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Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung
Kran­ken­haus-Zusatz­ver­si­che­rung

Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung im Vergleich!
Bes­te sta­tio­nä­re Unter­brin­gung und Behand­lung absi­chern!
Zusatz­ver­si­che­run­gen Kran­ken­haus im Preis­ver­gleich + Test!

Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­run­gen im Ver­gleich — Kran­ken­haus Zusatz­ver­si­che­rung ver­glei­chen und spa­ren — Bes­te sta­tio­nä­re Unter­brin­gung inklu­si­ve Chef­arzt­be­hand­lung fin­den und abschließen

Mit einer Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung wer­den die soge­nann­ten Regel­leis­tun­gen, wel­che über die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung erbracht wer­den so auf­ge­stockt, dass Sie als Pri­vat­pa­ti­ent im Kran­ken­haus gel­ten. So wer­den sowohl die Kos­ten für eine bes­se­re sta­tio­nä­re Unter­brin­gung in einem Ein­bett­zim­mer oder einem Zwei­bett­zim­mer über­nom­men, die Kos­ten des Kran­ken­hau­ses nach Ihrer frei­en Wahl, als auch die Kos­ten für Spe­zia­lis­ten bzw. Chef­arzt­be­hand­lung.
Mit unse­rem Ver­gleichs­rech­ner für Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­run­gen fin­den Sie schnell die bes­te Zusatz­ver­si­che­rung für sta­tio­nä­re Unter­brin­gung in einem 1- oder 2‑Bettzimmer sowie Chef­arzt­be­hand­lung. Fin­den Sie mit weni­gen Klicks Ihre güns­ti­ge Kran­ken­haus Zusatz­ver­si­che­rung im Ver­gleich und Ihre per­sön­li­chen Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung Test­sie­ger.

Bit­te geben Sie in unse­rem Ver­gleichs­rech­ner für die Kran­ken­haus­zu­satz-Ver­si­che­rung ein­fach nur Ihr Geburts­da­tum ein und schon erhal­ten Sie einen Ver­gleich von unter­schied­li­chen Tari­fen zur Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung.

In einem wei­te­ren Schritt kön­nen Sie jetzt noch aus­wäh­len, ob Sie lie­ber in einem 1‑Bettzimmer oder einem 2‑Bettzimmer unter­ge­bracht wer­den möch­ten. Eben­so kön­nen Sie hier aus­wäh­len ob Sie auch eine Chef­arzt­be­hand­lung wünschen.

In der Regel wer­den die sta­tio­nä­ren Leis­tun­gen nur bis zum 3,5‑fachen der gült­gen Gebüh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ) erbracht.

Es ist aber nicht unüb­lich, dass Ihnen die Spe­zia­lis­ten eine soge­nann­te Hono­rar­ver­ein­ba­rung über höhe­re Abrech­nungs­sät­ze vor­ab vor­le­gen. Damit auch die­se von Ihrer Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung bezahlt wer­den, kön­nen Sie zusätz­lich aus­wäh­len, ob in Ihrem Ver­gleichs­er­geb­nis zur Kran­ken­haus- Zusatz­ver­si­che­rung nur Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe berück­sich­tigt wer­den sol­len, wel­che auch über die Gebüh­ren­ord­nung hin­aus Lei­tun­gen erbringen.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Wis­sens­wer­tes zur Krankenhauszusatzversicherung

Zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen zur Kran­ken­haus Zusatz­ver­si­che­rung — Kos­ten, Leis­tun­gen usw.

Für den­je­ni­gen, der als Kas­sen­pa­ti­ent im Fal­le eines Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes wie ein Pri­vat­pa­ti­ent behan­delt wer­den möch­te und  der in Ruhe in einem Ein- oder Zwei-Bett­zim­mer gene­sen möch­te, sowie im Kran­ken­haus die best­mög­li­che Behand­lung für sich in Anspruch neh­men möch­te, für den ist eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung sinnvoll.

Eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung ver­steht sich als Ergän­zung bzw. Erwei­te­rung des von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se ange­bo­te­nen Versicherungsschutzes.

Die Kran­ken­haus Zusatz­ver­si­che­rung über­nimmt hier­zu die Kos­ten einer frei­en Kran­ken­haus­wahl, die Kos­ten für eine bes­se­re Unter­brin­gung in einem Ein­bett­zim­mer oder einem Zwei­bett­zim­mer und Sie über­nimmt die Kos­ten für eine Chef­arzt­be­hand­lung.

Eine Zusatz­ver­si­che­rung Kran­ken­haus sorgt für mehr Kom­fort und Ruhe bei einem sta­tio­nä­ren Auf­ent­halt.

Sie über­nimmt zusätz­lich zu den Kos­ten, wel­che die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se trägt, die Mehr­kos­ten einer frei­en Kran­ken­haus­wahl, die Mehr­kos­ten einer bes­se­ren Unter­brin­gung in einem 1- oder 2‑Bettzimmer und die Kos­ten wel­che für eine Chef­arzt­be­hand­lung anfallen.

Die Kos­ten für eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung hän­gen sowohl vom kon­kre­ten Leis­tungs­um­fang, als auch vom Geschlecht und Alter der ver­si­cher­ten Per­son ab.

Eine güns­ti­ge Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung ist aber schon für weni­ge Euro im Monat zu bekommen.

Ein Bei­trags- bzw. Ver­si­che­rungs­ver­gleich für Kran­ken­haus Zusatz­ver­si­che­rung ist vor einem Abschluß immer ratsam.

Eine pau­scha­le Aus­sa­ge dar­über, wel­che Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung die Bes­te ist, lässt sich nicht tref­fen, da die Kran­ken­ver­si­che­rer in unre­gel­mä­ßi­gen Abstän­den Ihre Tari­fe verändern/ergänzen bzw. neue Tari­fe für die Kran­ken­haus Zusatz­ver­si­che­rung auf den Markt bringen.

Vor Abschluß einer sta­tio­nä­ren Zusatz­ver­si­che­rung ist daher immer ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich für die Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung anzuraten.

Mit der Bezeich­nung sta­tio­nä­re Zusatz­ver­si­che­rung bezeich­net man auch die Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung, durch wel­che gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Per­so­nen zu Pri­vat­pa­ti­en­ten im Kran­ken­haus werden.

Eine Chef­arzt­be­hand­lung gilt in der Regel als eine beson­ders hoch­wer­ti­ge Behand­lung, da die­se Per­so­nen oft Spe­zia­lis­ten auf bestimm­ten medi­zi­ni­schen Gebie­ten sind.

Wie hoch der Zuschlag für ein Ein­zel­zim­mer im Kran­ken­haus aus­fällt, hängt von dem jewei­li­gen Kran­ken­haus ab.

Aber mit einen Betrag in Höhe von ca. EUR 150–250 pro Tag soll­te man kalkulieren.

Wie hoch der Zuschlag für ein Zwei­bett­zim­mer im Kran­ken­haus aus­fällt, hängt von dem jewei­li­gen Kran­ken­haus ab.

Aber mit einen Betrag in Höhe von ca. EUR 80–150 pro Tag soll­te man kalkulieren.

Eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung zählt zu den soge­nann­ten Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und kann somit im Rah­men der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben und berück­sich­tigt werden.

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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