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Erfassen Sie zunächst in unserem Pferdehaftpflicht Versicherungsvergleich die für die Berechnung einer Pferdeversicherung erforderlichen Angaben und ob Sie z.B. Mitglied in einem Reitverein sind.
Besitzen Sie mehrere Pferde? Kein Problem! Über unseren Pferdeversicherung Vergleich können Sie günstige Versicherungstarife für die Pferdehaftpflicht für bis zu 5 Pferde in einer Vergleichsberechnung berechnen und finden so die für Sie passende günstige Pferdehaftpflicht.
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Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
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Wissenswertes zu Pferdehaftpflicht Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall Ihrer Pferdeversicherung
Welche Versicherung braucht man für ein Pferd?
Jeder der ein oder mehrere Pferde besitzt, benötigt eine Pferdehaftpflicht, da der Pferdebesitzer als Tierhalter für alle Personen- und Sachschäden, die sein Pferd verursacht in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen haftet.
Die Haftung jeden Tierhalters ist gesetzlich verankert in § 833 BGB.
Um das finanzielle Risiko eines Schadens durch sein Pferd abzusichern ist daher eine Pferdeversicherung für jeden Pferdehalter zu empfehlen.
Wie viel kostet eine Pferdehaftpflicht-Versicherung?
Eine günstige Pferdehaftpflicht erhält man bereits ab ca. 60 Euro bis 70 Euro im Jahr.
Die Preise für die Pferdeversicherung variieren allerdings am Markt stark zwischen den einzelnen Versicherungsanbietern und können unter Umständen auch bis zu rund 250 Euro pro Jahr betragen.
Auch gibt es deutliche Leistungsunterschiede in den Versicherungsbedingungen der angebotenen Tarife für die Pferdehaftpflicht, so dass sich auf alle Fälle immer ein ausführlicher Pferdehaftpflicht Vergleich von Preis und Leistung vor dem Abschluss empfiehlt.
Was deckt die Pferdehaftpflicht ab?
Die Pferdehaftpflicht stellt Sie als privaten Halter und Besitzer eines oder mehrerer Pferde von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
In einer guten Pferdeversicherung sind neben Ihnen selbst auch alle berechtigten Reiter und auch Reitbeteiligungen versichert.
Ansprüche aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die das versicherte Pferd verursacht, werden über die Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt.
Es gibt für Pferdehalter keine gesetzliche Pflicht, eine Pferdehaftpflicht für ihr Pferd abzuschließen. Aufgrund Ihrer gesetzlich verankerten Haftung sollten Sie aber auf keinen Fall auf eine entsprechende Pferdeversicherung verzichten.
Je nach Tarif leistet Ihre Pferdehaftpflicht auch für folgende Schäden:
- Schäden durch Fremdreiter bzw. Gastreiter
- Mietsachschäden (z.B. an Pferdeanhängern oder Reitzubehör)
- Flurschäden (z.B. Ihr Pferd reißt einen Weidezaun um oder beschädigt Bäume)
- Ungewollten Deckakt
- Forderungsausfalldeckung
Was zahlt die Pferdehaftpflicht nicht?
Nicht versichert über eine Pferdehaftpflicht sind zum Beispiel:
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- selbst erlittene Schäden von Ihnen selbst oder Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft (Eigenschaden)
Ebenso werden auch Schäden durch Pferde die in einer gewerblichen oder betrieblichen Verwendung sind nicht von der Pferdehaftpflichtversicherung bezahlt.
Ist eine Pferdehaftpflicht Pflicht?
Auch wenn in dem Wort Pferdehaftpflicht der Begriff Pflicht vorkommt, so ist die Pferdehaftpflicht Versicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Ob der Pferdehalter eine Pferdehaftpflicht abschließt, ist seine freie Entscheidung. Anzuraten ist eine Pferdehaftpflicht auf jeden Fall, zumal das Pferd auch ohne das der Pferdehalter anwesend ist und das Pferd beaufsichtigt Schäden anrichten kann, für die der Pferdehalter zur Verantwortung und zur Haftung herangezogen werden kann.
Worauf muss man beim Abschluss einer Pferdehaftpflicht achten?
Wenn Sie mehrere Pferde besitzen, gewähren Ihnen viele Versicherer in der Pferdehaftpflichtversicherung ab dem zweiten Tier Prämiennachlässe auf die jeweiligen Pferdehaftpflicht Tarife.
Achten Sie auch auf nachfolgende wichtige Leistungseinschlüsse in Ihrer Pferdeversicherung:
- Fremdreiterrisiko / Reitbeteiligung ist vereinbart:
Wenn auch andere Personen außer Ihnen selbst auf Ihrem Pferd reiten, sollten Sie sicherstellen, dass Schäden, die hierbei verursacht werden, ebenfalls über Ihre Pferdehaftpflicht abgedeckt sind.
Achtung:
Manche Versicherungsunternehmen schränken den Versicherungsschutz auf volljährige Reiter ein!
- Flurschäden sind vereinbart:
Flurschäden sind Schäden, die Ihr Pferd an Weiden, Wiesen, Feldern oder Bäumen verursacht. Gute Pferdehaftpflicht Tarife ersetzen auch solche Schäden.
- Mietsachschäden sind vereinbart:
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Sachen, z.B. Pferdeanhänger, Stallungen Reithallen usw.
- Forderungsausfalldeckung ist vereinbart:
Erleiden Sie durch ein fremdes Pferd einen Schaden, sollte in der Regel die Pferdehaftpflicht des anderen Pferdehalters hierfür einspringen. Hat dieser jedoch keine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen und ist finanziell nicht in der Lage, Ihre Schadenersatzforderungen auszugleichen, bleiben Sie in der Regel auf Ihrem Schaden sitzen. Haben Sie bei Ihrer eigenen Pferdehalterpflicht jedoch eine Ausfalldeckung mit vereinbart, wird diese die erforderlichen Aufwendungen erstatten.
- Ungewollter Deckakt ist vereinbart:
Sofern diese Leistung im Pferdehaftpflicht Tarif als vereinbart gilt, übernimmt der Versicherer des Pferdehaftpflichtvertrags, des Halters des Pferdes, nach einem nicht geplanten Deckakt und in der Folge einer unerwünschten Trächtigkeit des Pferdes, die daraus folgenden Kosten.
- Mitversicherung von Fohlen ist vereinbart:
Achten Sie bei Vertragsabschluss der Pferdehaftpflicht darauf, ob und wie lange Fohlen über die Pferdehaftpflichtversicherung mitversichert sind. Der Zeitraum der Mitversicherung in der Pferdeversicherung variiert hier je nach Anbieter.
- Private Teilnahme an Veranstaltungen und Messen ist vereinbart:
Wenn Sie auch beabsichtigen, mit Ihren/Ihrem Pferd/en Messen, Pferdeschauen oder ähnliche Veranstaltungen zu besuchen, sollte dies in den Versicherungsbedingungen Ihrer Pferdehaftpflicht explizit vereinbart sein, so dass Ihr Pferd beziehungsweise Sie als Pferdehalter auf derartigen Veranstaltungen ebenfalls versichert sind.
- Private Kutschfahrten:
Unternehmen Sie mit Ihrem Pferd gelegentlich auch private Kutschfahrten, so achten Sie bitte darauf, dass dieses Risiko ebenfalls über Ihre Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Was mache ich im Schadensfall in der Pferdehaftpflicht?
Jeder Versicherungsfall in der Pferdehaftpflichtversicherung ist dem Pferdehaftpflicht-Versicherer unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) mitzuteilen. Zur Abwendung und Minderung des Schadens Sie sind verpflichtet, alles zu unternehmen was in Ihrer Möglichkeit steht. Alle Umstände, die zu dem Schaden geführt haben und der Schadenhergang sind ausführlich und wahrheitsgemäß anzugeben.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer Ihrer Pferdeversicherung sind Sie sind nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder bereits Zahlungen zu leisten. Gegen eingehende Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer Ihrer Pferdeversicherung zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der Schadenabwicklung bzw. Schadenmeldung behilflich. Sollten Sie Ihren Pferdehaftpflicht-Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Wie kann ich meine Pferdehaftpflicht kündigen oder wechseln?
Ein Wechsel Ihrer bestehenden Pferdehaftpflichtversicherung ist nicht wirklich schwer.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Pferdehaftpflicht, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten Ihre bestehenden Pferdehaftpflicht zu beenden:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag für Ihre Pferdeversicherung mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Pferdehaftpflicht-Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Pferdehaftpflichtversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag für Ihre Pferdeversicherung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Pferdehaftpflicht-Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Kündigung bei Tod des Pferdes:
Bei Tod Ihres Pferdes erlischt die Pferdeversicherung automatisch wegen Risikowegfalls und bedarf keiner weiteren Kündigung. Eine entsprechende Meldung an den Versicherer sollte allerdings unverzüglich erfolgen.
Tipp:
Ihre Kündigung an Ihren Pferdehaftpflicht Versicherer sollte möglichst immer per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile aber auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang Ihres Kündigungsschreiben beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Schadenbeispiele Pferdehaftpflichtversicherung
- Ihr Pferd bricht aus seiner Pferdebox aus verletzt ein Kind in der Stallgasse
- Beim Ausführen eines Pferdes erschreckt dieses aufgrund eines laut knallenden Auspuffs und schlägt mit dem Huf aus und trifft einen Spaziergänger an der Brust, der sich dabei 3 Rippen bricht.
- Ihr Pferd schlägt in der Pferdebox aus und beschädigt die Wand der Box
- Sie erlauben einem Nachbarskind das Reiten auf Ihrem Pferd. Das Pferd geht plötzlich durch und das Kind stürzt zu Boden und erleidet eine schwere Kopfverletzung
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