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Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung 2026

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung: PKV im Ver­gleich zur GKV

Aktualisiert: 19. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Juli 2019

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung bie­tet Selbst­stän­di­gen, Beam­ten und gut ver­die­nen­den Arbeit­neh­mern indi­vi­du­ell gestalt­ba­re Leis­tun­gen – von der Chef­arzt­be­hand­lung bis zum Ein­bett­zim­mer. Wer 2026 über 69.300 EUR brut­to ver­dient, darf wäh­len. Wir zei­gen, wann sich der Wech­sel lohnt.

Von Andre­as Quast, Ver­si­che­rungs­mak­ler (IHK) · Stand: Juni 2026

💶 ab 150 €/Mo (Beam­te)
🎛️ Selbst­be­tei­li­gung wählbar
👨‍⚕️ Chef­arzt­be­hand­lung inklusive
📊 JAEG 2026: 69.300 EUR
🏛️ Bei­hil­fe für Beam­te 50–80 %

Kurz & klar: Wann lohnt sich die PKV?

Die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung lohnt sich für Per­so­nen, die dau­er­haft ein über­durch­schnitt­li­ches Ein­kom­men haben, kei­ne Fami­lie über eine Pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chern müs­sen und von umfang­rei­che­ren Leis­tun­gen wie Chef­arzt­be­hand­lung oder Ein­bett­zim­mer pro­fi­tie­ren möch­ten. Im Gegen­satz zur GKV, die Bei­trä­ge ein­kom­mens­ab­hän­gig berech­net, zahlt die PKV risi­ko­be­zo­gen – also abhän­gig von Alter, Gesund­heits­zu­stand und gewähl­tem Tarif. Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Beam­te kön­nen ohne Ein­kom­mens­gren­ze wech­seln, wäh­rend Arbeit­neh­mer 2026 die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze von 69.300 EUR brut­to über­schrei­ten müssen.

GKV vs. PKV: Der Grundunterschied

Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) und die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) unter­schei­den sich grund­le­gend in ihrer Finan­zie­rungs­lo­gik, ihrem Leis­tungs­um­fang und den Per­so­nen­krei­sen, die sie ver­si­chern. Die GKV funk­tio­niert nach dem Soli­dar­prin­zip: Hohe Ein­kom­men sub­ven­tio­nie­ren Gering­ver­die­ner, Fami­li­en­mit­glie­der wer­den kos­ten­los mit­ver­si­chert. Die PKV hin­ge­gen kal­ku­liert indi­vi­du­ell – jun­ges Ein­tritts­al­ter und guter Gesund­heits­zu­stand sichern dau­er­haft güns­ti­ge Prämien.

Kri­te­ri­um GKV PKV
Bei­trags­be­rech­nung Ein­kom­mens­ab­hän­gig (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag) Risi­ko­be­zo­gen (Alter, Gesund­heit, Tarif)
Fami­li­en­ver­si­che­rung ✔ Kos­ten­los für Ehe­part­ner & Kinder ✘ Jedes Mit­glied zahlt eige­nen Beitrag
Leis­tungs­um­fang Ein­heit­li­cher gesetz­li­cher Katalog Indi­vi­du­ell wähl­bar, oft umfangreicher
War­te­zei­ten Kei­ne (bei Arbeitgeberwechsel) Teils 3–8 Mona­te (Zahn­ersatz, Kur)
Wech­sel möglich Jeder­zeit zwi­schen GKV-Kassen Nur bei Erfül­lung der Voraussetzungen
Zahn­ersatz 60 % Fest­zu­schuss (ggf. mehr mit Bonusheft) Je nach Tarif 75–100 %
Chef­arzt­be­hand­lung ✘ Kein Anspruch ✔ Im Stan­dard­ta­rif meist enthalten
Aus­lands­schutz Begrenzt (nur EU/Abkommensländer) Welt­weit je nach Tarif (inkl. USA/Kanada)
Alters­rück­stel­lun­gen ✘ Nicht vorhanden ✔ Kapi­tal­de­ckung für das Alter

Ein ent­schei­den­der Vor­teil der PKV ist die Kapi­tal­de­ckung: Durch Alters­rück­stel­lun­gen, die in jun­gen Jah­ren gebil­det wer­den, bleibt der Bei­trag im Alter deut­lich sta­bi­ler als ohne die­ses Pols­ter. Gleich­zei­tig ist die feh­len­de Fami­li­en­ver­si­che­rung für Ver­si­cher­te mit Kin­dern ein erheb­li­cher Kos­ten­fak­tor, der bei der Ent­schei­dung berück­sich­tigt wer­den muss.

Video: Wer darf in die PKV? Ange­stell­te vs. Selbständige

  • Ange­stell­te: nur, wenn das Brut­to­ge­halt über der gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt (wird jähr­lich ange­passt) – dar­un­ter besteht gesetz­li­che Pflichtversicherung.
  • Selb­stän­di­ge & Frei­be­ruf­ler: kön­nen sich unab­hän­gig vom Ein­kom­men pri­vat versichern.
  • Beam­te: erhal­ten über die Bei­hil­fe einen Zuschuss – die PKV lohnt sich für sie fast immer.
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Pri­vat kran­ken­ver­si­chern: Wer darf das über­haupt? Für Ange­stell­te und Selb­stän­di­ge gel­ten ganz unter­schied­li­che Regeln. Als Ange­stell­ter kom­men Sie nur in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung, wenn Ihr Brut­to­ge­halt über der gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt, die jedes Jahr ange­passt wird. Ver­die­nen Sie dar­un­ter, sind Sie gesetz­lich pflicht­ver­si­chert. Für Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler gilt das nicht: Sie kön­nen sich unab­hän­gig von der Höhe Ihres Ein­kom­mens pri­vat ver­si­chern. Und Beam­te erhal­ten über die Bei­hil­fe ihres Dienst­herrn einen Zuschuss, wes­halb sich die PKV für sie fast immer lohnt. Prü­fen Sie also zuerst, zu wel­cher Grup­pe Sie gehö­ren. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Wer darf in die PKV?

Nicht jeder kann sich frei ent­schei­den, ob er gesetz­lich oder pri­vat ver­si­chert ist. Das deut­sche Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­tem unter­schei­det zwi­schen ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen und ver­si­che­rungs­frei­en Personengruppen.

Per­so­nen­grup­pe PKV-Zugang Bedin­gung
Arbeit­neh­mer Bedingt mög­lich Brut­to­ein­kom­men > JAEG (69.300 EUR/Jahr in 2026)
Selbst­stän­di­ge & Freiberufler Immer mög­lich Kei­ne Ein­kom­mens­gren­ze, sofor­ti­ge Wechselmöglichkeit
Beam­te & Richter Immer mög­lich Bei­hil­fe­be­rech­ti­gung macht PKV beson­ders attraktiv
Stu­den­ten Ein­ge­schränkt PKV-Stu­den­ten­ver­si­che­rung mög­lich, aber GKV oft günstiger
Rent­ner (KVdR) Schwie­rig Rück­kehr zur GKV nur bei aus­rei­chen­der Vorversicherungszeit
Gering­fü­gig Beschäftigte Kaum sinn­voll Meis­tens über Fami­li­en­ver­si­che­rung GKV abgesichert
Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze (JAEG) 2026: Die JAEG beträgt in 2026 69.300 EUR brut­to pro Jahr bzw. 5.775 EUR pro Monat. Die­se Gren­ze gilt für Arbeit­neh­mer. Wich­tig: Das Ein­kom­men muss sowohl im lau­fen­den als auch im Fol­ge­jahr vor­aus­sicht­lich über die­ser Gren­ze lie­gen – ein ein­ma­li­ger Gehalts­sprung reicht nicht aus. 

Wer die JAEG nur vor­über­ge­hend über­schrei­tet, soll­te mit dem Wech­sel war­ten. Denn die Rück­kehr in die GKV ist als Ange­stell­ter nur unter engen Vor­aus­set­zun­gen mög­lich. Eine sorg­fäl­ti­ge Lang­frist­pla­nung ist hier unerlässlich.

PKV für Arbeitnehmer

Arbeit­neh­mer mit einem Jah­res­ein­kom­men über der JAEG ste­hen vor einer kom­ple­xen Ent­schei­dung. Die PKV kann erheb­li­che Vor­tei­le bie­ten – aber auch Risi­ken, die lang­fris­tig bedacht wer­den müssen.

Vor­tei­le für Arbeitnehmer

  • Arbeit­ge­ber­zu­schuss: Der Arbeit­ge­ber über­nimmt bis zu 50 % des PKV-Bei­trags, maxi­mal jedoch den Betrag, den er auch in der GKV zah­len wür­de (2026: ca. 421 EUR/Monat). Gut ver­die­nen­de Ange­stell­te pro­fi­tie­ren vom vol­len Zuschuss.
  • Bes­se­re Leis­tun­gen: Chef­arzt­be­hand­lung, Ein­bett­zim­mer, kür­ze­re War­te­zei­ten bei Fach­ärz­ten – oft deut­lich über dem GKV-Standard.
  • Bei­trags­er­spar­nis bei hohem Ein­kom­men: In der GKV stei­gen die Bei­trä­ge mit dem Ein­kom­men (bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze). Die PKV kal­ku­liert einkommensunabhängig.

Risi­ken & Nachteile

  • Job­ver­lust / Arbeits­lo­sig­keit: Bei Arbeits­lo­sig­keit und ALG-I-Bezug wird man wie­der ver­si­che­rungs­pflich­tig in der GKV. Die PKV kann dann nicht ein­fach bei­be­hal­ten werden.
  • Eltern­zeit: Wäh­rend der Eltern­zeit ent­fällt der Arbeit­ge­ber­zu­schuss. Den vol­len PKV-Bei­trag müs­sen Sie selbst tra­gen – ein oft unter­schätz­ter Kostenfaktor.
  • Ein­kom­mens­ab­sturz: Wer durch Teil­zeit oder Betriebs­ren­te unter die JAEG fällt, kann pro­ble­ma­tisch in einer teu­ren PKV ste­cken bleiben.
  • Kein Fami­li­en­schutz: Kin­der und nicht berufs­tä­ti­ge Ehe­part­ner benö­ti­gen eige­ne PKV-Ver­trä­ge, was die Gesamt­kos­ten für Fami­li­en erheb­lich erhö­hen kann.
Wich­ti­ger Hin­weis: Arbeit­neh­mer mit Kin­dern oder Part­ner ohne eige­nes Ein­kom­men soll­ten beson­ders sorg­fäl­tig rech­nen. In vie­len Fäl­len ist die GKV für Fami­li­en güns­ti­ger als die Sum­me meh­re­rer PKV-Verträge. 

PKV für Selbst­stän­di­ge & Freiberufler

Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler sind nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig und kön­nen sich daher jeder­zeit pri­vat ver­si­chern – unab­hän­gig von ihrem Ein­kom­men. Gleich­zei­tig müs­sen sie den vol­len Bei­trag selbst tra­gen, da es kei­nen Arbeit­ge­ber gibt, der die Hälf­te übernimmt.

Beson­der­hei­ten für Selbstständige

Aspekt Details
Kein Arbeit­ge­ber­zu­schuss 100 % des Bei­trags aus eige­ner Tasche – typisch 300–700 EUR/Monat für Vollschutz
Steu­er­li­che Absetzbarkeit PKV-Bei­trä­ge für GKV-ver­gleich­ba­re Leis­tun­gen als Son­der­aus­ga­ben voll­stän­dig absetzbar
Ein­kom­mens­un­ab­hän­gig Kein Bei­trags­an­stieg bei stei­gen­dem Ein­kom­men (anders als GKV)
Anwart­schafts­ver­si­che­rung Bei vor­über­ge­hend gerin­gem Ein­kom­men: PKV kann auf Anwart­schaft ruhen (ab ca. 20–40 EUR/Mo)
Kran­ken­ta­ge­geld separat Muss zusätz­lich abge­schlos­sen wer­den – Krank­heit = Einkommensausfall
Min­dest­bei­trag PKV Basis­ta­rif: gesetz­lich gere­gelt, ca. 280 EUR/Mo (Not­fall­op­ti­on)

Für Selbst­stän­di­ge mit sta­bi­len, hohen Ein­nah­men ist die PKV oft die sinn­volls­te Opti­on. Wer jedoch mit schwan­ken­den Ein­nah­men rech­net, soll­te die PKV-Bei­trä­ge auch in ein­kom­mens­schwa­chen Jah­ren ein­kal­ku­lie­ren. Eine Anwart­schafts­ver­si­che­rung ermög­licht es, die PKV-Kon­di­tio­nen zu sichern, ohne den vol­len Bei­trag zu zah­len – zum Bei­spiel wäh­rend einer Eltern­zeit oder einer beruf­li­chen Auszeit.

Tipp: Selbst­stän­di­ge soll­ten die PKV-Prä­mie als fixen Betriebs­aus­ga­ben­pos­ten ein­kal­ku­lie­ren und dabei auch die Bei­trags­rück­erstat­tung berück­sich­ti­gen, die bei leis­tungs­frei­en Jah­ren aus­ge­schüt­tet wird. 

PKV für Beam­te (Bei­hil­fe)

Für Beam­te ist die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung in aller Regel die finan­zi­ell über­le­ge­ne Wahl – dank des staat­li­chen Bei­hil­fe­sys­tems, das einen erheb­li­chen Teil der Krank­heits­kos­ten trägt.

Das Bei­hil­fe­sys­tem

Der Dienst­herr (Bund oder Land) erstat­tet Beam­ten einen Teil ihrer Krank­heits­kos­ten direkt – die soge­nann­te Bei­hil­fe. Der Bei­hil­fe­satz hängt von der per­sön­li­chen Situa­ti­on ab:

Per­so­nen­grup­pe Bei­hil­fe­satz PKV deckt ab
Beam­te ohne Kinder 50 % 50 % (Rest­kos­ten­ver­si­che­rung)
Beam­te mit 2+ Kindern 70 % 30 %
Pen­sio­nä­re 70 % 30 %
Beam­te auf Wider­ruf / Probe 50 % 50 % (+ Anwart­schaft empfehlenswert)
Berück­sich­ti­gungs­fä­hi­ge Angehörige 70–80 % 20–30 % (güns­ti­ge Resttarife)

Da die PKV für Beam­te nur den Rest­an­teil absi­chern muss, fal­len die monat­li­chen Bei­trä­ge deut­lich nied­ri­ger aus als für Selbst­stän­di­ge oder Ange­stell­te. Ein 35-jäh­ri­ger Beam­ter zahlt für eine gute Rest­kos­ten­ver­si­che­rung oft nur 150–250 EUR pro Monat.

Wich­ti­ge Sonderthemen

  • Dienst­un­fä­hig­keit: Bei Dienst­un­fä­hig­keit vor Pen­si­ons­al­ter kön­nen Bei­hil­fe­leis­tun­gen ent­fal­len. Eine Bei­hil­fe­ab­lö­se­ver­si­che­rung kann dies absichern.
  • Bei­hil­fe­ta­ri­fe: Nicht alle PKV-Tari­fe sind für Bei­hil­fe­be­rech­tig­te opti­miert. Ach­ten Sie auf expli­zi­te Bei­hil­fe­ta­ri­fe, die auf die Rest­kos­ten aus­ge­legt sind.
  • Län­der­un­ter­schie­de: Die Bei­hil­fe­re­ge­lun­gen unter­schei­den sich zwi­schen Bund und ein­zel­nen Bun­des­län­dern erheb­lich – infor­mie­ren Sie sich über die für Sie gel­ten­den Vorschriften.
Fazit für Beam­te: Die Kom­bi­na­ti­on aus staat­li­cher Bei­hil­fe und pri­va­ter Rest­kos­ten­ver­si­che­rung macht die PKV für Beam­te zur mit Abstand güns­tigs­ten und leis­tungs­stärks­ten Opti­on. Ein Ver­bleib in der GKV ist in der Regel deut­lich teurer. 

Leis­tun­gen der PKV

Die PKV bie­tet in der Regel deut­lich umfang­rei­che­re Leis­tun­gen als die GKV. Wel­che Leis­tun­gen tat­säch­lich ent­hal­ten sind, hängt vom indi­vi­du­el­len Tarif ab. Die fol­gen­de Tabel­le zeigt typi­sche PKV-Leis­tun­gen im Ver­gleich zum GKV-Standard:

Leis­tung GKV PKV (typisch)
Chef­arzt­be­hand­lung ✘ Kein Anspruch ✔ In fast allen Tarifen
Ein­bett­zim­mer (Kran­ken­haus) ✘ Nur gegen Aufpreis ✔ Häu­fig Standard
Zahn­ersatz 60 % Festzuschuss 75–100 % je nach Tarif
Heil­prak­ti­ker ✘ Kei­ne Übernahme ✔ In vie­len Tari­fen enthalten
Seh­hil­fen (Brille/Linsen) Nur Kin­der + star­ke Sehschwäche 150–600 EUR je nach Tarif
Aus­lands­schutz EU + Abkommensländer Welt­weit inkl. USA/Kanada
Psy­cho­the­ra­pie Begrenz­te Sit­zun­gen, lan­ge Wartezeiten Freie The­ra­peu­ten­wahl, mehr Sitzungen
Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen Gesetz­li­cher Katalog Erwei­ter­ter Kata­log, indi­vi­du­el­le Gesundheitspläne
Alter­na­ti­ver Medizin Kaum ent­hal­ten Homöo­pa­thie, Osteo­pa­thie je nach Tarif

Beson­ders die Kom­bi­na­ti­on aus frei­er Arzt­wahl ohne Über­wei­sung, Chef­arzt­be­hand­lung und welt­wei­tem Aus­lands­schutz macht die PKV für vie­le Ver­si­cher­te attrak­tiv. Den­noch gilt: Je nach gewähl­tem Tarif und Anbie­ter kön­nen die Leis­tun­gen erheb­lich vari­ie­ren – ein Ver­gleich ist unerlässlich.

Video: PKV-Bei­trag & lang­fris­ti­ge Ent­schei­dung – wor­auf Sie ach­ten sollten

  • Bei­trag nach Per­son, nicht Ein­kom­men: Er rich­tet sich nach Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand und gewähl­ten Leis­tun­gen – ein Teil fließt in Alte­rungs­rück­stel­lun­gen, die den Bei­trag im Alter dämpfen.
  • Lang­fris­tig den­ken: Eine spä­te­re Rück­kehr in die GKV ist oft schwie­rig und ab 55 prak­tisch ausgeschlossen.
  • Ach­ten Sie auf soli­de Leis­tun­gen, eine sinn­vol­le Selbst­be­tei­li­gung und die Bei­trags­sta­bi­li­tät des Versicherers.
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Bevor Sie in die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung wech­seln, soll­ten Sie eines wis­sen: Es ist eine Ent­schei­dung für vie­le Jah­re. Anders als in der gesetz­li­chen Kas­se rich­tet sich Ihr PKV-Bei­trag nicht nach dem Ein­kom­men, son­dern nach Ihrem Ein­tritts­al­ter, Ihrem Gesund­heits­zu­stand und den gewähl­ten Leis­tun­gen. Ein Teil Ihres Bei­trags fließt in Alte­rungs­rück­stel­lun­gen, die den Bei­trag im Alter dämp­fen sol­len. Wich­tig: Eine spä­te­re Rück­kehr in die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ist oft schwie­rig und ab fünf­und­fünf­zig prak­tisch aus­ge­schlos­sen. Ach­ten Sie des­halb auf soli­de Leis­tun­gen, eine sinn­vol­le Selbst­be­tei­li­gung und die Bei­trags­sta­bi­li­tät des Ver­si­che­rers. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Kos­ten & Beiträge

Die Höhe der PKV-Bei­trä­ge hängt von drei Fak­to­ren ab: dem Ein­tritts­al­ter, dem Gesund­heits­zu­stand und dem gewähl­ten Tarif. Je jün­ger und gesün­der Sie beim Ein­tritt sind, des­to güns­ti­ger blei­ben die Bei­trä­ge langfristig.

Bei­spiel­haf­te Bei­trags­span­nen 2026

Ein­tritts­al­ter Sin­gle (gut) Sin­gle (Pre­mi­um­ta­rif) Beam­te (Rest­kos­ten)
25 Jah­re 250–320 EUR/Mo 380–480 EUR/Mo 120–160 EUR/Mo
35 Jah­re 320–420 EUR/Mo 480–620 EUR/Mo 160–220 EUR/Mo
45 Jah­re 450–580 EUR/Mo 650–850 EUR/Mo 220–320 EUR/Mo
55 Jah­re 600–780 EUR/Mo 850–1.100 EUR/Mo 300–430 EUR/Mo

Kos­ten­sen­ken­de Faktoren

Maß­nah­me Erspar­nis Hin­weis
Selbst­be­tei­li­gung (500 EUR/Jahr) 30–60 EUR/Mo Sinn­voll bei gerin­ger Inanspruchnahme
Selbst­be­tei­li­gung (1.000 EUR/Jahr) 50–100 EUR/Mo Nur emp­feh­lens­wert mit Notfallpuffer
Bei­trags­rück­erstat­tung 1–3 Monatsbeiträge/Jahr Bei leis­tungs­frei­em Jahr
10 %-Min­de­rungs­op­ti­on (§ 41 VAG) 10 % dauerhaft Ab 65 Jah­ren nutz­bar, redu­ziert Altersrückstellungen
Alters­rück­stel­lun­gen: Ein wesent­li­cher Bestand­teil der PKV-Finan­zie­rung. In der Anspar­pha­se zah­len Sie einen Bei­trags­an­teil für Alters­rück­stel­lun­gen, der im Alter die stei­gen­den Gesund­heits­kos­ten abfe­dert. Beim Wech­sel des Ver­si­che­rers kön­nen seit 2009 gesetz­li­che Por­ta­bi­li­täts­be­trä­ge (§ 204 VVG) mit­ge­nom­men werden. 

Wech­sel: PKV ↔ GKV

Der Wech­sel zwi­schen den Ver­si­che­rungs­sys­te­men ist in bei­de Rich­tun­gen an Bedin­gun­gen geknüpft. Beson­ders der Rück­weg von der PKV in die GKV ist vie­len Ver­si­cher­ten nicht klar – er ist deut­lich ein­ge­schränk­ter als der Wech­sel in die PKV.

Rück­kehr von PKV in GKV

Ein frei­wil­li­ger Rück­wech­sel von der PKV in die GKV ist als Arbeit­neh­mer grund­sätz­lich nicht mög­lich. Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Ein­kom­mens­ab­fall unter JAEG: Bei einer Gehalts­re­du­zie­rung (z. B. Teil­zeit, Betriebs­über­gang) unter 69.300 EUR brut­to ent­steht wie­der Ver­si­che­rungs­pflicht in der GKV.
  • Arbeits­lo­sig­keit mit ALG I: Bei Bezug von Arbeits­lo­sen­geld I wer­den Sie auto­ma­tisch ver­si­che­rungs­pflich­tig in der GKV.
  • Eltern­zeit: Wäh­rend der Eltern­zeit kön­nen Sie unter bestimm­ten Umstän­den in die GKV wechseln.
  • Ren­ten­al­ter (KVdR): Bei Ein­tritt in die gesetz­li­che Ren­te ist eine Rück­kehr in die GKV mög­lich – aber nur, wenn Sie in der zwei­ten Hälf­te Ihres Erwerbs­le­bens min­des­tens 90 % der Zeit gesetz­lich ver­si­chert waren.
  • Unter 55 Jah­ren bei Erst­ver­si­che­rung: Wer erst­mals in der PKV ist und das 55. Lebens­jahr noch nicht erreicht hat, kann unter bestimm­ten Bedin­gun­gen zur GKV zurück.

Wech­sel inner­halb der PKV (§ 204 VVG)

Der Wech­sel von einem PKV-Anbie­ter zu einem ande­ren ist gemäß § 204 VVG gere­gelt. Ver­si­cher­te haben das Recht, beim Wech­sel ihren soge­nann­ten Über­tra­gungs­wert (stan­dar­di­sier­te Alters­rück­stel­lun­gen) zum neu­en Anbie­ter mit­zu­neh­men. Dabei gilt:

  • Der Über­tra­gungs­wert ent­spricht einem gesetz­lich fest­ge­leg­ten Min­dest­be­trag – nicht dem vol­len indi­vi­du­el­len Rückstellungswert.
  • Bei lang­jäh­ri­ger Ver­si­che­rung kann der Ver­lust erheb­lich sein – ein PKV-Wech­sel will daher gut kal­ku­liert sein.
  • Neue Gesund­heits­prü­fung: Beim Neu­ab­schluss wird eine erneu­te Risi­ko­prü­fung durch­ge­führt. Vor­er­kran­kun­gen kön­nen Aus­schlüs­se oder Auf­schlä­ge bedeuten.
Ach­tung: Ein leicht­fer­ti­ger PKV-Wech­sel kann teu­er wer­den. Bewer­te­te Alters­rück­stel­lun­gen, neu ent­stan­de­ne Vor­er­kran­kun­gen und Bei­trags­ent­wick­lun­gen müs­sen sorg­fäl­tig gegen­ein­an­der abge­wo­gen wer­den. Las­sen Sie sich von einem unab­hän­gi­gen Mak­ler beraten. 

Wor­auf beim PKV-Ver­gleich achten

Ein PKV-Ver­gleich ist kom­plex und erfor­dert mehr als nur das Ver­glei­chen von Monats­bei­trä­gen. Fol­gen­de 5 Schrit­te füh­ren zu einer fun­dier­ten Entscheidung:

  1. 1

    Anspruch und Eig­nung prüfen

    Klä­ren Sie zunächst, ob Sie zur PKV wech­seln dür­fen (JAEG, Selbst­stän­dig­keit, Beam­ten­sta­tus) und ob der Wech­sel lang­fris­tig sinn­voll ist – beson­ders bei Familienplanung.

  2. 2

    Gesund­heits­fra­gen wahr­heits­ge­mäß beantworten

    Fül­len Sie die Gesund­heits­fra­gen voll­stän­dig und kor­rekt aus. Fal­sche Anga­ben kön­nen zu nach­träg­li­chen Leis­tungs­ab­leh­nun­gen oder sogar zur Kün­di­gung füh­ren. Im Zwei­fel pro­fes­sio­nel­le Bera­tung einholen.

  3. 3

    Leis­tun­gen kon­kret vergleichen

    Ach­ten Sie auf: Chef­arzt­be­hand­lung, Ein­bett­zim­mer, Zahn­ersatz (%), Heil­prak­ti­ker, Seh­hil­fen, Psy­cho­the­ra­pie, Aus­lands­schutz und Kran­ken­ta­ge­geld. Nied­rig­bei­trags-Tari­fe haben oft erheb­li­che Lücken.

  4. 4

    Bei­trags­sta­bi­li­tät und Alters­rück­stel­lun­gen prüfen

    Ver­glei­chen Sie die Bei­trags­ent­wick­lung der letz­ten 10 Jah­re. Anbie­ter mit sta­bi­ler Bei­trags­his­to­rie und hohen Alters­rück­stel­lun­gen sind lang­fris­tig vor­zu­zie­hen – auch wenn sie heu­te etwas teu­rer erscheinen.

  5. 5

    Abschlie­ßen und GKV frist­ge­recht kündigen

    Erst nach Erhalt der PKV-Bestä­ti­gung die GKV kün­di­gen – mit zwei­mo­na­ti­ger Kün­di­gungs­frist zum Monats­en­de. Bewah­ren Sie alle Unter­la­gen und prü­fen Sie die Mit­glieds­be­schei­ni­gung der PKV sorgfältig.

Unab­hän­gi­ge Bera­tung: Ein unab­hän­gi­ger Ver­si­che­rungs­mak­ler (nicht Agent eines ein­zel­nen Anbie­ters) kann den Markt über­bli­cken und Tari­fe ver­glei­chen, die für Ihre spe­zi­fi­sche Situa­ti­on opti­mal sind. Die Bera­tung ist in der Regel pro­vi­si­ons­frei für den Versicherungsnehmer. 

Häu­fi­ge Fra­gen zur pri­va­ten Krankenversicherung

Arbeit­neh­mer dür­fen 2026 in die PKV wech­seln, wenn ihr Brut­to­ein­kom­men die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze (JAEG) von 69.300 EUR pro Jahr (5.775 EUR/Monat) über­steigt – sowohl im lau­fen­den als auch vor­aus­sicht­lich im Fol­ge­jahr. Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Beam­te haben kei­ne Ein­kom­mens­gren­ze.

Aus­führ­lich: Ab wel­chem Gehalt darf man in die PKV wechseln? →

Der Arbeit­ge­ber zahlt maxi­mal die Hälf­te des GKV-Höchst­bei­trags als Zuschuss – 2026 sind das ca. 421 EUR pro Monat, unab­hän­gig vom tat­säch­li­chen PKV-Bei­trag. Ist Ihr PKV-Bei­trag nied­ri­ger, erhal­ten Sie nur 50 % des tat­säch­li­chen Bei­trags. Wäh­rend der Eltern­zeit ent­fällt der Zuschuss.

Aus­führ­lich: Wie hoch ist der Arbeit­ge­ber­zu­schuss zur PKV? →

Nein – in der PKV gibt es kei­ne kos­ten­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung wie in der GKV. Jedes Kind benö­tigt einen eige­nen Ver­trag, die Kos­ten begin­nen je nach Tarif bei ca. 100–200 EUR monat­lich. Für Fami­li­en mit meh­re­ren Kin­dern kann die GKV güns­ti­ger sein; Beam­te sichern Kin­der über die Bei­hil­fe güns­ti­ger ab.

Aus­führ­lich: Kön­nen Kin­der in der PKV mit­ver­si­chert werden? →

Ein frei­wil­li­ger Rück­wech­sel ist als Arbeit­neh­mer nicht mög­lich. Aus­nah­men: Ein­kom­mens­ab­fall unter die JAEG, Auf­nah­me einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gung unter der Gren­ze, Arbeits­lo­sig­keit mit ALG I oder Ren­ten­ein­tritt mit aus­rei­chen­der GKV-Vor­ver­si­che­rungs­zeit. Vor dem 55. Lebens­jahr gel­ten teils wei­te­re Mög­lich­kei­ten.

Aus­führ­lich: Kann ich von der PKV zurück in die GKV? →

Eine Selbst­be­tei­li­gung (Selbst­be­halt) bedeu­tet, dass Sie jähr­lich einen fest­ge­leg­ten Betrag (z. B. 300–3.000 EUR) selbst tra­gen, bevor die PKV leis­tet. Im Gegen­zug sinkt der Monats­bei­trag erheb­lich – ein Selbst­be­halt von 500 EUR kann ihn um 40–80 EUR sen­ken. Sinn­voll nur mit aus­rei­chen­dem Puf­fer für Krank­heits­kos­ten.

Aus­führ­lich: Was ist eine Selbst­be­tei­li­gung in der PKV? →

Vie­le PKV-Tari­fe erstat­ten einen Teil der Jah­res­prä­mie zurück, wenn im Jahr kei­ne oder nur gerin­ge Leis­tun­gen in Anspruch genom­men wur­den. Typisch sind 1–3 Monats­bei­trä­ge. Das lohnt sich beson­ders für gesun­de Ver­si­cher­te, die klei­ne Kos­ten selbst tra­gen, um die Erstat­tung nicht zu ver­lie­ren.

Aus­führ­lich: Was ist die Beitragsrückerstattung? →

Alters­rück­stel­lun­gen sind Kapi­tal­re­ser­ven, die in der PKV in jun­gen Jah­ren auf­ge­baut wer­den, um die im Alter stei­gen­den Krank­heits­kos­ten abzu­fe­dern. Ohne sie wür­de der Bei­trag im Alter deut­lich stär­ker stei­gen. Beim Ver­si­cher­er­wech­sel sind die Por­ta­bi­li­täts­wer­te gemäß § 204 VVG mit­nehm­bar – jedoch nicht der vol­le Betrag.

Aus­führ­lich: Wel­che Rol­le spie­len Altersrückstellungen? →

Beam­te erhal­ten vom Dienst­herrn eine Bei­hil­fe von 50–80 % ihrer Krank­heits­kos­ten. Die PKV muss als Rest­kos­ten­ver­si­che­rung nur den ver­blei­ben­den Anteil (20–50 %) absi­chern, wes­halb die Prä­mi­en deut­lich güns­ti­ger aus­fal­len. Der Satz hängt von Kin­der­zahl und Bun­des­land ab; Pen­sio­nä­re erhal­ten meist 70 %.

Aus­führ­lich: Wie funk­tio­niert die Bei­hil­fe für Beamte? →

Bei Arbeits­lo­sig­keit mit ALG-I-Bezug wer­den Arbeit­neh­mer wie­der ver­si­che­rungs­pflich­tig in der GKV. Die PKV kann wäh­rend­des­sen über eine Anwart­schafts­ver­si­che­rung (ca. 20–40 EUR/Mo) ruhen, um Rech­te und Alters­rück­stel­lun­gen zu erhal­ten. Danach ist die Rück­kehr in den Tarif mög­lich; bei Bür­ger­geld gel­ten ande­re Regeln.

Aus­führ­lich: Was pas­siert mit der PKV bei Arbeitslosigkeit? →

Ja – PKV-Bei­trä­ge für Leis­tun­gen, die dem GKV-Stan­dard ent­spre­chen (Basis­schutz), sind als Son­der­aus­ga­ben voll­stän­dig steu­er­lich absetz­bar. Der Anteil für Mehr­leis­tun­gen wie Ein­bett­zim­mer oder Chef­arzt ist nicht abzugs­fä­hig. Die Ver­si­che­rung beschei­nigt jähr­lich den absetz­ba­ren Anteil; Selbst­stän­di­ge pro­fi­tie­ren beson­ders.

Aus­führ­lich: Kann man PKV-Bei­trä­ge von der Steu­er absetzen? →

Wei­te­re Fra­gen rund um die pri­va­te Krankenversicherung

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Was ist eine PKV?

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) ist ein alter­na­ti­ves Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­tem für Per­so­nen, die nicht der gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht unter­lie­gen, und bie­tet umfas­sen­de­re Leis­tun­gen, mehr Wahl­mög­lich­kei­ten und oft einen bes­se­ren Zugang zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung als die GKV. Bei­trä­ge rich­ten sich nicht nach dem Ein­kom­men, son­dern nach Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand und gewähl­tem Leistungsumfang.

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