Suche

PKV-Über­blick

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung 2026: Für wen lohnt sich die PKV?

Aktualisiert: 16. September 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Juli 2019

Fach­lich geprüft mit Blick auf die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen je Per­so­nen­grup­pe und die lang­fris­ti­ge Trag­wei­te der PKV-Entscheidung.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Nicht jeder darf in die PKV. Ange­stell­te brau­chen ein Brut­to­ein­kom­men über der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze (JAEG: 69.300 Euro in 2026); Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler, Beam­te und Rich­ter kön­nen unab­hän­gig davon wechseln.
  • Die Bei­trä­ge sind risi­ko­ba­siert, nicht ein­kom­mens­ab­hän­gig. Ein guter Voll­ta­rif kos­tet beim Ein­stieg mit 25 bis 35 Jah­ren etwa 250 bis 420 Euro im Monat; Beam­te zah­len dank Bei­hil­fe nur 120 bis 220 Euro Restkostenbeitrag.
  • Es gibt kei­ne kos­ten­lo­se Fami­li­en­ver­si­che­rung. Jedes Fami­li­en­mit­glied zahlt einen eige­nen Bei­trag, Kin­der je nach Tarif meist 100 bis 200 Euro monatlich.
  • Der Weg zurück in die GKV ist eng. Ein frei­wil­li­ger Rück­wech­sel ist nicht mög­lich – nur defi­nier­te Aus­nah­men wie ein Ein­kom­mens­ab­fall unter die JAEG, Arbeits­lo­sen­geld I oder Eltern­zeit öff­nen ihn.
  • Voll­ver­si­che­rung ist nicht der ein­zi­ge Weg. Wer die JAEG nicht erreicht oder die Fami­li­en­ver­si­che­rung nicht auf­ge­ben will, holt sich ein­zel­ne Pri­vat­leis­tun­gen über Zusatzbausteine.

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) bie­tet wähl­ba­re Leis­tun­gen und risi­ko­ba­sier­te Bei­trä­ge – aber nicht jeder darf hin­ein, und der Weg zurück in die gesetz­li­che Kas­se ist eng. Die­se Über­sicht klärt in einer Minu­te, wel­cher Weg zu Ihrer Situa­ti­on passt: Voll­ver­si­che­rung, Bei­hil­fe-Tarif oder gesetz­lich blei­ben und Lücken gezielt schließen.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Zugang: Ange­stell­te brau­chen ein Brut­to­ein­kom­men über der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze (JAEG: 69.300 € in 2026) – Selbst­stän­di­ge und Beam­te kön­nen immer wechseln.
  • Bei­trä­ge sind risi­ko­ba­siert: Voll­schutz typisch 250–480 €/Monat beim Ein­stieg mit 25–35 Jah­ren, Beam­te dank Bei­hil­fe ab ca. 120 €/Monat.
  • Die PKV-Ent­schei­dung ist lang­fris­tig: Die Rück­kehr in die GKV ist ab 55 prak­tisch ausgeschlossen.
  • Wer nicht wech­seln kann oder will: GKV + Zusatz­ver­si­che­run­gen holt Pri­vat­leis­tun­gen gezielt in den gesetz­li­chen Schutz.

Was trifft auf Sie zu?

Zwei Klicks bis zur Emp­feh­lung – Ihr Berufs­sta­tus ent­schei­det über den Weg.

GKV oder PKV? Der Systemvergleich

Der Grund­un­ter­schied: Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) berech­net Bei­trä­ge nach dem Ein­kom­men und ver­si­chert Fami­li­en­mit­glie­der kos­ten­frei mit. Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) berech­net nach Alter, Gesund­heit und gewähl­tem Tarif – dafür sind die Leis­tun­gen indi­vi­du­ell wähl­bar und oft deut­lich umfangreicher.
Kri­te­ri­um GKV PKV
Bei­trags­be­rech­nung Ein­kom­mens­ab­hän­gig (ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag) Risi­ko­be­zo­gen (Alter, Gesund­heit, Tarif)
Fami­li­en­ver­si­che­rung ✔ Kos­ten­los für Ehe­part­ner & Kinder ✘ Jedes Mit­glied zahlt eige­nen Beitrag
Leis­tungs­um­fang Ein­heit­li­cher gesetz­li­cher Katalog Indi­vi­du­ell wähl­bar, oft umfangreicher
War­te­zei­ten Kei­ne (bei Arbeitgeberwechsel) Teils 3–8 Mona­te (Zahn­ersatz, Kur)
Wech­sel möglich Jeder­zeit zwi­schen GKV-Kassen Nur bei Erfül­lung der Voraussetzungen
Zahn­ersatz 60 % Fest­zu­schuss (ggf. mehr mit Bonusheft) Je nach Tarif 75–100 %
Chef­arzt­be­hand­lung ✘ Kein Anspruch ✔ Im Stan­dard­ta­rif meist enthalten
Aus­lands­schutz Begrenzt (nur EU/Abkommensländer) Welt­weit je nach Tarif (inkl. USA/Kanada)
Alters­rück­stel­lun­gen ✘ Nicht vorhanden ✔ Kapi­tal­de­ckung für das Alter

Wer darf in die PKV? Zugang und Versicherungspflichtgrenze

Der Zugang hängt am Berufs­sta­tus – für Ange­stell­te gilt die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze (JAEG).

Per­so­nen­grup­pe PKV-Zugang Bedin­gung
Arbeit­neh­mer Bedingt mög­lich Brut­to­ein­kom­men über der JAEG (69.300 €/Jahr in 2026)
Selbst­stän­di­ge & Freiberufler Immer mög­lich Kei­ne Ein­kom­mens­gren­ze, sofor­ti­ge Wechselmöglichkeit
Beam­te & Richter Immer mög­lich Bei­hil­fe­be­rech­ti­gung macht die PKV beson­ders attraktiv
Stu­den­ten Ein­ge­schränkt PKV-Stu­den­ten­ta­ri­fe mög­lich, aber GKV oft günstiger
Rent­ner (KVdR) Schwie­rig Rück­kehr zur GKV nur bei aus­rei­chen­der Vorversicherungszeit
Gering­fü­gig Beschäftigte Kaum sinn­voll Meist über die Fami­li­en­ver­si­che­rung der GKV abgesichert

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

Video: Wer darf in die PKV? Ange­stell­te vs. Selbständige

Was kos­tet die pri­va­te Krankenversicherung?

Bei­spiel­bei­trä­ge nach Ein­tritts­al­ter (Stand: Juli 2026) – je frü­her der Ein­stieg, des­to güns­ti­ger der Start und des­to höher die Altersrückstellungen.

Ein­tritts­al­ter Sin­gle (guter Tarif) Sin­gle (Pre­mi­um­ta­rif) Beam­te (Rest­kos­ten)
25 Jah­re 250–320 €/Mo. 380–480 €/Mo. 120–160 €/Mo.
35 Jah­re 320–420 €/Mo. 480–620 €/Mo. 160–220 €/Mo.
45 Jah­re 450–580 €/Mo. 650–850 €/Mo. 220–320 €/Mo.
55 Jah­re 600–780 €/Mo. 850–1.100 €/Mo. 300–430 €/Mo.

Ange­stell­te erhal­ten die Hälf­te des Bei­trags als Arbeit­ge­ber­zu­schuss (bis zum Höchst­zu­schuss), Selbst­stän­di­ge tra­gen ihn kom­plett selbst, Beam­te zah­len dank Bei­hil­fe nur die Rest­kos­ten. Stell­schrau­ben wie Selbst­be­tei­li­gung und Tarif­wahl behan­delt die PKV-Ver­gleichs­sei­te im Detail.

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

Video: PKV-Bei­trag & lang­fris­ti­ge Ent­schei­dung – wor­auf Sie ach­ten sollten

Wech­sel: GKV ↔ PKV

Der Wech­sel zwi­schen den Sys­te­men ist in bei­de Rich­tun­gen an Bedin­gun­gen geknüpft – der Rück­weg aus der PKV ist deut­lich enger als der Hinweg.

Rück­kehr von der PKV in die GKV

Ein frei­wil­li­ger Rück­wech­sel ist grund­sätz­lich nicht mög­lich – es gibt nur defi­nier­te Aus­nah­men: Ein­kom­mens­ab­fall unter die JAEG (z. B. Teil­zeit), Arbeits­lo­sen­geld I (auto­ma­ti­sche Ver­si­che­rungs­pflicht), Eltern­zeit unter bestimm­ten Umstän­den sowie das Ren­ten­al­ter – dort greift die KVdR aber nur, wenn Sie in der zwei­ten Hälf­te des Erwerbs­le­bens zu 90 % gesetz­lich ver­si­chert waren. Ab dem 55. Geburts­tag ist die Rück­kehr prak­tisch ausgeschlossen.

Wech­sel inner­halb der PKV (§ 204 VVG)

Beim Anbie­ter­wech­sel neh­men Sie nur den gesetz­li­chen Über­tra­gungs­wert der Alters­rück­stel­lun­gen mit – nicht den vol­len indi­vi­du­el­len Wert. Dazu kommt eine neue Gesund­heits­prü­fung mit mög­li­chen Zuschlä­gen oder Aus­schlüs­sen. Ein leicht­fer­ti­ger PKV-Wech­sel kann des­halb teu­er wer­den – oft ist der Tarif­wech­sel beim eige­nen Ver­si­che­rer der klü­ge­re ers­te Schritt.

Wel­che Schlüs­sel­be­grif­fe müs­sen Sie bei der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung kennen?

Jede Ant­wort steht hier in weni­gen Sät­zen, damit Sie die Begrif­fe beim Ver­gleich direkt nach­schla­gen können.

Was bedeu­tet Arbeit­ge­ber­zu­schuss zur pri­va­ten Krankenversicherung?

Der Arbeit­ge­ber­zu­schuss ist der Anteil, den Ihr Arbeit­ge­ber nach § 257 SGB V zum pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­trag zahlt: die Hälf­te des Bei­trags, höchs­tens aber die Hälf­te des GKV-Höchst­bei­trags. Für 2026 liegt die­se Gren­ze bei rund 509 Euro im Monat für die Kran­ken­ver­si­che­rung plus etwa 105 Euro für die Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung. Bei­trä­ge mit­ver­si­cher­ter Ange­hö­ri­ger wer­den mitbezuschusst.

Was bedeu­tet Tarif­wech­sel nach § 204 VVG?

Der Tarif­wech­sel nach § 204 VVG ist Ihr gesetz­li­ches Recht, inner­halb des­sel­ben Ver­si­che­rers in einen ande­ren Tarif mit gleich­ar­ti­gem Schutz zu wech­seln und dabei alle Alte­rungs­rück­stel­lun­gen mit­zu­neh­men. Eine neue Gesund­heits­prü­fung gibt es nur für Mehr­leis­tun­gen, auf die Sie auch ver­zich­ten kön­nen. Erspar­nis­se von 100 bis 300 Euro monat­lich sind bei Alt­ver­trä­gen üblich.

Was bedeu­tet Beitragsentlastungstarif?

Ein Bei­trags­ent­las­tungs­ta­rif ist ein Bau­stein, mit dem Sie wäh­rend des Berufs­le­bens einen Zusatz­bei­trag zah­len, um ab einem fes­ten Alter, meist 65 oder 67 Jah­ren, eine garan­tier­te Bei­trags­sen­kung von zum Bei­spiel 200 oder 300 Euro im Monat zu erhal­ten. Der Arbeit­ge­ber bezu­schusst den Zusatz­bei­trag bis zur Höchst­gren­ze mit, und die Bei­trä­ge sind teil­wei­se absetzbar.

Was bedeu­tet Notlagentarif?

Der Not­la­gen­ta­rif ist ein gesetz­li­cher Auf­fang­ta­rif nach § 193 Absatz 7 VVG für Pri­vat­ver­si­cher­te, die mit min­des­tens 2 Monats­bei­trä­gen im Rück­stand sind und nach Mah­nung nicht zah­len. Er kos­tet rund 100 bis 125 Euro im Monat, leis­tet aber nur bei aku­ten Erkran­kun­gen, Schmer­zen sowie Schwan­ger­schaft. Sobald die Rück­stän­de begli­chen sind, gilt wie­der der frü­he­re Tarif.

Was bedeu­tet pri­va­te Pflegepflichtversicherung?

Die pri­va­te Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung ist die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Pfle­ge­ab­si­che­rung für Pri­vat­ver­si­cher­te und wird auto­ma­tisch beim Kran­ken­ver­si­che­rer mit abge­schlos­sen. Sie leis­tet die­sel­ben Beträ­ge wie die sozia­le Pfle­ge­ver­si­che­rung, etwa 990 Euro Pfle­ge­geld im Pfle­ge­grad 5, wird aber nach Ein­tritts­al­ter kal­ku­liert: Der Bei­trag ist auf den Höchst­bei­trag der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung begrenzt, 2026 rund 209 Euro.

Was bedeu­tet Tage­geld bei Arbeitsunfähigkeit?

Das Tage­geld bei Arbeits­un­fä­hig­keit ersetzt Pri­vat­ver­si­cher­ten das feh­len­de Ein­kom­men bei län­ge­rer Krank­heit, denn anders als in der GKV gibt es kein Kran­ken­geld. Ange­stell­te wäh­len den Beginn ab dem 43. Tag, wenn die Lohn­fort­zah­lung von 6 Wochen endet; Selbst­stän­di­ge oft ab dem 15. oder 22. Tag. Die Höhe darf das Net­to­ein­kom­men nicht übersteigen.

Was bedeu­tet Öff­nungs­ak­ti­on für Beamte?

Die Öff­nungs­ak­ti­on ist eine Selbst­ver­pflich­tung der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer, Beam­ten­an­wär­ter und neu ver­be­am­te­te Per­so­nen inner­halb von 6 Mona­ten nach Ver­be­am­tung ohne Ableh­nung auf­zu­neh­men, auch mit Vor­er­kran­kun­gen oder Behin­de­rung. Risi­ko­zu­schlä­ge sind auf 30 Pro­zent des Bei­trags begrenzt, Leis­tungs­aus­schlüs­se aus­ge­schlos­sen. Wer die Frist ver­passt, unter­liegt wie­der der nor­ma­len Risi­ko­prü­fung. Auch Ehe­part­ner und Kin­der profitieren.

Was bedeu­tet Optionstarif?

Ein Opti­ons­ta­rif sichert Ihnen das Recht, spä­ter ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung in die pri­va­te Voll­ver­si­che­rung zu wech­seln, etwa wenn Ihr Gehalt die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze über­schrei­tet oder Sie sich selbst­stän­dig machen. Sie zah­len dafür 5 bis 15 Euro im Monat und frie­ren Ihren heu­ti­gen Gesund­heits­zu­stand ein. Die Opti­on gilt meist 5 bis 10 Jahre.

Was bedeu­tet aus­lö­sen­der Fak­tor bei Beitragsanpassungen?

Der aus­lö­sen­de Fak­tor ist der Schwel­len­wert, ab dem ein pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­rer die Bei­trä­ge eines Tarifs neu kal­ku­lie­ren darf und muss. Wei­chen die tat­säch­li­chen Leis­tungs­aus­ga­ben um mehr als 10 Pro­zent von der Kal­ku­la­ti­on ab, wird der gesam­te Tarif über­prüft. Bei­trä­ge blei­ben des­halb oft 2 bis 3 Jah­re sta­bil und sprin­gen dann deutlich.

Was bedeu­tet Unisex-Tarife?

Uni­sex-Tari­fe berech­nen den Bei­trag unab­hän­gig vom Geschlecht und sind seit dem 21.12.2012 nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für alle neu­en Ver­trä­ge Pflicht. Vor­her zahl­ten Frau­en wegen höhe­rer Leis­tungs­aus­ga­ben oft 20 bis 30 Pro­zent mehr, Män­ner ent­spre­chend weni­ger. Alte Bisex-Ver­trä­ge lau­fen unver­än­dert wei­ter; ein Wech­sel ist für Män­ner meist teu­rer, für Frau­en häu­fig günstiger.

Häu­fi­ge Fra­gen zur pri­va­ten Krankenversicherung

PKV oder GKV – was ist besser?

Pau­schal kei­nes von bei­den – es hängt an Lebens­si­tua­ti­on und Pla­nung: Die PKV lohnt typi­scher­wei­se für Beam­te (Bei­hil­fe), gut ver­die­nen­de Sin­gles und Selbst­stän­di­ge mit sta­bi­lem Ein­kom­men – sie bekom­men mehr Leis­tung für ver­gleich­ba­res oder weni­ger Geld. Die GKV bleibt meist die bes­se­re Wahl bei geplan­ter Fami­lie (kos­ten­lo­se Fami­li­en­ver­si­che­rung), schwan­ken­dem Ein­kom­men oder spä­tem Ein­stieg. Der Sys­tem­ver­gleich oben zeigt die Unter­schie­de Kri­te­ri­um für Kri­te­ri­um – und wer nicht wech­seln kann, holt sich Pri­vat­leis­tun­gen per Zusatzversicherung.

Wer darf sich pri­vat versichern?

Drei Grup­pen haben frei­en Zugang: Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler (ohne Ein­kom­mens­gren­ze), Beam­te und Rich­ter (mit Bei­hil­fe) sowie Ärz­te in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen. Ange­stell­te müs­sen mit ihrem Brut­to­ein­kom­men über der Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze lie­gen – 2026 sind das 69.300 Euro (5.775 Euro monat­lich). Erst wenn die­se Gren­ze über­schrit­ten wird, endet die Ver­si­che­rungs­pflicht in der GKV und der Wech­sel steht offen. Stu­den­ten kön­nen sich zu Stu­di­en­be­ginn befrei­en las­sen – die­se Ent­schei­dung bin­det aber für das gesam­te Studium.

Was kos­tet die PKV wirklich?

Beim Ein­stieg mit 25 bis 35 Jah­ren kos­tet ein guter Voll­ta­rif etwa 250 bis 420 Euro monat­lich, Pre­mi­um­ta­ri­fe ent­spre­chend mehr – Beam­te zah­len dank Bei­hil­fe nur 120 bis 220 Euro Rest­kos­ten­bei­trag. Ange­stell­te erhal­ten davon die Hälf­te als Arbeit­ge­ber­zu­schuss. Wich­tig ist der Blick nach vorn: Der Bei­trag steigt nicht wegen des Älter­wer­dens (dafür gibt es Alters­rück­stel­lun­gen), wohl aber mit den all­ge­mei­nen Gesund­heits­kos­ten – in bei­den Sys­te­men. Seriö­se Pla­nung rech­net mit dem Bei­trag im Ruhe­stand, nicht mit dem Lock­an­ge­bot beim Einstieg.

Stei­gen die PKV-Bei­trä­ge im Alter stark an?

Die PKV bil­det aus Ihren Bei­trä­gen Alters­rück­stel­lun­gen, die den Bei­trag im Alter dämp­fen – zusätz­lich ent­fällt ab 60 der gesetz­li­che Zuschlag und ab Ren­ten­be­ginn der Kran­ken­ta­ge­geld-Bau­stein. Bei­trags­stei­ge­run­gen kom­men aus der all­ge­mei­nen Kos­ten­ent­wick­lung im Gesund­heits­we­sen und tref­fen GKV wie PKV. Wich­ti­ge Siche­rungs­an­ker: der Wech­sel in güns­ti­ge­re Tari­fe beim eige­nen Ver­si­che­rer (§ 204 VVG), Bei­trags­ent­las­tungs­ta­ri­fe und not­falls Stan­dard-/Ba­sis­ta­rif. Ent­schei­dend ist ein Tarif mit soli­der Bei­trags­his­to­rie – genau das ver­glei­chen wir mit.

Kom­me ich aus der PKV zurück in die GKV?

Nur über die Rück­kehr in die Ver­si­che­rungs­pflicht: Ange­stell­te müs­sen mit ihrem Ein­kom­men unter die JAEG rut­schen (z. B. durch Teil­zeit), Selbst­stän­di­ge eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Anstel­lung auf­neh­men. Ab dem 55. Geburts­tag ist die Rück­kehr prak­tisch aus­ge­schlos­sen – auch bei sin­ken­dem Ein­kom­men. Für die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rent­ner (KVdR) zählt zudem die Vor­ver­si­che­rungs­zeit. Kurz: Die PKV-Ent­schei­dung ist eine Lebens­ent­schei­dung – des­halb gehört vor den Wech­sel eine ehr­li­che Lang­frist­pla­nung, kei­ne Moment­auf­nah­me des aktu­el­len Beitrags.

Was pas­siert mit Kin­dern und Fami­lie in der PKV?

Anders als in der GKV gibt es kei­ne kos­ten­lo­se Fami­li­en­ver­si­che­rung: Jedes Fami­li­en­mit­glied zahlt in der PKV einen eige­nen Bei­trag – Kin­der je nach Tarif meist 100 bis 200 Euro monat­lich, dafür ohne Gesund­heits­prü­fung, wenn ein Eltern­teil seit min­des­tens drei Mona­ten pri­vat ver­si­chert ist (Kin­der­nach­ver­si­che­rung). Für Paa­re mit Kin­der­wunsch gehört die­se Rech­nung zwin­gend in die Ent­schei­dung: Ein gut ver­die­nen­der Sin­gle rech­net anders als eine Fami­lie mit drei Kin­dern und einem Alleinverdiener.

War­um ist die PKV für Beam­te so günstig?

Wegen der Bei­hil­fe: Der Dienst­herr über­nimmt 50 bis 70 Pro­zent der Krank­heits­kos­ten direkt – die PKV muss nur die Rest­kos­ten ver­si­chern, ent­spre­chend nied­rig ist der Bei­trag (Ein­stieg ab etwa 120 Euro monat­lich). In der GKV gäbe es dage­gen kei­nen Arbeit­ge­ber­zu­schuss, Beam­te zahl­ten den vol­len Bei­trag allein. Des­halb sind über 90 Pro­zent der Beam­ten pri­vat ver­si­chert. Details zu Bei­hil­fe­sät­zen je Bun­des­land, Anwär­ter­ta­ri­fen und Fami­li­en­zu­schlä­gen ste­hen auf unse­rer Sei­te zur PKV für Beamte.

Lohnt sich die PKV für Selbst­stän­di­ge trotz feh­len­dem Zuschuss?

Oft ja – aber mit nüch­ter­ner Rech­nung: Selbst­stän­di­ge zah­len den Bei­trag kom­plett selbst, dafür ist die GKV für sie als frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung eben­falls nicht bil­lig (Bei­trag auf alle Ein­künf­te, Min­dest­be­mes­sung). Die PKV bie­tet plan­ba­re Leis­tun­gen unab­hän­gig vom Ein­kom­men – ris­kant wird sie bei stark schwan­ken­den Ein­künf­ten, denn der Bei­trag läuft auch in schlech­ten Mona­ten wei­ter. Faust­re­gel aus der Bera­tungs­pra­xis: sta­bi­le Ertrags­la­ge und Gesund­heits­rück­la­ge zuerst, dann der Systemwechsel.

Reicht statt des Voll­wech­sels eine Zusatzversicherung?

Für vie­le: ja. Wer die JAEG nicht erreicht oder die Fami­li­en­ver­si­che­rung der GKV nicht auf­ge­ben will, holt sich die wich­tigs­ten Pri­vat­leis­tun­gen per Zusatz­bau­stein: Zahn­zu­satz (75–100 % statt 60 % Fest­zu­schuss), sta­tio­nä­re Zusatz­ver­si­che­rung (Chef­arzt, Ein­bett­zim­mer), ambu­lan­te Bau­stei­ne (Heil­prak­ti­ker, Bril­le) oder Kran­ken­ta­ge­geld. Das kos­tet je Bau­stein meist ein­stel­li­ge bis nied­ri­ge zwei­stel­li­ge Monats­bei­trä­ge – der Kran­ken­zu­satz-Über­blick führt zum pas­sen­den Baustein.

Wie läuft die Gesund­heits­prü­fung – und was ist bei Vorerkrankungen?

Vor dem PKV-Abschluss ste­hen Gesund­heits­fra­gen zu Erkran­kun­gen, Behand­lun­gen und Medi­ka­men­ten der letz­ten Jah­re – sie müs­sen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet wer­den, sonst ris­kie­ren Sie den Schutz (vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht). Vor­er­kran­kun­gen füh­ren je nach Schwe­re zu Zuschlä­gen, Aus­schlüs­sen oder Ableh­nung. Der klu­ge Weg ist die anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge über einen Mak­ler: Wir fra­gen die Annah­me­be­din­gun­gen meh­re­rer Ver­si­che­rer ab, ohne dass eine Ableh­nung akten­kun­dig wird – erst dann fällt die Ent­schei­dung für einen Antrag.

Was ist eine PKV?

Die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) ist ein alter­na­ti­ves Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­tem für Per­so­nen, die nicht der gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht unter­lie­gen, und bie­tet umfas­sen­de­re Leis­tun­gen, mehr Wahl­mög­lich­kei­ten und oft einen bes­se­ren Zugang zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung als die GKV. Bei­trä­ge rich­ten sich nicht nach dem Ein­kom­men, son­dern nach Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand und gewähl­tem Leistungsumfang.

Wei­te­re Fra­gen & Ant­wor­ten rund um Pri­va­te Krankenversicherung

Alle Fra­gen zu Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ansehen →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen