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Informationen zum Gewässerschadenhaftpflicht Preisvergleich und dem Öltankversicherung Vergleich
Wissenswertes zu Gewässerschadenhaftpflicht Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall in der Öltankversicherung
Wann brauche ich eine Gewässerschadenhaftpflicht?
Eine Gewässerschadenhaftpflicht, auch Öltankversicherung genannt, benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, welche über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen.
Was kostet eine Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung bzw. Öltankversicherung?
Die Gewässerschadenhaftpflicht Kosten sind im Verhältnis zu der Versicherungssumme die man mit einer Gewässerschadenhaftpflicht-Police erhält relativ gering.
Der Preis für eine günstige Gewässerschadenhaftpflicht bzw. günstige Öltankversicherung hängt von der Lage (oberirdisch oder unterirdisch) und der Größe des zu versichernden Öltanks ab.
Bei einer üblichen Größe von z.B. 5000 Litern für einen Kellertank , bekommt man eine günstige Gewässerschadenhaftpflicht bereits ab ca. 30 Euro im Jahr. Ein unteririscher Öltank mit gleicher Größe erhält man auch bereits schon ab ca. 50 Euro im Jahr.
Was deckt die Gewässerschadenhaftpflicht Versicherung ab?
Die Gewässerschadenhaftpflicht auch Öltankversicherung genannt, leistet bei Schäden, die dadurch entstehen, dass Heizöl oder andere gewässerschädliche Stoffe ins Grundwasser eindringen.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Ersetzt werden auch Kosten für z.B.:
- Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall zur Abwendung oder Minderung eingeleitet hat,
- außergerichtliche Gutachterkosten, die jedoch zusammen mit der Entschädigungsleistung nicht höher als die Versicherungssumme für Sachschäden sein dürfen.
Was zahlt eine Gewässerschadenhaftpflicht nicht?
Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bzw. Öltankversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt es nicht! In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
- Selbst erlittene Schäden
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft‑, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, Aufruhr, inneren Unruhen etc. beruhen
Auf was muss man beim Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht achten?
Die Prämie für eine Gewässerschadenversicherung richtet sich in der Regel nach der Anzahl und der Größe der Öltanks sowie danach, ob es sich um einen ober- oder unterirdischen Tank handelt.
Empfehlenswert sind aufgrund des hohen Kostenrisikos Deckungssummen von mind. EUR 10.000.000.
Tipp:
Bei Kellertanks handelt es sich normalerweise um oberirdische Tanks, welche günstiger in der Prämie sind.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall bei einer Gewässerschadenhaftpflicht?
Jeder Versicherungsfall, im Rahmen der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem jeweiligen Öltank-Versicherer schriftlich anzuzeigen bzw. zu melden. Daneben sind Sie verpflichtet, alles in Ihrer Möglichkeit stehende, zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben sind von Ihnen ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Wie kann ich meine bestehende Gewässerschadenhaftpflicht kündigen bzw. wechseln?
Der Wechsel Ihrer bestehenden Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist nicht schwer.
Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurden, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Privathaftpflicht, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Schadenbeispiele bzw. Schadenfälle in der Gewässerschadenhaftpflicht
Ein Hauseigentümer besitzt einen ca. 25 Jahre alten Öltank im Keller. Eines Tages bemerkt er straken Ölgeruch aus dem Keller. Die zur Hilfe gerufene Feuerwehr stellt einen Riß am Tank fest und saugt das ausgetretene Öl in der Wanne ab. Nach dem Absaugen wird ebenfalls ein Riß in der Wanne festgestellt, durch den Öl ins Grundwasser gelangen kann. Um dies zu Prüfen und zu Verhindern muss der Teil des Kellerbodens unter der Wanne geöffnet und und bis zum Fundament abgetragen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 30000 Euro.
Beim Befüllen eines Heizungstanks wird ein undichtes Füllrohr festgestellt. Um das Füllrohr herum, hat sich schon eine deutlich erkennbare Ölpfütze gebildet, die ungehindert ein einen Abfluss und in die Kanalisation fließt.
Der Öltank in Ihrem Garten hat schon einige Jahre auf dem Buckel. Trotz regelmäßiger Wartung hat dieser mittlerweile Rost angesetzt, welcher an zwei Stellen schon so weit fortgeschritten ist, das an diesen Stellen Öl austritt und im Erdreich versickert.
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