Krankentagegeld Versicherung Vergleich
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Versicherungsvergleich Krankentagegeldversicherung — Krankentagegeldversicherung Preisvergleich Kosten und Leistungen
Mit unserem Krankentagegeldversicherung Vergleichsrechner online finden Sie schnell die beste Krankentagegeldversicherung im Test. Finden Sie mit wenigen Klicks Ihre günstige Krankentagegeldversicherung im Vergleich und Ihre Krankentagegeldversicherung Testsieger.
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Und so finden Sie bei uns die beste Krankentagegeldversicherung im Versicherungsvergleich
Geben Sie zunächst in unserem Krankentagegeld-Versicherungsvergleich Ihre persönlichen Angaben wie Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum an und wählen Ihren Berufsstatus aus, also ob Sie als Arbeitnehmer tätig sind oder als Selbständiger/Freiberufler oder als Mediziner usw. Dann setzen Sie bitte die Auswahl bei Ergänzungstarif auf „Nein“ und gehen weiter zu Krankentagegeld pro Tag und wählen hier sowohl die von Ihnen gewünschte Tagessatzhöhe Ihres Krankentagegeldes, als auch den Tag, ab dem Sie das Krankentagegeld erhalten möchten aus. Arbeitnehmer erhalten üblicherweise sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber, so dass hier ein Krankentagegeld frühestens ab dem 43. Tag möglich und sinnvoll ist. Selbständige und Freiberufler können auch ein früher beginnendes Krankentagegeld abschließen oder Ihr Krankentagegeld staffeln, d.h. unterschiedliche Tagessätze nach verschiedenen Karenzzeiten wählen. Nach Ihrer Auswahl starten Sie den Krankentagegeldversicherung Vergleich und erhalten eine Übersicht verschiedener Anbieter und Versicherungstarife zur Krankentagegeldversicherung. Starten Sie jetzt gleich unseren Vergleich für die Krankentagegeld-Versicherung online und finden Sie so Ihre passende und günstige Krankentagegeldversicherung.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zum Krankentagegeldversicherung Preisvergleich und dem Krankentagegeldversicherung Versicherungsvergleich
Wissenswertes zu Krankentagegeldversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Leistungsfall
Wer braucht eine Krankentagegeldversicherung?
Mit einer Krankentagegeldversicherung können im Krankheitsfall mögliche Einkommens- bzw. Verdienstausfälle ausgeglichen werden.
Grundsätzlich benötigt jeder, der keinen Krankentagegeldanspruch an die gesetzliche Krankenversicherung bzw. Krankenkasse hat, eine gute Krankentagegeldversicherung.
Dies betrifft in der Regel alle privat versicherten Personen sowie einige Selbständige.
Selbstständige und Freiberufler können eine Krankentagegeldversicherung je nach Gesellschaft und Tarif bereits ab dem 4. Krankheitstag versichern.
Aber auch für Arbeitnehmer ist eine zusätzliche Absicherung über ein Krankentagegeldversicherung sinnvoll, da die Lohnfortzahlung Im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nach 6 Wochen endet und die gesetzliche Krankenversicherung dann lediglich ein Krankengeld in Höhe von ca. 70% des Bruttogehalts, max. aber 90% des Nettogehalts bezahlt.
Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist daher für Angestellte ab der 7. Woche bzw. ab dem 43. Krankheitstag möglich bzw. sinnvoll.
Was kostet eine günstige Krankentagegeldversicherung?
Eine günstige Krankentagegeldversicherung für Angestellte mit Beginn nach 6 Wochen bzw. ab dem 43.Tag ist schon für wenige Euro im Monat zu bekommen.
Selbstständige, die über keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verfügen, können bereits ab dem 4.Tag eine Krankentagegeldversicherung abschliessen. Je niedriger die Karenzzeit für den Bezug des Krankentagegelds ausfällt, umso mehr Beitrag ist für die Krankentagegeldversicherung zu bezahlen.
Was zahlt die Krankentagegeldversicherung?
Eine Krankentagegeldversicherung zahlt Ihnen bei Krankheit den vertraglich vereinbaren Tagessatz für jeden Tag Ihrer Krankheit, nach Ablauf der sogenannten Karenzzeit.
Die Höhe des zu zahlenden und vereinbarten Krankentagegelds richtet sich allerdings nach der Höhe Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.
Was zahlt die Krankentagegeldversicherung nicht?
Die wichtigste Voraussetzung um Zahlungen aus einer Krankentagegeldversicherung zu beanspruchen ist, dass Sie vollständig, also zu 100% arbeitsunfähig sind. Sie als Versicherungsnehmer sind hierfür beweispflichtig. Können Sie den erforderlichen Nachweis nicht erbringen, muss der Krankenversicherer keine Leistung aus der Krankentagegeldversicherung erbringen.
Eine Krankentagegeldversicherung zahlt auch nicht, bevor nicht die vereinbarte Karenzzeit bzw. Wartefrist von z.B. 6 Wochen bei Angestellten bzw. Arbeitnehmer verstrichen ist.
Bei Selbstständigen gelten üblicherweise andere Karenzzeiten von z.B. ab dem 4. Tag usw.
Was ist beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung zu beachten?
Die Höhe des zu vereinbarenden Krankentagegelds muss angemessen sein und darf das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate nicht überschreiten. Darüber hinaus, darf das Krankentagegeld zusammen mit eventuell weiteren Lohnersatzleistungen, nicht höher als Ihr derzeitiges Nettoeinkommen sein.
Zu empfehlen für den Abschluss Ihrer Krankentagegeldversicherung sind daher ca. 80 Prozent des aktuellen Bruttogehalts oder 100 Prozent des vorhandenen Nettogehalts.
Bei der Antragstellung für die Krankentagegeldversicherung sind alle für die Beurteilung des Risikos erheblichen Umstände anzugeben.
Erheblich sind alle Umstände, nach denen im Versicherungsantrag ausdrücklich gefragt wird. Alle Fragen im Antrag sind deshalb vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unrichtige Angaben oder verschwiegene Tatsachen berechtigen den Versicherer vom Vertrag zurückzutreten bzw. keine Leistung zu erbringen.
Durch die Unterschrift auf dem Antrag erklärt sich der Versicherte einverstanden mit Anfragen seitens des Versicherers bei behandelnden Ärzten, Versicherungsunternehmen und Versicherungsträgern (z.B. Berufsgenossenschaften) und Behörden. Er entbindet diese mit seiner Unterschrift von der Schweigepflicht. Die Einwilligung für die Auskunftserteilung gilt für die gesamte Vertragsdauer.
Wie kann ich meine Krankentagegeldversicherung kündigen bzw. wechseln?
Das Versicherungsverhältnis für Ihre private Krankentagegeldversicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (üblich sind 2–3 Jahre).
Der Vertrag Ihrer Krankentagegeldversicherung verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Erhöht der Versicherer die Beiträge, so kann das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gekündigt werden.
Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Bei Tod endet das Versicherungsverhältnis automatisch.
Was ist im Leistungsfall in der Krankentagegeldversicherung zu beachten?
Ein Anspruch auf Zahlung aus Ihrer Krankentagegeldversicherung entsteht sobald ein Arzt Sie krankgeschrieben hat und somit die vollständige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Dies gilt im Übrigen auch, ab dem ersten Tag eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus.
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