Wohngebäudeversicherung Vergleich
Gebäudeversicherung Vergleich
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Und so funktioniert unser Wohngebäudeversicherungen Vergleich und so können sie die Gebäudeversicherung vergleichen
Sie möchten Ihr Haus versichern und eine günstige Wohngebäudeversicherung abschließen?
Bitte machen Sie dazu in unserem Wohngebäudeversicherungen Vergleich u.a. Angaben zum Baujahr Ihres Gebäudes, der Größe bzw. der Wohnfläche Ihres Wohngebäudes, der Postleitzahl, der Anzahl der vorhandenen Geschosse sowie der entsprechenden Wohngebäude-Ausstattung. Geben Sie bitte auch an, um welche Bauartklasse es sich bei Ihrem Gebäude handelt. Es wird unterschieden zwischen fünf Bauartklassen bei herkömmlich gebauten Häusern und drei Fertighaus-Bauartklassen. Machen Sie bitte bei älteren Gebäuden ebenfalls Angaben darüber, ob es bereits durchgeführte Sanierungsmassnahmen (z.B. Dach, Leitungswasserrohre, Heizungsrohre, Elektroleitungen, Fenster usw.) an Ihrem Wohngebäude gab und ob bzw. wie viele Garagen oder Carports zu Ihrem Gebäude gehören. Sofern Ihnen bereits der oft für die Berechnung der Versicherungsprämie einer Wohngebäudeversicherung benötigte Wert 1914 bekannt ist, weil dieser z.B. in Ihrer bestehenden Versicherungspolice zur Gebäudeversicherung angegebene ist, so können Sie auch diesen Wert entsprechend in den Gebäudeversicherung Vergleich eintragen und finden dann schnell eine günstige Wohngebäudeversicherung für Ihr Haus. Nutzen Sie jetzt unseren Wohngebäudeversicherung Vergleich kostenfrei und finden Sie so mit wenigen Klicks bzw. Angaben, die für Sie beste Wohngebäudeversicherung, um dann Ihre eventuell bereits bestehende Gebäudeversicherung zu kündigen und in eine günstigere Wohngebäudeversicherung oder eine neue, besonders leistungsstarke Wohngebäudeversicherung zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Nützliche Informationen zum Wohngebäudeversicherung Vergleich bzw. Gebäudeversicherung Vergleich
Wissenswertes zu Wohngebäudeversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall in der Wohngebäudeversicherung
Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
Grundsätzlich benötigt jeder Hausbesitzer eine möglichst leistungsstarke Wohngebäudeversicherung.
Das eigene Heim ist in der Regel der teuerste Kauf des Lebens. Daher ist es selbstverständlich, sich gegen Gefahren die den “eigenen vier Wänden” drohen können, möglichst umfassend abzusichern.
Bei den meisten finanzierten Gebäuden wird zudem in der Regel von Seiten der finanzierenden Bank aus, eine Gebäudeversicherung für den Schutz des Hauses zwingend verlangt.
Wann muss eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden?
In der Regel gibt es keine Pflicht eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen.
Da es sich jedoch wohl um die teuerste Anschaffung im Leben eines Menschen handelt, ist zur Absicherung des finanziellen Risikos, der Abschluß einer Wohngebäude Versicherung immer anzuraten.
Meistens verlangen auch die finanzierenden Banken den Abschluß einer Gebäudeversicherung.
Der Abschluß einer Wohngebäudeversicherung kann entweder bereits zu Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden, um über den Wohngebäude Vertrag bereits eine kostenfreie Feuerrohbauversicherung zu erhalten oder ab Bezugsfertigkeit des Gebäudes.
Wer kann eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann immer nur der Gebäudeeigentümer eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Mieter eines Gebäude können keine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Bei einem Gebäude mit mehreren Eigentumswohnungen müssen alle Eigentümer als sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaft die Gebäudeversicherung abschließen.
Welche Daten werden für eine Wohngebäudeversicherung benötigt?
Um ein Angebot für eine Wohngebäudeversicherung zu erhalten werden folgende Daten benötigt:
- Anschrift des Gebäude
- Bauartklasse des Gebäude
- Gebäudetyp (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus)
- Wohnfläche des Gebäude
- Anzahl Garagen/Carports
- sind Nebengebäude vorhanden?
- Nutzungsart (privat oder gewerblich)
- Ausstattungsmerkmale (z.B. Fußbodenheizung, Pool, Klimaanlage, Photovoltaikanlage)
- Versicherungsumfang (Feuer, Leistungswasser, Sturm/Hagel, Glasversicherung, Elementarversicherung)
Bei älteren Gebäuden werden zusätzlich Angaben zu schon durchgeführten Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Was zählt zur Wohnfläche bei der Gebäudeversicherung?
Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung zählen folgende Räume zur Wohnfläche:
- Schlafzimmer
- Wohnzimmer
- Eßzimmer
- Flur
- Badezimmer
- Toiletten
- Arbeitszimmer
- Hobbyräume
- sonstige zu Wohnzwecken genutzte Kellerräume
- Wintergärten
- Schwimmbäder im Haus
Nicht zur Wohnfläche in der Gebäudeversicherung gezählt werden:
- Treppen
- Lagerräume im Keller
- Lagerräume im Dachboden
- Heizungsräume
- Waschküche
- Balkone
- Loggien
- Terrassen
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung Kosten hängen von einer ganzen Reihe unterschiedlicher Faktoren ab.
Die nachfolgenden Faktoren wirken sich maßgeblich auf die Beiträge bzw. Versicherungsprämie für eine Wohngebäudeversicherung aus:
- die Größe bzw. Wohnfläche des Wohngebäude
- der Wert bzw. Neubauwert des Wohngebäude
- das Alter des Wohngebäude
- die Bauweise des Wohngebäude (Ziegelbauweise, Holzhaus oder Fertighaus)
- der Standort des Gebäudes
- dem zu versichernden Versicherungsschutz bzw. Versicherungsumfang
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Versichert in der Wohngebäudeversicherung sind grundsätzlich die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Nebengebäude sowie Garagen. Zubehör, das der Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt üblicherweise ebenfalls als mitversichert.
Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstückbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück sind in der Regel nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion (Feuer)
- Leitungswasser, Rohrbruch und Frost
- Sturm und Hagel
- Elementarereignisse (nur sofern extra in den Vertrag eingeschlossen!)
Versichert sind infolge eines Versicherungsfalles in der Wohngebäudeversicherung u.a. auch die notwendigen Kosten:
- für das Aufräumen und den Abbruch von Sachen (Aufräumungs- oder Abbruchkosten)
- die dadurch entstehen, dass andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- oder Schutzkosten)
für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten)
Was sind unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung?
Unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung sind Schäden, welche in den jeweiligen zugrundeliegenden Bedingungen nicht aufgeführt bzw. nicht benannt sind.
Über den Baustein unbenannte Gefahren wird über die in den Bedingungen explizit genannten Schäden hinaus auch Schadenersatz geleistet für Sonstige durch eine plötzliche, unvorhergesehene und von außen einwirkende Ursache beschädigter Sachen.
Der Zusatzeinschluss unbenannte Gefahren wird im Rahmen der Gebäudeversicherung gerne als sogenannter Allgefahrenschutz angeboten.
Beispiel:
Durch eine geöffnete Terrassentüre dringt ein Wildschwein in Ihr Haus ein und verwüstet das Wohnzimmer.
Ihr Wohngebäude wird bei einer Überschwemmung durch Treibgut beschädigt.
Anprall oder Aufprall von Gegenständen ohne Sturmeinwirkung.
Was sind Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung?
Elementarschäden sind Schäden durch Natureinwirkungen.
Dies können sein:
- Hagel
- Überschwemmungen
- Erdbeben
- Lawinen
- Schneedruck
- Schneestürme
- Vulkanausbruch
Was bedeutet bei der Gebäudeversicherung Wert 1914?
Eine ganze Reihe der Gebäude Versicherer verwenden zur Beitragsermittlung für die Gebäudeversicherung den sogenannten Wert 1914.
Der Wert 1914 drückt den Wert eines Gebäudes in Goldmark im Jahr 1914 aus.
Der Wert 1914 berechnet sich aus der Bausumme geteilt durch den aktuellen Baupreisindex (2022=1668,2) multipliziert mit 100.
Beispiel:
Bausumme= EUR 450000 : 1668,2 (Baupreisindex) x 100 = 26975 Mark Wert 1914
Was ist der Neuwertfaktor in der Gebäudeversicherung?
Der gleitende Neuwertfaktor spielt in der Wohngebäudeversicherung immer dann eine große Rolle, wenn die Gebäudeversicherung nicht nach dem Wohnflächenmodell (qm-Modell) sondern nach dem Wert 1914 berechnet wird.
Der gleitende Neuwertfaktor ist eine Art Prämienfaktor, mittels diesem die Gebäudeversicherung an die Entwicklung der Baukosten angepasst wird.
Durch Einbeziehen des gleitenden Neuwertfaktor in der Gebäudeversicherung wird sichergestellt, dass das beschädigte Gebäude immer so ersetzt wird, wie es auch vor dem Schadensfall war, auch wenn in der Zwischenzeit die Wiederherstellungskosten gestiegen sind.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht?
Zu den Schäden die von einer Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht übernommen bzw. gezahlt werden, zählen insbesondere:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt
- Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
Häufig vom Versicherungsschutz im Rahmen der Gebäudeversicherung ausgeschlossen sind oftmals auch:
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden
- Sengschäden
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden
- Schäden durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
Die Versicherung von Schäden durch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben oder Erdrutsch ist in der Wohngebäudeversicherung zusätzlich über den Abschluss bzw. Einschluss einer separaten Elementarversicherung zu vereinbaren!
Was sollte man bei einer Wohngebäudeversicherung beachten?
Um im möglichen Schadensfall in der Wohngebäudeversicherung Schwierigkeiten mit dem Wohngebäude-Versicherer zu vermeiden, gilt es vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ein paar wichtige Punkte zu beachten.
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung sollte immer der korrekten Höhe der aktuellen Bau- bzw. Wiederaufbaukosten entsprechen.
Mitzuversichernde Nebengebäude, Garagen und Gartenhütten sind immer mit anzugeben und auch in die Gesamt-Versicherungssumme einzubeziehen.
Wenn Sie eine Photovoltaikanlage an Ihrem Haus angebracht haben, ist diese ebenfalls mit ihrem entsprechenden Wert in der Gesamtversicherungssumme für Ihre Wohngebäudeversicherung anzugeben.
Auf die Mitversicherung u.a. folgender Leistungseinschlüsse in der Wohngebäudeversicherung sollten Sie besonders achten:
- Grobe Fahrlässigkeit
- Schäden durch Frost oder Bruch an Ableitungsrohren auf dem Grundstück
- Schäden durch Frost oder Bruch an Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks
- Überspannungsschäden
- Kosten für die Beseitigung umgestürzte Bäume erstattet
- Aufräumkosten
- Entsorgungskosten
Wann geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über?
Bei dem Verkauf eines Gebäude, geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über.
Die Übertragung der Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer erfolgt allerdings erst dann, wenn der Eigentümerwechsel rechtskräftig vollzogen ist, also mit dem entsprechenden Eintrag des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch.
Kann die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden?
Die Kosten der Gebäudeversicherung können bei vermieteten Gebäuden auf den/die Mieter im Rahmen der Nebenkosten umgelegt werden.
Geregelt ist dies in der sogenannten Betriebskostenverordnung.
Hier regelt der § 2 Nr. 13: „Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer‑, Sturm‑, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden“ dürfen auf die Mietergemeinschaft umgelegt werden.
Die Gebäudeversicherung darf daher bei den Nebenkosten mit angesetzt werden und gehört zu den umlagefähigen Kosten.
Zusätzlich zur Gebäudeversicherung werden auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung und auch die Glasversicherung zu den umlagefähigen Versicherungen.
Kann man eine Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?
In der Regel lässt sich eine Wohngebäudeversicherung für das selbst genutzte Wohneigentum nicht von der Steuer absetzen.
Hinweis:
Wenn Sie als Eigentümer des Gebäude ein oder mehrere beruflich genutztes Arbeitszimmer besitzen, so können Sie die Gebäudeversicherung anteilig auf diese/s Zimmer in der Steuererklärung geltend machen.
Dies können Sie entweder unter den Werbungskosten oder Betriebsausgaben (bei selbständiger Tätigkeit) angeben.
Für Vermieter von Gebäuden ist in der Regel eine Abrechnung bzw. Umlage über die Nebenkosten möglich.
Was mache ich im Schadensfall in der Wohngebäudeversicherung?
Jeder Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Wohngebäude-Versicherer zu melden bzw. schriftlich anzuzeigen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet alle möglichen Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände, die zu dem Wohngebäudeschaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß dem Versicherer mitzuteilen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel erster Ansprechpartner und Ihnen bei der Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Wohngebäudeversicherung Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte immer direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Wie kann ich meine Wohngebäudeversicherung kündigen bzw. wechseln?
Der Wechsel bzw die Kündigung Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung ist üblicherweise nicht besonders schwer.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Wohngebäudeversicherung, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung von einer der Vertragsparteien beendet wird.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung/Kündigung Ihrer bestehenden Wohngebäudeversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung Ihrer Wohngebäudeversicherung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum regulären Vertragablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Wohngebäudeversicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Wohngebäudeversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang Ihrer Wohngebäudeversicherung ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Wohngebäudeversicherers, den Wohngebäudevertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Das Wohngebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht ist nicht anwendbar, wenn Sie bei Vertragsabschluss eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen haben und sich alljährlich der Baupreisindex oder der gleitende Neuwert erhöht und allein dadurch eine Preisanpassung begründet wird.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Wohngebäudeversicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Hauskauf/Hauserbe:
Bei einem Hauskauf geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Bei einem Hauskauf mit bestehender Wohngebäudeversicherung haben Sie als neuer Eigentümer ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht für den Altvertrag von 1 Monat.
Haben Sie ein Gebäude mit einer bestehender Wohngebäudeversicherung geerbt, so haben Sie kein Sonderkündigungsrecht!
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Schadenbeispiele bzw. Schadenfälle in der Wohngebäudeversicherung
Ein Kellerraum wurde zu Wohnzwecken ausgebaut. Unterhalb der Decke kam es zu einem Rohrbruch an der Heizungsleitung. Austretendes Wasser lief mehrere Tage unbemerkt hinter einem Schrank herunter und durchnässte das verlegte Parkett und den darunter liegenden Estrich. Der Estrich musste getrocknet werden und das Parkett erneuert. Schaden rund 7000 Euro.
Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Einfamilienhauses ein und setzte diesen in Brand. Das Feuer weitete sich schnell auf das komplette Dach geschoss aus. Die Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe ca. 350.000 Euro.
An einer Küchenwand bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Um den vermuteten Rohrbruch zu finden, musste fast die gesamte Küche abgebaut werden und die Wand musste großflächig aufgeschlagen werden. Für den Austausch des defekten Rohrs, Verputzen der Wand, Trocknung des Estrichs und Wiederaufbau der Küche fiel ein Schaden in Höhe von 4000 Euro an.
Bei einem schweren Unwetter mit starkem Hagel, werden die Dachfenster eines Einfamilienhauses zerstört. Da die Eigentümer während des Unwetters nicht anwesend war, konnte über mehrere Stunden ungehindert Regenwasser eindringen und durchnässte Möbel und Parkettboden. Für Trocknungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie den Austausch mehrerer unbrauchbar gewordener Möbel belief sich der gesamte Schaden auf rund 5.500 Euro.
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