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Andreas-Quast
Geprüft vom Experten Andre­as Quast
Stand: Jan 2026 

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich 2026:
Der gro­ße Experten-Ratgeber

~350 € Ø Jah­res­bei­trag
Stark­re­gen Größ­tes Risi­ko 2026
bis 60% Spar­po­ten­zi­al

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Haus­ei­gen­tü­mer vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Sturm­schä­den. Fin­den Sie durch einen unab­hän­gi­gen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich die bes­te und güns­tigs­te Absicherung. 

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Enor­mes Sparpotenzial

Der Preis­un­ter­schied im Gebäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich beträgt oft über 800 € pro Jahr. Ein Wech­sel lohnt sich fast immer, beson­ders bei älte­ren Verträgen.

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Ele­men­tar­schutz?

Pflicht für fast jeden. Stark­re­gen & Hoch­was­ser sind im Basis­schutz nicht enthalten.

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Unter­ver­si­che­rung

Ver­mei­dung durch “Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht” und kor­rek­te Wert­ermitt­lung (Wert 1914).

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1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Die Grund­la­gen für den Schutz Ihres Eigenheims 🏠 

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungVer­si­che­rung zum Schutz des Gebäu­des gegen Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. erstat­tet die Kos­ten für Repa­ra­tur oder Wie­der­auf­bau eines Hau­ses nach Schä­den durch Feu­er, Was­ser oder Sturm. Sie ist für Immo­bi­li­en­be­sit­zer das finan­zi­el­le Fun­da­ment, da sie exis­tenz­be­dro­hen­de Risi­ken absi­chert. Wir beleuch­ten die wich­tigs­ten Details rund um die Gebäu­de­ver­si­che­rung (oft auch Brand­ver­si­che­rung oder Wohn­ge­bäu­de-Ver­si­che­rung genannt). 

1.1. War­um eine Gebäu­de­ver­si­che­rung für Haus­be­sit­zer unver­zicht­bar ist

Ein tech­ni­scher Defekt kann einen Brand aus­lö­sen, ein maro­des Rohr das Mau­er­werk durch­näs­sen oder ein hef­ti­ger Sturm das Dach abde­cken. Die finan­zi­el­len Fol­gen kön­nen in die Zehn­tau­sen­de oder sogar Hun­dert­tau­sen­de gehen. Wer Gebäu­de­ver­si­che­run­gen ver­glei­chen möch­te, soll­te daher nicht nur auf den Preis schauen. 

📖 Fall­stu­die: Brand durch defek­tes Ladekabel

Der Akku eines E‑Bikes ent­zün­de­te sich über Nacht in unse­rer Gara­ge. Das Feu­er griff schnell auf den Dach­stuhl über. Der Scha­den belief sich auf über 180.000 Euro. Unse­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hat den kom­plet­ten Wie­der­auf­bau finan­ziert. Ohne die­se Poli­ce hät­ten wir vor dem finan­zi­el­len Ruin gestanden.”

1.2. Gesetz­li­che Pflicht? Das sagt das Gesetz

💡 Andre­as Quasts Exper­ten­ein­schät­zung ✓ Geprüft

Auch wenn kei­ne direk­te Gebäu­de­ver­si­che­rung Pflicht besteht: Bei Bau­fi­nan­zie­run­gen for­dern Ban­ken fast immer einen Nach­weis der Ver­si­che­rung. Sie ist also eine indi­rek­te Pflicht. Sehen Sie die Prä­mie nicht als Kos­ten, son­dern als Inves­ti­ti­on in die Sicher­heit Ihres größ­ten Vermögenswertes.”

1.3. Abgren­zung: Wohngebäude‑, Haus­rat- & Haftpflichtversicherung

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung zahlt für das Haus selbst (Wän­de, Dach), wäh­rend die Haus­rat­ver­si­che­rung das beweg­li­che Inven­tar (Möbel, Klei­dung) schützt.

Scha­den­bei­spiel Wohn­ge­bäu­de Haus­rat Pri­vat­haft­pflicht
Sturm deckt Dach ab, Regen beschä­digt Parkett. Zahlt Dach & Parkett Leis­tet nicht Leis­tet nicht
Rohr­bruch durch­nässt Wand und Sofa. Zahlt Wand­trock­nung Zahlt Sofa Leis­tet nicht

2. Leis­tun­gen & Inter­ak­ti­ver Simu­la­tor 🛡️

Zahlt die Ver­si­che­rung? Pro­bie­ren Sie es aus!

Wäh­len Sie ein Sze­na­rio und sehen Sie sofort, wel­che Ver­si­che­rung zustän­dig ist.

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2.2. Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Der unver­zicht­ba­re Zusatz

🚨 Ach­tung: Die größ­te Deckungslücke!

Stan­dard-Poli­cen zah­len bei Stark­re­gen und Hoch­was­ser nicht. Die­se Schä­den sind nur über den Zusatz­bau­stein “Erwei­ter­te Natur­ge­fah­ren” (Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rungZusatz­bau­stein gegen Natur­ge­fah­ren wie Hoch­was­ser, Erd­be­ben, Schnee­druck.) ver­si­chert.

🏛️ Aktu­el­le Poli­tik: Ele­men­tar­scha­den-Pflicht? (Update 2026) ✓ Geprüft

Die poli­ti­sche Dis­kus­si­on um eine Pflicht­ver­si­che­rung gegen Ele­men­tar­schä­den nimmt 2026 Fahrt auf. Dis­ku­tiert wird ein Opt-Out-Modell. Für Haus­be­sit­zer in den ZÜRS-Zonen 3 und 4 (Hoch­ri­si­ko) könn­te dies den Zugang zu bezahl­ba­rem Schutz erleichtern.

💡 Exper­ten-Tipp: War­te­zei­ten beach­ten ✓ Geprüft

Beach­ten Sie bei Ele­men­tar­schä­den oft eine War­te­zeit von 14–30 Tagen nach Ver­trags­ab­schluss. Schlie­ßen Sie den Ver­trag also nicht erst ab, wenn der Wet­ter­be­richt bereits Stark­re­gen ankündigt!

3. Die Ver­si­che­rungs­sum­me: Unter­ver­si­che­rung ver­mei­den ⚖️

💡 Pro­fi-Tipp: Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ✓ Geprüft

Ach­ten Sie im Ver­trag unbe­dingt auf den “Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht”. Wenn die­ser ver­ein­bart ist, prüft der Ver­si­che­rer im Scha­den­fall nicht, ob die Ver­si­che­rungs­sum­me dem tat­säch­li­chen Wert entspricht.

4. Gebäu­de­ty­pen: EFH, MFH & WEG 🏘️

Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH)

Sie sind allein ver­ant­wort­lich. Ach­ten Sie auf Neben­ge­bäu­de (Gara­ge, Gar­ten­haus) und Elementarschutz.

Mehr­fa­mi­li­en­haus (Ver­mie­ter)

Wich­tig: Miet­aus­fall­ver­si­che­rung und Haus- & Grund­be­sit­zer­haft­pflicht. Kos­ten sind auf Mie­ter umlegbar.

Eigen­tums­woh­nung (WEG)

Die WEG ver­si­chert das Gebäu­de (Gemein­schafts­ei­gen­tum). Für Ihr Inven­tar brau­chen Sie eine eige­ne Hausratversicherung.

💡 Wich­tig bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern & Gewer­be ✓ Geprüft

Sobald mehr als 50% der Flä­che gewerb­lich genutzt wer­den, benö­ti­gen Sie eine gewerb­li­che Gebäu­de­ver­si­che­rung. Auch ein klei­nes Büro im Wohn­haus muss oft als “stil­les Gewer­be” gemel­det werden.

5. Alt­bau vs. Neu­bau: Spe­zi­el­le Fall­stri­cke 🏗️

Neu­bau

  • Feu­er­roh­bau­ver­si­che­rung: Schützt den Roh­bau vor Brand. Bei den meis­ten Ver­si­che­rern ist sie für die Bau­pha­se (oft bis 24 Mona­te) kos­ten­los, wenn danach die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung dort weiterläuft.
  • Bau­her­ren­haft­pflicht: Unver­zicht­bar! Sichert Sie ab, wenn auf der Bau­stel­le jemand zu Scha­den kommt (z.B. spie­len­de Kinder).
  • Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung: Schützt vor Unwet­ter­schä­den oder Van­da­lis­mus am halb­fer­ti­gen Bau.

Alt­bau (vor 1960)

  • Sanie­rungs­stau: Alte Was­ser­lei­tun­gen sind “ticken­de Zeit­bom­ben”. Vie­le Ver­si­che­rer for­dern Nach­wei­se über Sanie­run­gen (Dach, Elek­trik, Was­ser) oder erhe­ben Risikoaufschläge.
  • Denk­mal­schutz: Erhöht die Wie­der­auf­bau­kos­ten mas­siv. Prü­fen Sie, ob “Mehr­kos­ten durch behörd­li­che Auf­la­gen” aus­rei­chend hoch ver­si­chert sind!
  • Vor­schä­den: Sei­en Sie ehr­lich. Ver­schwie­ge­ne Vor­schä­den füh­ren zum Ver­lust des Versicherungsschutzes.

6. Gebäu­de­ver­si­che­rung beim Hauskauf

Die Ver­si­che­rung geht auto­ma­tisch auf den Käu­fer über (Schutz­lü­cken ver­mei­den). Aber:

Son­der­kün­di­gungs­recht

Der Käu­fer hat ab Grund­buch­ein­trag einen Monat Zeit, die alte Ver­si­che­rung zu kün­di­gen. Nut­zen Sie die­se Frist für einen Ver­gleich! Oft sind alte Ver­trä­ge zu teu­er oder leistungsschwach.

7. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Kos­ten 2026

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kos­tet für ein durch­schnitt­li­ches Ein­fa­mi­li­en­haus zwi­schen 250 € und 700 € pro Jahr. Nut­zen Sie unse­ren Rech­ner oben, um Ihren Bei­trag zu schätzen.

💰 Spar-Tipp: Zahl­wei­se ✓ Geprüft

Zah­len Sie Ihren Bei­trag immer jähr­lich. Bei monat­li­cher oder vier­tel­jähr­li­cher Zahl­wei­se erhe­ben fast alle Ver­si­che­rer Raten­zah­lungs­zu­schlä­ge von 3% bis 8%. Das ist unnö­ti­ges Geld.

8. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Test­sie­ger & Emp­feh­lun­gen 2026 🏆 

Ein “Test­sie­ger” ist immer nur eine Moment­auf­nah­me. Den­noch zei­gen aktu­el­le Ana­ly­sen (z.B. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Test­sie­ger Stif­tung Waren­test / Finanz­test, Fran­ke & Born­berg) kla­re Ten­den­zen für den Gebäu­de­ver­si­che­rung Testsieger:

Leis­tungs­sie­ger (Top-Schutz)

Die­se Anbie­ter punk­ten oft mit “All­ge­fah­ren­de­ckung” und sehr hohen Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Hier fin­den Sie oft den Test­sie­ger Wohngebäudeversicherung:

  • Dom­cu­ra (Ein­fa­mi­li­en­haus­kon­zept)
  • GEV (Tarif Home Max)
  • Die Haft­pflicht­kas­se
  • Alli­anz (Pre­mi­um Tarif)

Preis-Leis­tungs-Sie­ger

Soli­der Basis­schutz zu sehr fai­ren Preisen:

  • Ammer­län­der
  • VHV Ver­si­che­run­gen
  • Rhion
  • Inter­risk

⚠️ War­nung vor Blind-Ver­trau­en ✓ Geprüft

Ver­las­sen Sie sich nicht nur auf gro­ße Mar­ken­na­men. Oft bie­ten spe­zia­li­sier­te Deckungs­kon­zep­te (wie z.B. von Dom­cu­ra oder Kon­zept & Mar­ke­ting) deut­lich bes­se­re Bedin­gun­gen im Klein­ge­druck­ten als die “gro­ßen” Allrounder.

Was ande­re Haus­be­sit­zer sagen

9. Der gro­ße Ver­gleich: So fin­den Sie den bes­ten Tarif

Ein Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Rech­ner nimmt Ihnen die Arbeit ab. Anlei­tung für den Gebäu­de­ver­si­che­rung Versicherungsvergleich:

  1. Daten ein­ge­ben (Bau­jahr, Wohn­flä­che, Adresse).
  2. Schutz wäh­len (Ele­men­tar? Glas?).
  3. Fil­ter nut­zen: “Gro­be Fahr­läs­sig­keit” und “Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht” müs­sen drin sein!
  4. Antrag online stellen.

Wer Gebäu­de­ver­si­che­rung Ver­glei­che nutzt, spart oft hun­der­te Euro. Star­ten Sie jetzt Ihren Ver­gleich Gebäu­de­ver­si­che­run­gen und ach­ten Sie auch auf den Gebäu­de­ver­si­che­rungs Vergleich.

✅ Die ulti­ma­ti­ve Check­lis­te vor Vertragsabschluss

  • Ist der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht vereinbart?
  • Ist Gro­be Fahr­läs­sig­keit zu 100% ohne Kür­zung mitversichert?
  • Sind Ele­men­tar­schä­den (Starkregen/Rückstau) eingeschlossen?
  • Sind Ablei­tungs­roh­re auf dem Grund­stück (und ggf. bis zum Kanal) versichert?
  • Sind Auf­räum- und Abbruch­kos­ten aus­rei­chend hoch gedeckt (mind. 50.000 €)?
  • Sind Mehr­kos­ten durch behörd­li­che Auf­la­gen versichert?
  • Ist Über­span­nung durch Blitz­schlag (auch indi­rekt) abgedeckt?
  • (Bei Bedarf): Sind Photovoltaik/Wärmepumpe expli­zit erwähnt?
  • (Ver­mie­ter): Ist Miet­aus­fall enthalten?
  • Habe ich eine Selbst­be­tei­li­gung gewählt, um die Prä­mie zu senken?

10. Ver­hal­ten im Schadensfall

💡 Wich­tig: Doku­men­ta­ti­on vorab!

Machen Sie am bes­ten schon heu­te einen Video-Rund­gang durch Ihr Haus und spei­chern Sie die­sen in der Cloud. Im Fal­le eines Total­ver­lus­tes (z.B. Brand) ist dies der bes­te Beweis für Ihre Aus­stat­tung gegen­über der Versicherung.

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1. Scha­den mindern

Haupt­hahn zu, Not­ab­dich­tung. Scha­den gering halten.

📸

2. Doku­men­tie­ren

Fotos machen, nichts weg­wer­fen bevor Frei­ga­be da ist.

☎️

3. Mel­den

Sofort Ver­si­che­rung infor­mie­ren. Kei­ne Hand­wer­ker ohne Freigabe!

11. Gebäu­de­ver­si­che­rung Kün­di­gung & Wechsel

💡 Wich­tig bei Kün­di­gung ✓ Geprüft

Nut­zen Sie bei Bei­trags­er­hö­hun­gen immer Ihr Son­der­kün­di­gungs­recht. Die Frist beträgt genau einen Monat ab Zugang der Mitteilung.

12. Spar­tipps & Irrtümer

Irr­tü­mer-Quiz: Wis­sen Sie Bescheid?

Tes­ten Sie Ihr Wis­sen mit 7 Fra­gen zu den häu­figs­ten Irrtümern.

Quel­len & Wei­ter­füh­ren­de Links

  1. GDV: Natur­ge­fah­ren­bi­lanz 2025/2026
  2. Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band: Rat­ge­ber Wohngebäude
  3. Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt: Bau­preis­in­di­zes Fach­se­rie 17
  4. Stif­tung Waren­test: Finanz­test Spe­zi­al Immo­bi­li­en 2026

15. Häu­fi­ge Fra­gen (FAQ)

Was kos­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Monat? +
Zwi­schen 20 € und 60 € pro Monat kos­tet eine durch­schnitt­li­che Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in Deutsch­land. Der genaue Bei­trag hängt jedoch stark vom Wie­der­auf­bau­wert (Wert 1914), der Bau­art (Mas­siv vs. Holz) und vor allem der Lage (ZÜRS-Zone für Ele­men­tar­schä­den) ab. Ein Ver­gleich der Anbie­ter offen­bart oft Spar­po­ten­zia­le von meh­re­ren hun­dert Euro pro Jahr bei glei­cher Leistung.
Ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Pflicht? +
Nein, gesetz­lich nicht, aber fak­tisch unver­zicht­bar. Es besteht in Deutsch­land kei­ne gesetz­li­che Pflicht zum Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Den­noch ver­lan­gen nahe­zu alle Ban­ken den Nach­weis einer Gebäu­de­ver­si­che­rung (min­des­tens Feu­er) als zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für die Aus­zah­lung eines Immo­bi­li­en­kre­dits, um die Sicher­heit der finan­zier­ten Immo­bi­lie zu gewährleisten.
Wel­che Schä­den deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab? +
Feu­er, Lei­tungs­was­ser sowie Sturm und Hagel. Eine klas­si­sche Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Feu­er (Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on), Lei­tungs­was­ser (Rohr­bruch, Frost­schä­den) sowie Sturm (ab Wind­stär­ke 8) und Hagel ab. Wich­tig: Schä­den durch wei­te­re Natur­ge­fah­ren wie Stark­re­gen, Hoch­was­ser oder Schnee­druck sind im Stan­dard­ta­rif NICHT ent­hal­ten und müs­sen über den Zusatz­bau­stein ‘Ele­men­tar­schä­den’ sepa­rat ver­si­chert werden.
Sind Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen auto­ma­tisch mit­ver­si­chert? +
Oft bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me inklu­diert, bei älte­ren Ver­trä­gen nach­mel­de­pflich­tig. In moder­nen Pre­mi­um-Tari­fen sind Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oft bis zu einer gewis­sen Sum­me bei­trags­frei mit ein. Bei älte­ren Ver­trä­gen oder Basis-Tari­fen müs­sen die­se jedoch expli­zit als wert­stei­gern­de Anbau­ten gemel­det und gegen Zusatz­bei­trag in den Ver­trag auf­ge­nom­men wer­den, um im Scha­dens­fall (z. B. Hagel oder Feu­er) geschützt zu sein.
Zahlt die Ver­si­che­rung bei Van­da­lis­mus und Graf­fi­ti? +
Meist nur nach Ein­bruch ver­si­chert. Graf­fi­ti-Schä­den gel­ten als Van­da­lis­mus. In klas­si­schen Basis-Tari­fen sind Van­da­lis­mus­schä­den oft nur nach einem Ein­bruch ins Gebäu­de gedeckt. Die Besei­ti­gung von Graf­fi­ti an der Außen­fas­sa­de ist meist nur in leis­tungs­star­ken Pre­mi­um-Tari­fen oder über einen spe­zi­el­len Zusatz­bau­stein versichert.
Sind Ablei­tungs­roh­re außer­halb des Hau­ses ver­si­chert? +
Stan­dard­mä­ßig oft nicht ver­si­chert. Oft sind nur Roh­re inner­halb des Gebäu­des gedeckt. Roh­re auf dem Grund­stück (Zulei­tungs­roh­re) oder gar außer­halb des Grund­stücks müs­sen oft über einen Zusatz­bau­stein ‘Ablei­tungs­roh­re’ ver­si­chert wer­den. Dies ist bei älte­ren Häu­sern sehr ratsam.
Was pas­siert, wenn ein Baum auf mein Haus fällt? +
Ja, wenn Sturm (Wind­stär­ke 8) ursäch­lich war. Fällt ein Baum durch Sturm (ab Wind­stär­ke 8) auf das Haus, zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung den Scha­den am Haus sowie die Ent­fer­nung des Bau­mes. Fällt der Baum nur in den Gar­ten ohne das Haus zu tref­fen, wer­den Ent­sor­gungs­kos­ten meist nur bis zu einer gerin­gen Gren­ze übernommen.
Greift die Ver­si­che­rung bei einem undich­ten Aqua­ri­um? +
Nein, oft nur über Zusatz­klau­sel. Klas­si­sches ‘Lei­tungs­was­ser’ bezieht sich auf Roh­re. Was­ser aus Aqua­ri­en oder Was­ser­bet­ten ist oft nur über eine spe­zi­el­le Klau­sel ver­si­chert. Ohne die­se blei­ben Sie auf den Schä­den am Gebäu­de (Par­kett, Decke dar­un­ter) sitzen.
Muss ich Leer­stand der Ver­si­che­rung mel­den? +
Ja, unver­züg­lich mel­den. Leer­stand erhöht das Risi­ko (z.B. unbe­merk­te Rohr­bru­che, Ein­bruch). Mel­den Sie dies nicht, kann der Ver­si­che­rer im Scha­dens­fall die Leis­tung ver­wei­gern oder kür­zen. Oft gel­ten dann spe­zi­el­le Auf­la­gen (regel­mä­ßi­ge Kontrollen).
Brau­che ich bei einer Kern­sa­nie­rung extra Schutz? +
Ja, Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung nötig. Bei gro­ßen Umbau­maß­nah­men greift die nor­ma­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oft nicht mehr voll­um­fäng­lich. Eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung und Bau­her­ren­haft­pflicht sind hier drin­gend zu emp­feh­len, um Schä­den wäh­rend der Bau­pha­se abzudecken.
Gibt es Rabat­te für Smart-Home-Sys­te­me? +
Ja, bei zer­ti­fi­zier­ten Sys­te­men. Eini­ge Ver­si­che­rer gewäh­ren Nach­läs­se, wenn zer­ti­fi­zier­te Smart-Home-Sys­te­me instal­liert sind, die bei­spiels­wei­se Was­ser­lecks früh­zei­tig erken­nen und den Haupt­hahn auto­ma­tisch abdre­hen (Lecka­ge­schutz).
Sind Gar­ten­häu­ser und Gara­gen mit­ver­si­chert? +
Nein, nur bei expli­zi­ter Nen­nung. Neben­ge­bäu­de sind nur ver­si­chert, wenn sie im Ver­si­che­rungs­schein expli­zit erwähnt sind oder die Quadratmeterzahl/Versicherungssumme ent­spre­chend ange­passt wur­de. Frei ste­hen­de Gebäu­de sind nicht auto­ma­tisch Teil des Wohnhauses.
Wer zahlt mei­ne Hotel­kos­ten, wenn das Haus unbe­wohn­bar ist? +
Ja, oft für 100–300 Tage. Gute Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen über­neh­men die Hotel­kos­ten für eine bestimm­te Zeit (z.B. 100–200 Tage) und bis zu einem Tages­höchst­satz, wenn das Haus nach einem ver­si­cher­ten Scha­den (Brand, Was­ser) unbe­wohn­bar ist.
Was ist eine Rück­stau­klap­pe? +
Ein Bau­teil gegen Rück­fluss aus dem Kanal. Eine Rück­stau­klap­pe ver­hin­dert, dass Abwas­ser aus der Kana­li­sa­ti­on bei Stark­re­gen zurück ins Haus gedrückt wird. Fehlt die­se Klap­pe, ver­wei­gern Ver­si­che­rer bei Ele­men­tar­schä­den durch Rück­stau oft die Zahlung.
Brau­che ich als Mie­ter eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung? +
Nein, Sache des Ver­mie­ters. Das ist Sache des Eigen­tü­mers. Als Mie­ter benö­ti­gen Sie ledig­lich eine Haus­rat­ver­si­che­rung für Ihre eige­nen Möbel und eine Privathaftpflichtversicherung.
Kann der Ver­mie­ter die Kos­ten auf mich umle­gen? +
Ja, voll umla­ge­fä­hig. Die Kos­ten für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (Sach- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung) zäh­len zu den umla­ge­fä­hi­gen Neben­kos­ten und kön­nen über die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umge­legt werden.
Was tun bei Bei­trags­er­hö­hung? +
Son­der­kün­di­gungs­recht nut­zen. Bei einer Bei­trags­er­hö­hung (ohne Leis­tungs­ver­bes­se­rung) haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht von einem Monat ab Erhalt der Mit­tei­lung. Dies ist der per­fek­te Zeit­punkt für einen Versicherungswechsel.
Loh­nen sich Ver­trä­ge mit 3 Jah­ren Lauf­zeit? +
Nein, 1‑Jah­res-Ver­trä­ge sind fle­xi­bler. Ver­si­che­rer locken oft mit Rabat­ten für län­ge­re Lauf­zei­ten. Beden­ken Sie aber, dass Sie dann auch län­ger gebun­den sind. Ein 1‑Jah­res-Ver­trag bie­tet mehr Fle­xi­bi­li­tät, um auf güns­ti­ge­re Markt­an­ge­bo­te zu reagieren.
Was ist der Unter­schied zwi­schen Neu­wert, Zeit­wert und gemei­nem Wert? +
Neu­wert ist der Wie­der­auf­bau­preis. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist eine Neu­wert­ver­si­che­rung: Sie ersetzt die Kos­ten, um das Haus in glei­cher Art und Güte im neu­wer­ti­gen Zustand wie­der­auf­zu­bau­en. Der Zeit­wert berück­sich­tigt den Wert­ver­lust durch Alter und Abnut­zung (rele­vant bei Haft­pflicht). Der gemei­ne Wert ist der Ver­kaufs­er­lös, der erzielt wer­den könn­te (Ver­kehrs­wert), was für die Wie­der­auf­bau­kos­ten irrele­vant ist.
Was sind Auf­räu­mungs- und Abbruch­kos­ten und wie hoch soll­ten sie sein? +
Bis zur Ver­si­che­rungs­sum­me emp­foh­len. Nach einem Total­scha­den (z. B. Brand) muss die Rui­ne abge­ris­sen und der Schutt ent­sorgt wer­den, bevor neu gebaut wer­den kann. Die­se Kos­ten sind enorm. Gute Tari­fe decken die­se Kos­ten zusätz­lich zur Ver­si­che­rungs­sum­me ab. Emp­foh­len wird eine Deckungs­sum­me für Auf­räu­mungs- und Abbruch­kos­ten von min­des­tens 10–20% der Ver­si­che­rungs­sum­me oder bes­ser unbegrenzt.
Zahlt die Ver­si­che­rung bei Schä­den durch Nage­tie­re (Mar­der, Rat­ten)? +
Oft nur gegen Auf­preis ver­si­chert. Schä­den durch Tier­biss (z. B. Mar­der an der Dach­iso­lie­rung oder Rat­ten an Elek­tro­ka­beln) sowie die dar­aus resul­tie­ren­den Fol­ge­schä­den sind kei­ne Stan­dard­leis­tung. Sie müs­sen oft über Zusatz­bau­stei­ne ein­ge­schlos­sen wer­den. Ach­ten Sie beson­ders dar­auf, dass auch Fol­ge­schä­den (z. B. Kurz­schluss und Brand nach Kabel­biss) mit einer aus­rei­chen­den Sum­me ver­si­chert sind.
Brau­che ich eine Glas­ver­si­che­rung für mein Gebäu­de? +
Nur bei sepa­ra­ter Glas­ver­si­che­rung. Eine Gebäu­de-Glas­ver­si­che­rung ist sinn­voll, wenn Sie vie­le oder teu­re Glas­flä­chen haben (Win­ter­gar­ten, gro­ße Pan­ora­ma­schei­ben). Sie zahlt bei Glas­bruch (nicht bei Krat­zern), egal wie er ent­stan­den ist. Nor­ma­le Fens­ter sind bei Feu­er, Sturm oder Hagel ohne­hin über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gedeckt. Die Glas­ver­si­che­rung schließt die Lücke für ‘ein­fa­chen’ Bruch (z. B. durch Durchzug).
Wie ver­hal­te ich mich bei einem Eigen­tü­mer­wech­sel? +
Geht auto­ma­tisch auf Käu­fer über. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geht kraft Geset­zes auto­ma­tisch auf den Käu­fer über, sobald die­ser im Grund­buch steht. Der Käu­fer hat dann jedoch ein Son­der­kün­di­gungs­recht von einem Monat. Als Ver­käu­fer müs­sen Sie den Ver­si­che­rer über den Ver­kauf infor­mie­ren. Als Käu­fer soll­ten Sie die Frist nut­zen, um zu prü­fen, ob ein Wech­sel in einen güns­ti­ge­ren oder bes­se­ren Tarif mög­lich ist.

16. Fazit: Sicher­heit ist kein Glücksspiel

Die rich­ti­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bewahrt Sie vor dem finan­zi­el­len Ruin. Nut­zen Sie den Ver­gleich, ach­ten Sie auf Ele­men­tar­schutz und Gro­be Fahr­läs­sig­keit.

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Andreas Quast
Ver­fasst von Andre­as Quast
Grün­der & Exper­te (30+ Jah­re Erfahrung)
Fach­li­che Qua­li­fi­ka­tio­nen & Schwerpunkte:
  • Fach­wirt für Ver­si­che­run­gen und Finan­zen (IHK)
  • Spe­zia­list für Wohn­ge­bäu­de- und Elementarschadenversicherung
  • Über 30 Jah­re Erfah­rung in der Tarifanalyse
  • Unab­hän­gi­ger Exper­te für Schadenregulierung

Andre­as Quast ist seit über 30 Jah­ren als unab­hän­gi­ger Exper­te in der Ver­si­che­rungs­bran­che tätig. Sei­ne Lei­den­schaft gilt der trans­pa­ren­ten Auf­klä­rung über kom­ple­xe Sach­ver­si­che­run­gen. Mit dem Por­tal versicherungsvergleiche.de hilft er Ver­brau­chern täg­lich, den bes­ten Schutz für ihr Eigen­tum zu fin­den und dabei Kos­ten zu sparen. 

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