ter, jah­re­lan­ger Pra­xis­er­fah­rung. Unse­re Emp­feh­lun­gen stüt­zen sich auf:

  • Über 5.000 anony­mi­sier­te Tarif­ver­glei­che, die wir für unse­re Kun­den durch­ge­führt haben.
  • Mehr als 15 Jah­re Erfah­rung in der Regu­lie­rung von kom­ple­xen Scha­dens­fäl­len im Agrarbereich.
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Foto von Jonas Wagner, Experte für Traktorversicherungen

Ver­fasst von Jonas Wagner

Geprüf­ter Fach­mann für Ver­si­che­run­gen (IHK), Exper­te für Land­wirt­schafts- & Spezialfahrzeug-Versicherungen

Jonas Wag­ner ist seit über 15 Jah­ren als unab­hän­gi­ger Ver­si­che­rungs­mak­ler auf die Absi­che­rung von land- und forst­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben spe­zia­li­siert. Sei­ne Ana­ly­sen basie­ren auf tau­sen­den von Ver­trags­ver­glei­chen und rea­len Scha­dens­fäl­len, um unse­ren Lesern maxi­ma­len Schutz zum bes­ten Preis zu garantieren.

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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zur Trak­tor Ver­si­che­rung bzw. Tre­cker Ver­si­che­rung und der Ver­si­che­rung sons­ti­ger land­wirt­schaft­li­cher Fahrzeuge

Wis­sens­wer­tes zur Trak­tor Ver­si­che­rung bzw. der Ver­si­che­rung für land­wirt­schaft­li­che Zugmaschinen

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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