Privathaftpflichtversicherung Lexikon
Wichtige Einschlüsse und Begriffe zur Privathaftpflichtversicherung verständlich erklärt!
A
Alleinstehender Elternteil im Haushalt des Versicherungsnehmers
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht eines im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden alleinstehenden Elternteils. Üblicherweise sind alleinstehende Elternteile in der Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Eine gute Privathaftpflichtversicherung schließt alleinstehende Elternteile beitragsfrei mit ein.
Allmählichkeitsschäden
Gemeint ist die Mitversicherung von Allmählichkeitsschäden in der Privathaftpflichtversicherung. Unter Allmählichkeitsschäden versteht man Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen.
Anmietung von Wohnungen im Ausland
Gemeint ist in die Erweiterung der sogenannten Auslandsdeckung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung, um eine Vereinbarung, nach der mitversichert ist, die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern, sofern diese zu eigenen Wohnzwecken verwendet werden.
Au-Pair, Austauschschüler
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht eines vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Au-Pairs oder Austauschschülers. Eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung schließt Au-Pairs und Austauschschüler beitragsfrei mit ein.
Auslandsdeckung Europa
Gemeint ist die Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung von Ansprüchen aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt innerhalb Europas.
Auslandsdeckung weltweit
Gemeint ist die Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung von Ansprüchen aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt auch außerhalb Europas.
Auslandsschutz für mitversicherte Immobilien
Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz für mitversicherte Immobilien in der Regel nur auf Immobilien im Inland. Eine gute Privathaftpflichtversicherung versichert auch Immobilien im Ausland mit.
B
Bauherrenrisiko
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Eigenschaft als Bauherr für Umbau- oder Anbaumaßnahmen an mitversicherten Immobilien. Üblicherweise sind hierfür in der Privathaftpflichtversicherung Summen von ca. EUR 50.000 oder EUR 100.000 mitversichert.
Behinderte Kinder im Haushalt
Gemeint ist die Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht von im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, alleinstehenden behinderten Kindern ohne Altersbegrenzung. Üblicherweise sind diese im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die die Mitversicherung eines beitragsfreien Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung eines beitragsfreien Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit.
Be- und Entladeschäden
Gemeint ist die Mitversicherung von Schäden beim Be- oder Entladen von Kfz innerhalb der Privathaftpflichtversicherung, um dadurch eine Inanspruchnahme der Kfz-Versicherung und eine entsprechende Rückstufung zu vermeiden.
Berufliche Tätigkeit als Tagesmutter
Gemeint ist die in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht, aus der beruflichen oder entgeltlichen Tätigkeit als Tagesmutter.
Betriebspraktika
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Teilnahme an Betriebspraktika.
D
Deliktunfähigkeit
Gemeint sind im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Sachschäden durch Kinder, die aufgrund ihres Alters noch nicht für den entstandenen Schaden schuldfähig bzw. haftpflichtig sind. Dies sind üblicherweise Kinder bis zum Alter von 7 Jahren. Im Straßenverkehr sogar bis zum Alter von 10 Jahren. Zu der Gruppe der nicht deliktfähigen Personen zählen auch Erwachsene, mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten.
Diensthaftpflicht
Gemeint ist die Mitversicherung der Dienst- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Beamte/Angehörige des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung. Für diverse Risiken wie z.B. Baubeamte, handwerklich Tätige, Polizeihunde, Vermögensschäden, Schäden an fiskalischem Eigentum, Ausrüstungsgegenstände, Kassenfehlbeträge, Schlüsselverlust, Schäden an oder durch einen Dienstwagen, Schusswaffengebrauch usw. sind meistens zusätzlich besondere Vereinbarungen erforderlich.
E
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht des Ehegatten oder des nach dem Lebenspartnerschaftgesetz eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers. Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung für Familien gelten diese Personen üblicherweise als mitversichert.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Ausübung eines Ehrenamtes, z.B. Mitarbeit in Vereinen, Parteien, Kirchenarbeit usw. Nicht als Ehrenamt gelten öffentliche ehrenamtliche Tätigkeiten wie z.B. Gemeinderat oder Freiwillige Feuerwehr oder Ehrenämter mit beruflichem oder wirtschaftlichem Charakter, wie z.B. berufliche Betreuer, Betriebsrat oder Aufsichtsrat.
F
Fachpraktischer Unterricht
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Teilnahme an fachpraktischem Unterricht. In einer leistungsstarken Privathaftpflichtversicherung ist zusätzlich auch die Beschädigung von Laborgeräten bei der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht mitversichert.
Ferngelenkte Modellfahrzeuge
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz bzw. Gebrauch von ferngelenkten Modellfahrzeugen.
Flugmodelle (motorisiert)
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz bzw. Gebrauch von motorisierten Flugmodellen.
Flugmodelle ohne Motor
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz bzw. Gebrauch von Flugmodellen, Ballonen und Drachen ohne Motor oder Treibsatz, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, und die nicht versicherungspflichtig sind.
Flugmodelle sonstige
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz bzw. Gebrauch sonstiger bezeichneter Flugmodelle.
Forderungsausfall
Gemeint ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes der eigenen Privathaftpflichtversicherung, auf eigene Schadenersatzansprüche gegen Dritte, gegen welche ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger keine eigene Privathaftpflichversicherung besitzt, die für den Schaden aufkommen würde.
Fremde Wasserfahrzeuge mit Motor
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung des gelegentlichen Führens fremder, privat genutzter Wassersportfahrzeuge mit Motor, für die keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Fuhrwerke
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken.
G
Gefälligkeitsschäden
Gemeint ist die Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflichtversicherung. Gefälligkeitsschäden sind Sachschäden, für die keine gesetzliche Haftungsverpflichtung besteht, weil der Schaden im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung entstanden ist, z.B. Mithilfe eines Freundes beim privaten Umzug.
Geliehene Sachen
Gemeint ist die Mitversicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung von Schäden an fremden, geliehenen Sachen.
Gemeinschaftseigentum
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft aus Beschädigung des Gemeinschaftseigentums gegen den Versicherungsnehmer als Mit- oder Sondereigentümer.
Gewässerschadenrisiko
Gemeint ist die Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers.
Grobe Fahrlässigkeit
Gemeint ist die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit in der Privathaftpflichtversicherung. Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn jemand die übliche Sorgfaltspflicht in besonders schwerer Maße außer acht lässt und leichtfertig handelt und dabei sogar einen möglichen Schaden in Kauf nimmt.
H
Haus- und Grundbesitzerrisiko für das selbst genutzte Einfamilienhaus
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Inhaber eines selbst und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses.
Haus- und Grundbesitzerrisiko für ein selbst genutztes Zweifamilienhaus
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Inhaber eines selbst und zu eigenen Wohnzwecken genutzten Zweifamilienhauses.
Häusliches Abwasser
Gemeint ist die Mitversicherung von Sachschäden durch häusliche Abwässer in der Privathaftpflichtversicherung. Von einem Schaden durch häusliches Abwasser spricht man, wenn verunreinigtes Wasser z.B. aus einer Toilette, einer Badewanne, einer Dusche, einer Geschirr-Spülmaschine oder einer Waschmaschine bestimmungswidrig austritt. Häufig sind verstopfte oder kaputte Rohre Schuld an dem bestimmungswidrigen Austritt.
Heizöltank
Gemeint ist die Mitversicherung innerhalb der Privathaftpflichtversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Inhaber/Besitzer eines privaten Heizöltanks zur Eigenversorgung.
Hüten fremder Hunde
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht, aus dem gelegentlichen, nicht gewerbsmäßigen Hüten fremder Hunde.
I
Im Haushalt beschäftigte Personen
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht von Personen, die im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind, und aus dieser Tätigkeit heraus gegenüber Dritten haften. In einer guten Privathaftpflichtversicherung sind im Haushalt beschäftigte Personen meistens eingeschlossen.
Innovationsklausel
Gemeint ist die Mitversicherung der sogenannten Innovationsklausel im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung. Unter der Innovationsklausel versteht man die vertragliche Vereinbarung, nach der künftige, beitragsneutrale Bedingungsverbesserungen auch immer für bereits bestehende Verträge gelten.
Internetnutzung
Gemeint ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden aus elektronischem Datenaustausch, wie Internetnutzung bzw. E‑Mail-Nutzung innerhalb der Privathaftpflichtversicherung.
K
Kautionsstellung bei Auslandsschäden
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der Stellung einer Kaution, die der Versicherte aufgrund einer behördlichen Anordnung im Ausland zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterlegen hat.
Kfz bis 6 km/h
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Besitz bzw. Gebrauch von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h.
Kfz über 6 km/h
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Besitz bzw. Gebrauch von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h, die aber nur auf ausschließlich nicht öffentlichen Wegen und Plätzen benutzt werden.
Kitesport
Gemeint ist die Mitversicherung der Haftpflicht aus dem Gebrauch von Kitesport-Geräten. In einer leistungsstarken Privathaftpflichtversicherung gelten Kitesport-Geräte üblicherweise als mitversichert.
Krankenfahrstühle
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Besitz bzw. Gebrauch von Krankenfahrstühlen, die jedoch nicht versicherungspflichtig sind.
L
Lebensgefährte (nicht eingetragen)
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht des beim Versicherungsnehmer gemeldeten, aber nicht nach Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebensgefährten des Versicherungsnehmers.
M
Mallorca-Deckung
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung von Schäden aus dem Führen fremder, versicherungspflichtiger KFZ auf Reisen in Europa.
Mietsachschäden
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen. Regelmäßig ausgeschlossen sind allerdings Schäden z.B. durch übermäßige Beanspruchung oder Abnutzung ebenso wie auch Schäden an Heizungs- und ähnlichen Anlagen sowie Schäden durch Schimmel. Schäden an Verglasungen, die über eine separate Glasversicherung versichert werden können, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Mietsachschäden in Hotelzimmern oder Ferienhäusern
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung von Sachschäden am Inventar von gemieteten Hotelzimmern oder Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen.
Motorboote
Gemeint ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz bzw. Gebrauch eigener Motorboote innerhalb der Privathaftpflichtversicherung.
N
Nachversicherungsschutz für Kinder nach der Schulausbildung
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung des Versicherungsschutzes für Kinder nach Ende der Schulausbildung, im Falle einer Wartezeit bis zum Beginn einer Ausbildung (die nicht unmittelbar an die Schulausbildung anschließt).
Nachversicherungsschutz für Kinder nach der Berufsausbildung
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung des Versicherungsschutzes nach Ende der Berufsausbildung, für volljährige Kinder, im Falle einer Wartezeit aufgrund von Arbeitslosigkeit (unabhängig z.B. von abzuleistendem Zivil-/Wehrdienst).
Neuwertentschädigung
Die gesetzliche Haftungsverpflichtung, eines Schädigers dem Geschädigten gegenüber, erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Zeitwert der beschädigten Sache. Leistungsstarke Tarife in der Privathaftpflichtversicherung ersetzen Schäden in bestimmten Grenzen auch zum jeweiligen Neuwert.
P
Photovoltaikanlage
Gemeint ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung. Nicht versichert sind üblicherweise Schäden durch die Einspeisung ins öffentliche Netz.
R
Rabattrückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen
Gemeint ist die Mitversicherung von Vermögensschäden innerhalb der Privathaftpflichtversicherung, die dem Eigentümer eines Fahrzeuges entstehen, durch die Rabattrückstufung aufgrund eines Unfalles mit einem verliehenen Kraftfahrzeug.
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
Gemeint ist die Mitversicherung der bei der Schädigung eines Dritten, möglichen, auf den Sozialversicherungsträger übergegangene Regressansprüche in der Privathaftpflichtversicherung.
Reiten fremder Pferde
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Reiter fremder Pferde. Ausgeschlossen sind allerdings Schäden an den gerittenen, fremden Pferden.
S
Schlüsselverlust: Berufliche Schlüssel
Gemeint ist die Mitversicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung von Schäden aus dem Abhandenkommen dienstlicher oder beruflicher Schlüssel.
Schlüsselverlust: Private fremde Schlüssel
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden, privaten Schlüsseln inklusive der Kosten für das Auswechseln von Schlössern bzw. eventuell erforderlicher, vorübergehender Sicherungsmaßnahmen.
Schlüsselverlust: Private eigene Schlüssel
Gemeint ist die Mitversicherung von Schäden aus dem Abhandenkommen eigener, privater Schlüssel bei Wohnungseigentümern innerhalb der Privathaftpflichtversicherung.
Schlüsselverlust: Privater Schlüssel zu Tresoren, Schränken etc.
Gemeint ist die Mitversicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung von Schäden aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln zu Tresoren, Möbeln o.ä.
Segelboote
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz bzw. Gebrauch eigener Segelboote.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem Besitz bzw. Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.
Selbstständige Nebentätigkeit
Gemeint ist die Mitversicherung, innerhalb der Privathaftpflichtversicherung, der gesetzlichen Haftpflicht aus der nebenberuflichen Ausübung einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.
Sonstige im Haushalt lebende Personen
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht sonstiger im Haushalt des Versicherungsnehmers lebender Personen, wie z.B. eine Vollzeitpflegekraft.
Surfbretter
Gemeint ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz bzw. Gebrauch von Surfbrettern in der Privathaftpflichtversicherung.
T
Tätigkeit als Tagesmutter (unentgeltlich)
Gemeint ist die Mitversicherung, in der Privathaftpflichtversicherung, der gesetzlichen Haftpflicht, aus der unentgeltlichen, nicht beruflichen Beaufsichtigung bzw. Betreuung fremder Kinder im eigenen Haushalt.
U
Unbebautes Grundstück
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht als Inhaber/Besitzer eines unbebauten Grundstücks im Inland.
Untermiete
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vermietung einzelner Wohnräume im selbst genutzten Wohnobjekt zur privaten Nutzung.
Unverheiratete Kinder
Gemeint ist die Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht alleinstehender, volljähriger Kinder des Versicherungsnehmers, solange sie sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden. In einer guten Privathaftpflichtversicherung sind diese in der Regel mitversichert.
V
Vermietung einer Eigentumswohnung
Gemeint ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vermietung einer Eigentumswohnung zur privaten Nutzung im Inland in der Privathaftpflichtversicherung.
Vermietung einer Einliegerwohnung
Gemeint ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vermietung einer (Einlieger-)Wohnung im selbst bewohnten Einfamilien- bzw. Zweifamilienhaus in der Privathaftpflichtversicherung.
Vermietung von Ferienzimmern
Gemeint ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vermietung von Zimmern an Feriengäste in der Privathaftpflichtversicherung.
Vermietung von Garagen
Gemeint ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vermietung von Garagen oder Stellplätzen zur privaten Nutzung in der Privathaftpflichtversicherung.
Vermietung sonstiger Immobilien
Gemeint ist die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vermietung sonstiger Immobilien zu privaten Wohnzwecken in der Privathaftpflichtversicherung.
Vermögensschäden
Gemeint ist die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Privathaftpflichtversicherung. Unter Vermögensschäden versteht man Schäden, die nicht ein Sach- oder Personenschaden sind.
Versicherungspflichtige Flugmodelle ohne Motor
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus dem privaten Besitz bzw. Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und Drachen ohne Motor oder Treibsatz, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Gemeint ist in der Privathaftpflichtversicherung die Mitversicherung von Ansprüchen, wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus z.B. hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen.
Vorsorgeversicherung
Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung, besteht bis zur angegebenen Höhe, im Rahmen der Vorsorgeversicherung auch Versicherungsschutz für neu hinzukommende Risiken, sofern diese spätestens nach Erhalt der nächsten Beitragsrechnung dem Versicherer nachgemeldet werden. Die Vorsorgeversicherung gilt allerdings nicht für Kraft-/Luft- und Wasserfahrzeuge.
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