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Der große Wohngebäudeversicherung Ratgeber 2025: Kosten, Vergleich & Schutz

Inhalts­ver­zeich­nis

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung & Gebäu­de Ver­si­che­rung Ver­gleich: Der gro­ße Rat­ge­ber 2025 

Von Peter Plum­ber­ger, Ihrem Exper­ten für Sachversicherungen

Aktua­li­siert am: 14. Sep­tem­ber 2025

Ihr Eigen­heim ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf – es ist Ihr größ­ter Ver­mö­gens­wert und ein Ort vol­ler Erin­ne­run­gen. Eine leis­tungs­star­ke Wohn­ge­bäu­de Ver­si­che­rung ist des­halb die wich­tigs­te Absi­che­rung, um die­ses Ver­mö­gen vor exis­ten­zi­el­len Risi­ken zu schüt­zen. Die­ser umfas­sen­de Rat­ge­ber hilft Ihnen, die bes­te und güns­tigs­te Gebäu­de­ver­si­che­rung zu fin­den. Wir zei­gen, wor­auf es bei einem Gebäu­de Ver­si­che­rung Ver­gleich ankommt, wie Sie die Kos­ten Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung aktiv sen­ken und die häu­figs­ten Fall­stri­cke wie eine Unter­ver­si­che­rung vermeiden. 

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Was ist der wich­tigs­te Schutz?

Neben dem Basis­schutz (Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser) ist die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung (gegen Stark­re­gen, Hoch­was­ser) heu­te uner­läss­lich, um Deckungs­lü­cken zu ver­mei­den. Details zum Schutz

Wie kann ich am meis­ten sparen?

Der größ­te Hebel ist der jähr­li­che Ver­gleich der Tari­fe. Das Spar­po­ten­zi­al zwi­schen dem teu­ers­ten und güns­tigs­ten Anbie­ter liegt oft bei über 800 € pro Jahr. Alle Spar­tipps entdecken

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1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Die Grund­la­gen für den Schutz Ihres Eigenheims 🏠 

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für jeden Immo­bi­li­en­be­sit­zer das finan­zi­el­le Fun­da­ment, das sein Eigen­tum vor exis­tenz­be­dro­hen­den Risi­ken schützt. Ein Haus ist mehr als nur ein Bau­werk – es ist oft der größ­te mate­ri­el­le und emo­tio­na­le Ver­mö­gens­wert einer Fami­lie. Ein grund­le­gen­des Ver­ständ­nis ist daher uner­läss­lich, bevor Sie sich in den Ver­gleich von Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen stür­zen. Wir beleuch­ten, war­um die­ser Schutz so wich­tig ist, wel­che recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen gel­ten und klä­ren die wich­tigs­ten Begriffe. 

1.1. War­um eine Gebäu­de­ver­si­che­rung für Haus­be­sit­zer unver­zicht­bar ist

Die eige­nen vier Wän­de sind für die meis­ten Men­schen der größ­te Ver­mö­gens­wert und gleich­zei­tig ein Ort der Sicher­heit. Doch die­ses Gut ist viel­fäl­ti­gen Risi­ken aus­ge­setzt: Ein tech­ni­scher Defekt kann einen Brand aus­lö­sen, ein maro­des Rohr das Mau­er­werk durch­näs­sen oder ein hef­ti­ger Sturm das Dach abde­cken. Die finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Schä­den kön­nen schnell exis­tenz­be­dro­hend sein und in die Zehn­tau­sen­de oder sogar Hun­dert­tau­sen­de von Euro gehen. Hier setzt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung an. Sie ist kein Luxus, son­dern ein essen­zi­el­ler Schutz­schild, der vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Kata­stro­phen bewahrt und den Wie­der­auf­bau oder die Repa­ra­tur des Hau­ses sicher­stellt. Ohne die­sen Schutz müss­ten im Ernst­fall alle Kos­ten aus eige­ner Tasche getra­gen wer­den, was für die meis­ten unmög­lich wäre.[1]

Fall­stu­die: Brand durch defek­tes Ladekabel

Der Akku eines E‑Bikes ent­zün­de­te sich über Nacht in unse­rer Gara­ge, wahr­schein­lich weil ein No-Name-Lade­ka­bel ver­wen­det wur­de. Das Feu­er griff schnell auf den Dach­stuhl über. Der Scha­den am Gebäu­de belief sich auf über 180.000 Euro. Unse­re Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hat den kom­plet­ten Wie­der­auf­bau finan­ziert. Ohne die­se Poli­ce hät­ten wir vor dem finan­zi­el­len Ruin gestan­den.” — Eine Fami­lie aus dem Münsterland

Die Bedeu­tung einer umfas­sen­den Gebäu­de­ver­si­che­rung lässt sich kaum über­schät­zen. Sie dient als fun­da­men­ta­le Absi­che­rung für Haus­ei­gen­tü­mer, sowohl für pri­va­te Immo­bi­li­en als auch für gewerb­lich genutz­te Objek­te oder Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser. Der Schutz erstreckt sich auf die Sub­stanz des Gebäu­des und alle fest damit ver­bun­de­nen Bestand­tei­le. Dies umfasst nicht nur Dach und Fas­sa­de, son­dern auch kri­ti­sche Instal­la­tio­nen wie Heizungs‑, Was­ser- und Elek­tro­sys­te­me. Die Ver­si­che­rung gewähr­leis­tet, dass nach einem Scha­den­fall die not­wen­di­gen Mit­tel für Instand­set­zung, Sanie­rung oder sogar einen kom­plet­ten Neu­bau zur Ver­fü­gung ste­hen.[2]

1.2. Gesetz­li­che Pflicht? Das sagt das Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG)

Ent­ge­gen einer weit ver­brei­te­ten Annah­me ist der Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in Deutsch­land nicht gesetz­lich ver­pflich­tend. Bis 1994 gab es in den meis­ten Bun­des­län­dern eine Pflicht zur Feu­er­ver­si­che­rung, die jedoch im Zuge der EU-wei­ten Dere­gu­lie­rung der Ver­si­che­rungs­märk­te abge­schafft wur­de. Seit­dem haben Haus­be­sit­zer die freie Wahl, ob sie eine Poli­ce abschlie­ßen.[1]

Aller­dings gibt es eine ent­schei­den­de Aus­nah­me, die sie in der Pra­xis zur indi­rek­ten Pflicht macht: Bei Bau- oder Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­run­gen. Ban­ken und Kre­dit­in­sti­tu­te for­dern als Sicher­heit für den gewähr­ten Kre­dit fast aus­nahms­los den Nach­weis einer abge­schlos­se­nen Gebäu­de­ver­si­che­rung. Da der Kre­dit durch eine Grund­schuld auf die Immo­bi­lie abge­si­chert ist, will die Bank sicher­stel­len, dass der Wert des Objekts im Scha­dens­fall wie­der­her­ge­stellt wer­den kann. Die­se Anfor­de­rung der Ban­ken schützt somit nicht nur den Kre­dit­ge­ber, son­dern auch den Kre­dit­neh­mer vor einem poten­zi­el­len Total­ver­lust.[3]

Peter Plum­ber­gers Tipp:

Auch wenn kei­ne direk­te gesetz­li­che Pflicht besteht, soll­ten Sie die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als abso­lu­te Not­wen­dig­keit betrach­ten. Die zuneh­men­den Extrem­wet­ter­er­eig­nis­se zei­gen, dass ein Total­scha­den jeder­zeit ein­tre­ten kann. Wer neu baut oder kauft und finan­ziert, kommt ohne­hin nicht dar­an vor­bei. Sehen Sie die Prä­mie nicht als Kos­ten, son­dern als Inves­ti­ti­on in die Sicher­heit Ihres größ­ten Vermögenswertes.”

1.3. Abgren­zung: Wohngebäude‑, Haus­rat- & Haftpflichtversicherung

Für einen lücken­lo­sen Schutz ist es ent­schei­dend, die Zustän­dig­kei­ten der ver­schie­de­nen Ver­si­che­run­gen zu ken­nen. Oft kommt es hier zu Missverständnissen.

  • Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de selbst und alle fest damit ver­bun­de­nen Tei­le. Eine ein­fa­che Faust­re­gel lau­tet: Alles, was beim Umzug nicht mit­ge­nom­men wer­den kann, ohne es zu zer­stö­ren, ist Teil des Gebäu­des. Dazu gehö­ren Dächer, Mau­ern, Fens­ter, fest ver­leg­te Böden, Ein­bau­kü­chen, Hei­zungs­an­la­gen und sani­tä­re Instal­la­tio­nen. Auch fest ver­bun­de­ne Neben­ge­bäu­de wie Gara­gen oder Car­ports sind oft mitversichert.
  • Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt das beweg­li­che Inven­tar – also alles, was bei einem Umzug theo­re­tisch ein­ge­packt und mit­ge­nom­men wer­den könn­te. Dazu zäh­len Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Klei­dung, Bücher und per­sön­li­che Wertgegenstände.
  • Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eben­falls wich­tig. Sie leis­tet, wenn Sie als Eigen­tü­mer ver­se­hent­lich Drit­ten einen Scha­den zufü­gen. Bei­spiel: Ein Dach­zie­gel löst sich bei einem Sturm von Ihrem Haus und beschä­digt das Auto des Nachbarn.
Scha­den­bei­spiel Wohn­ge­bäu­de Haus­rat Pri­vat­haft­pflicht
Sturm deckt Dach ab, Regen beschä­digt Parkett. Zahlt Dach & Parkett Leis­tet nicht Leis­tet nicht
Rohr­bruch durch­nässt Wand und Sofa. Zahlt Wand­trock­nung Zahlt für das Sofa Leis­tet nicht
Dach­zie­gel fällt auf Nach­bars Auto. Leis­tet nicht Leis­tet nicht Zahlt den Autoschaden

1.4. Wich­ti­ge Schlüs­sel­be­grif­fe der Gebäu­de­ver­si­che­rung ein­fach erklärt

Um Tari­fe im Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich rich­tig zu bewer­ten, ist es wich­tig, die zen­tra­len Begrif­fe zu kennen:

  • Ver­bun­de­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Dies ist die moder­ne Stan­dard­form. Sie bün­delt die wich­tigs­ten Gefah­ren (Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm/Hagel) in einem ein­zi­gen Ver­trag (Poli­ce), anstatt für jede Gefahr eine ein­zel­ne Ver­si­che­rung abzuschließen.
  • Glei­ten­der Neu­wert: Die wich­tigs­te Klau­sel zur Wert­ermitt­lung. Sie stellt sicher, dass das Haus im Scha­dens­fall zu den am Scha­den­tag gül­ti­gen Prei­sen wie­der­auf­ge­baut wird. Die Ver­si­che­rungs­sum­me passt sich dafür jähr­lich auto­ma­tisch an die Bau­kos­ten­ent­wick­lung an.
  • Wert 1914: Eine fik­ti­ve Rechen­grö­ße, die den theo­re­ti­schen Neu­bau­wert eines Gebäu­des im Jahr 1914 in Gold­mark angibt. Sie dient als sta­bi­le, infla­ti­ons­un­ab­hän­gi­ge Basis zur Berech­nung des glei­ten­den Neu­werts und der Prämie.
  • Bau­preis­in­dex: Wird vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ermit­telt und spie­gelt die jähr­li­che Preis­ent­wick­lung im Bau­ge­wer­be wider. Mul­ti­pli­ziert mit dem Wert 1914 ergibt er den aktu­el­len Neu­bau­wert.[4]
  • ZÜRS-Zonen: Ein geo­gra­fi­sches Infor­ma­ti­ons­sys­tem der Ver­si­che­rer, das das Risi­ko für Natur­ge­fah­ren (Über­schwem­mung, Stark­re­gen) für jeden Stand­ort in Deutsch­land in vier Gefähr­dungs­klas­sen (GK) ein­teilt. Die Zone beein­flusst maß­geb­lich die Kos­ten der Ele­men­tar­ver­si­che­rung.[5]
  • Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht: Eine essen­zi­el­le Ver­trags­klau­sel. Wenn die Ver­si­che­rungs­sum­me kor­rekt ermit­telt wur­de (z.B. nach dem Wohn­flä­chen­mo­dell), ver­zich­tet der Ver­si­che­rer dar­auf, die Leis­tung im Scha­dens­fall pro­zen­tu­al zu kür­zen, selbst wenn der tat­säch­li­che Wert des Hau­ses höher sein sollte.

Das Wich­tigs­te aus Kapi­tel 1

  • Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist zwar nicht gesetz­lich, aber durch Ban­ken bei Finan­zie­rung prak­tisch Pflicht.
  • Sie schützt das Gebäu­de und fes­te Ein­bau­ten, nicht den beweg­li­chen Hausrat.
  • Der “glei­ten­de Neu­wert” ist die wich­tigs­te Klau­sel, um vor infla­ti­ons­be­ding­ter Unter­ver­si­che­rung geschützt zu sein.

2. Leis­tun­gen der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Was ist ver­si­chert und was nicht? 🛡️

Eine moder­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist modu­lar auf­ge­baut. Der Schutz besteht aus den drei Grund­ge­fah­ren, die durch den exis­ten­zi­ell wich­ti­gen Bau­stein der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung und wei­te­re sinn­vol­le Deckungs­er­wei­te­run­gen ergänzt wer­den soll­ten, um eine umfas­sen­de Absi­che­rung zu gewährleisten. 

2.1. Die drei Grund­pfei­ler: Schutz vor Feu­er, Lei­tungs­was­ser und Sturm/Hagel

Jeder Basis-Tarif einer ver­bun­de­nen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt vor den drei klas­si­schen Gefah­ren, die sta­tis­tisch gese­hen die häu­figs­ten und teu­ers­ten Schä­den verursachen. 

🔥 Feu­er­schutz im Detail

Der Feu­er­schutz ist der his­to­ri­sche Kern der Gebäu­de­ver­si­che­rung. Er deckt Schä­den durch:

  • Brand: Ein Feu­er, das ohne einen bestim­mungs­ge­mä­ßen Herd ent­stan­den ist oder die­sen ver­las­sen hat und sich aus eige­ner Kraft aus­zu­brei­ten ver­mag. Ein Kamin­brand ist also ver­si­chert, ein ange­brann­tes Essen im Topf auf dem Herd jedoch nicht (hier liegt ein soge­nann­ter Seng­scha­den vor, der oft nur in Pre­mi­um-Tari­fen mit­ver­si­chert ist).
  • Blitz­schlag: Direk­ter Ein­schlag in das Gebäu­de. Wich­tig ist hier die Mit­ver­si­che­rung von Über­span­nungs­schä­den. Ein direk­ter Ein­schlag kann die Elek­tro­nik im gan­zen Haus zer­stö­ren (Hei­zungs­steue­rung, Smart-Home-Sys­te­me), auch wenn es nicht brennt. Ach­ten Sie dar­auf, dass die­se Fol­ge­schä­den aus­rei­chend abge­deckt sind.
  • Explo­si­on & Implo­si­on: Zer­stö­rung durch plötz­li­che Druckunterschiede.

💧 Lei­tungs­was­ser­schutz im Detail

Lei­tungs­was­ser­schä­den sind sta­tis­tisch die häu­figs­te Scha­den­ur­sa­che. Der Schutz umfasst:

  • Rohr­bruch: Schä­den durch bestim­mungs­wid­rig aus­tre­ten­des Was­ser aus Zu- und Ablei­tungs­roh­ren der Was­ser­ver­sor­gung, Hei­zungs- und Kli­ma­an­la­gen. Wich­tig: Prü­fen Sie, ob auch Ablei­tungs­roh­re außer­halb des Gebäu­des auf dem Grund­stück (und ggf. bis zum öffent­li­chen Kanal) mit­ver­si­chert sind. Dies ist oft eine teu­re Deckungslücke.
  • Frost- und sons­ti­ge Bruch­schä­den: Schä­den an Roh­ren und Instal­la­tio­nen durch Frost.
  • Näs­se­schä­den: Fol­ge­schä­den am Gebäu­de (durch­näss­te Wän­de, Decken, Böden) durch das aus­ge­tre­te­ne Wasser.

Fall­stu­die: Der ver­steck­te Rohrbruch

Wir bemerk­ten feuch­te Fle­cken im Kel­ler, die Ursa­che war unklar. Der von der Ver­si­che­rung beauf­trag­te Leck­or­ter fand einen Haar­riss in einer alten Lei­tung in der Wand. Die Ver­si­che­rung zahl­te nicht nur die Trock­nung und Sanie­rung der Wand (ca. 8.000 €), son­dern auch die Kos­ten für die Leck­or­tung (ca. 600 €), die sonst wir hät­ten tra­gen müs­sen.” — Ein Haus­be­sit­zer aus dem Raum Hamburg

🌪️ Sturm- & Hagel­schutz im Detail

Die­ser Bau­stein greift bei Schä­den durch:

  • Sturm: Eine wet­ter­be­ding­te Luft­be­we­gung von min­des­tens Wind­stär­ke 8 (62 km/h). Schä­den durch leich­te­re Win­de sind nicht gedeckt. Der Nach­weis erfolgt in der Regel über Daten des Deut­schen Wetterdienstes.
  • Hagel: Direk­te Schä­den durch Hagel­kör­ner am Gebäu­de, z.B. an Dach­zie­geln, Fens­tern, Roll­lä­den oder der Fassade.
  • Fol­ge­schä­den: Wich­tig ist, dass auch Fol­ge­schä­den mit­ver­si­chert sind. Wenn ein Sturm das Dach abdeckt und Regen ein­dringt, der das Mau­er­werk beschä­digt, muss die Ver­si­che­rung auch für die­sen Näs­se­scha­den aufkommen.

2.2. Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Der unver­zicht­ba­re Zusatzschutz

Schä­den durch Natur­ge­fah­ren sind im Basis­schutz nicht ent­hal­ten und müs­sen über den Bau­stein “erwei­ter­te Natur­ge­fah­ren” (umgangs­sprach­lich Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung) ein­ge­schlos­sen wer­den. Ange­sichts der Zunah­me von Extrem­wet­ter­er­eig­nis­sen durch den Kli­ma­wan­del ist die­ser Schutz heu­te für fast jeden Haus­be­sit­zer exis­ten­zi­ell wichtig. 

🚨 Ach­tung: Die größ­te und teu­ers­te Deckungslücke!

Der häu­figs­te Irr­tum ist die Annah­me, Was­ser­schä­den durch Stark­re­gen oder Hoch­was­ser sei­en im nor­ma­len Lei­tungs­was­ser­schutz ent­hal­ten. Das ist falsch! Ein voll­ge­lau­fe­ner Kel­ler nach Stark­re­gen kann Schä­den von 50.000 € und mehr ver­ur­sa­chen. Ohne den expli­zi­ten Ele­men­tar­schutz­bau­stein blei­ben Sie voll­stän­dig auf die­sen Kos­ten sitzen.

Die Ele­men­tar­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch:

  • Über­schwem­mung: Aus­ufe­rung von ober­ir­di­schen Gewäs­sern (Flüs­se, Seen).
  • Stark­re­gen & Rück­stau: Was­ser, das durch extre­me Nie­der­schlä­ge nicht schnell genug abflie­ßen oder ver­si­ckern kann und von außen in das Gebäu­de ein­dringt. Rück­stau liegt vor, wenn Was­ser aus der über­las­te­ten Kana­li­sa­ti­on zurück ins Haus gedrückt wird. Hier ist oft eine funk­tio­nie­ren­de Rück­stau­si­che­rung eine Vor­aus­set­zung für den Versicherungsschutz.
  • Schnee­druck & Lawi­nen: Schä­den durch das Gewicht von Schnee- oder Eis­mas­sen, die Dächer zum Ein­sturz bringen.
  • Erd­be­ben, Erd­sen­kung, Erd­rutsch: Schä­den durch geo­lo­gi­sche Aktivitäten.
  • Vul­kan­aus­bruch: In Deutsch­land ein eher theo­re­ti­sches Risi­ko, aber stan­dard­mä­ßig enthalten.

Was schützt was? Der inter­ak­ti­ve Schadensfall-Simulator

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2.3. Sinn­vol­le Deckungs­er­wei­te­run­gen für opti­ma­len Schutz

Moder­ne Tari­fe bie­ten zahl­rei­che Zusatz­bau­stei­ne, mit denen Sie Ihren Schutz indi­vi­du­ell anpas­sen kön­nen. Die fol­gen­den sind beson­ders empfehlenswert: 

  • Ver­zicht auf die Ein­re­de der gro­ben Fahr­läs­sig­keit: Ein abso­lu­tes Muss in jedem Ver­trag. Damit leis­tet der Ver­si­che­rer auch dann in vol­ler Höhe, wenn ein Scha­den durch eine schwe­re Unacht­sam­keit ent­stan­den ist (z.B. ver­ges­se­ne Ker­ze, gekipp­tes Fens­ter bei Sturm). Ohne die­se Klau­sel kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung stark kürzen.
  • Photovoltaik‑, Solar­ther­mie- & Wär­me­pum­pen­an­la­gen: Die­se teu­ren Anla­gen sind oft nur bis zu einer bestimm­ten Sum­me im Grund­schutz ent­hal­ten oder müs­sen sepa­rat ver­si­chert wer­den. Prü­fen Sie die Bedin­gun­gen genau, ins­be­son­de­re ob auch Schä­den durch Bedie­nungs­feh­ler, Kurz­schluss oder Tier­biss (Mar­der) abge­deckt sind.
  • Ablei­tungs­roh­re außer­halb des Grund­stücks: Vie­le Tari­fe decken Roh­re nur auf dem eige­nen Grund­stück ab. Ein Rohr­bruch an der Zulei­tung unter der öffent­li­chen Stra­ße kann teu­er wer­den. Die­ser Bau­stein schließt die Lücke.
  • Wei­te­re unbe­nann­te Gefah­ren (All-Risk-Deckung): Pre­mi­um-Tari­fe bie­ten oft eine “All­ge­fah­ren­de­ckung”. Die­se leis­tet für alle Schä­den, die nicht expli­zit im Ver­trag aus­ge­schlos­sen sind. Das bie­tet den umfas­sends­ten Schutz, ist aber auch teurer.
  • Miet­aus­fall: Für Ver­mie­ter unver­zicht­bar. Wird eine ver­mie­te­te Woh­nung nach einem ver­si­cher­ten Scha­den unbe­wohn­bar, ersetzt die Ver­si­che­rung die aus­fal­len­den Miet­ein­nah­men für einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum (z.B. 12 oder 24 Monate).
  • Glas­bruch­ver­si­che­rung: Kann als Zusatz zur Gebäu­de- oder Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den und deckt Bruch­schä­den an der Gebäu­de- und Mobiliarverglasung.

3. Die Ver­si­che­rungs­sum­me: Unter­ver­si­che­rung im Detail ver­mei­den ⚖️

Die kor­rekt ermit­tel­te Ver­si­che­rungs­sum­me ist das Herz­stück Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung. Ist sie zu nied­rig ange­setzt, droht im Scha­dens­fall eine dras­ti­sche Leis­tungs­kür­zung – selbst bei klei­ne­ren Schä­den. Die­ses Prin­zip nennt man Unter­ver­si­che­rung, und es ist eine der größ­ten und teu­ers­ten Fal­len für Hausbesitzer. 

3.1. Unter­ver­si­che­rung: Die stil­le Gefahr für Ihr Vermögen

Unter­ver­si­che­rung bedeu­tet, dass der im Ver­si­che­rungs­ver­trag ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­wert (die Ver­si­che­rungs­sum­me) nied­ri­ger ist als der tat­säch­li­che Wert des Gebäu­des (der Wie­der­auf­bau­wert). Im Scha­dens­fall darf der Ver­si­che­rer die Ent­schä­di­gung dann pro­zen­tu­al kür­zen – und zwar im sel­ben Ver­hält­nis, in dem die Unter­ver­si­che­rung besteht. 

💡 Pra­xis­bei­spiel zur Unterversicherung

  • Tat­säch­li­cher Wie­der­auf­bau­wert Ihres Hau­ses: 500.000 €
  • Ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me: 400.000 €
  • Unter­ver­si­che­rungs­quo­te: Sie haben nur 80% des tat­säch­li­chen Wer­tes ver­si­chert (400.000 / 500.000), es besteht eine Unter­ver­si­che­rung von 20%.
  • Scha­den­fall: Ein Lei­tungs­was­ser­scha­den ver­ur­sacht Kos­ten von 20.000 €.
  • Kür­zung durch den Ver­si­che­rer: Der Ver­si­che­rer zahlt nicht die vol­len 20.000 €, son­dern kürzt die Leis­tung um 20%. Sie erhal­ten nur 16.000 € (80% von 20.000 €).
  • Ihre Kos­ten: Sie blei­ben auf 4.000 € sit­zen, obwohl der Scha­den weit unter der Ver­si­che­rungs­sum­me liegt!

Die­ses Bei­spiel zeigt, war­um der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht so wich­tig ist. Haben Sie die­sen im Ver­trag ver­ein­bart und die Ver­si­che­rungs­sum­me nach den Vor­ga­ben des Ver­si­che­rers (z.B. mit­tels Wohn­flä­chen­mo­dell) ermit­telt, ver­zich­tet die­ser im Scha­dens­fall auf die Anrech­nung einer even­tu­el­len Unterversicherung. 

3.2. Wert­ermitt­lung: So fin­den Sie die rich­ti­ge Versicherungssumme

Um eine Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, muss der Gebäu­de­wert kor­rekt ermit­telt wer­den. Wich­tig ist hier­bei nicht der Ver­kehrs­wert (was Sie beim Ver­kauf erzie­len wür­den), son­dern der Neu­bau­wert – also die Kos­ten, die ein iden­ti­scher Neu­bau am sel­ben Ort heu­te ver­ur­sa­chen wür­de. Dafür gibt es ver­schie­de­ne Methoden: 

  • Das Wohn­flä­chen­mo­dell: Die ein­fachs­te und gän­gigs­te Metho­de für Stan­dar­dim­mo­bi­li­en. Hier­bei wird die gesam­te Wohn­flä­che mit einem pau­scha­len Wert pro Qua­drat­me­ter mul­ti­pli­ziert. Die Ver­si­che­rer haben hier­für detail­lier­te Tabel­len, die auch Aus­stat­tungs­merk­ma­le (geho­be­ne Aus­stat­tung, Kel­ler, etc.) berück­sich­ti­gen. Bei die­ser Metho­de gewäh­ren die Ver­si­che­rer in der Regel den Unterversicherungsverzicht.
  • Ermitt­lung über den Wert 1914: Die klas­si­sche Metho­de, die mehr Detail­an­ga­ben erfor­dert. Hier wird der fik­ti­ve Neu­bau­wert des Hau­ses im Jahr 1914 berech­net. Dies geschieht anhand von Anga­ben zu Gebäu­de­typ, Bau­wei­se, Aus­stat­tung und even­tu­el­len Anbau­ten. Die­se Metho­de ist genau­er, aber auch komplexer.
  • Wert­gut­ach­ten durch einen Sach­ver­stän­di­gen: Bei sehr alten, gro­ßen oder archi­tek­to­nisch beson­de­ren Immo­bi­li­en ist ein Gut­ach­ten oft der bes­te Weg, um den exak­ten Wert zu bestim­men und auf der siche­ren Sei­te zu sein.

3.3. Der Wert 1914 und Bau­preis­in­dex im Detail erklärt

Das Sys­tem des “Wert 1914” und des glei­ten­den Neu­werts klingt kom­pli­ziert, ist aber ein cle­ve­res Sys­tem, um den Ver­si­che­rungs­schutz dyna­misch an die Infla­ti­on anzupassen. 

  • War­um 1914? Das Jahr 1914 war das letz­te Jahr mit einer sta­bi­len, gold­ge­deck­ten Wäh­rung und sta­bi­len Bau­prei­sen in Deutsch­land vor den Hyper­in­fla­tio­nen der Welt­krie­ge. Der Wert 1914 ist also eine fes­te, ver­gleich­ba­re Bezugsgröße.
  • Der Bau­preis­in­dex: Das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt ver­öf­fent­licht jähr­lich den aktu­el­len Bau­preis­in­dex. Er gibt an, um wie viel teu­rer das Bau­en im Ver­gleich zu 1914 gewor­den ist.
  • Die Berech­nung: Die For­mel lau­tet: Wert 1914 (in Mark) × Aktu­el­ler Bau­preis­in­dex / 100 = Heu­ti­ger Neubauwert (€)

Rechen­bei­spiel für den glei­ten­den Neuwert:

Ange­nom­men, der Wert 1914 für Ihr Haus beträgt 15.000 Mark. Der Bau­preis­in­dex für 2025 liegt (fik­tiv) bei 2.015,5.
Rech­nung: 15.000 M * 2.015,5 / 100 = 302.325 €.
Das ist Ihr aktu­el­ler Neu­bau­wert und die Basis für Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me. Steigt der Index im nächs­ten Jahr, erhöht sich auto­ma­tisch auch Ihre Ver­si­che­rungs­sum­me – und Sie sind wei­ter­hin kor­rekt versichert. 

4. Gebäu­de­ver­si­che­rung für ver­schie­de­ne Gebäu­de­ty­pen: EFH, MFH & WEG 🏘️

Die Anfor­de­run­gen an eine Gebäu­de­ver­si­che­rung unter­schei­den sich je nach Art der Immo­bi­lie erheb­lich. Ob Ein­fa­mi­li­en­haus, Mehr­fa­mi­li­en­haus zur Ver­mie­tung oder Eigen­tums­woh­nung in einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) – der Ver­si­che­rungs­schutz muss pass­ge­nau sein. 

4.1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für das Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH)

Für Besit­zer eines Ein­fa­mi­li­en­hau­ses ist der Schutz am direk­tes­ten. Sie sind für das gesam­te Gebäu­de, inklu­si­ve aller Neben­ge­bäu­de wie Gara­gen, Car­ports oder Gar­ten­häu­ser, selbst verantwortlich. 

  • Wich­tigs­te Aspek­te: Die kor­rek­te Ermitt­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me (sie­he Kapi­tel 3) und der Ein­schluss der Ele­men­tar­ver­si­che­rung sind hier das A und O. Ach­ten Sie dar­auf, dass auch Außen­an­la­gen wie Zäu­ne, Ter­ras­sen oder fest instal­lier­te Spiel­ge­rä­te im Ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten sind.
  • Beson­der­hei­ten: Haben Sie eine teu­re Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge oder eine Wär­me­pum­pe? Stel­len Sie sicher, dass die­se expli­zit und in aus­rei­chen­der Höhe mit­ver­si­chert sind.

4.2. Gebäu­de­ver­si­che­rung für das Mehr­fa­mi­li­en­haus (MFH) als Vermieter

Als Ver­mie­ter eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses tra­gen Sie die Ver­ant­wor­tung für das gesam­te Gebäu­de. Die Kos­ten für die Gebäu­de­ver­si­che­rung kön­nen Sie über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umlegen. 

  • Wich­tigs­te Aspek­te: Neben dem Stan­dard­schutz ist der Bau­stein Miet­aus­fall unver­zicht­bar. Wird eine oder meh­re­re Woh­nun­gen durch einen ver­si­cher­ten Scha­den (z.B. Brand, Was­ser­scha­den) unbe­wohn­bar, ersetzt die Ver­si­che­rung die aus­fal­len­den Kalt­mie­ten für einen ver­ein­bar­ten Zeit­raum (üblich sind 12, 24 oder 36 Mona­te). Dies sichert Ihre Ein­nah­men wäh­rend der Sanierungsphase.
  • Zusatz­tipp: Eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Ver­mie­ter eben­falls essen­zi­ell. Sie schützt vor Ansprü­chen Drit­ter, wenn z.B. ein Mie­ter oder Besu­cher im Trep­pen­haus stürzt, weil die Beleuch­tung defekt war.

4.3. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG)

Besit­zer einer Eigen­tums­woh­nung sind Teil einer WEG. Die Ver­si­che­rung des Gebäu­des ist hier gemein­schaft­lich geregelt. 

  • Gemein­schafts­ei­gen­tum vs. Son­der­ei­gen­tum: Die zen­tra­le WEG-Gebäu­de­ver­si­che­rung, die von der Haus­ver­wal­tung abge­schlos­sen und über das Haus­geld bezahlt wird, ver­si­chert nur das Gemein­schafts­ei­gen­tum. Dazu gehö­ren das Fun­da­ment, tra­gen­de Wän­de, das Dach, Fas­sa­de, Fens­ter, Trep­pen­haus und Zentralheizung.
  • Son­der­ei­gen­tum: Alles inner­halb Ihrer Woh­nung (außer den tra­gen­den Wän­den) ist Ihr Son­der­ei­gen­tum. Dazu gehö­ren nicht-tra­gen­de Innen­wän­de, sani­tä­re Anla­gen, Tape­ten, Ein­bau­schrän­ke und Boden­be­lä­ge (außer dem Est­rich). Schä­den am Son­der­ei­gen­tum sind oft nicht durch die WEG-Poli­ce gedeckt. Hier­für benö­ti­gen Sie eine eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung, die ggf. um einen Bau­stein für Son­der­ei­gen­tum erwei­tert wer­den kann. Klä­ren Sie den genau­en Umfang der WEG-Poli­ce mit Ihrer Hausverwaltung!

5. Gebäu­de­ver­si­che­rung beim Haus­kauf und ‑ver­kauf: Was ist zu beachten?

Beim Kauf oder Ver­kauf einer Immo­bi­lie geht die bestehen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung laut Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) auto­ma­tisch auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Dies stellt einen lücken­lo­sen Ver­si­che­rungs­schutz sicher. Der Käu­fer hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht. 

5.1. Anlei­tung: Das rich­ti­ge Vor­ge­hen beim Eigentümerwechsel

Damit der Über­gang rei­bungs­los ver­läuft, soll­ten bei­de Par­tei­en fol­gen­de Schrit­te beachten:

  1. Infor­ma­ti­ons­pflicht des Ver­käu­fers: Der Ver­käu­fer soll­te dem Käu­fer alle rele­van­ten Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen (Poli­ce, letz­te Bei­trags­rech­nung) aus­hän­di­gen. Er muss den Ver­si­che­rer zudem unver­züg­lich über den Ver­kauf informieren.
  2. Mel­de­pflicht des Käu­fers: Der Käu­fer wird mit der Ein­tra­gung ins Grund­buch neu­er Eigen­tü­mer und damit neu­er Ver­si­che­rungs­neh­mer. Er muss dem Ver­si­che­rer die­sen Wech­sel eben­falls unver­züg­lich mel­den und den Grund­buch­aus­zug vorlegen.
  3. Son­der­kün­di­gungs­recht des Käu­fers: Der Käu­fer hat ab dem Datum der Grund­buch­ein­tra­gung ein Monat Zeit, den bestehen­den Ver­trag zu kün­di­gen. Er kann ent­we­der mit sofor­ti­ger Wir­kung oder zum Ende der Ver­si­che­rungs­pe­ri­ode kün­di­gen. Ver­säumt er die­se Frist, läuft der Ver­trag regu­lär weiter.
  4. Emp­feh­lung: Der Käu­fer soll­te die ein­mo­na­ti­ge Frist unbe­dingt nut­zen, um im Gebäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich zu prü­fen, ob es güns­ti­ge­re oder leis­tungs­stär­ke­re Ange­bo­te gibt. Ein Wech­sel ist in den meis­ten Fäl­len lohnenswert.

Aus der Pra­xis: Die ver­pass­te Kündigungsfrist

Eine jun­ge Fami­lie aus Schwa­ben kauf­te ihr Traum­haus und ver­säum­te es, die alte, sehr teu­re Poli­ce des Vor­be­sit­zers inner­halb eines Monats nach Grund­buch­ein­trag zu kün­di­gen. Sie waren somit für ein gan­zes wei­te­res Jahr an den Ver­trag gebun­den und konn­ten erst zum nächs­ten regu­lä­ren Ablauf kün­di­gen. Das kos­te­te sie über 600 € zusätzlich.

6. Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung 2025: Fak­to­ren & Analyse

Die Fra­ge “Was kos­tet eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung?” lässt sich nicht pau­schal beant­wor­ten. Die Prä­mi­en sind hoch­gra­dig indi­vi­du­ell und von einer Viel­zahl von Fak­to­ren abhän­gig. Die Span­ne reicht von ca. 250 Euro für ein klei­nes, neu­es Rei­hen­haus in einer siche­ren Lage bis zu über 2.000 Euro für ein altes, gro­ßes Anwe­sen in einer Hochwasser-Risikozone. 

6.1. Die­se 7 Fak­to­ren bestim­men die Kos­ten Ihrer Gebäudeversicherung

Die Prä­mie wird von fol­gen­den Haupt­fak­to­ren beeinflusst: 

  • Wie­der­auf­bau­wert des Gebäu­des: Der wich­tigs­te Fak­tor. Je teu­rer der Wie­der­auf­bau, des­to höher die Prä­mie. Er wird über den Wert 1914 oder das Wohn­flä­chen­mo­dell bestimmt.
  • Bau­art­klas­se (BAK): Ver­si­che­rer tei­len Gebäu­de in Klas­sen ein. Ein Mas­siv­haus (BAK 1) ist güns­ti­ger zu ver­si­chern als ein Holz­haus (BAK 4) oder gar ein reet­ge­deck­tes Haus (höchs­te Risi­koklas­se), da das Brand­ri­si­ko unter­schied­lich bewer­tet wird.
  • Bau­jahr & Sanie­rungs­zu­stand: Neue­re Gebäu­de oder umfas­send sanier­te Alt­bau­ten (neue Dächer, neue Was­ser- und Elek­tro­lei­tun­gen) erhal­ten oft güns­ti­ge­re Prä­mi­en, da das Risi­ko für Lei­tungs­was­ser­schä­den oder Kurz­schlüs­se gerin­ger ist.
  • Lage des Objekts (ZÜRS-Zone): Der Stand­ort ist ent­schei­dend für die Kos­ten der Ele­men­tar­ver­si­che­rung. Ein Haus in der ZÜRS-Zone 4 (hohe Hoch­was­ser­ge­fähr­dung) kann ein Viel­fa­ches des­sen kos­ten, was ein iden­ti­sches Haus in Zone 1 kos­tet – wenn es über­haupt ver­si­cher­bar ist.
  • Gewähl­ter Schutz­um­fang: Ein Basis­ta­rif ist güns­ti­ger als ein Pre­mi­um-Tarif mit allen Zusatz­bau­stei­nen wie Ele­men­tar­schutz, gro­be Fahr­läs­sig­keit und unbe­nann­te Gefahren.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung (z.B. 500 € oder 1.000 € pro Scha­dens­fall) senkt die jähr­li­che Prä­mie spürbar.
  • Ver­trags­lauf­zeit & Zahl­wei­se: Eine jähr­li­che Zahl­wei­se ist oft 5–8% güns­ti­ger als eine monat­li­che oder vier­tel­jähr­li­che Zah­lung. Län­ge­re Ver­trags­lauf­zei­ten (z.B. 3 Jah­re) kön­nen eben­falls mit einem Rabatt ver­bun­den sein.

7. Anbie­ter & Test­sie­ger im Check: So fin­den Sie den bes­ten Versicherer 🏆

Der Markt für Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ist groß und unüber­sicht­lich. Neben den gro­ßen, bekann­ten Ver­si­che­rern wie Alli­anz, AXA oder Gene­ra­li gibt es vie­le Direkt­ver­si­che­rer und Spe­zi­al­an­bie­ter. Die Wahl des rich­ti­gen Part­ners hängt von Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen ab: Suchen Sie den güns­tigs­ten Preis, den bes­ten Service oder beson­ders nach­hal­ti­ge Leis­tun­gen?

7.1. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Test­sie­ger 2025: Was sagen die Tests?

Unab­hän­gi­ge Insti­tu­tio­nen wie Stif­tung Waren­test (Finanz­test), Focus-Money oder das Deut­sche Insti­tut für Service-Qua­li­tät (DISQ) tes­ten regel­mä­ßig die Tari­fe der Anbie­ter. Ein “Test­sie­ger” ist jedoch immer nur eine Moment­auf­nah­me und auf bestimm­te Kri­te­ri­en bezogen. 

  • Test­sie­ger Preis-Leis­tung: Hier punk­ten oft Direkt­ver­si­che­rer wie die HUK24, Cos­mos­Di­rekt oder die VHV. Sie bie­ten soli­de Grund­ta­ri­fe zu sehr wett­be­werbs­fä­hi­gen Prei­sen, oft mit schlan­ken Online-Prozessen.
  • Test­sie­ger Top-Schut­z/­Pre­mi­um: Im Bereich der leis­tungs­stärks­ten Tari­fe sind häu­fig Anbie­ter wie die Alli­anz, AXA oder Die Haft­pflicht­kas­se vor­ne mit dabei. Ihre Pre­mi­um-Tari­fe beinhal­ten oft stan­dard­mä­ßig den Ver­zicht auf gro­be Fahr­läs­sig­keit, höhe­re Ent­schä­di­gungs­gren­zen und inno­va­ti­ve Zusatzleistungen.
  • Test­sie­ger Service & Scha­den­re­gu­lie­rung: Hier kommt es auf die Erfah­rung im Ernst­fall an. In Kun­den­be­fra­gun­gen zur Zufrie­den­heit bei der Scha­den­ab­wick­lung schnei­den oft eta­blier­te Ver­si­che­rer mit einem dich­ten Netz an Gut­ach­tern und Part­ner­hand­wer­kern gut ab.

Peter Plum­ber­gers Tipp zum Umgang mit Testsiegern:

Test­sie­ger sind ein guter Anhalts­punkt, aber nicht das allei­ni­ge Kri­te­ri­um. Ein Tarif, der für ein Mus­ter­haus in Ber­lin Test­sie­ger ist, kann für Ihr Fach­werk­haus in Bay­ern völ­lig unge­eig­net oder über­teu­ert sein. Nut­zen Sie Test­ergeb­nis­se als Ori­en­tie­rung, aber erset­zen Sie nie­mals den indi­vi­du­el­len Gebäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich für Ihre eige­ne Immobilie.”

7.2. Ein­bli­cke aus der Pra­xis: Was Ver­gleichs­da­ten offenbaren

Die Aus­wer­tung von Tarif­ver­glei­chen auf unse­rer Platt­form im ers­ten Halb­jahr 2025 lie­fert ein­zig­ar­ti­ge Ein­bli­cke in den Markt für die Wohn­ge­bäu­de-Ver­si­che­rung:

  • Regio­na­le Risi­ko-Blind­heit: Über 50% der Nut­zer in Post­leit­zah­len­ge­bie­ten, die als ZÜRS-Zone 2 (mitt­le­res Risi­ko) ein­ge­stuft sind, fra­gen den exis­ten­zi­ell wich­ti­gen Ele­men­tar­schutz nicht aktiv an, was auf eine erheb­li­che Fehl­ein­schät­zung des loka­len Risi­kos hindeutet.
  • Enor­mes Spar­po­ten­zi­al bei alten Ver­trä­gen: Das durch­schnitt­li­che Spar­po­ten­zi­al bei einem Wech­sel von einem über 5 Jah­re alten Ver­trag zu einem aktu­el­len Top-Tarif mit ver­gleich­ba­ren Leis­tun­gen betrug 412 € pro Jahr.
  • Grob Fahr­läs­sig” oft ver­ges­sen: Nur etwa 70% der Nut­zer wäh­len aktiv einen Tarif, der expli­zit und unbe­grenzt auf die Ein­re­de der gro­ben Fahr­läs­sig­keit ver­zich­tet – eine der wich­tigs­ten Klau­seln überhaupt.

8. Der gro­ße Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen Ver­gleich: Anlei­tung zum bes­ten Tarif

Ein sys­te­ma­ti­scher Ver­gleich von Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ist der mit Abstand effek­tivs­te Weg, um Zeit und Geld zu spa­ren. Ange­sichts der jähr­li­chen Preis­un­ter­schie­de von oft über 800 Euro für ver­gleich­ba­re Leis­tun­gen ist der Ver­zicht auf einen Gebäu­de­ver­si­che­run­gen Ver­gleich der teu­ers­te Feh­ler, den ein Haus­be­sit­zer machen kann. Wenn Sie Gebäu­de­ver­si­che­run­gen ver­glei­chen, sichern Sie sich nicht nur einen bes­se­ren Preis, son­dern oft auch deut­lich bes­se­re Leistungen. 

8.1. So nut­zen Sie einen Ver­gleichs­rech­ner rich­tig – Schritt für Schritt

Ein Online-Rech­ner nimmt Ihnen die meis­te Arbeit ab. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Daten zum Gebäu­de ein­ge­ben: Hal­ten Sie die wich­tigs­ten Daten bereit: Bau­jahr, genaue Adres­se (für die ZÜRS-Zone), Bau­art (mas­siv, Holz etc.), Wohn­flä­che in m², Dach­form und even­tu­el­le Sanierungen.
  2. Gewünsch­ten Schutz defi­nie­ren: Wäh­len Sie die Bau­stei­ne aus. Ein­schluss der Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist drin­gend emp­foh­len. Ent­schei­den Sie, ob Sie Zusatz­leis­tun­gen wie Glas­bruch oder Schutz für Ablei­tungs­roh­re benötigen.
  3. Selbst­be­tei­li­gung fest­le­gen: Spie­len Sie mit ver­schie­de­nen Selbst­be­tei­li­gun­gen (z.B. 0 €, 250 €, 500 €), um die Aus­wir­kung auf die Prä­mie zu sehen.
  4. Ergeb­nis­se fil­tern und ver­glei­chen: Die Ergeb­nis­lis­te zeigt Ihnen Dut­zen­de Tari­fe. Ach­ten Sie nicht nur auf den End­preis. Nut­zen Sie die Detail­an­sicht, um die Leis­tun­gen direkt gegen­über­zu­stel­len. Die wich­tigs­ten Ver­gleichs­punk­te sind: 
    • Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht (Muss!)
    • Ver­zicht auf Ein­re­de der gro­ben Fahr­läs­sig­keit (Muss!)
    • Höhe der Ent­schä­di­gung für Überspannungsschäden
    • Mit­ver­si­che­rung von Aufräum‑, Abbruch- und Bewegungskosten
    • Dau­er der Miet­aus­fall­ent­schä­di­gung (für Vermieter)
  5. Ange­bot aus­wäh­len und abschlie­ßen: Haben Sie den pas­sen­den Tarif gefun­den, kön­nen Sie den Antrag meist direkt online stel­len. Die Poli­ce erhal­ten Sie oft weni­ge Minu­ten spä­ter per E‑Mail.

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9. Der Scha­dens­fall: Rich­tig han­deln und Rech­te durchsetzen

Ein Scha­den am Haus ist immer eine Stress­si­tua­ti­on. Doch gera­de jetzt ist beson­ne­nes und kor­rek­tes Han­deln ent­schei­dend, um eine schnel­le und rei­bungs­lo­se Regu­lie­rung durch die Ver­si­che­rung sicher­zu­stel­len. Fal­sches Ver­hal­ten kann zu Leis­tungs­kür­zun­gen führen. 

9.1. Rich­ti­ges Ver­hal­ten im Scha­dens­fall: Die 6‑Schrit­te-Anlei­tung

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1. Sichern & Scha­den mindern

Schal­ten Sie bei Was­ser­rohr­bruch den Haupt­hahn ab, bei Brand ver­las­sen Sie das Gebäu­de und rufen die 112. Ihre ers­te Pflicht ist die Schadenminderung.

📸

2. Doku­men­tie­ren

Machen Sie aus­sa­ge­kräf­ti­ge Fotos und Vide­os aus allen Per­spek­ti­ven. Doku­men­tie­ren Sie auch Details. Ver­än­dern Sie nichts, bevor Sie es doku­men­tiert haben.

☎️

3. Sofort melden

Mel­den Sie den Scha­den unver­züg­lich (meist inner­halb von 3 Tagen) Ihrer Ver­si­che­rung. Nut­zen Sie die 24h-Schadenhotline.

📄

4. Auf Wei­sung warten

Beauf­tra­gen Sie kei­ne Hand­wer­ker (außer für abso­lu­te Not­maß­nah­men) ohne Frei­ga­be des Ver­si­che­rers. Die­ser will den Scha­den oft erst durch einen Gut­ach­ter prü­fen lassen.

📝

5. Bele­ge sammeln

Bewah­ren Sie alle beschä­dig­ten Tei­le auf und erstel­len Sie eine Lis­te der Schä­den. Sam­meln Sie alle Rechnungen.

6. Repa­rie­ren & Regulieren

Nach Frei­ga­be kön­nen Sie die Repa­ra­tur beauf­tra­gen. Rei­chen Sie die Rech­nun­gen zur Erstat­tung ein.

9.2. Ihre Pflich­ten als Ver­si­che­rungs­neh­mer (Oblie­gen­hei­ten)

Damit Ihr Ver­si­che­rungs­schutz nicht gefähr­det wird, müs­sen Sie bestimm­te Pflich­ten, soge­nann­te Oblie­gen­hei­ten, erfül­len. Eine Ver­let­zung die­ser Pflich­ten kann zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder sogar zur Kün­di­gung führen. 

  • Vor Ver­trags­ab­schluss: Anzei­ge­pflicht – Sie müs­sen alle Fra­gen im Antrag wahr­heits­ge­mäß beant­wor­ten (z.B. zu Vorschäden).
  • Wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit: Pflicht zur Gefah­ren­ver­mei­dung – Sie müs­sen das Gebäu­de in einem ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand hal­ten. Dazu gehört, im Win­ter aus­rei­chend zu hei­zen, um Frost­schä­den zu ver­mei­den (Heiz­pflicht), und das Dach regel­mä­ßig zu warten.
  • Im Scha­dens­fall: Schadenminderungs‑, Aus­kunfts- und Auf­klä­rungs­pflicht (sie­he oben).

9.3. Wenn der Ver­si­che­rer nicht zahlt: Ihre Rech­te und Möglichkeiten

Lei­der kommt es vor, dass Ver­si­che­rer die Zah­lung ver­wei­gern oder kür­zen. Las­sen Sie sich nicht sofort ent­mu­ti­gen. Sie haben meh­re­re Möglichkeiten: 

  1. Wider­spruch ein­le­gen: Legen Sie schrift­lich und mit Begrün­dung Wider­spruch gegen die Ent­schei­dung ein und set­zen Sie eine Frist zur Neubewertung.
  2. Ver­si­che­rungs­om­buds­mann ein­schal­ten: Der Ombuds­mann ist eine unab­hän­gi­ge Schlich­tungs­stel­le, die kos­ten­los prüft, ob die Ent­schei­dung des Ver­si­che­rers kor­rekt war. Sei­ne Ent­schei­dung ist für den Ver­si­che­rer bis zu einem Streit­wert von 10.000 € bindend.
  3. Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren: Sie und der Ver­si­che­rer kön­nen jeweils einen eige­nen Gut­ach­ter beauf­tra­gen. Die­se ver­su­chen dann, sich auf eine Scha­dens­hö­he zu einigen.
  4. Fach­an­walt für Ver­si­che­rungs­recht: Als letz­te Instanz kön­nen Sie einen Anwalt ein­schal­ten und Kla­ge ein­rei­chen. Eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist hier von Vorteil.

10. Ver­trag, Kün­di­gung & Wech­sel der Gebäudeversicherung

Ein Ver­si­che­rungs­ver­trag ist eine lang­fris­ti­ge Bin­dung. Umso wich­ti­ger ist es, die Spiel­re­geln für Lauf­zeit, Kün­di­gung und einen Anbie­ter­wech­sel zu ken­nen, um fle­xi­bel zu blei­ben und von bes­se­ren Ange­bo­ten pro­fi­tie­ren zu können. 

10.1. Ordent­li­che Kün­di­gung und Fristen

Die meis­ten Ver­trä­ge haben eine Lauf­zeit von einem Jahr und ver­län­gern sich auto­ma­tisch, wenn sie nicht gekün­digt wer­den. Die ordent­li­che Kün­di­gungs­frist beträgt in der Regel drei Mona­te zum Ende des Ver­trags­jah­res. Ver­pas­sen Sie die­se Frist, ver­län­gert sich der Ver­trag um ein wei­te­res Jahr. 

10.2. Son­der­kün­di­gungs­recht: Wann Sie vor­zei­tig wech­seln können

In bestimm­ten, gesetz­lich gere­gel­ten Situa­tio­nen (§ 40 VVG) kön­nen Sie den Ver­trag auch außer­halb der nor­ma­len Frist kün­di­gen. Dies gibt Ihnen die nöti­ge Flexibilität. 

  • Nach einem regu­lier­ten Scha­den­fall: Egal, ob der Ver­si­che­rer den Scha­den bezahlt oder abge­lehnt hat – bei­de Sei­ten (Sie und der Ver­si­che­rer) kön­nen den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Abschluss der Ver­hand­lun­gen kündigen.
  • Bei einer Bei­trags­er­hö­hung: Wenn der Ver­si­che­rer die Prä­mie erhöht, ohne die Leis­tun­gen ent­spre­chend zu ver­bes­sern, haben Sie ein ein­mo­na­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht ab Erhalt der Mit­tei­lung. Ach­tung: Die jähr­li­che Anpas­sung auf­grund des Bau­preis­in­de­xes ist kei­ne Bei­trags­er­hö­hung in die­sem Sinne!
  • Beim Ver­kauf der Immo­bi­lie (Risi­ko­weg­fall): Wie in Kapi­tel 5 beschrie­ben, hat der Käu­fer ein ein­mo­na­ti­ges Son­der­kün­di­gungs­recht nach der Ein­tra­gung ins Grundbuch.

11. Kos­ten sen­ken & eine güns­ti­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung finden

Eine güns­ti­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu fin­den, bedeu­tet mehr, als nur den bil­ligs­ten Anbie­ter zu wäh­len. Durch klu­ge Ent­schei­dun­gen bei Ver­trags­ab­schluss und akti­ves Risi­ko­ma­nage­ment kön­nen Sie Ihre Prä­mie deut­lich sen­ken und häu­fi­ge, teu­re Feh­ler ver­mei­den. Das Ziel ist eine güns­ti­ge Gebäu­de­ver­si­che­rung, die trotz­dem alle wich­ti­gen Risi­ken abdeckt und im Scha­dens­fall ver­läss­lich leistet. 

11.1. Genia­le Tipps, um eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung güns­tig abzuschließen

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Selbst­be­tei­li­gung klug wählen

Eine Selbst­be­tei­li­gung von 500 € kann die Jah­res­prä­mie um 15–25% sen­ken. Das lohnt sich, da Sie klei­ne Schä­den ohne­hin oft selbst tra­gen, um eine Hoch­stu­fung zu vermeiden.

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Jähr­lich statt monat­lich zahlen

Die jähr­li­che Zahl­wei­se ist fast immer 5–8% güns­ti­ger als eine Raten­zah­lung, da der Ver­si­che­rer Ver­wal­tungs­kos­ten spart.

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Neu­bau- & Sanierungsrabatte

Für Neu­bau­ten (bis 5 Jah­re alt) oder kern­sa­nier­te Alt­bau­ten gibt es hohe Nach­läs­se. Geben Sie Sanie­run­gen (Dach, Lei­tun­gen) immer an.

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Bün­del­ra­bat­te nutzen

Wenn Sie Wohngebäude‑, Haus­rat- und Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung beim sel­ben Anbie­ter abschlie­ßen, erhal­ten Sie oft einen Bün­del­ra­batt von bis zu 15%.

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Prä­ven­ti­on wird belohnt

Eini­ge Ver­si­che­rer geben Nach­läs­se für prä­ven­ti­ve Maß­nah­men wie den Ein­bau von Über­span­nungs­schutz, Rück­stau­klap­pen oder Leckage-Schutzsystemen.

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Regel­mä­ßig vergleichen

Der wich­tigs­te Tipp: Blei­ben Sie nicht aus Bequem­lich­keit bei Ihrem alten Ver­trag. Der Markt ist dyna­misch. Ein jähr­li­cher Gebäu­de­ver­si­che­rungs-Ver­gleich kann Hun­der­te von Euros spa­ren und sichert Ihnen den Zugang zu den bes­ten Tari­fen, um die für Sie güns­tigs­te Gebäu­de­ver­si­che­rung zu finden.

Ihr per­sön­li­ches Schutz-Pro­fil in 2 Minuten

11.2. Die 5 größ­ten Irr­tü­mer – und wie Sie teu­re Feh­ler vermeiden

13. Quel­len & wei­ter­füh­ren­de Links

Alle Infor­ma­tio­nen in die­sem Rat­ge­ber wur­den sorg­fäl­tig recher­chiert. Die hier auf­ge­führ­ten Quel­len die­nen der Ver­tie­fung und Über­prü­fung der genann­ten Fak­ten und Statistiken. 

  1. GDV (Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft): “Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung”, Basisinformationen.
  2. GDV: “Natur­ge­fah­ren­bi­lanz 2024”, Pres­se­mit­tei­lung, Janu­ar 2025.
  3. Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (vzbv): “Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Schutz für Ihr Haus”, Rat­ge­ber­ar­ti­kel, Stand 2025.
  4. Sta­tis­ti­sches Bun­des­amt (Desta­tis): “Bau­preis­in­di­zes für Wohn­ge­bäu­de”, Fach­se­rie 17, Rei­he 4.
  5. GDV:ZÜRS Geo – Das Zonie­rungs­sys­tem für Naturgefahren”.

14. Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ) zur Wohngebäudeversicherung

Hier beant­wor­ten wir die häu­figs­ten Fra­gen, die uns zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (manch­mal auch fälsch­li­cher­wei­se Wohn­ge­bäiude­ver­si­che­rung) errei­chen, kurz und verständlich. 

15. Fazit: Der rich­ti­ge Schutz ist eine klu­ge Ent­schei­dung, kein Glücksspiel

Die Suche nach der per­fek­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist eine der wich­tigs­ten Auf­ga­ben für jeden Immo­bi­li­en­be­sit­zer. Wie die­ser Rat­ge­ber zeigt, geht es dabei um weit mehr als nur den Preis. Ein umfas­sen­der Schutz, der zu Ihrer Immo­bi­lie und Ihrer Risi­ko­si­tua­ti­on passt, bewahrt Sie im Ernst­fall vor dem finan­zi­el­len Ruin. 

Der Schlüs­sel zum Erfolg liegt in drei Schrit­ten: Ver­ste­hen Sie Ihren indi­vi­du­el­len Bedarf, ermit­teln Sie die kor­rek­te Ver­si­che­rungs­sum­me, um eine gefähr­li­che Unter­ver­si­che­rung zu ver­mei­den, und nut­zen Sie die Macht des direk­ten und detail­lier­ten Tarif­ver­gleichs. Der Markt ist stän­dig in Bewe­gung, und nur durch einen regel­mä­ßi­gen Check stel­len Sie sicher, dass Sie den best­mög­li­chen Schutz zum fairs­ten Preis erhalten. 

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Neh­men Sie die Sicher­heit Ihres Zuhau­ses selbst in die Hand. Nut­zen Sie unse­ren kos­ten­lo­sen Rech­ner, um in weni­gen Minu­ten Dut­zen­de Tari­fe zu ver­glei­chen und die bes­te und güns­tigs­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zu finden. 

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Foto von Peter Plumberger, Versicherungsexperte

Ver­fasst von Peter Plumberger

Exper­te für Sachversicherungen

Peter Plum­ber­ger ist seit über 15 Jah­ren als unab­hän­gi­ger Exper­te für Sach­ver­si­che­run­gen tätig. Sei­ne Lei­den­schaft ist es, kom­ple­xe Ver­si­che­rungs­the­men ver­ständ­lich auf­zu­be­rei­ten und Ver­brau­chern zu hel­fen, den bes­ten Schutz für ihr Eigen­tum zu fin­den. Mit hun­der­ten von durch­ge­führ­ten Ver­glei­chen und Scha­den­re­gu­lie­run­gen kennt er den Markt wie kaum ein ande­rer und teilt sein Wis­sen, um Sie vor teu­ren Feh­lern zu bewahren. 

Häu­fi­ge Fra­gen zur Wohn­ge­bäu­de Versicherung

Wis­sens­wer­tes zu Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung und für den Scha­den­fall in der Wohngebäudeversicherung

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen