Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter Vergleich
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Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter — Günstige Beihilfeergänzung
Mit unserem Krankenversicherung für Beamte Vergleichsrechner online finden Sie schnell die beste Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter sowie Angestellte mit Beihilfeanspruch im Test. Finden Sie mit wenigen Klicks Ihre günstige Private Krankenversicherung für Beamte im Vergleich und Ihre Private Krankenversicherung für Beamte Testsieger.
Stellen Sie in unserem Krankenversicherung für Beamte Preisvergleich neben den Krankenversicherung für Beamte Kosten auch die Krankenversicherung für Beamte Leistungen im Vergleich gegenüber und ermitteln so Ihren persönlichen Krankenversicherung für Beamte Testsieger, der zu Ihnen und Ihren persönlichen Vorstellungen an Ihren Krankenversicherungsschutz passt.
Und so können Sie bei uns die beste private Krankenversicherung für Beamte bzw. beste private Krankenversicherung für Beamtenanwärter finden und vergleichen
Krankenversicherung für Beamte Vergleich online durchführen:
Geben Sie in unserem Krankenversicherung Vergleich für Beamte zunächst Ihre persönlichen Daten wie Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum an. Wählen Sie dann bitte das Bundesland Ihres Beihilfeträgers aus und tragen – sofern Ihnen bekannt — Ihren korrekten Beihilfesatz ein. Sollte Ihnen dieser nicht bekannt sein, markieren Sie bitte den Punkt “Beihilfesatz automatisch ermitteln”. Bitte wählen Sie aus der Listbox auch die Anzahl Ihrer berücksichtigungsfähigen Kinder aus. Treffen Sie nun eine Auswahl darüber, ob bzw. bis zu welchem Betrag (Selbstbehalt), Sie bereit sind, Rechnungen für Krankheitskosten selber mit zu tragen. Wenn Sie sich unsicher über eine sinnvolle Selbstbeteiligungshöhe sind, können Sie auch „beitragsoptimiert“ markieren und der Vergleichsrechner private Krankenversicherung für Beamte ermittelt den optimalen Selbstbehalt in Kombination mit einem günstigen Beitrag Ihrer Krankenversicherung.
Nun treffen Sie bitte noch eine Entscheidung über die gewünschte Erstattungshöhe für Zahnleistungen sowie die Unterbringung im Krankenhaus (1‑Bettzimmer, 2‑Bettzimmer) und geben an, ob Sie auch ein Krankentagegeld und/oder ein Krankenhaustagegeld — und wenn ja — in welcher Tagessatzhöhe Sie dieses in Ihren privaten Krankenversicherungsschutz einschließen möchten.
Geben Sie bitte auch noch an, ob Sie das Primärarztprinzip bevorzugen, also ob Sie zwingend jedes Mal vor dem Besuch eines Facharztes, zunächst immer erst Ihren Hausarzt aufsuchen möchten, welcher Sie dann ggfs. weiter an einen Facharzt überweist oder ob Sie diese Entscheidung einen Facharzt direkt aufzusuchen selbst entscheiden möchten (freie Arztwahl).
Starten Sie gleich hier unseren Vergleich für Krankenversicherung für Beamte direkt online und finden Sie so, die für Sie passende günstige und leistungsstarke Private Krankenversicherung für Beamte als Ergänzung Ihres bestehenden Beihilfeanspruchs.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
In wenigen Schritten zu Ihrem unverbindlichen Vergleich für eine private Krankenversicherung
Informationen zum Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter Preisvergleich
Wissenswertes zu Private Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter Kosten, Leistungen, Abschluss und Kündigung
Muss ich mich als Beamter privat krankenversichern?
Der Gesetzgeber stellt es Beamten frei, eine Private Krankenversicherung abzuschliessen.
Im Gegensatz zu Angestellten und Arbeitern können sich Beamte und Beamtenanwärter unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.
Beamte können sich auch in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, allerdings hat dies dann den Nachteil, das der Beamte 100% des Arbeitnehmer- und des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung selber tragen muss und keinen Zuschuss von seinem Dienstherrn erhält.
Beamte und Beamtenanwärter erhalten grundsätzlich über ihren Dienstherrn bereits einen Großteil ihrer Krankheitskosten erstattet, die sogenannte Beihilfe. Zur Abdeckung der restlichen Krankheitskosten kann eine private Restkostenversicherung bzw. Beihilfeergänzung abgeschlossen werden.
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Beamte ist in der Regel deutlich günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben und bringt auch einen erhöhten Versicherungsschutz bzw. umfangreiche Leistungen mit sich.
Was zahlt die Private Krankenversicherung für Beamte?
Der private Krankenversicherung für Beamte auch Beihilfeergänzung genannt, trägt die Restkosten, die über die gewährte Beihilfe hinaus anfallen.
Die Höhe der Beihilfe ist in der Beihilfeverordnung festgelegt und unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.
Üblicherweise erhalten Beamte einen Beihilfezuschuss in Höhe von 50% der Krankheitskosten. Ab dem 2. Kind erhöht sich der Beihilfe-Anspruch auf 70%.
Die Absicherung zusätzlicher Aufwendungen, die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen können, können über eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abgesichert werden.
Was zahlt die Private Krankenversicherung für Beamte nicht?
Keine Leistungspflicht in der Krankenversicherung besteht unter anderem:
…für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht, oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind;
…für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; sofern der Tarif nichts anderes vorsieht;
…für Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und in Krankenanstalten, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grunde von der Erstattung ausgeschlossen hat;
…für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht;
…für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden erstattet;
…für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung für Beamte?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Krankenversicherungsvertrags.
Der Krankenversicherungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine schriftliche Annahmeerklärung des Krankenversicherers zugegangen ist. Sind Wartezeiten zu durchlaufen, so beginnt der Versicherungsschutz nach deren Ablauf. Wartezeiten werden ab dem Versicherungsbeginn gerechnet.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
Sie entfällt bei Unfällen und für den Ehegatten einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Eheschließung beantragt wird.
Die besonderen Wartezeiten betragen in der Regel für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
Die Wartezeiten entfallen zumeist bei Unfällen bzw. unfallbedingter Behandlungen.
Tipp: In der Regel können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein aktuelles ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Personen, die aus einer gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden bzw. wechseln, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet, so dass diese in aller Regel entfallen. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge.
Üblicherweise wird auch die bei einem privaten Vorversicherer ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet.
Was muss man beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte beachten?
Bei Antragstellung der Privaten Krankenversicherung für Beamte sind alle für die Beurteilung des Risikos erheblichen Umstände anzugeben.
Erheblich sind alle Umstände, nach denen im Versicherungsantrag ausdrücklich gefragt wird. Alle Antragsfragen sind deshalb immer vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unrichtige Angaben oder verschwiegene Tatsachen können den Krankenversicherer dazu berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten bzw. keine Leistung im Leistungsfall zu erbringen.
Durch die Unterschrift auf dem Antrag erklärt sich der Versicherte einverstanden mit Anfragen seitens des Versicherers bei behandelnden Ärzten, Versicherungsunternehmen und ‑trägern (z.B. Berufsgenossenschaften) und Behörden. Er entbindet diese mit seiner Unterschrift von der Schweigepflicht. Die Einwilligung für die Auskunftserteilung gilt für die gesamte Vertragsdauer der privaten Krankenversicherung.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bei der sämtliche Familienmitglieder in der Regel beitragsfrei mitversichert sind, ist in der privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu entrichten.
In der privaten Krankenversicherung werden üblicherweise Tarife mit unterschiedlichster Selbstbeteiligung angeboten, welche je höher sie gewählt werden, den monatlichen Beitrag reduzieren.
Keine oder nur geringe Selbstbeteiligungen und der daraus resultierende höhere Monatsbeitrag rechnet sich in der Regel nur für Angestellte und Arbeiter, welche zwar die Hälfte des höheren Beitrages vom Arbeitgeber bezahlt bekommen, den Selbstbehalt jedoch zu 100% alleine tragen müssen.
Was muss man im Krankheitsfall beachten?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die behandelnden Ärzte oder Krankenhäuser direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, sind Sie als Privatversicherter der Vertragspartner des Arztes und erhalten von diesem auch die entsprechenden Rechnungen. Für verordnete Medikamente etc. müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen.
Damit eine Leistungspflicht seitens des privaten Krankenversicherers begründet wird, gilt es folgende Punkte zu beachten:
- die Wartezeiten müssen grundsätzlich erfüllt sein.
- ein Versicherungsfall ist nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
- Erstattungsfähig sind nur die Krankheitskosten, die den vereinbarten Selbstbehalt übersteigen.
- Rechnungen — auch unbezahlte — müssen im Original vorgelegt werden und spezifiziert sein. Insbesondere müssen Sie den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, Behandlungsdaten und Leistungen des Arztes mit Ziffern der Gebührenordnung enthalten. Die eventuell von einem anderen Versicherer oder Kostenträger (Beihilfe) erbrachten Leistungen müssen von diesem auf den betreffenden Rechnungsbelegen bestätigt sein.
- Wird nur Krankenhaustagegeld beansprucht, ist als Nachweis eine Bescheinigung des Krankenhauses über die stationäre Heilbehandlung einzureichen, die den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit sowie das Aufnahme- und das Entlassungsdatum enthält.
Wie kann ich meine private Krankenversicherung für Beamte kündigen bzw. wechseln?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (üblich sind 2–3 Jahre).
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Bei Eintritt einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht kann der Versicherungsnehmer den Vertrag binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend zum Eintritt kündigen.
Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel, so kann das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gekündigt werden.
Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Bei Tod endet das Versicherungsverhältnis automatisch.
Tipp: Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist. (Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
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