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Glas­ver­si­che­rung Ver­gleich
Glas­bruch­ver­si­che­rung
Glas­ver­si­che­rung Ceranfeld

Glas­ver­si­che­rung Kos­ten ver­glei­chen und Geld sparen!
Güns­ti­ge Glas­bruch­ver­si­che­rung fin­den und abschliessen!

Glas­ver­si­che­run­gen ver­glei­chen — Glas­bruch­ver­si­che­rung fin­den für Cer­an­feld, Mobi­li­ar­ver­gla­sung, Fens­ter, Glas­tü­ren und Wintergärten

Eine Glas­ver­si­che­rung kann ent­we­der in Kom­bi­na­ti­on mit einer Haus­rat­ver­si­che­rung oder einer Gebäu­de­ver­si­che­rung oder aber auch allei­ne abge­schlos­sen werden.

Die Glas­ver­si­che­rung oder auch Glas­bruch­ver­si­che­rung genannt, über­nimmt die Kos­ten, wel­che durch einen Glas­bruch oder die Beschä­di­gung von Glas­flä­chen entstehen. 

Dies kön­nen neben Fens­ter und Glas­tü­ren auch Ver­gla­sun­gen an Möbeln, soge­nann­te Mobi­li­ar­ver­gla­sun­gen sein oder die Glas­flä­che des Cer­an­koch­felds.

Mit unse­rem Ver­si­che­rungs­ver­gleich für Glas­ver­si­che­run­gen fin­den Sie schnell die bes­te Glas­bruch­ver­si­che­rung im Test und Preis­ver­gleich. Fin­den Sie mit weni­gen Klicks Ihre güns­ti­ge Glas­ver­si­che­rung im Ver­gleich. Stel­len Sie in unse­rem Ver­si­che­rungs­ver­gleich für die Glas­bruch­ver­si­che­rung neben die Glas­ver­si­che­rung Kos­ten auch die Leis­tun­gen im Ver­gleich gegen­über und ermit­teln Sie so Ihren per­sön­li­chen Glas­ver­si­che­rung Test­sie­ger Test­sie­ger, der zu Ihnen passt.

Bit­te geben Sie dazu in unse­rem Glas­ver­si­che­rung Ver­gleich an, ob es sich bei dem zu ver­si­chern­den Objekt um ein Ein­fa­mi­li­en­haus, Rei­hen­haus, Miet­woh­nung oder um eine Eigen­tums­woh­nung han­delt.  Dann tra­gen Sie nur noch die für die Berech­nung der Ver­si­che­rungs­prä­mie für die Glas­ver­si­che­rung erfor­der­li­che Grö­ße Ihrer Wohn­flä­che ein und kön­nen den Ver­si­che­rungs­ver­gleich star­ten. Nut­zen Sie jetzt unse­ren kos­ten­frei­en Glas­ver­si­che­rung Ver­gleich und fin­den Sie so, mit nur ein paar Anga­ben eine güns­ti­ge Glas­ver­si­che­rung, um ent­we­der Ihre bestehen­de Glas­ver­si­che­rung zu kün­di­gen und in einen güns­ti­ge­ren Tarif zu wech­seln oder eine neue Glas­bruch­ver­si­che­rung abzuschließen.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zum Glas­ver­si­che­rung Ver­gleich und zur Glasbruchversicherung

Wis­sens­wer­tes zu Glas­ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung und für den Scha­den­fall in der Glasbruchversicherung

Je nach­dem, wie der Glas­bruch ent­stan­den ist, kön­nen unter­schied­li­che Ver­si­che­run­gen für die Kos­ten­über­nah­me des Glas­scha­den in Fra­ge kommen.

Wur­de z.B. aus Ver­se­hen eine Glas­schei­be o.ä. wel­che einem Drit­ten und nicht Ihnen gehört von Ihnen beschä­digt, so kommt für den Glas­bruch oder die Beschä­di­gung der Glas­flä­che Ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf.

Je nach­dem wie der Glas­bruch zustan­de gekom­men ist, kön­nen auch die Haus­rat­ver­si­che­rung und/oder die Gebäu­de­ver­si­che­rung für den Scha­den zustän­dig sein. Hier­zu muss die Beschä­di­gung der Glas­flä­che durch einer der typi­schen ver­si­cher­ten Gefah­ren wie z.B. Feu­er, Sturm, Hagel usw. ent­stan­den sein.

Für alle ande­ren eige­nen Schä­den an Glas­flä­chen und Spie­geln, kommt dann eine Glas­ver­si­che­rung auf.

Ob eine Glas­ver­si­che­rung sinn­voll ist oder nicht, hängt von den indi­vi­du­el­len Lebens­um­stän­den und dem jeweils indi­vi­du­ell aus­ge­präg­tem Sicher­heits­be­dürf­nis ab.

Haben Sie z.B. Kin­der oder Haus­tie­re in Ihrem Haus­halt, so ist das Glas­bruch­ri­si­ko höher, als wenn Sie allei­ne wohnen.

Sind gro­ße Fens­ter­fron­ten, Win­ter­gar­ten oder Gewächs­haus vor­han­den, so kann eine Glas­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve sein.

So ist der Glas­bruch z.B. eines Spie­gels oder eines klei­nen Glas­ti­sches in der Regel aus der eige­nen Tasche bezahl­bar. Ein kom­plett beschä­dig­ter Win­ter­gar­ten oder die Glas­du­sche oder die Son­nen­kol­lek­to­ren auf dem Dach erfor­dern dann im Gegen­satz schon deut­lich mehr finan­zi­el­len Aufwand.

Für Per­so­nen, wel­che über wenig Glas­flä­chen oder Möbel mit Ver­gla­sun­gen oder kei­ne Aqua­ri­en ver­fü­gen, lohnt sich eine Glas­ver­si­che­rung in der Regel nicht.

Für Per­so­nen mit viel Glas­flä­chen, teu­ren Mobi­li­ar­ver­gla­sun­gen, Win­ter­gär­ten, Gewächs­häu­sern, Son­nen­kol­lek­to­ren usw. kann eine Glas­ver­si­che­rung hin­ge­gen eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve sein.

Der­je­ni­ge, der sich aus sei­nem per­sön­li­chen Sicher­heits­be­dürf­nis her­aus gegen alle Beschä­di­gun­gen an Glas­flä­chen und gegen jeg­li­chen Glas­bruch absi­chern möch­te, auch eigen­ver­schul­de­te Beschä­di­gun­gen, für den ist der Abschluss einer Glas­ver­si­che­rung sinnvoll.

In der Regel sind sämt­li­che Glas­flä­chen sowie Spie­gel und das Cer­an­koch­feld über eine Glas­ver­si­che­rung versichert.

Ver­si­chert über eine Glas­bruch­ver­si­che­rung sind u.a.:

  • Fens­ter, Fens­ter­fron­ten, Win­ter­gär­ten, Glastüren
  • Spie­gel
  • Glas-Dusch­ka­bi­nen
  • Cer­an­koch­feld
  • Glas­mö­bel
  • Glas­plat­ten (z.B. Tischplatte)
  • Glas­tü­ren von Back­öfen usw.

Da der Ver­si­che­rungs­um­fang jedoch von Ver­si­che­rer zu Ver­si­che­rer abwei­chen kann, ist ein Glas­ver­si­che­rung Ver­gleich vor dem Abschluss zu empfehlen.

 

Eine güns­ti­ge Glas­ver­si­che­rung kann man je nach Wohn- bzw. Glas­flä­che schon ab ca. EUR 30 pro Jahr bekommen.

Eine Glas­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten bei kom­plet­ter Beschä­di­gung von Glas­flä­chen, also Glas­bruch und in der Regel auch bei Beschä­di­gun­gen von Glas­flä­chen.

Eine Glas­ver­si­che­rung ergänzt eine even­tu­ell vor­han­de­ne Haus­rat­ver­si­che­rung oder Gebäu­de­ver­si­che­rung und über­nimmt Schä­den, wel­che nicht von die­sen bei­den Ver­si­che­run­gen, also bei Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl oder Sturm, bezahlt wer­den. Auch eigen­ver­schul­de­te Schä­den wer­den von der Glas­bruch­ver­si­che­rung übernommen.

Eine Glas­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten, die nach einem Glas­bruch oder bei der Beschä­di­gung einer Glas­flä­che ent­stan­den sind.

Übli­cher­wei­se nicht von der Glas­ver­si­che­rung bezahlt wer­den Schä­den an beweg­li­chen, nicht mon­tier­ten Glä­sern und Glas­flä­chen, wie z.B.:

  • Lam­pen
  • Hand­spie­gel
  • Geschirr
  • Vasen
  • Bril­len
  • Fern­glä­ser
  • Glas­schei­ben von elek­tri­schen Gerä­ten wie z.B. Smartphone

Eben­falls in der Regel nicht ver­si­chert über eine Glas­ver­si­che­rung sind Krat­zer oder Schram­men an Glasflächen.

Auch nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz einer Glas­ver­si­che­rung fal­len blind gewor­de­ne Glas­schei­ben, wel­che aus die­sem Grund aus­ge­tauscht werden.

Unter Mobi­li­ar­ver­gla­sung ver­steht man beweg­li­che Gegen­stän­de aus Glas wie z.B.:

  • Tisch­plat­ten
  • Spie­gel
  • Vitri­nen und Schränke
  • Aqua­ri­en

 

Ein Cer­an­feld ist nicht wie vie­le mei­nen, in der Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert, son­dern für das Cer­an­koch­feld muss eine sepa­ra­te Glas­ver­si­che­rung mit dem expli­zi­ten Ein­schluss des Cer­an­felds abge­schlos­sen werden.

Spie­gel zäh­len zu der soge­nann­ten Mobi­li­ar­ver­gla­sung

Da im Rah­men einer Glas­ver­si­che­rung auch die Mobi­li­ar­ver­gla­sung ver­si­chert ist, sind Spie­gel über eine Glas­ver­si­che­rung ver­si­chert.

Sofern eine Fens­ter­schei­be in der Miet­woh­nung vom Mie­ter selbst beschä­digt wur­de, ist des­sen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Kos­ten­über­nah­me zuständig.

Soll­te die Fens­ter­schei­be durch ande­re Grün­de, z.B. Wit­te­rungs­ein­flüs­se, Sturm, Hagel o.ä. zer­stört wer­den, ist die Behe­bung des Glas­scha­dens oder des Glas­bruchs und die Kos­ten­über­nah­me Sache des Ver­mie­ters.

Kla­re Ant­wort: Nein!

Schä­den am Miet­ob­jekt gehen immer zu Las­ten des Ver­mie­ters und sind von die­sem zu beheben.

Die­se Pflicht darf auch nicht auf den Mie­ter ver­la­gert werden.

Soll­te eine Glas­schei­be jedoch von Ihnen als Mie­ter, z.B. aus Unacht­sam­keit beschä­digt wer­den, so haben Sie die Kos­ten des Scha­dens zu tragen.

Auf­grund von Durch­zug schlägt eine Glas­tü­re so stark zu, dass die­se zu Bruch geht.

Beim Kochen fällt die guß­ei­ser­ne Pfan­ne auf das Cer­an­koch­feld und die­ses bricht.

Durch Miß­ge­schick reißt Ihr Sohn das Aqua­ri­um um und die­ses ist unbrauch­bar beschädigt.

Beim Put­zen stößt die Haus­frau mit einem Besen an die Fens­ter­schei­be, wel­che zerbricht.

 

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