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Mit unserem Lkw bis 3,5 t, Transporter und Lieferwagen Vergleich online können Sie schnell eine günstige Lkw Versicherung bis 3,5 t für Ihren Pkw mit Lkw Zulassung, Ihre Lieferwagen Versicherung oder für Ihre Autoversicherung Transporter oder Sprinter berechnen. Berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihre Lkw Versicherung Kosten, Ihre Transporter Versicherung Kosten und Ihre Lieferwagen Versicherung Kosten.
Finden Sie über unseren Lkw Versicherungsvergleich Ihre günstige Lkw Versicherung für Lkw bis 3,5 t, Transporter, Lieferwagen und Sprinter. Prüfen Sie in unserem Lkw Versicherung Preisvergleich neben den Kosten für Ihren Lieferwagen, Transporter oder Lkw bis 3,5t auch die jeweiligen Leistungen bzw. Bedingungsinhalte der Autoversicherung und ermitteln Sie so Ihren persönlichen Lkw Versicherung Testsieger.
Eine für die Kfz-Zulassung erforderliche eVB-Nummer erhalten Sie automatisch im Anschluss an Ihren erfolgreichen Online-Abschluss Ihrer Lkw Versicherung übermittelt.
Und so funktioniert unser Preisvergleich für die Lkw Versicherung bis 3,5 t
Und so können Sie bei uns eine günstige Lkw-Versicherung finden bzw. eine Lieferwagen Versicherung oder eine Transporter Versicherung vergleichen:
Bitte geben Sie zunächst in unseren Lkw Versicherung Vergleich das bestehende oder ein zukünftige Kennzeichen Ihres Transporters, Lieferwagen oder Lkw ein.
Sofern Sie noch nicht wissen, welches Kennzeichen Ihnen seitens der Zulassungsstelle zugeteilt wird, so geben Sie bitte einfach irgendein fiktives Kennzeichen für Ihren Zulassungsbezirk ein, da ansonsten der Kfz-Antrag nicht erfolgreich online abgesendet werden kann und Sie somit keine eVB-Nummer erhalten können!
Geben Sie ebenfalls in unseren Lkw Versicherungsvergleich die Fahrzeugdaten von Ihrem Lkw, Lieferwagen oder Transporter ein, die Sie entweder dem Fahrzeugschein entnehmen können, oder von Ihrem Kfz-Händler mitgeteilt bekommen. Um die passenden Fahrzeugdaten Ihres Lkw zu finden, können Sie auch unsere komfortable Fahrzeugsuche nutzen. Ergänzen Sie dann für den Lkw Versicherung Vergleich noch weitere Daten wie Aufbauart des Fahrzeugs und ob eigene oder fremde Güter transportiert werden, die Nutzlast, das Gesamtgewicht und ob Gefahrengüter transportiert werden usw. und finden Sie so Ihre günstige Lkw Versicherung, Lieferwagen- bzw. Transporter Versicherung! Nutzen Sie unseren Kfz Versicherung Vergleich für Lkw bis 3,5 t, Lieferwagen und Transporter kostenfrei und finden Sie Ihre günstige Lkw Versicherung, Transporter Versicherung oder Lieferwagen Versicherung, um dann Ihre aktuelle Lkw‑, Lieferwagen oder Transporter-Versicherung zu kündigen und in eine günstigere Kfz Versicherung für Lkw bis 3,5 t zu wechseln.
Die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung, welche Sie bei einer Neuzulassung Ihres Lkw, Lieferwagen oder Transporters für die Zulassungsbehörde benötigen, wird Ihnen nach erfolgreichem Online-Abschluss Ihrer Autoversicherung automatisch per SMS oder E‑Mail übermittelt.
Bitte vergessen Sie bei einem Versichererwechsel zu einem bereits bestehenden Fahrzeug nicht, die Vorversicherung rechtzeitig selbst zu kündigen!
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zum Lkw Versicherung Vergleich und zur Lkw-Versicherung allgemein und zum Finden einer günstigen Lieferwagen Versicherung, günstigen Transporter Versicherung oder einer günstigen Lkw Versicherung
Wissenswertes zu Lieferwagen‑, Transporter- und Lkw-Versicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall einer Lkw Versicherung
Informieren Sie sich hier vor Abschluss einer Lieferwagen- bzw. Transporter Versicherung mit Lkw-Zulassung.
Kleine Lkw, also Lieferwagen oder Transporter, sogenannte Sprinter, also Lkw mit einer geringen Nutzlast bis max. 3,5 Tonnen, welche privat genutzt oder als Lieferfahrzeug für Firmen, Waren- oder Produkte an Endverbraucher genutzt werden, können mit einer Lkw-Zulassung zugelassen werden. Entscheidend für die Zulassung als Lkw ist immer die maximale Nutzlast des Fahrzeugs von 3,5 t. Diese finden Sie in der Zulassungsbescheinigung üblicherweise unter der Kennziffer F2.
Je nach Alter des Fahrzeugs können auch verschiedene Bezeichnungen im Fahrzeugschein stehen, die auf eine Versicherung als Lkw bzw. Lieferwagen hindeuten. Bei neueren Kfz ist oftmals im Fahrzeugschein der Vermerk: „Fz.z.Gü.bef.b.3,5t“ oder bei z.B. Pick-Ups auch der Vermerk „Geländefz.Gü.bef.b.3,5t“ enthalten. Bei den etwas älteren Kfz ist oftmals die Bezeichnung Lkw geschlossener oder Lkw offener Kasten vorzufinden.
Ebenso gibt es Pkw, die zur Güterbeförderung gebaut sind und bei denen die Ladefläche in der Regel größer ist als die Fahrerkabine. Für diese Kfz gibt es üblicherweise ebenfalls eine Lkw Zulassung bzw. Lkw Versicherung.
Wer braucht eine Lkw Versicherung, Lieferwagen- oder Transporter Versicherung?
Im Gegensatz zur Privathaftpflichtersicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für Lieferwagen und Transporter nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie privat oder beruflich einen kleinen Lkw oder einen Transporter fahren, benötigen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, um Schäden Dritter nach einem von Ihnen verursachten Unfall abzudecken. Sofern Sie auch Schäden an Ihren Lieferwagen bzw. Transporter absichern möchten, so können Sie zusätzlich eine Teilkasko- Versicherung oder Vollkasko-Versicherung abschließen.
Was kostet eine Lkw-Versicherung, Lieferwagen- oder Transporter Versicherung?
Eine pauschale Aussage zu den Lieferwagen Versicherung Kosten oder Transporter Versicherung Kosten lässt sich leider nicht abgeben.
Die Kosten hängen insbesondere von dem jeweiligen Transporter oder Lieferwagen und dem gewählten Versicherungsschutz ab.
Ein Versicherungsvergleich für die Transporter- bzw. Lieferwagen-Versicherung über ein Vergleichsportal ist daher immer zu empfehlen.
Was zahlt eine Kfz-Versicherung für Lkw, Lieferwagen oder Transporter?
Versichert über eine Lieferwagen- bzw, Transporter-Versicherung ist generell der Versicherungsnehmer selbst. Mitversichert sind in der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und alle berechtigten Fahrer.
Die Lieferwagen-Haftpflichtversicherung bzw. Transporter-Haftpflichtversicherung befriedigt begründete Schadenersatzansprüche von Dritten und wehrt unbegründete Ansprüche ab.
Die Lieferwagen-Haftpflicht-Versicherung deckt Sachschäden an fremden Fahrzeugen ebenso ab, wie die damit verbundenen Kosten wie z.B.:
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Reparaturkosten
- Anwaltskosten
- Mietwagenkosten
- Wiederbeschaffungskosten bei einem Totalschaden
- Entschädigung bei einem Nutzungsausfall
- eventuelle Kosten für Wertminderung sowie
- Ab- und Anmeldekosten.
Personenschäden und damit verbundene Kosten wie z.B..
- Behandlungskosten
- Transportkosten
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld usw. werden ebenfalls über die Lieferwagen-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Gesetzlich vorgegeben ist, dass eine Lieferwagen-Haftpflichtversicherung mindestens EUR 7,5 Millionen für Personenschäden, EUR 1,12 Millionen für Sachschäden und mindestens EUR 50.000 für Vermögensschäden übernehmen muss.
Was zahlt die Lkw Versicherung nicht?
In der Kfz-Versicherung für Lieferwagen und Transporter werden keine Kosten übernommen für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ebenso werden keine Schäden bezahlt, die aufgrund von Unfallflucht verursacht wurden, wenn der Lieferwagen oder Transporter unangemeldet benutzt wurde, wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wurde, wenn der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde, bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz und wenn im Schadenfall bewusst falsche Angaben gemacht wurden.
Was muss man beim Abschluss einer Lkw Versicherung, Transporter Versicherung bzw. Lieferwagen Versicherung beachten?
In der KFZ-Haftpflicht sollten Sie nicht die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Ihre Lkw Versicherung abschließen, sondern eine höhere Deckungssumme bevorzugen. Wir empfehlen Ihnen eine Deckungssumme von 100 Millionen abzuschließen.
In der Fahrzeugversicherung, also in der Teilkaskoversicherung oder der Vollkaskoversicherung bieten die Kfz-Versicherer Ihnen verschiedene Selbstbeteiligungs-Alternativen an.
Die üblichen Selbstbeteiligungs-Varianten sind:
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung für Lkw, Lieferwagen und Transporter:
- ohne Selbstbeteiligung
und
- 150,00 EUR Selbstbeteiligung
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung für Lkw, Lieferwagen und Transporter:
- 300,00 EUR in der Vollkasko und 150,00 EUR in der Teilkasko
- 300,00 EUR in der Vollkasko und ohne SB in der Teilkasko
- 500,00 EUR in der Vollkasko und 150,00 EUR in der Teilkasko
und
- 500,00 EUR in der Vollkasko und ohne SB in der Teilkasko
Tipp:
Bei Neufahrzeugen, Fahrzeugen mit hohem Listen- oder Wiederbeschaffungspreis oder Fahrzeugen die geleast oder finanziert sind, empfehlen wir Ihnen immer eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen. Bei älteren Fahrzeugen kann eine Teilkasko-Versicherung ausreichend sein.
Achten Sie bei den Kasko-Leistungen darauf, dass sowohl Marderbisse samt Folgeschäden sowie Unfälle mit sämtlichen Tieren und nicht nur ausschließlich Haarwild im Vertrag mit eingeschlossen sind.
Die tatsächliche Fahrzeugnutzung Ihres zu versichernden Lkw, hat großen Einfluss auf die Lkw Versicherung Kosten. Während die Prämie für die private Nutzung eines Lkw bis 3,5 t (entspricht der Nutzung im Werkverkehr) vergleichbar ist mit den Prämien in der normalen Autoversicherung, ist die Verwendung eines Lkw im Güterverkehr schon erheblich teurer.
Nutzungsarten:
- Werkverkehr und private Nutzung
- Güterverkehr, Transport von Gütern auf Rechnung Dritter
- Selbstfahrervermietung, Verleih gegen Entgelt
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Wie verhalte ich mich im Schadenfall in der Lkw Versicherung?
Die vertragliche Anzeigepflicht verlangt von Ihnen, dass jedes Schadenereignis, welches einen möglichen Leistungsfall für Ihre Versicherungsgesellschaft nach sich ziehen kann, unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen ist.
Zur Sicherung der Beweislage machen Sie aus unterschiedlichen Blickwinkeln mehrere Fotos von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und Schäden.
Informieren Sie möglichst die Polizei und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen und lassen Sie sich das entsprechende Aktenzeichen geben.
Als Versicherungsnehmer sind Sie ebenfalls vertraglich verpflichtet, alles zu unternehmen, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens hilfreich ist.
Der Unfallhergang ist möglichst detailliert und wahrheitsgemäß zu schildern.
Ohne Rücksprache mit Ihrem Kfz-Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise anzuerkennen oder bereits Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer immer fristgerecht ein Widerspruch zu erheben.
Wenn ein Rechtsstreit unvermeidbar ist, so ist die Prozessführung immer Ihrem Versicherer zu überlassen.
Sollte Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht mitteilen können oder wollen, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens des Unfallgegners an den Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden: 0800–250 260 0
Welche Änderungen sind während der Vertragslaufzeit in der Lkw Versicherung möglich?
Wenn Sie Ihren Lieferwagen oder Transporter verkaufen, geht die Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung kraft Gesetz auf den Käufer über. Schließt der Käufer sofort bei einem anderen Versicherer eine Kfz-Versicherung ab, gilt dies automatisch als Kündigung des bisherigen Kfz-Versicherungsvertrag.
Melden Sie Ihren Lieferwagen oder Transporter mindestens für zwei Wochen polizeilich ab (Stilllegung), kann der Versicherungsschutz auf Antrag für die Zeit der Stilllegung unterbrochen werden. Der Vertrag läuft dann weiter und verlängert sich um die Zeit der Stilllegung, für die allerdings kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit eine sogenannte Ruheversicherung besteht.
Wie erhalte ich die evB-Nummer, die elektronischen Versicherungsbestätigung, für meinen Lkw, Lieferwagen oder Transporter?
Ihre persönliche eVB- Nummer zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde, erhalten Sie nach Vertragsabschluss umgehend per E‑Mail von uns.
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der KFZ-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der mitgeteilten eVB-Nummer Ihre Daten ab.
Eine eVB-Nummer benötigen Sie allerdings nur für Neuzulassungen oder bei einem Fahrzeugwechsel.
Wenn Sie nur die Versicherungsgesellschaft, nicht aber Ihr Fahrzeug wechseln (z.B. zum 01.01. eines Jahres), benötigen Sie keine neue eVB-Nummer!
Diese wird in diesem Fall als sogenannte eVB‑Ü Nummer direkt und automatisch von Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft direkt an Ihre Zulassungsstelle gesendet.
Wie kann ich die bestehende Lkw Versicherung kündigen oder wechseln?
Ihre Kfz-Versicherung für Ihren Lieferwagen oder Transporter verlängert sich üblicherweise automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht fristgerecht durch eine Kündigung beendet wird.
Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre bestehenden KFZ-Versicherung für Ihren Lieferwagen oder Transporter zu beenden:
Sie können diesen ordentlich kündigen, d.h. Ihre Kündigung ist wirksam, wenn Sie den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende kündigen. Üblicherweise ist das Vertragsende der 31.12. eines Jahres, so dass für die Kündigung der 30.11. als Stichtag gilt. Bis spätestens zu diesem Datum muss Ihre bestehende Versicherungsgesellschaft Ihre Kündigung erhalten haben.
Achtung! Einige Versicherer haben auch abweichende Versicherungsjahre und somit abweichende Stichtage für eine Kündigung.
Sie können Ihren Kfz-Versicherungsvertrag für Ihren Lieferwagen oder Transporter auch außerordentlich kündigen bei einer Prämienerhöhung. Erhöht Ihr Versicherer z.B. auf Grund einer Prämienanpassung die Beiträge für Ihre Lkw-Versicherung, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung Ihres Kfz-Versicherers, den Vertrag kündigen.
Sie können den Vertrag auch außerordentlich kündigen im Schadensfall. Hat Ihr Kfz-Versicherer einen Schaden reguliert oder womöglich sogar abgelehnt, so können Sie den Vertrag kündigen. Ihre Kündigung muss dann mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung Ihres Schadens an den Versicherer erfolgen.
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie sich jedes Mal eine neue günstige Kfz-Versicherung für Ihren Lieferwagen oder Transporter suchen und neu abschließen.
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