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Tragen Sie in unseren Bauleistungsversicherung Vergleich bitte die für eine Preisberechnung erforderlichen Angaben zu Ihrem geplanten Bauvorhaben ein, z.B. um was für ein Bauobjekt (z.B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäftshaus usw.) es sich handelt, ob es sich um einen Neubau oder einen An- bzw. Umbau handelt, ob es sich um eine massive Bauweise, ein Weichdach oder z.B. ein Fertighaus handelt. Ebenso sind Angaben zu den gesamten Baukosten inklusive möglicher Eigenleistung erforderlich, sowie Angaben zu besonderen Gründungsmaßnahmen oder besonderen Maßnahmen zur Wasserhaltung usw. und finden Sie so Ihre günstige Bauleistungsversicherung für Ihren Neu- oder Umbau! Nutzen Sie jetzt mit wenigen Klicks unseren Bauleistungsversicherung Vergleich kostenfrei und finden Sie die für Ihr Bauvorhaben beste Bauleistungsversicherung auf unserem Vergleichsportal.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Wissenswertes zum Bauleistungsversicherung Vergleich bzw. zur Bauwesenversicherung
Wissenswertes zu Bauleistungsversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und den Schadenfall
Wer benötigt eine Bauleistungsversicherung?
Als Bauherr tragen Sie das Risiko, das Schäden an dem entstehenden Bauwerk unvorhergesehen eintreten können. Währende der gesamten Bauzeit können Schäden z.B. durch schwere Stürme, oder heftige Unwetter an Ihrem Neubau entstehen. Ebenso kann es aber auch vorkommen, das Bauteile einfach gestohlen werden.
Eine Bauleistungsversicherung (früher auch Bauwesenversicherung genannt) ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung für das entstehende Bauwerk. Die Bauleistungsversicherung umfasst alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, dass der Schaden für den Bauherrn als Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnten. Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion können eingeschlossen werden. Das Glasbruchrisiko nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versicherbar.
Die häufigsten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions‑, Material‑, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlung Dritter.
Wussten Sie auch, dass Sie als Bauherr auch gegenüber den Handwerkern haften?
Laut §7 VOB, Teil B (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden erneuten finanziellen Anspruch für die erneute Erstellung.
Nicht der Handwerker hat das finanzielle Problem des Schadens, sondern Sie als Bauherr!
Tipp:
Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung kann anteilig auf alle am Bau beteiligten Handwerker umgelegt werden, ebenso wie z.B. auch der Baustrom. Im Übrigen ist der Beitrag als Werbungskosten abzugsfähig.
Resümee:
Kein Bau ohne Abschluss einer Bauleistungsversicherung und einer Bauherrenhaftpflicht!
Wer muss die Bauleistungsversicherung abschließen?
Der Versicherungsschutz über eine Bauleistungsversicherung auch Bauwesenversicherung genannt, kann sowohl vom Bauherren selbst als auch vom Bauunternehmer abgeschlossen werden.
Wie viel kostet eine Bauleistungsversicherung?
Die Kosten einer Bauleistungsversicherung hängen von der Gesamtkosten für das geplante Bauvorhaben, der sogenannten Bausumme ab. Zur Berechnung der Bausumme zählen alle Kosten, die für die Herstellung des Gebäudes, Baustoffe und Baumaterialien anfallen. Auch die Kosten für die Außenanlagen und Arbeiten die Sie in Eigenregie, also Eigenleistung erbringen zählen ebenso dazu.
Nicht zur Bausumme zählen Kosten für das Grundstück selbst, Kosten für die Erschließung, Gebühren für Makler oder Behörden sowie Kosten für die Stromversorgung und den Anschluss an die Kanalisation.
Die Versicherungsprämie für eine Bauleistungsversicherung wird üblicherweise zu Beginn der Bauarbeiten, als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit des Bauvorhabens abgeschlossen, maximal für die Dauer von zwei Jahren.
Wenn Sei Eigenleistungen erbringen, erhöht dies durch einen Zusatzbeitrag die Kosten für die Bauleistungsversicherung.
Üblich ist auch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes im Schadensfall von 250 Euro bis 1000 Euro.
Beispiel Kosten:
Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Bausumme von 300000 Euro liegen die Kosten für eine günstige Bauleistungsversicherung bei ca. 300 Euro.
Was deckt die Bauleistungsversicherung ab?
Die Bauleistungsversicherung umfasst alle unvorhergesehenen Schäden, welche während der Bauzeit an den Bauleistungen und je nach Schadenursache auch auf gelagerte Baumaterialien und Bauteile eintreten. Dabei ist wichtig, dass der Bauunternehmer und der Bauherr den Schaden nicht vorhersehen konnten.
Versichert sind aber auch Schäden, die zwar vorhersehbar, aber für den Bauherrn nicht abwendbar sind. Dies kann der Falls sein, wenn z.B. das Dach noch nicht vollständig eingedeckt ist, der Wetterbericht aber für die Nacht eine Sturmwarnung mitteilt. Als Bauherr muss man jetzt damit rechnen, dass es zu einem Schaden, an dem noch nicht fertig gestellten Dach kommt. Wenn aber jetzt die Zeit für entsprechende Sicherungsmaßnahmen nicht mehr ausreicht, ist der mögliche Schaden dennoch versichert, da dieser durch den Bauherrn nicht mehr abgewendet werden konnte.
Versichert im Rahmen einer Bauleistungsversicherung sind insbesondere:
- Schäden durch mutwillige Zerstörung Dritter (Vandalismus)
- Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Sturm, Hagel und Unwetter
- Schäden durch Konstruktions- und Materialmängel
- Schäden durch unbekannte Boden- und Baugrundeigenschaften
- Schäden durch Diebstahl bereits verbauter Materialien und Bauteile
- Schäden an der Verglasung im Zeitraum der Fertigstellung des Bauwerks
- Schäden durch undichte Stellen
Je nach Anbieter und Vereinbarung gilt der Versicherungsschutz in der Bauleistungsversicherung auch für:
- Bauboden- und Baugrundmassen
- Bauhilfsstoffe und Hilfsbauten
- Besondere Bauausführungen wie z.B. Wannengründungen oder „weiße Wanne“
Was zahlt eine Bauleistungsversicherung nicht?
Nicht versichert über eine Bauleistungsversicherung sind:
- Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosionen (Dieses Risiko kann über den zusätzlichen Einschluss einer Feuerrohbauversicherung abgesichert werden!)
- reine Leistungsmängel (z.B. Pfuscharbeit)
- Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss
- Schäden durch Kriegsereignisse
Auch keine Leistung aus der Bauleistungsversicherung erhält man, wenn der Bau aufgrund der Insolvenz eines Bauunternehmens nicht fertig gestellt wird.
Was muss man beim Abschluss einer Bauleistungsversicherung beachten?
Beim Abschluss einer Bauleistungsversicherung ist es unbedingt erforderlich die Versicherungssumme, also die gesamten Baukosten, korrekt anzugeben.
Die Versicherungssumme in der Bauleistungsversicherung entspricht den voraussichtlichen Baukosten für das Bauwerk.
In die Baukostenermittlung gehören:
- die Herstellungskosten der versicherten Leistungen und mitversicherten Sachen unter Einbeziehung der Stundenlohnarbeiten,
- die Neuwerte der gelieferten oder zur Verfügung gestellten Bauteile und Baustoffe
- die Neuwerte von Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen
- bei Eigenleistungen, der Wert der zu erbringenden Eigenleistung
Nicht einbezogen in die für die Bauleistungsversicherung maßgebliche Versicherungssumme werden Grundstücks- und Erschließungskosten, Kosten für Gartenanlagen sowie weitere Nebenkosten wie Maklergebühren, Architekten- und Ingenieurhonorare usw.
Wenn sich während der Bauphase Änderungen bei der Versicherungssumme ergeben, sollte der Versicherer Ihrer Bauleistungsversicherung umgehend entsprechend darüber informiert werden. Gegebenenfalls ist dann auch eine Anpassung des Versicherungsschutzes sinnvoll.
Der Beitrag bezieht sich als Einmalbetrag üblicherweise auf die gesamte Versicherungsdauer. Die Laufzeit einer Bauleistungsversicherung beträgt in der Regel max. 18 bis 24 Monate und erlischt dann automatisch mit der Fertigstellung des Gebäudes.
Da das Risiko von Schäden durch Feuer und Blitzschlag im üblichen Rahmen einer Bauleistungsversicherung nicht versichert ist, sollten Sie dieses Risiko separat über eine Feuerrohbauversicherung versichern.
Die Feuerrohbauversicherung sichert – wie der Name schon sagt — Ihren Rohbau und die Baustelle selbst mit den dort lagernden Materialien ab. Sie schließt auch Schäden durch Rauch und sogar Schäden bei Löscharbeiten ein.
Als Einschluss in die Bauleistungsversicherung kostet die Feuerrohbauversicherung einen kleinen Zuschlag.
Tipp:
Schließen Sie bereits bei Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung ab, welche dann nach Fertigstellung des Bauwerks eintritt, so bekommen Sie die Feuerrohbauversicherung bei den meisten Versicherungsangeboten beitragsfrei im Rahmen der Wohngebäudeversicherung.
Was muss ich im Schadenfall in der Bauleistungsversicherung beachten?
Jeden Schadenfall müssen Sie möglichst unverzüglich dem Versicherer Ihrer Bauleistungsversicherung anzeigen. Zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen was Ihnen möglich ist. In jedem Fall ist eine genaue Dokumentation des Schadens notwendig und erforderlich. Machen Sie möglichst viele Fotos von dem Schaden und am besten aus unterschiedlichen Ansichten.
Wenn der Schaden aufgrund einer vermutlichen Straftat durch Dritte entstanden ist (z.B. Vandalismus oder Diebstahl) informieren Sie bitte auch unbedingt die nächstzuständige Polizei.
Tipp:
Im Schadensfall setzten Sie sich bitte umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung. Er ist Ihnen in der Regel im Rahmen der Schadensabwicklung behilflich. Sofern Sie Ihren Vertrag nicht bei einem Vermittler, sondern bei einem Direktversicherer, welcher keinen Außendienst unterhält, abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Wer zahlt die Bauleistungsversicherung!
Schadenbeispiele Bauleistungsversicherung bzw. Bauwesenversicherung
- durch einen Starkregen dringt aufgestautes Wasser durch die Kellerfenster ein und der Kellerboden steht unter Wasser. Die Kellerböden sind durch Dreck und Schlamm stark verunreinigt.
- Bei einem starken Sturm werden der bereits fertig gestellte Dachstuhl und Teile der Dacheindeckung beschädigt.
- An mehreren Fensterscheiben werden Beschädigungen/Kratzer im Glas festgestellt, so dass diese ausgetauscht werden müssen. Der Verursacher ist unbekannt.
- Bei einem Gewitter mit Starkregen wird der Großteil des ausgehobenen und auf der Seite des Grundstücks gelagerten Erdreichs in den Garten des Nachbarn gespült.
- Unbekannte verstopfen die Abflüsse der bereits installierten Rohrleitungen und drehen alle Wasserhähne auf, so dass es zu einem Wasserschaden kommt, Das am Boden stehende Wasser muss abgepumpt werden und zur Trocknung werden Bautrockner aufgestellt.
- Aus ungeklärter Ursache kommt es am Elektroverteiler zu einem Feuerausbruch, der den gesamten Rohbau zerstört.
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