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Tra­gen Sie in unse­ren Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht-Ver­gleich die Daten zu Grö­ße und Lage Ihres Öltanks ein, also wie­viel Liter Fas­sungs­ver­mö­gen Ihr Öltank hat und ob es sich um einen ober­ir­di­schen Öltank oder einen unter­ir­di­schen Öltank han­delt und fin­den Sie so die pas­sen­de güns­ti­ge Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht-Ver­si­che­rung für Ihren Öltank. Geben Sie bit­te auch an, zu  wel­cher Immo­bi­li­en­art Ihr Öltank gehört, also ob es sich um ein Ein­fa­mi­li­en­haus, ein Zwei­fa­mi­li­en­haus oder um ein Mehr­fa­mi­li­en­haus han­delt und Nut­zen Sie jetzt online unse­ren Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht-Ver­gleich kos­ten­frei und fin­den Sie so mit weni­gen Klicks die güns­ti­ge Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht bzw. Öltank­ver­si­che­rung für Ihre vor­han­de­nen Öltanks, um dann Ihre bestehen­de Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht-Ver­si­che­rung kün­di­gen zu kön­nen und in einen güns­ti­ge­ren Öltank Ver­si­che­rungs­ta­rif zu wechseln.

Infor­ma­tio­nen zum Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht Preis­ver­gleich und dem Öltank­ver­si­che­rung Vergleich

Wis­sens­wer­tes zu Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung und für den Scha­den­fall in der Öltankversicherung

Eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht, auch Öltank­ver­si­che­rung genannt, benö­ti­gen Haus­ei­gen­tü­mer bzw. auch Mie­ter von Häu­sern, wel­che über eine Ölhei­zung mit dazu­ge­hö­ri­gen ober­ir­di­schen oder unter­ir­di­schen Öltanks verfügen.

Die Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht Kos­ten sind im Ver­hält­nis zu der Ver­si­che­rungs­sum­me die man mit einer Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht-Poli­ce erhält rela­tiv gering.

Der Preis für eine güns­ti­ge Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht bzw. güns­ti­ge Öltank­ver­si­che­rung hängt von der Lage (ober­ir­disch oder unter­ir­disch) und der Grö­ße des zu ver­si­chern­den Öltanks ab.

Bei einer übli­chen Grö­ße von z.B. 5000 Litern für einen Kel­ler­tank , bekommt man eine güns­ti­ge Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht bereits ab ca. 30 Euro im Jahr. Ein unter­i­ri­scher Öltank mit glei­cher Grö­ße erhält man auch bereits schon ab ca. 50 Euro im Jahr.

Die Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht auch Öltank­ver­si­che­rung genannt, leis­tet bei Schä­den, die dadurch ent­ste­hen, dass Heiz­öl oder ande­re gewäs­ser­schäd­li­che Stof­fe ins Grund­was­ser eindringen.

Hier­zu über­nimmt Sie fol­gen­de Aufgaben:

  • Die Prü­fung der Haf­tungs­fra­ge (ob und in wel­cher Höhe Ver­pflich­tung zum Scha­den­er­satz besteht).
  • Die Wie­der­gut­ma­chung des Scha­dens bei berech­tig­ten Ansprüchen.
  • Die Abwehr unbe­rech­tig­ter oder zu hoher Scha­den­er­satz­for­de­run­gen, wozu auch die Füh­rung und Kos­ten­über­nah­me eines Pro­zes­ses gehört.

Ersetzt wer­den auch Kos­ten für z.B.:

  • Auf­wen­dun­gen, auch erfolg­lo­se, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer im Scha­dens­fall zur Abwen­dung oder Min­de­rung ein­ge­lei­tet hat,
  • außer­ge­richt­li­che Gut­ach­ter­kos­ten, die jedoch zusam­men mit der Ent­schä­di­gungs­leis­tung nicht höher als die Ver­si­che­rungs­sum­me für Sach­schä­den sein dürfen.

Eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung bzw. Öltank­ver­si­che­rung, die für alle Scha­dens­er­eig­nis­se auf­kommt, gibt es nicht! In jeder Haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt es des­halb soge­nann­te Ausschlüsse.

Nicht ver­si­chert sind zum Beispiel:

  • Schä­den, die jemand vor­sätz­lich her­bei­ge­führt hat
  • Selbst erlit­te­ne Schäden
  • Schä­den, die durch den Gebrauch eines Kraft‑, Luft- oder Was­ser­fahr­zeu­ges ver­ur­sacht werden
  • Schä­den, die mit­tel­bar oder unmit­tel­bar auf Kriegs­er­eig­nis­sen, Auf­ruhr, inne­ren Unru­hen etc. beruhen

Die Prä­mie für eine Gewäs­ser­scha­den­ver­si­che­rung rich­tet sich in der Regel nach der Anzahl und der Grö­ße der Öltanks sowie danach, ob es sich um einen ober- oder unter­ir­di­schen Tank handelt.

Emp­feh­lens­wert sind auf­grund des hohen Kos­ten­ri­si­kos Deckungs­sum­men von mind. EUR 10.000.000.

Tipp:

Bei Kel­ler­tanks han­delt es sich nor­ma­ler­wei­se um ober­ir­di­sche Tanks, wel­che güns­ti­ger in der Prä­mie sind.

Jeder Ver­si­che­rungs­fall, im Rah­men der Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung, ist unver­züg­lich (spä­tes­tens inner­halb einer Woche) dem jewei­li­gen Öltank-Ver­si­che­rer schrift­lich anzu­zei­gen bzw. zu mel­den. Dane­ben sind Sie ver­pflich­tet, alles in Ihrer Mög­lich­keit ste­hen­de, zur Abwen­dung und Min­de­rung des Scha­dens zu unter­neh­men. Die Umstän­de, die zu dem Scha­den geführt haben sind von Ihnen aus­führ­lich und wahr­heits­ge­mäß mitzuteilen.

Ohne Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer sind Sie sind nicht berech­tigt, einen Scha­dens­er­satz­an­spruch ganz oder teil­wei­se anzu­er­ken­nen oder Zah­lun­gen zu leis­ten. Gegen Mahn­be­schei­de oder Ver­fü­gun­gen von Ver­wal­tungs­be­hör­den auf Scha­dens­er­satz, ist ohne Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer frist­ge­recht Wider­spruch zu erhe­ben. Kommt es zu einem Pro­zess über den Haft­pflicht­an­spruch, so ist die Pro­zess­füh­rung dem Haft­pflicht­ver­si­che­rer zu überlassen.

Tipp:

Im Scha­dens­fall soll­ten Sie sich umge­hend mit Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­mitt­ler bzw. Ver­si­che­rungs­mak­ler in Ver­bin­dung set­zen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesam­ten Scha­dens­ab­wick­lung behilf­lich. Soll­ten Sie Ihren Ver­trag bei einem Direkt­ver­si­che­rer abge­schlos­sen haben, der über kei­nen Außen­dienst ver­fügt, so wen­den Sie sich bit­te direkt an die für Sie zustän­di­ge Verwaltungsstelle.

Der Wech­sel Ihrer bestehen­den Gewäs­ser­scha­den-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist nicht schwer.

Grund­sätz­lich ver­län­gern sich Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge, die für die Dau­er von min­des­tens einem Jahr abge­schlos­sen wur­den, auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr, wenn die­se nicht frist­ge­recht durch eine ordent­li­che Kün­di­gung been­det werden.

Sie haben nach­fol­gend meh­re­re Mög­lich­kei­ten zur Been­di­gung Ihrer bestehen­den Haft­pflicht­ver­si­che­rung:

Ordent­li­che Kündigung:

Die Kün­di­gung ist wirk­sam, wenn der Ver­trag mit einer übli­chen Frist von 3 Mona­ten zum Ablauf gekün­digt wird.

Aus­ser­or­dent­li­che Kün­di­gung bei Prämienerhöhung:

Erhöht Ihr Ver­si­che­rer auf Grund einer Prä­mi­en­an­glei­chung die Bei­trä­ge für Ihre Pri­vat­haft­pflicht, ohne dass sich der Ver­si­che­rungs­um­fang ändert, so kön­nen Sie inner­halb von 1 Monat nach Ein­gang der Mit­tei­lung des Ver­si­che­rers, den Ver­trag mit sofor­ti­ger Wir­kung, frü­hes­tens jedoch zum Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Erhö­hung kün­di­gen.

Kün­di­gung im Schadensfall:

Hat Ihr Ver­si­che­rer einen aner­kann­ten Scha­den regu­liert oder abge­lehnt, so kann der Ver­trag sowohl von Ihnen als auch von Sei­ten des Ver­si­che­rers gekün­digt wer­den.

Ihre Kün­di­gung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zah­lung oder Ableh­nung des Scha­dens durch den Ver­si­che­rer erfol­gen und kann ent­we­der mit sofor­ti­ger Wir­kung oder zum Ablauf der lau­fen­den Ver­si­che­rungs­pe­ri­ode aus­ge­spro­chen wer­den.

Tipp:

Eine Kün­di­gung soll­te stets per Post durch ein­ge­schrie­be­nen Brief erfol­gen. Eini­ge Ver­si­che­rer akzep­tie­ren mitt­ler­wei­le auch eine Kün­di­gung per E‑Mail.
Zu beach­ten ist, dass nicht das Absen­de­da­tum, son­dern der Ein­gang der Kün­di­gung beim Ver­si­che­rer als frist­ge­recht anzu­se­hen ist.
(Dies gilt auch im Fal­le einer Kün­di­gung sei­tens des Versicherers).

Ein Haus­ei­gen­tü­mer besitzt  einen ca. 25 Jah­re alten Öltank im Kel­ler.  Eines Tages bemerkt er stra­ken Ölge­ruch aus dem Kel­ler. Die zur Hil­fe geru­fe­ne Feu­er­wehr stellt einen Riß am Tank fest und saugt das aus­ge­tre­te­ne Öl in der Wan­ne ab. Nach dem Absau­gen wird eben­falls ein Riß in der Wan­ne fest­ge­stellt, durch den Öl ins Grund­was­ser gelan­gen kann. Um dies zu Prü­fen und zu Ver­hin­dern muss der Teil des Kel­ler­bo­dens unter der Wan­ne geöff­net und und bis zum Fun­da­ment abge­tra­gen wer­den. Die Kos­ten hier­für belau­fen sich auf ca. 30000 Euro.

Beim Befül­len eines Hei­zungs­tanks wird ein undich­tes Füll­rohr fest­ge­stellt. Um das Füll­rohr her­um, hat sich schon eine deut­lich erkenn­ba­re Ölpfüt­ze gebil­det, die unge­hin­dert ein einen Abfluss und in die Kana­li­sa­ti­on fließt.

Der Öltank in Ihrem Gar­ten hat schon eini­ge Jah­re auf dem Buckel. Trotz regel­mä­ßi­ger Wartung hat die­ser mitt­ler­wei­le Rost ange­setzt, wel­cher an zwei Stel­len schon so weit fort­ge­schrit­ten ist, das an die­sen Stel­len Öl aus­tritt und im Erd­reich versickert. 

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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