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Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung!
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Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Schutz und Sicher­heit für Jäger!
Alles Wich­ti­ge rund um die Jagdhaftpflichtversicherung!

Die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sichern Sie sich opti­mal ab — Ihr Weg­wei­ser zur per­fek­ten Jagdversicherung

Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Alles, was Sie wis­sen müssen

Absi­che­rung für Jäger und Jagd­be­tei­lig­te — War­um eine Jagd­haft­pflicht unver­zicht­bar ist

Die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für Jäger und Jagd­be­tei­lig­te uner­läss­lich, um sich gegen finan­zi­el­le Risi­ken abzu­si­chern, die bei der Jagd­aus­übung ent­ste­hen kön­nen. Die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für jeden Jäger in Deutsch­land gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Sie schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen, die durch Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den im Zusam­men­hang mit der Jagd ent­ste­hen können.

Laut dem Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft e.V. (GDV) gibt es in Deutsch­land rund 384.000 akti­ve Jäger. (Stand 2020)

Eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch den Jäger wäh­rend der Jagd­aus­übung ver­ur­sacht wer­den. Sie ist für jeden Jäger Pflicht, um einen aus­rei­chen­den Schutz vor mög­li­chen Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen zu gewährleisten.

Die min­des­tens gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Deckungs­sum­me für die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung liegt bei:

500.000 Euro für Personenschäden

50.000 Euro für Sachschäden

50.000 Euro für Vermögensschäden

Eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt im All­ge­mei­nen die fol­gen­den Leis­tun­gen ab:

  • Scha­dens­er­satz­an­sprü­che bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
  • Prü­fung der Haft­pflicht­fra­ge und Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprüche
  • Kos­ten­über­nah­me bei berech­tig­ten Schadensersatzansprüchen
  • Rechts­schutz im Fal­le von Streitigkeiten

 

Im Jahr 2020 ver­zeich­ne­te die deut­sche Ver­si­che­rungs­wirt­schaft Scha­dens­zah­lun­gen in Höhe von etwa 15 Mil­lio­nen Euro im Bereich der Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung Quel­le: GDV)

Zusätz­lich bie­ten vie­le Jagd­haft­pflicht Ver­si­che­rer wei­te­re Optio­nen und Zusatz­leis­tun­gen an, wie zum Beispiel:

  • Mit­ver­si­che­rung von Jagdhunden
  • Welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz für Auslandsjagden
  • For­de­rungs­aus­fall­de­ckung
  • Jagd­rechts­schutz

 

Der GDV gibt an, dass etwa 85% der Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen in Deutsch­land Zusatz­leis­tun­gen wie For­de­rungs­aus­fall­de­ckung oder Jagd­rechts­schutz beinhal­ten.

Es gibt vie­le ver­schie­de­ne Anbie­ter von Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen. Um den bes­ten Tarif für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den, soll­ten Sie ver­schie­de­ne Ange­bo­te vergleichen.

Die Kos­ten für eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie zum Bei­spiel der Deckungs­sum­me, dem gewähl­ten Tarif und even­tu­el­len Zusatz­leis­tun­gen. Im Durch­schnitt lie­gen die Jah­res­bei­trä­ge für eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung zwi­schen 50 und 150 Euro.

Um die Kos­ten für Ihre Ver­si­che­rung zu opti­mie­ren, soll­ten Sie auf fol­gen­de Punk­te achten:

  • Selbst­be­tei­li­gung: Durch die Ver­ein­ba­rung einer Selbst­be­tei­li­gung im Scha­dens­fall kön­nen Sie die Bei­trä­ge für Ihre Ver­si­che­rung reduzieren.
  • Mit­glied­schaft in einem Jagd­ver­band: Vie­le Jagd­ver­bän­de bie­ten ihren Mit­glie­dern ver­güns­tig­te Kon­di­tio­nen für die Jagdhaftpflichtversicherung.

 

Jeder Jäger hat unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen an sei­ne Ver­si­che­rung. Daher soll­ten Sie bei der Aus­wahl Ihrer Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf fol­gen­de Aspek­te achten:

  • Art der Jagd
  • Jagd­häu­fig­keit
  • Ein­satz von Jagdhunden

 

Ver­glei­chen Sie die Leis­tun­gen und Ver­trags­be­din­gun­gen der ver­schie­de­nen Jagd­haft­pflicht Versicherer.

Um eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, müs­sen Sie in der Regel fol­gen­de Unter­la­gen vorlegen:

  • Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • Jagd­schein

 

Die meis­ten Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen haben eine Lauf­zeit von einem Jahr und ver­län­gern sich auto­ma­tisch, wenn sie nicht frist­ge­recht gekün­digt werden. 

 

Schutz für Jagdgäste

Die meis­ten Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten einen ein­ge­schränk­ten Schutz für Jagd­gäs­te. Prü­fen Sie die genau­en Bedin­gun­gen in Ihrem Vertrag.

 

Schä­den an Jagdeinrichtungen

Schä­den an Jagd­ein­rich­tun­gen sind in der Regel durch die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern sie durch den Ver­si­che­rungs­neh­mer ver­ur­sacht wurden.

Fazit:

Die Bedeu­tung einer guten Jagdhaftpflichtversicherung

Eine gute Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für jeden Jäger und Jagd­be­tei­lig­ten unver­zicht­bar, um sich gegen die finan­zi­el­len Risi­ken bei der Jagd­aus­übung abzu­si­chern. Nut­zen Sie Ver­gleichs­por­ta­le wie z.B. www.versicherungsvergleiche.de, um das bes­te Ange­bot für Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu fin­den und sor­gen­frei auf die Jagd zu gehen.

Bit­te geben Sie dazu ledig­lich in unse­rem Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich an, wie Sie zah­len möch­ten (jähr­lich, halb­jähr­lich usw.) und wel­che Lauf­zeit der Ver­trag für Ihre Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung haben soll und schon kön­nen den Ver­si­che­rungs­ver­gleich star­ten. Nut­zen Sie jetzt unse­ren kos­ten­frei­en Jagd­haft­pflicht Ver­gleich und fin­den Sie so, mit nur weni­gen Anga­ben eine güns­ti­ge Jagdhaftpflichtversicherung.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zum Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich und zur Jagdhaftpflicht

Wis­sens­wer­tes zu Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung usw.

Eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine spe­zi­el­le Form der Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Jäger und Jagd­be­tei­lig­te vor finan­zi­el­len Risi­ken schützt, die bei der Jagd­aus­übung ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ab, die durch Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den wäh­rend der Jagd ver­ur­sacht wer­den. In Deutsch­land ist der Abschluss einer Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, um sicher­zu­stel­len, dass Jäger im Fal­le eines Scha­dens die finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen erfül­len können.

In Deutsch­land ist die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung für alle Jäge­rin­nen und Jäger gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Das bedeu­tet, dass jede Per­son, die im Besitz eines gül­ti­gen Jagd­scheins ist und die Jagd aus­übt, eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen muss. Die Jagd­haft­pflicht schützt den Jäger vor finan­zi­el­len For­de­run­gen, die aus Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den resul­tie­ren, die bei der Jagd ver­ur­sacht wer­den können.

Da die Jagd vie­le Risi­ken birgt und Schä­den oder Ver­let­zun­gen schwer­wie­gen­de finan­zi­el­le und recht­li­che Kon­se­quen­zen haben kön­nen, ist die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine grund­le­gen­de Absi­che­rung für alle, die die Jagd aus­üben. Sie stellt sicher, dass im Fal­le eines Scha­dens die betrof­fe­nen Per­so­nen ange­mes­sen ent­schä­digt wer­den und der Jäger vor hohen Kos­ten geschützt ist.

Die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt im All­ge­mei­nen die finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den ab, die bei der Jagd­aus­übung ver­ur­sacht wer­den kön­nen. Dazu gehören:

  • Per­so­nen- und Sach­schä­den: Wenn durch die Jagd­ak­ti­vi­tä­ten Per­so­nen ver­letzt oder Gegen­stän­de beschä­digt wer­den, kommt die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die dar­aus resul­tie­ren­den Scha­dens­er­satz­an­sprü­che auf.
  • Ver­mö­gens­schä­den: Falls durch die Jagd indi­rek­te finan­zi­el­le Ver­lus­te für Drit­te ent­ste­hen, sind die­se eben­falls durch die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Prü­fung der Haft­pflicht­fra­ge: Die Jagd­haft­pficht über­nimmt die Prü­fung, ob der Ver­si­che­rungs­neh­mer im kon­kre­ten Fall haft­bar gemacht wer­den kann, und wehrt unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab.
  • Kos­ten­über­nah­me bei berech­tig­ten Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen: Wenn die Haft­pflicht­fra­ge geklärt ist und der Ver­si­che­rungs­neh­mer haft­bar ist, über­nimmt die Jagd­ver­si­che­rung die Zah­lung der Schadensersatzforderungen.

Die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, die aus Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den resul­tie­ren, die bei der Jagd­aus­übung ent­ste­hen kön­nen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dabei fol­gen­de Leistungen:

  1. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che bei Per­so­nen- und Sach­schä­den: Wenn durch die Jagd Per­so­nen ver­letzt oder Gegen­stän­de beschä­digt wer­den, über­nimmt die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, die an den Ver­si­che­rungs­neh­mer gestellt werden.
  2. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che bei Ver­mö­gens­schä­den: Die Jagd­haft­pflicht kommt auch für Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen auf, die auf­grund von indi­rek­ten finan­zi­el­len Ver­lus­ten für Drit­te ent­ste­hen, die durch die Jagd ver­ur­sacht wurden.
  3. Prü­fung der Haft­pflicht­fra­ge: Die Ver­si­che­rung prüft, ob der Ver­si­che­rungs­neh­mer für den ent­stan­de­nen Scha­den haft­bar gemacht wer­den kann, und wehrt gege­be­nen­falls unbe­rech­tig­te Ansprü­che ab.
  4. Kos­ten­über­nah­me bei berech­tig­ten Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen: Wenn fest­ge­stellt wird, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer haft­bar ist, über­nimmt die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Zah­lung der Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen bis zur ver­ein­bar­ten Deckungssumme.

Abhän­gig vom gewähl­ten Tarif und Jagd­haft­pflicht Anbie­ter kön­nen auch zusätz­li­che Leis­tun­gen, wie die Mit­ver­si­che­rung von Jagd­hun­den oder der welt­wei­te Ver­si­che­rungs­schutz für Aus­lands­jag­den, in den Ver­si­che­rungs­schutz ein­ge­schlos­sen sein.

Die erfor­der­li­che Deckungs­sum­me für die Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie bei­spiels­wei­se den per­sön­li­chen Risi­ken, der Art der Jagd­ak­ti­vi­tä­ten und den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen. In Deutsch­land ist eine Min­dest­de­ckungs­sum­me für Per­so­nen- und Sach­schä­den vor­ge­schrie­ben. Sie beträgt jedoch ledig­lich EUR 500.000 für Per­so­nen­schä­den und EUR 50.000 für Sachschäden.

Exper­ten emp­feh­len daher in der Regel eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen- und Sachschäden.

Bei der Fest­le­gung der Deckungs­sum­me soll­ten Sie auch Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und Risi­ken berück­sich­ti­gen, wie die Art der Jagd, die Sie aus­üben, die Grö­ße und Lage Ihres Jagd­ge­bie­tes, und ob Sie mit Jagd­hun­den arbei­ten

Die Kos­ten für eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen je nach Anbie­ter, gewähl­tem Tarif und indi­vi­du­el­len Fak­to­ren vari­ie­ren. Eini­ge Fak­to­ren, die die Prä­mie beein­flus­sen kön­nen, sind:

  • Die Deckungs­sum­me: Eine höhe­re Deckungs­sum­me bie­tet mehr Schutz, kann aber auch mit höhe­ren Prä­mi­en ver­bun­den sein.
  • Zusätz­li­che Leis­tun­gen: Optio­na­le Zusatz­leis­tun­gen, wie die Mit­ver­si­che­rung von Jagd­hun­den oder welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz, kön­nen die Prä­mie erhöhen.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Eine Selbst­be­tei­li­gung im Scha­dens­fall kann dazu füh­ren, dass die Prä­mie für die Jagd­haft­pflicht nied­ri­ger ausfällt.

Im All­ge­mei­nen kann man mit jähr­li­chen Prä­mi­en zwi­schen 50 und 200 Euro für eine Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Deutsch­land rech­nen. Es ist emp­feh­lens­wert, ver­schie­de­ne Anbie­ter und Tari­fe zu ver­glei­chen, um ein Ange­bot zu fin­den, das Ihren Bedürf­nis­sen und Ihrem Bud­get ent­spricht. Ver­gleichs­por­ta­le wie www.versicherungsvergleiche.de kön­nen Ihnen mit einem ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­ver­gleich dabei hel­fen, schnell und ein­fach pas­sen­de Ange­bo­te zu fin­den und zu vergleichen.

Ein Jäger soll­te ver­schie­de­ne Ver­si­che­run­gen abschlie­ßen, um sich umfas­send gegen die Risi­ken und poten­zi­el­len Schä­den abzu­si­chern, die wäh­rend der Jagd ent­ste­hen kön­nen. Hier sind eini­ge wich­ti­ge Ver­si­che­run­gen für Jäger:

  1. Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Die­se ist in Deutsch­land gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und deckt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ab, die aus Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den bei der Jagd­aus­übung ent­ste­hen können.
  2. Jagd­un­fall­ver­si­che­rung: Eine Jagd­un­fall­ver­si­che­rung bie­tet finan­zi­el­le Absi­che­rung im Fal­le eines Unfalls wäh­rend der Jagd, indem sie bei­spiels­wei­se für Behand­lungs­kos­ten, Inva­li­di­täts­leis­tun­gen oder im Todes­fall für Hin­ter­blie­be­nen­leis­tun­gen aufkommt.
  3. Jagd­rechts­schutz­ver­si­che­rung: Die Jagd Rechts­schutz­ver­si­che­rung unter­stützt Jäger bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, die im Zusam­men­hang mit der Jagd ent­ste­hen kön­nen, indem sie die Kos­ten für Anwäl­te, Gerichts­ver­fah­ren und even­tu­el­le Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen übernimmt.
  4. Waf­fen­ver­si­che­rung: Eine Waf­fen­ver­si­che­rung schützt vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten durch Dieb­stahl, Beschä­di­gung oder Zer­stö­rung der Jagd­waf­fen und kann auch für Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Hand­ha­bung aufkommen.
  5. Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Für Jäger, die mit Jagd­hun­den arbei­ten, ist eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung wich­tig, um sich gegen Schä­den abzu­si­chern, die durch die Hun­de ver­ur­sacht wer­den können.

Es ist rat­sam, die ver­schie­de­nen Ver­si­che­run­gen und Anbie­ter sorg­fäl­tig mit­tels eines Ver­si­che­rungs­ver­gleich zu ver­glei­chen, um den pas­sen­den Schutz für Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und Risi­ken zu finden.

Die Jäger­prü­fung, die in Deutsch­land abge­legt wer­den muss, um einen Jagd­schein zu erhal­ten, hat kei­ne Ablauf- oder Gül­tig­keits­dau­er. Das bedeu­tet, dass die Jäger­prü­fung nur ein­mal im Leben abge­legt wer­den muss und unbe­fris­tet gül­tig bleibt.

Aller­dings ist der auf Grund­la­ge der bestan­de­nen Jäger­prü­fung aus­ge­stell­te Jagd­schein selbst zeit­lich begrenzt. Jagd­schei­ne kön­nen als Tages‑, Jah­res- oder Drei­jah­res­jagd­schei­ne aus­ge­stellt wer­den. Nach Ablauf der Gül­tig­keits­dau­er des Jagd­scheins muss die­ser ver­län­gert wer­den, um die Jagd wei­ter­hin legal aus­üben zu kön­nen. Für die Ver­län­ge­rung des Jagd­scheins muss in der Regel eine gül­ti­ge Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung nach­ge­wie­sen wer­den. Eine erneu­te Jäger­prü­fung ist für die Ver­län­ge­rung des Jagd­scheins jedoch nicht erforderlich.

Um einen Jagd­schein in Deutsch­land zu erhal­ten, müs­sen Sie meh­re­re Vor­aus­set­zun­gen erfül­len und eini­ge Schrit­te durchlaufen:

  1. Min­dest­al­ter: Sie müs­sen ein bestimm­tes Min­dest­al­ter erreicht haben. Für den Erwerb eines Jugend­jagd­scheins beträgt das Min­dest­al­ter in der Regel 16 Jah­re, für den regu­lä­ren Jagd­schein 18 Jah­re.

  2. Jäger­prü­fung: Sie müs­sen eine Jäger­prü­fung erfolg­reich able­gen. Die­se besteht in der Regel aus einem theo­re­ti­schen und einem prak­ti­schen Teil. Dazu müs­sen Sie zuerst an einem Vor­be­rei­tungs­kurs bei einer aner­kann­ten Jagd­schu­le teil­neh­men, der meh­re­re Wochen bis Mona­te dau­ern kann. Die Prü­fung selbst umfasst The­men wie Jagd­recht, Wild­tier­kun­de, Waf­fen­kun­de, Jagd­be­trieb und ‑tech­nik sowie Natur­schutz.

  3. Zuver­läs­sig­keit: Sie dür­fen nicht als unzu­ver­läs­sig gel­ten, was bei­spiels­wei­se auf­grund von Vor­stra­fen oder Ver­stö­ßen gegen das Waf­fen­recht der Fall sein kann. Die zustän­di­ge Behör­de prüft Ihre Zuver­läs­sig­keit anhand eines poli­zei­li­chen Führungszeugnisses.

  4. Per­sön­li­che Eig­nung: Sie müs­sen per­sön­lich geeig­net sein, eine Waf­fe zu füh­ren und die Jagd aus­zu­üben. Bei Zwei­feln an Ihrer per­sön­li­chen Eig­nung kann die Behör­de wei­te­re Unter­su­chun­gen, wie zum Bei­spiel eine amts- oder fach­ärzt­li­che Beschei­ni­gung, verlangen.

  5. Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Vor der Aus­stel­lung des Jagd­scheins müs­sen Sie eine gül­ti­ge Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung nachweisen.

Wenn Sie alle Vor­aus­set­zun­gen erfül­len und die Jäger­prü­fung erfolg­reich bestan­den haben, kön­nen Sie bei der zustän­di­gen Behör­de (in der Regel das Ord­nungs­amt oder die unte­re Jagd­be­hör­de) den Antrag auf Aus­stel­lung eines Jagd­scheins stel­len. Je nach Bedarf kön­nen Sie einen Tages‑, Jah­res- oder Drei­jah­res­jagd­schein beantragen.

Mit einem gül­ti­gen Jagd­schein in Deutsch­land dür­fen Sie grund­sätz­lich die Jagd aus­üben, das heißt Wild­tie­re auf recht­mä­ßi­ge Wei­se erle­gen oder fan­gen. Aller­dings sind die Berech­ti­gun­gen, die der Jagd­schein gewährt, an bestimm­te Regeln und Vor­schrif­ten gebun­den. Hier sind eini­ge der wich­tigs­ten Punk­te, die Sie beach­ten sollten:

  1. Jagd­recht: Sie dür­fen nur in einem Revier jagen, in dem Sie das Jagd­recht oder die Erlaub­nis des Jagd­aus­übungs­be­rech­tig­ten haben. Das bedeu­tet, dass Sie in der Regel Pacht- oder Bege­hungs­schei­ne benö­ti­gen, um in einem bestimm­ten Jagd­ge­biet aktiv wer­den zu dürfen.

  2. Jagd­zei­ten und Schon­zei­ten: Sie müs­sen die gesetz­li­chen Jagd- und Schon­zei­ten beach­ten, die für ver­schie­de­ne Wild­ar­ten gel­ten. Die­se Zei­ten sind fest­ge­legt, um den Tie­ren Ruhe- und Fort­pflan­zungs­pha­sen zu gewäh­ren und den Bestand zu erhalten.

  3. Waf­fen­be­sitz: Mit einem Jagd­schein dür­fen Sie Jagd­waf­fen und Muni­ti­on erwer­ben und besit­zen. Aller­dings sind dafür zusätz­li­che Doku­men­te erfor­der­lich, wie zum Bei­spiel der Waf­fen­be­sitz­kar­te (WBK). Die Waf­fen und Muni­ti­on müs­sen gemäß den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten sicher auf­be­wahrt werden.

  4. Waf­fen­ge­brauch: Der Umgang mit der Waf­fe wäh­rend der Jagd muss ver­ant­wor­tungs­voll und sicher erfol­gen. Bei der Jagd ist dar­auf zu ach­ten, dass kei­ne Men­schen oder Sachen gefähr­det wer­den und das Wild tier­schutz­ge­recht erlegt wird.

  5. Tier­schutz und Natur­schutz: Jäger sind ver­pflich­tet, die Grund­sät­ze des Tier­schut­zes und des Natur­schut­zes zu beach­ten. Das umfasst unter ande­rem die tier­schutz­ge­rech­te Nach­su­che bei ver­letz­tem Wild, das Ein­hal­ten von Ruhe­zo­nen und Bio­to­pen sowie das Ver­bot bestimm­ter Fang- und Tötungsmethoden.

  1. Wild­bret­hy­gie­ne und Ver­wer­tung: Jäger sind ver­ant­wort­lich für die sach­ge­rech­te Ver­sor­gung und Ver­wer­tung des erleg­ten Wil­des. Sie müs­sen die Regeln der Wild­bret­hy­gie­ne beach­ten, um die Qua­li­tät des Flei­sches zu erhal­ten und gesund­heit­li­che Risi­ken auszuschließen.

  2. Mel­den von Wild­un­fäl­len und Jagd­stre­cke: Jäger sind ver­pflich­tet, Wild­un­fäl­le und die erleg­te Jagd­stre­cke bei der zustän­di­gen Behör­de oder dem Jagd­aus­übungs­be­rech­tig­ten zu melden.

  3. Fort­bil­dung: Jäger soll­ten sich regel­mä­ßig fort­bil­den und ihre Kennt­nis­se über Jagd­recht, Wild­tier­kun­de, Jagd­tech­ni­ken und Natur­schutz auf dem neu­es­ten Stand hal­ten. Dies kann durch den Besuch von Semi­na­ren, Kur­sen oder durch den Aus­tausch in Jagd­ver­ei­nen erfolgen.

Der Jagd­schein berech­tigt Sie also, die Jagd unter Beach­tung der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und ethi­schen Grund­sät­ze aus­zu­üben. Dabei trägt der Jäger eine gro­ße Ver­ant­wor­tung für den Schutz der Tier­welt, die Sicher­heit der Men­schen und den Erhalt der Natur.

Ein Jah­res­jagd­schein ist eine Art von Jagd­schein, der in Deutsch­land aus­ge­stellt wird und Jägern die Berech­ti­gung gibt, für die Dau­er eines Jah­res die Jagd aus­zu­üben. Der Jah­res­jagd­schein ist an die Per­son gebun­den und berech­tigt den Inha­ber zur Jagd­aus­übung in einem bestimm­ten Revier oder auf einem ent­spre­chen­den Grund­stück, sofern er die Zustim­mung des Jagd­aus­übungs­be­rech­tig­ten hat.

Um einen Jah­res­jagd­schein zu erhal­ten, muss der Antrag­stel­ler eine erfolg­rei­che Jäger­prü­fung nach­wei­sen und eine gül­ti­ge Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung vor­le­gen. Der Jah­res­jagd­schein ist 365 Tage gül­tig und muss nach Ablauf die­ser Zeit ver­län­gert wer­den, wenn der Inha­ber wei­ter­hin die Jagd aus­üben möchte.

Neben dem Jah­res­jagd­schein gibt es in Deutsch­land auch Tages­jagd­schei­ne, die für kur­ze Jagd­aus­flü­ge gül­tig sind, und Drei­jah­res­jagd­schei­ne, die eine län­ge­re Gül­tig­keits­dau­er bie­ten. Die Wahl des Jagd­scheins hängt von den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Vor­lie­ben des Jägers ab.

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