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Zusatz-Über­blick

Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung 2026: Wel­che Zusatz­ver­si­che­rung lohnt sich?

Aktualisiert: 16. September 2026  ·  Veröffentlicht: 09. Februar 2021

Fach­lich geprüft mit Blick auf die Bau­stein-Aus­wahl je Lücke und die typi­schen Tarif-Fall­stri­cke (War­te­zei­ten, Zahn­staf­fel, Gesundheitsfragen).

Die Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung – oft auch pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung genannt – holt Pri­vat­leis­tun­gen in den gesetz­li­chen Schutz: bes­se­re Zäh­ne, Chef­arzt und Ein­bett­zim­mer, Heil­prak­ti­ker oder die Absi­che­rung des Ver­dienst­aus­falls. Die­se Über­sicht führt Sie in einer Minu­te zum Bau­stein, der Ihre Lücke schließt.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Zusatz­ver­si­che­run­gen schlie­ßen gezielt ein­zel­ne GKV-Lücken – nie­mand braucht alle Bausteine.
  • Der belieb­tes­te Bau­stein ist die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung (ab ca. 8 €/Monat), das Kom­bi­pa­ket aus Zahn, Kli­nik und Heil­prak­ti­ker gibt es ab ca. 20 €/Monat.
  • Früh abschlie­ßen lohnt: Bei Zahn gel­ten meist 3–8 Mona­te War­te­zeit und gestaf­fel­te Erstat­tung in den ers­ten Jah­ren – und lau­fen­de Behand­lun­gen sind nie versichert.
  • Bei­trä­ge hän­gen von Alter und Gesund­heit beim Ein­stieg ab – je frü­her, des­to günstiger.

Wel­che Lücke möch­ten Sie schließen?

Wel­che Zusatz­ver­si­che­rung ist für Sie sinn­voll? Zwei Klicks bis zur Empfehlung.

Video: Was ist eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung – und war­um brau­chen Sie eine?

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

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Die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se zahlt nur die medi­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung. Alles dar­über hin­aus tra­gen Sie selbst, und das kann teu­er wer­den. Eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung springt genau da ein. Beim Zahn­ersatz über­nimmt die Kas­se oft nur einen Fest­zu­schuss, für ein Implan­tat blei­ben schnell Tau­sen­de Euro offen. Im Kran­ken­haus zahlt sie das Mehr­bett­zim­mer und den dienst­ha­ben­den Arzt, nicht aber die Chef­arzt­be­hand­lung oder das Ein­bett­zim­mer. Natur­heil­kun­de, Heil­prak­ti­ker und eine gute Bril­le zah­len Sie in der Regel kom­plett aus eige­ner Tasche. Und wer als Selbst­stän­di­ger krank wird, hat ohne Zusatz­schutz oft gar kein Ein­kom­men. Eine Zusatz­ver­si­che­rung schließt die­se Lücken gezielt, Bau­stein für Bau­stein, und Sie ent­schei­den selbst, wel­cher Schutz zu Ihnen passt. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Alle Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen im Überblick

Sechs Bau­stei­ne, drei Berei­che. Jede Kachel führt zur Spar­ten­sei­te mit Leis­tun­gen, Kos­ten und Vergleich.

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Defi­ni­ti­on: Eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung – auch pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung oder Kran­ken­kas­sen-Zusatz­ver­si­che­rung genannt – ergänzt den gesetz­li­chen Kran­ken­schutz um pri­vat ver­si­cher­te Leis­tun­gen. Sie schließt gezielt ein­zel­ne Lücken der GKV, ohne dass Sie das Sys­tem wech­seln müssen.

Zäh­ne & Ambulant

Zahn­ersatz kos­tet schnell vier­stel­lig – die GKV zahlt nur den Fest­zu­schuss von 60 %.Zahn­zu­satz und Heil­prak­ti­ker-Bau­stei­ne erstat­ten den Rest.

Kli­nik

Chef­arzt und Ein­bett­zim­mer gibt es gesetz­lich nicht – und die Zuzah­lun­gen sum­mie­ren sich.Kran­ken­haus­zu­satz und ‑tage­geld machen den Auf­ent­halt planbar.

Ein­kom­men

Nach sechs Wochen endet die Lohn­fort­zah­lung – das Kran­ken­geld liegt deut­lich unter dem Net­to.Das Kran­ken­ta­ge­geld schließt die Verdienstlücke.

Video: Für wen lohnt sich wel­che Zusatzversicherung?

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Nicht jede Zusatz­ver­si­che­rung lohnt sich für jeden. Wel­che zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebens­si­tua­ti­on ab. Für Fami­li­en mit Kin­dern ist die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung fast ein Muss, denn Zahn­span­gen und spä­te­rer Zahn­ersatz kos­ten viel. Ange­stell­te mit gutem Ein­kom­men pro­fi­tie­ren von der sta­tio­nä­ren Zusatz­ver­si­che­rung, also Chef­arzt und Ein­bett­zim­mer im Kran­ken­haus. Für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler ist das Kran­ken­ta­ge­geld ent­schei­dend, weil bei län­ge­rer Krank­heit sonst das kom­plet­te Ein­kom­men weg­fällt. Und wer viel Wert auf Natur­heil­kun­de legt oder eine teu­re Bril­le braucht, für den lohnt sich die Heil­prak­ti­ker- und Bril­len­ver­si­che­rung. Prü­fen Sie also zuerst, wel­che Lücke Sie am ehes­ten trifft. Ver­glei­chen Sie die pas­sen­den Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Für wen lohnt sich wel­che Zusatzversicherung?

Typi­sche Kom­bi­na­tio­nen – die Fein­ab­stim­mung über­nimmt der Ver­gleich auf der jewei­li­gen Spartenseite.

Ziel­grup­pe Emp­foh­le­ne Zusatzversicherung Beson­ders wichtig
GKV-Ver­si­cher­te allgemein Kom­bi-Tarif Zahn + Krankenhaus Gutes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis
Fami­li­en mit Kindern Zahn­zu­satz für alle Familienmitglieder Kie­fer­or­tho­pä­die-Ein­schluss prüfen
Senio­ren 60+ Kran­ken­haus­zu­satz + Heilpraktiker Kei­ne oder kur­ze Wartezeiten
Berufs­tä­ti­ge mit Reisen Kran­ken­haus­zu­satz mit Chefarztbehandlung Welt­wei­te Gültigkeit
Sport­ler & Aktive Heil­prak­ti­ker + Physiotherapie Hohe Jah­res­höchst­leis­tun­gen
Chro­nisch Kranke Spe­zi­al­ta­ri­fe mit Vorerkrankungsschutz Risi­ko­prü­fung beachten

Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung: Kos­ten im Vergleich

Typi­sche Ein­stiegs­bei­trä­ge (Stand: Juli 2026) – der indi­vi­du­el­le Bei­trag hängt von Alter und Gesund­heit beim Abschluss ab.

Ver­si­che­rungs­art Monats­bei­trag ab Typi­sche Erstattung
Zahn­zu­satz Basis 8 €/Mo. 70–80 % der Zahnkosten
Zahn­zu­satz Premium 20 €/Mo. 90–100 % der Zahnkosten
Kran­ken­haus­zu­satz Basis 12 €/Mo. Zwei­bett­zim­mer
Kran­ken­haus­zu­satz Komfort 25 €/Mo. Ein­bett­zim­mer + Chefarzt
Heil­prak­ti­ker & Sehhilfen 7 €/Mo. bis 500 €/Jahr
Kom­bi­pa­ket (alle Sparten) 20 €/Mo. Zahn + Kran­ken­haus + Heilpraktiker

Wor­auf beim Ver­gleich von Zusatz­ver­si­che­run­gen achten?

Drei Fall­stri­cke gel­ten für fast alle Bau­stei­ne – die aus­führ­li­chen Kri­te­ri­en ste­hen auf der jewei­li­gen Spartenseite.

War­te­zei­ten & Zahnstaffel

Bei Zahn gel­ten meist 3–8 Mona­te War­te­zeit und gestaf­fel­te Erstat­tungs­gren­zen im 1.–3. Jahr – Sofort­schutz-Tari­fe prü­fen, aber lau­fen­de Behand­lun­gen sind nie versichert.

Leis­tungs­gren­zen

Jah­res­höchst­gren­zen und Erstat­tungs­sät­ze unter­schei­den sich stark – ent­schei­dend ist die Erstat­tung inklu­si­ve GKV-Anteil, nicht der Werbeprozentsatz.

Gesund­heits­fra­gen & Stabilität

Fra­gen ehr­lich beant­wor­ten (sonst kein Schutz im Leis­tungs­fall), bei Vor­er­kran­kun­gen Spe­zi­al­ta­ri­fe prü­fen – und auf Bewer­tun­gen zur Bei­trags­sta­bi­li­tät ach­ten. Tipp: Der Tarif­wech­sel inner­halb der­sel­ben Gesell­schaft ist oft ohne neue War­te­zeit möglich.

Wel­che Schlüs­sel­be­grif­fe müs­sen Sie bei der Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung kennen?

Jede Ant­wort steht hier in weni­gen Sät­zen, damit Sie die Begrif­fe beim Ver­gleich direkt nach­schla­gen können.

Was bedeu­tet Gesund­heits­fra­gen im Antrag?

Gesund­heits­fra­gen sind die Anga­ben zu Krank­hei­ten, Behand­lun­gen und Beschwer­den der letz­ten 3 bis 10 Jah­re, die der Ver­si­che­rer vor dem Abschluss abfragt. Sie müs­sen wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig beant­wor­tet wer­den; wer etwas ver­schweigt, ris­kiert nach § 19 VVG den Rück­tritt des Ver­si­che­rers und den Ver­lust aller Leis­tun­gen, auch Jah­re später.

Was bedeu­tet Sachleistungsprinzip?

Das Sach­leis­tungs­prin­zip bedeu­tet, dass die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se Behand­lun­gen direkt mit Arzt und Kli­nik abrech­net und Sie kei­ne Rech­nung sehen. Zusatz­ver­si­che­run­gen arbei­ten dage­gen nach dem Kos­ten­er­stat­tungs­prin­zip: Sie erhal­ten eine Pri­vat­rech­nung nach GOÄ oder GOZ, zah­len sie und rei­chen sie ein. Gute Tari­fe erstat­ten inner­halb von 5 bis 10 Werktagen.

Was bedeu­tet ambu­lan­te Zusatzversicherung?

Die ambu­lan­te Zusatz­ver­si­che­rung bün­delt Leis­tun­gen außer­halb von Kli­nik und Zahn­arzt: Seh­hil­fen, Heil­prak­ti­ker, Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, Zuzah­lun­gen zu Medi­ka­men­ten, Hör­ge­rä­te oder Imp­fun­gen für Fern­rei­sen. Typisch sind Jah­res­bud­gets von 300 bis 1.500 Euro je Bereich statt pro­zen­tua­ler Erstat­tung. Für 15 bis 40 Euro im Monat lohnt sie sich vor allem für Bril­len­trä­ger und Nut­zer von Naturheilverfahren.

Was bedeu­tet Kurtarif?

Ein Kur­ta­rif zahlt ein Kur­ta­ge­geld von 20 bis 100 Euro pro Tag oder erstat­tet Kur­kos­ten, wenn eine Kur oder Reha­bi­li­ta­ti­on medi­zi­nisch not­wen­dig ist und die Kran­ken­kas­se oder Ren­ten­ver­si­che­rung sie bewil­ligt. Er deckt die gesetz­li­che Zuzah­lung von 10 Euro pro Tag, Fahrt­kos­ten und Zuzah­lun­gen für Unter­kunft im Sana­to­ri­um. Für Selbst­zah­ler-Kuren ohne Bewil­li­gung zahlt er nicht.

Was bedeu­tet Kin­der­ta­ri­fe und Familienrabatt?

Kin­der­ta­ri­fe sind Zusatz­ta­ri­fe mit eige­nem, deut­lich nied­ri­ge­rem Bei­trag für Ver­si­cher­te bis 18 oder 21 Jah­re, oft 5 bis 15 Euro im Monat für Zahn- oder Kli­nik­schutz. Sie loh­nen sich, weil Kin­der ohne Vor­er­kran­kun­gen auf­ge­nom­men wer­den und der Schutz beim Über­gang ins Erwach­se­nen­al­ter ohne neue Gesund­heits­prü­fung wei­ter­läuft. Eini­ge Ver­si­che­rer gewäh­ren ab 2 Kin­dern zusätz­lich Familienrabatt.

Was bedeu­tet Pro­phy­la­xe und pro­fes­sio­nel­le Zahnreinigung?

Die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung ist eine Vor­sor­ge­leis­tung, die die Kran­ken­kas­se nicht oder nur mit Bonus von 20 bis 60 Euro bezu­schusst; eine Sit­zung kos­tet 80 bis 150 Euro. Zahn­ta­ri­fe erstat­ten sie meist 1- bis 2‑mal jähr­lich zu 100 Pro­zent oder bis zu einem Bud­get von 100 bis 200 Euro.

Was bedeu­tet GebüH?

Das GebüH ist das Gebüh­ren­ver­zeich­nis für Heil­prak­ti­ker von 1985, an dem sich Zusatz­ta­ri­fe bei der Erstat­tung ori­en­tie­ren. Es ent­hält Höchst­sät­ze, die seit 1985 nicht ange­passt wur­den und heu­te weit unter den tat­säch­li­chen Prei­sen lie­gen. Tari­fe mit Erstat­tung nach GebüH zah­len des­halb oft nur 30 bis 50 Pro­zent der Rech­nung; bes­se­re Tari­fe erstat­ten nach Rechnungsbetrag.

Was bedeu­tet gesetz­li­che Zuzah­lun­gen der GKV?

Gesetz­li­che Zuzah­lun­gen sind die Eigen­an­tei­le, die Kas­sen­pa­ti­en­ten nach § 61 SGB V leis­ten: 10 Pro­zent des Prei­ses für Medi­ka­men­te, min­des­tens 5 und höchs­tens 10 Euro. Die Belas­tungs­gren­ze liegt bei 2 Pro­zent des Brut­to­ein­kom­mens, bei chro­nisch Kran­ken bei 1 Pro­zent. Ambu­lan­te Zusatz­ta­ri­fe erstat­ten die­se Zuzah­lun­gen teilweise.

Was bedeu­tet IGeL-Leistungen?

IGeL sind ärzt­li­che Leis­tun­gen, die die Kran­ken­kas­se nicht bezahlt, weil ihr Nut­zen nicht belegt oder nicht aus­rei­chend ist, etwa Ultra­schall der Eier­stö­cke, Augen­in­nen­druck­mes­sung oder PSA-Test. Sie wer­den pri­vat nach GOÄ abge­rech­net und kos­ten 20 bis 150 Euro. Eini­ge ambu­lan­te Zusatz­ta­ri­fe erstat­ten Vor­sor­ge-IGeL bis 200 oder 500 Euro im Jahr.

Was bedeu­tet Psy­cho­the­ra­pie als Zusatzleistung?

Psy­cho­the­ra­pie ist in Zusatz­ta­ri­fen nur sel­ten ver­si­chert: Die meis­ten ambu­lan­ten Tari­fe schlie­ßen sie aus oder begren­zen sie auf 10 bis 20 Sit­zun­gen im Jahr, weil die Kran­ken­kas­se bereits bis zu 300 Stun­den Richt­li­ni­en­the­ra­pie bezahlt. Der Zusatz­schutz lohnt bei The­ra­peu­ten ohne Kas­sen­zu­las­sung, bei denen eine Sit­zung 80 bis 150 Euro kostet.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Krankenzusatzversicherung

Ist eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung sinnvoll?

Wenn sie eine Lücke schließt, die Sie sonst aus eige­ner Tasche zah­len: ja. Der Klas­si­ker ist der Zahn­ersatz – ein Implan­tat kos­tet schnell 2.000 bis 3.500 Euro, die GKV zahlt davon nur den Fest­zu­schuss. Auch Chef­arzt­be­hand­lung, Heil­prak­ti­ker oder der Ver­dienst­aus­fall nach der Lohn­fort­zah­lung sind typi­sche Lücken. Nicht sinn­voll ist der Bau­stein-Sam­mel­kauf ohne Bedarf: Wäh­len Sie gezielt die ein, zwei Lücken, die Sie wirk­lich tref­fen wür­den – die Ent­schei­dungs­hil­fe oben führt Sie hin.

Wel­che Zusatz­ver­si­che­run­gen sind am wichtigsten?

Aus der Bera­tungs­pra­xis in die­ser Rei­hen­fol­ge: Für die meis­ten GKV-Ver­si­cher­ten zuerst die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung – höchs­te Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit, spür­ba­re Sum­men. Für Selbst­stän­di­ge und Gut­ver­die­ner das Kran­ken­ta­ge­geld, weil der Ver­dienst­aus­fall exis­ten­zi­ell wer­den kann. Danach nach Prä­fe­renz: Kran­ken­haus­zu­satz (Chef­arzt, Ein­bett­zim­mer) für Kom­fort und freie Arzt­wahl in der Kli­nik, Heil­prak­ti­ker-Bau­stei­ne für Natur­heil­kun­de-Nut­zer. Die Ziel­grup­pen-Tabel­le oben ord­net die Bau­stei­ne nach Lebenssituation.

Was kos­tet eine Krankenzusatzversicherung?

Die Ein­stiegs­bei­trä­ge sind mode­rat: Zahn­zu­satz ab etwa 8 Euro monat­lich (Pre­mi­um-Tari­fe mit 90–100 % Erstat­tung ab rund 20 Euro), Kran­ken­haus­zu­satz ab 12 Euro, Heil­prak­ti­ker- und Bril­len-Bau­stei­ne ab 7 Euro. Kom­bi­pa­ke­te aus Zahn, Kli­nik und Heil­prak­ti­ker star­ten bei etwa 20 Euro. Ent­schei­dend: Der Bei­trag rich­tet sich nach dem Ein­tritts­al­ter – wer mit 30 abschließt, zahlt dau­er­haft weni­ger als der 55-jäh­ri­ge Ein­stei­ger. Die Kos­ten-Tabel­le oben zeigt die typi­schen Spannen.

Was bedeu­ten War­te­zeit und Zahnstaffel?

Zwei Schutz­me­cha­nis­men der Ver­si­che­rer gegen geziel­te Abschlüs­se kurz vor teu­ren Behand­lun­gen: Die War­te­zeit (bei Zahn meist 3–8 Mona­te) bedeu­tet, dass Leis­tun­gen erst nach die­ser Frist bean­sprucht wer­den kön­nen – es gibt aber zuneh­mend Tari­fe mit Sofort­schutz. Die Zahn­staf­fel begrenzt die Erstat­tung in den ers­ten Jah­ren (z. B. 1.000 € im ers­ten, 2.000 € bis zum zwei­ten Jahr). Wich­tigs­te Regel: Bereits ange­ra­te­ne oder lau­fen­de Behand­lun­gen sind nie ver­si­chert – des­halb lohnt der frü­he Abschluss, nicht der Abschluss im Bedarfsfall.

Kom­bi­pa­ket oder ein­zel­ne Bausteine?

Kom­bi­pa­ke­te (ab ca. 20 Euro monat­lich) sind bequem und oft güns­ti­ger als drei Ein­zel­ver­trä­ge – aber nur, wenn Sie alle ent­hal­te­nen Bau­stei­ne auch brau­chen. Wer nur die Zahn­lü­cke schlie­ßen will, fährt mit einem star­ken Ein­zel­ta­rif meist bes­ser als mit einem Paket vol­ler Durch­schnitts­leis­tun­gen. Unse­re Emp­feh­lung: erst den Bedarf klä­ren (Ent­schei­dungs­hil­fe oben), dann Paket gegen Ein­zel­bau­stei­ne rech­nen – genau das macht der Kran­ken­zu­satz-Ver­gleich.

Bekom­me ich mit Vor­er­kran­kun­gen eine Zusatzversicherung?

Häu­fig ja – mit Ein­schrän­kun­gen: Die Gesund­heits­fra­gen müs­sen voll­stän­dig und ehr­lich beant­wor­tet wer­den, sonst ver­lie­ren Sie den Schutz im Leis­tungs­fall (vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht). Je nach Befund reagie­ren Ver­si­che­rer mit Zuschlä­gen, Leis­tungs­aus­schlüs­sen oder Ableh­nung; feh­len­de Zäh­ne wer­den oft mit­ver­si­chert, kos­ten aber extra. Für chro­nisch Kran­ke gibt es Spe­zi­al­ta­ri­fe mit ver­ein­fach­ten Fra­gen. Der klu­ge Weg bei rele­van­ten Vor­er­kran­kun­gen: anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge über einen Mak­ler, bevor ein Antrag akten­kun­dig wird.

Rei­chen die Wahl­ta­ri­fe mei­ner Kran­ken­kas­se nicht?

Kas­sen-Wahl­ta­ri­fe und Bonus­pro­gram­me sind ein net­ter Zusatz, aber kein Ersatz: Sie sind meist schma­ler dimen­sio­niert (z. B. klei­ne Zuschüs­se statt ech­ter Pro­zent-Erstat­tung), an die Kas­sen­mit­glied­schaft gebun­den und kön­nen von der Kas­se ange­passt wer­den. Pri­va­te Zusatz­ta­ri­fe bie­ten höhe­re Leis­tun­gen, garan­tier­te Ver­trags­be­din­gun­gen und freie Tarif­wahl – dafür mit Gesund­heits­prü­fung. Für spür­ba­re Lücken (Zahn­ersatz, Kli­nik) führt an der pri­va­ten Zusatz­ver­si­che­rung sel­ten ein Weg vorbei.

Gilt die Zusatz­ver­si­che­rung auch im Ausland?

Teil­wei­se: Kran­ken­haus­zu­satz-Tari­fe mit welt­wei­ter Gül­tig­keit gibt es – für Viel­rei­sen­de ein ech­tes Aus­wahl­kri­te­ri­um (sie­he Ziel­grup­pen-Tabel­le). Die klas­si­sche Aus­lands­lü­cke der GKV schließt aber ein eige­ner Bau­stein: die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung mit medi­zi­ni­schem Rück­trans­port, die es als Jah­respo­li­ce schon für rund 10 Euro pro Jahr gibt. Bei­de Bau­stei­ne ergän­zen sich – der eine ver­bes­sert die Behand­lung, der ande­re deckt Not­fäl­le unterwegs.

Sind die Bei­trä­ge steu­er­lich absetzbar?

Grund­sätz­lich ja – als sons­ti­ge Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen in der Anla­ge Vor­sor­ge­auf­wand. In der Pra­xis ist der Höchst­be­trag (1.900 Euro für Ange­stell­te, 2.800 Euro für Selbst­stän­di­ge) aber meist schon durch die Basis-Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge aus­ge­schöpft, sodass Zusatz­bei­trä­ge oft kei­ne zusätz­li­che Wir­kung ent­fal­ten. Anders bei Selbst­stän­di­gen mit nied­ri­gen Basis­bei­trä­gen – hier lohnt der Blick mit dem Steuerberater.

Kann ich kün­di­gen oder den Tarif wechseln?

Zusatz­ver­si­che­run­gen haben meist eine Min­dest­lauf­zeit von ein bis zwei Jah­ren und sind danach jähr­lich künd­bar; bei Bei­trags­er­hö­hun­gen gilt ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Vor der Kün­di­gung beden­ken: Beim Neu­ab­schluss anders­wo star­ten War­te­zei­ten, Zahn­staf­fel und Gesund­heits­prü­fung von vorn – und das zum dann höhe­ren Ein­tritts­al­ter. Oft ist der Tarif­wech­sel inner­halb der­sel­ben Gesell­schaft der bes­se­re Weg: häu­fig ohne neue War­te­zei­ten und ohne erneu­te Risikoprüfung.

Was ist eine Krankenzusatz?

Eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung ist eine pri­va­te Ergän­zungs­ver­si­che­rung zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, die gezielt Leis­tungs­lü­cken der GKV schließt – ob bei Zahn‑, Kran­ken­haus- oder Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen. Sie ermög­licht GKV-Ver­si­cher­ten, für ver­gleichs­wei­se gerin­ge Monats­bei­trä­ge von den­sel­ben Kom­fort- und Qua­li­täts­leis­tun­gen zu pro­fi­tie­ren wie Privatpatienten.

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen