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Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Wissenswertes zum Bauherrenhaftpflicht Vergleich und der Bauherrenhaftpflicht Versicherung im Allgemeinen
Wissenswertes zu Bauherrenhaftpflicht Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall
Wann braucht man eine Bauherrenhaftpflicht?
Jeder Bauherr benötigt eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung.
Als Bauherr bezeichnet man denjenigen, der ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude saniert. Auch wenn Sie eine Wohnung sanieren oder Ihr Haus umbauen, zählen Sie als Bauherr und benötigen eine Bauherrenhaftpflicht.
Als Bauherr müssen Sie zu jeder Zeit gewährleisten, dass die Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt und haften für jegliche Schäden die durch Ihr Bauvorhaben entstehen in unbegrenzter Höhe.
Der Glaube, dass die von Ihnen beauftragten und ausführenden Firmen für alle anfallenden Schäden haften, ist leider ein häufig verbreiteter Irrtum.
Ebenfalls ein Irrglaube ist es, wenn man meint der Haftung entgehen zu können, wenn ein Schild mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder“ vorhanden ist.
Auch bei einem guten Architekten und zuverlässigen Handwerkern haben Sie als Bauherr die Gefahrenstelle (Baustelle) veranlasst und müssen für die Sicherheit sorgen.
Ohne eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung bleiben Sie als Haus- und Grundbesitzer auf den Kosten aus Schadenersatzansprüchen sitzen, falls die beauftragten Handwerker eine Schuld abstreiten oder aufgrund von Insolvenz nicht zahlen können.
Im Rahmen einer Privathaftpflicht ist das Bauherrenrisiko — wenn überhaupt — meistens nur mit sehr geringen Bausummen abgesichert, so dass sich immer der separate Abschluss einer günstigen Bauherrenhaftpflicht für die Dauer der Bauphase empfiehlt.
Die Haftung des Bauherrn verteilt sich insbesondere auf
- Die Auswahlpflicht
- Die Verkehrssicherungspflicht
- Organisations-. und Überwachungspflicht
Auswahlpflicht
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, das er bei der Wahl seines Architekten, seiner Arbeiter und Bauhandwerker nur solche Unternehmen und Handwerker beauftragt, die für diese Arbeiten eine ausreichende Qualifikation nachweisen können und fachlich geeignet sind.
Verkehrssicherungspflicht
Als Bauherr haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass sowohl die Zufahrtswege zur Baustelle als auch die Baustelle selbst so beschaffen sind, dass Personen keinen Schaden erleiden können.
Organisations- und Überwachungspflicht
Die Verpflichtung, die Tätigkeiten der von Ihm mit den Bauarbeiten beauftragten Handwerker und Personen zu überwachen obliegen ebenfalls dem Bauherrn.
TIPP:
Sie benötigen keine Bauherrenhaftpflicht, wenn Sie Ihr Haus von einem Bauträger erwerben. Üblicherweise sind im Rahmen der Bauträgerleistungen auch sämtliche Versicherungen für Ihr Bauvorhaben eingeschlossen. Sie sollten daher auf jeden Fall die Bauträgerunterlagen zum Thema Bauversicherung vorab prüfen.
Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht?
Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflicht sind im Verhältnis zu den möglichen Schäden sehr gering und hängt von der jeweiligen Bausumme ab. Sie liegen je nach der Höhe der Bausumme bei wenigen hundert Euro. Allerdings unterscheiden sich die Bauherrenhaftpflicht Kosten deutlich bei den einzelnen Anbietern einer Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Für den Bau eines Einfamilienhauses mit einer Bausumme von 300.000 Euro bekommen Sie eine günstige Bauherrenhaftpflicht schon für unter 100 Euro.
Sollten Sie Eigenleistungen für Ihren Neubau erbringen, also selbst mit Hand anlegen an ihrem Neubau, so wird hierfür ein kleiner Zusatzbeitrag im Rahmen der Prämie für die Bauherrenhaftpflicht erhoben.
Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung wird als Einmalbeitrag vorab für die gesamte Bauzeit bezahlt und endet dann bei Bauende auch automatisch.
TIPP:
Wenn Sie ein Fertighaus bauen oder nur eine relativ kurze Bauzeit von ca. drei bis sechs Monaten für Ihren Bau bzw. Umbau benötigen, können Sie bei einigen Bauherrenhaftpflicht Anbietern eine ermäßigte bzw. geringere Prämie für Ihre Bauherrenhaftpflicht erhalten.
Was deckt die Bauherrenhaftpflicht Versicherung ab?
Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks.
Als Bauherr tragen Sie auch das Risiko, das Schäden an dem entstehenden Bauwerk unvorhergesehen eintreten können. Daher ist neben einer guten Bauherrenhaftpflicht auch der Abschluss einer sogenannten Bauleistungsversicherung zu empfehlen.
Eine Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung) ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung für das entstehende Bauwerk. Sie umfasst alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, dass der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnten. Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion können eingeschlossen werden. Das Glasbruchrisiko nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versichert.
Die häufigsten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions‑, Material‑, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlung Dritter.
In der Regel nicht versichert sind reine Leistungsmängel (z.B. Pfuscharbeit), Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss.
Die Versicherungssumme muss die gesamten Herstellungskosten einschließlich aller Zulieferungen und Eigenleistungen des Bauherrn umfassen.
Wussten Sie auch, dass Sie als Bauherr gegenüber den Handwerkern haften?
Laut §7 VOB, Teil B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden erneuten finanziellen Anspruch für die erneute Erstellung.
Nicht der Handwerker hat das finanzielle Problem des Schadens, sondern Sie als Bauherr!
Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung kann anteilig auf die am Bau beteiligten Handwerker umgelegt werden. Im Übrigen ist der Beitrag als Werbungskosten abzugsfähig.
Resümee: Kein Bau ohne Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung!
Wann zahlt eine Bauherrenhaftpflicht nicht?
Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt es nicht! In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
- Selbst erlittene Schäden
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft‑, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse, Überschwemmungen und Erschütterungen.
Was ist beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht zu beachten?
Nach dem Gesetz haften Sie als Bauherr immer unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden. Eine Bauherrenhaftpflicht zahlt dagegen nicht unbegrenzt, sondern maximal bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme von z.B. 10.000.000 EUR.
Tipp:
Ebenfalls im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht abgesichert ist auch das Risiko des Bauens in Eigenregie (sog. Eigenleistung am Bau) sowie das Haftpflichtrisiko sämtlicher Personen, welche bei der Selbsthilfe am Bau mitwirken. Allerdings muss dieses beim Abschluss entsprechend angegeben werden und kostet normalerweise einen kleinen Aufpreis.
Was muss ich im Schadenfall in der Bauherrenhaftpflichtversicherung beachten?
Jeder mögliche Versicherungsfall im Rahmen einer Bauherrenhaftpflicht ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Bauherrenhaftpflicht-Versicherer schriftlich zu melden. Darüber hinaus Sie sind verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Bauherrenhaftpflicht Versicherung Schadenbeispiele
Typische Schadenbeispiel in der Bauherrenhaftpflicht sind z.B.:
- Kinder gelangen zum Spielen auf Ihre Baustelle und ein Kind fällt in einen ungesicherten Kellerschacht und verletzt sich so schwer, dass es querschnittsgelähmt ist. Sie haften für die entstehenden Behandlungskosten und den lebenslangen Unterhalt.
- Während der Dachdeckerarbeiten fällt ein Dachziegel herunter und trifft einen vorbeigehenden Passanten am Kopf, der daraufhin ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Der Bauherr haftet für die entstehenden Arztkosten und den Aufenthalt im Krankenhaus.
- Der Bauherr selbst führt ein Eigenregie Arbeiten auf seiner Baustelle mit einem Minibagger aus und beschädigt bei Grabarbeiten ein Telekomkabel. Für die Reparatur erhält er von der Telekom eine entsprechende Rechnung.
- Das aufgestellte Baugerüst löst sich in Teilen aus der Verankerung und stürzt auf mehrere parkende Autos und beschädigt diese stark. Der Sachschaden ist vom Bauherrn zu tragen
- Durch die schweren Baufahrzeuge wird das Pflaster des Gehwegs über die diese gefahren sind beschädigt und die Stadt stellt eine Rechnung für die Behebung des Schadens
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