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Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung Vergleich

Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung Kos­ten ver­glei­chen und Geld sparen!
Güns­ti­ge Rei­se­ab­bruch Ver­si­che­rung fin­den und abschliessen!

Ent­de­cken Sie die Vor­tei­le einer Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung und erfah­ren Sie, wie Sie die bes­te Ver­si­che­rung für Ihre Rei­se­be­dürf­nis­se fin­den. Sichern Sie sich jetzt ab!

Rei­sen ist ein Ver­gnü­gen, das die meis­ten Men­schen genie­ßen, doch uner­war­te­te Ereig­nis­se kön­nen dazu füh­ren, dass eine Rei­se abge­bro­chen wer­den muss. In sol­chen Fäl­len kann eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung eine gro­ße Hil­fe sein. 

Eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung ist eine Art von Rei­se­ver­si­che­rung, die die Kos­ten erstat­tet, die ent­ste­hen, wenn eine Rei­se aus bestimm­ten Grün­den abge­bro­chen wer­den muss. Dazu kön­nen Krank­heit, Unfall, Tod eines Fami­li­en­mit­glieds, Natur­ka­ta­stro­phen oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se zählen.

Sta­tis­ti­ken zei­gen, dass ca. 18% der Rei­sen­den in den letz­ten Jah­ren ihre Rei­se abbre­chen muss­ten (Quel­le: Rei­se­ver­si­che­rungs­sta­tis­ti­ken 2021). Das bedeu­tet, dass fast jeder fünf­te Rei­sen­de von einer Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren könn­te. Zudem sind die durch­schnitt­li­chen Kos­ten für einen Rei­se­ab­bruch bei etwa 1.800 Euro (Quel­le: Rei­se­ver­si­che­rungs­ver­gleich 2021), was unter­streicht, wie wich­tig es ist, sich finan­zi­ell abzusichern.

Die genau­en Leis­tun­gen einer Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung kön­nen je nach Anbie­ter vari­ie­ren, typi­scher­wei­se sind jedoch fol­gen­de Punk­te abgedeckt:

  • Erstat­tung von nicht genutz­ten Rei­se­leis­tun­gen, wie z.B. Hotel­über­nach­tun­gen oder Flüge
  • Über­nah­me von Mehr­kos­ten, die durch den Rei­se­ab­bruch ent­ste­hen, wie z.B. zusätz­li­che Rückreisekosten
  • Unter­stüt­zung und Orga­ni­sa­ti­on von Rückreisen

 

Bevor Sie eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung abschlie­ßen, soll­ten Sie fol­gen­de Punk­te beachten:

  • Ver­glei­chen Sie die Ange­bo­te ver­schie­de­ner Anbie­ter, um die bes­te Ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se zu finden.
  • Ach­ten Sie auf die genau­en Bedin­gun­gen und Aus­schlüs­se in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, um sicher­zu­stel­len, dass Ihre Grün­de für einen Rei­se­ab­bruch abge­deckt sind.
  • Infor­mie­ren Sie sich über die maxi­ma­le Ent­schä­di­gungs­sum­me und die Selbst­be­tei­li­gung, um mög­li­che finan­zi­el­le Risi­ken bes­ser ein­schät­zen zu können.
  • Prü­fen Sie, ob Ihre Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung auch eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung beinhal­tet, die Ihnen im Fal­le einer Stor­nie­rung vor Rei­se­an­tritt finan­zi­el­len Schutz bietet.
  • Stel­len Sie sicher, dass Sie die Ver­si­che­rung früh­zei­tig abschlie­ßen, idea­ler­wei­se direkt bei der Buchung der Rei­se, um den best­mög­li­chen Schutz zu gewährleisten.
  • Infor­mie­ren Sie sich über die Gül­tig­keits­dau­er der Ver­si­che­rung und stel­len Sie sicher, dass sie für die gesam­te Dau­er Ihrer Rei­se gül­tig ist.

 

Eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung ist ein wich­ti­ger Bestand­teil eines umfas­sen­den Rei­se­schut­zes. Sie bie­tet finan­zi­el­len Schutz und Unter­stüt­zung im Fal­le eines uner­war­te­ten Rei­se­ab­bruchs. Indem Sie die ver­schie­de­nen Ange­bo­te ver­glei­chen kön­nen Sie die pas­sen­de Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se fin­den und so für ein sor­gen­frei­es Rei­se­er­leb­nis sorgen.

Bit­te geben Sie dazu in unse­rem Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung Ver­gleich an, ob es sich um eine pri­va­te oder geschäft­li­che Rei­se han­delt und in wel­che Rei­se­re­gi­on die Rei­se geht. Geben Sie den Gesamt­preis der Rei­se an und wäh­len Sie das Rei­se­da­tum sowie eine even­tu­ell zu ver­ein­ba­ren­de Selbst­be­tei­li­gung für die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung aus. Nun kön­nen Sie den Ver­si­che­rungs­ver­gleich für Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­run­gen star­ten. Nut­zen Sie jetzt unse­ren kos­ten­frei­en Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung Ver­gleich und fin­den Sie so, mit nur ein paar Anga­ben eine güns­ti­ge Rei­se­ab­bruch Versicherung.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zum Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung Ver­gleich und zur Rei­se­ab­bruch-Ver­si­che­rung allgemein

Wis­sens­wer­tes zur Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss usw.

Eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung ist eine Art von Rei­se­ver­si­che­rung, die die Kos­ten erstat­tet, die ent­ste­hen, wenn eine Rei­se aus bestimm­ten Grün­den abge­bro­chen wer­den muss. Sol­che Grün­de kön­nen Krank­heit, Unfall, Tod eines Fami­li­en­mit­glieds, Natur­ka­ta­stro­phen oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se sein. Die Ver­si­che­rung deckt in der Regel nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen wie Hotel­über­nach­tun­gen oder Flü­ge sowie zusätz­li­che Kos­ten, die durch den Rei­se­ab­bruch ent­ste­hen, wie bei­spiels­wei­se Rück­rei­se­kos­ten. Die genau­en Leis­tun­gen kön­nen je nach Anbie­ter vari­ie­ren, daher ist es wich­tig, die Bedin­gun­gen und Kon­di­tio­nen der jewei­li­gen Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung sorg­fäl­tig zu prüfen.

Eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung ist in fol­gen­den Situa­tio­nen sinnvoll:

  1. Hohe Inves­ti­ti­ons­kos­ten: Wenn Sie eine teu­re Rei­se mit hohen Inves­ti­ti­ons­kos­ten für Flü­ge, Unter­kunft, Tou­ren oder Ver­an­stal­tun­gen pla­nen, ist eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung emp­feh­lens­wert, um finan­zi­el­le Ver­lus­te bei einem uner­war­te­ten Abbruch zu minimieren.

  2. Rei­sen in insta­bi­le Regio­nen: Bei Rei­sen in Gebie­te mit poli­ti­scher Insta­bi­li­tät, Natur­ka­ta­stro­phen­ri­si­ko oder gesund­heit­li­chen Gefah­ren kann eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung zusätz­li­che Sicher­heit bie­ten, falls ein Ereig­nis dazu führt, dass Ihre Rei­se abge­bro­chen wer­den muss.

  3. Rei­sen mit Risi­ko­fak­to­ren: Wenn Sie oder Ihre Mit­rei­sen­den gesund­heit­li­che Pro­ble­me haben oder in einer Situa­ti­on sind, in der das Risi­ko einer plötz­li­chen Krank­heit oder eines Unfalls höher ist, kann eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung sinn­voll sein, um die Kos­ten eines vor­zei­ti­gen Rei­se­en­des abzudecken.

  4. Rei­sen mit der Fami­lie: Bei Fami­li­en­rei­sen kann es vor­kom­men, dass ein Fami­li­en­mit­glied erkrankt oder einen Unfall hat, was den Rei­se­ab­bruch für die gesam­te Grup­pe erzwingt. In sol­chen Fäl­len kann eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung finan­zi­el­le Sicher­heit bieten.

  5. Län­ge­re Rei­sen: Bei län­ge­ren Rei­sen steigt das Risi­ko, dass wäh­rend der Rei­se unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se ein­tre­ten. Eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung kann dabei hel­fen, die ent­ste­hen­den Kos­ten aufzufangen.

Eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung deckt die Kos­ten, die ent­ste­hen, wenn eine Rei­se aus bestimm­ten, im Ver­si­che­rungs­ver­trag fest­ge­leg­ten Grün­den abge­bro­chen wer­den muss. Die genau­en Leis­tun­gen kön­nen je nach Anbie­ter vari­ie­ren, aber typi­scher­wei­se sind fol­gen­de Punk­te abgedeckt:

  1. Erstat­tung von nicht genutz­ten Rei­se­leis­tun­gen: Wenn Sie Ihre Rei­se abbre­chen müs­sen, erstat­tet die Rei­se­ab­bruch-Ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen wie Hotel­über­nach­tun­gen, Flü­ge, Aus­flü­ge oder Veranstaltungstickets.

  2. Über­nah­me von Mehr­kos­ten: Die Rei­se­ab­bruch Ver­si­che­rung über­nimmt zusätz­li­che Kos­ten, die durch den Rei­se­ab­bruch ent­ste­hen, wie z.B. zusätz­li­che Rück­rei­se­kos­ten oder Umbu­chungs­ge­büh­ren.

  3. Unter­stüt­zung und Orga­ni­sa­ti­on von Rück­rei­sen: Vie­le Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­run­gen bie­ten auch Hil­fe bei der Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung der Rück­rei­se, z.B. durch Ver­mitt­lung von Flü­gen oder Orga­ni­sa­ti­on von Transportmitteln.

  4. Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lung und Trans­port: In eini­gen Fäl­len deckt die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung auch die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen oder den Trans­port zum nächst­ge­le­ge­nen Kran­ken­haus oder medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen, falls der Rei­se­ab­bruch auf­grund gesund­heit­li­cher Pro­ble­me erfolgt.

Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu lesen und zu ver­ste­hen, wel­che Grün­de für einen Rei­se­ab­bruch abge­deckt sind und wel­che nicht. In der Regel sind Ereig­nis­se wie Krank­heit, Unfall, Tod eines Fami­li­en­mit­glieds, Natur­ka­ta­stro­phen oder poli­ti­sche Unru­hen abge­deckt, aber es kön­nen auch Aus­schlüs­se oder Ein­schrän­kun­gen gel­ten. Ach­ten Sie dar­auf, dass die gewähl­te Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung Ihren Bedürf­nis­sen und Rei­se­plä­nen entspricht.

Bei einem Rei­se­ab­bruch kommt die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung für die ent­ste­hen­den Kos­ten auf, sofern der Grund für den Abbruch im Ver­si­che­rungs­ver­trag abge­deckt ist. Die Ver­si­che­rung erstat­tet nor­ma­ler­wei­se die Kos­ten für nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen, wie zum Bei­spiel Hotel­über­nach­tun­gen oder Flü­ge, sowie zusätz­li­che Kos­ten, die durch den Rei­se­ab­bruch ent­ste­hen, wie bei­spiels­wei­se Rück­rei­se­kos­ten oder Umbu­chungs­ge­büh­ren.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass nicht alle Grün­de für einen Rei­se­ab­bruch von einer Ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Je nach Ver­si­che­rungs­an­bie­ter und Ver­trags­be­din­gun­gen kön­nen bestimm­te Ereig­nis­se aus­ge­schlos­sen sein oder es kön­nen Ein­schrän­kun­gen gel­ten. Bevor Sie eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung abschlie­ßen, soll­ten Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig lesen, um sicher­zu­stel­len, dass die gewähl­te Ver­si­che­rung Ihren Bedürf­nis­sen ent­spricht und die für Sie rele­van­ten Grün­de für einen Rei­se­ab­bruch ver­si­chert sind.

In Fäl­len, in denen der Rei­se­ab­bruch nicht von einer Ver­si­che­rung abge­deckt ist oder kei­ne Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de, müs­sen die Rei­sen­den selbst für die ent­ste­hen­den Kos­ten aufkommen.

Die Kos­ten für eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung kön­nen je nach Anbie­ter, Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen, Rei­se­dau­er, Rei­se­ziel und per­sön­li­chen Fak­to­ren wie Alter und Gesund­heits­zu­stand vari­ie­ren. Im All­ge­mei­nen gibt es zwei Haupt­ty­pen von Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rungen: Ein­mal­ver­si­che­run­gen für eine ein­zel­ne Rei­se und Jah­res­ver­si­che­run­gen, die für meh­re­re Rei­sen inner­halb eines Jah­res gelten.

Ein­mal­ver­si­che­run­gen für eine ein­zel­ne Rei­se kos­ten in der Regel einen Pro­zent­satz des gesam­ten Rei­se­prei­ses, der zwi­schen 3% und 10% lie­gen kann. Für eine Rei­se mit einem Gesamt­wert von 2.000 Euro kön­nen die Kos­ten für eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung bei­spiels­wei­se zwi­schen 60 und 200 Euro liegen.

Jah­res­ver­si­che­run­gen, die für meh­re­re Rei­sen inner­halb eines Jah­res gel­ten, haben in der Regel eine fes­te Prä­mie, die unab­hän­gig vom Rei­se­preis ist. Die Kos­ten für eine Jah­res-Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung kön­nen zwi­schen 50 und 300 Euro lie­gen, abhän­gig von den gewähl­ten Leis­tun­gen und den per­sön­li­chen Fak­to­ren der Versicherten.

Um die bes­ten Prei­se und Leis­tun­gen für eine Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung zu fin­den, ist es emp­feh­lens­wert, Ange­bo­te von ver­schie­de­nen Anbie­tern zu ver­glei­chen und die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig zu prü­fen. Ach­ten Sie dar­auf, dass die gewähl­te Rei­se­ab­bruch-Ver­si­che­rung Ihren Bedürf­nis­sen und Rei­se­plä­nen ent­spricht und ein ange­mes­se­nes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis bietet.

Ein Rei­se­ab­bruch bezieht sich auf die vor­zei­ti­ge Been­di­gung einer Rei­se aus bestimm­ten Grün­den, die im Ver­si­che­rungs­ver­trag einer Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung fest­ge­legt sind. Typi­sche Grün­de, die unter einen Rei­se­ab­bruch fal­len, sind:

  1. Krank­heit oder Unfall: Wenn Sie oder einer Ihrer Mit­rei­sen­den wäh­rend der Rei­se schwer erkran­ken oder ver­letzt wer­den und nicht in der Lage sind, die Rei­se fortzusetzen.
  2. Tod eines Fami­li­en­mit­glieds: Der Tod eines nahen Fami­li­en­mit­glieds kann ein Grund für einen Rei­se­ab­bruch sein, um an der Beer­di­gung teil­zu­neh­men oder die Fami­lie in die­ser schwie­ri­gen Zeit zu unterstützen.
  3. Natur­ka­ta­stro­phen: Ereig­nis­se wie Erd­be­ben, Über­schwem­mun­gen, Hur­ri­ka­ne oder ande­re Natur­ka­ta­stro­phen kön­nen dazu füh­ren, dass Sie Ihre Rei­se abbre­chen müs­sen, ent­we­der weil das Rei­se­ziel nicht mehr sicher ist oder weil die Infra­struk­tur beschä­digt ist.
  4. Poli­ti­sche Unru­hen oder Ter­ro­ris­mus: In Fäl­len von poli­ti­schen Unru­hen, Krie­gen oder Ter­ror­an­schlä­gen kann es not­wen­dig sein, die Rei­se abzu­bre­chen und in das Hei­mat­land zurückzukehren.
  5. Schwer­wie­gen­de Schä­den am Eigen­tum: Wenn wäh­rend Ihrer Abwe­sen­heit ein schwer­wie­gen­der Scha­den an Ihrem Zuhau­se oder Ihrem Eigen­tum ein­tritt, bei­spiels­wei­se durch einen Brand oder Ein­bruch, kann dies als Grund für einen Rei­se­ab­bruch gelten.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Grün­de, die von einer Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den, je nach Anbie­ter und Ver­trag vari­ie­ren kön­nen. Daher soll­ten Sie die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig lesen, um sicher­zu­stel­len, dass die gewähl­te Ver­si­che­rung Ihren Bedürf­nis­sen ent­spricht und die Grün­de für einen Rei­se­ab­bruch abdeckt, die für Sie rele­vant sind.

Rei­se­rück­tritt und Rei­se­ab­bruch sind zwei ver­schie­de­ne Aspek­te der Rei­se­ver­si­che­rung, die jeweils unter­schied­li­che Situa­tio­nen abdecken:

  1. Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung greift, wenn Sie eine Rei­se vor Rei­se­an­tritt stor­nie­ren müs­sen, bei­spiels­wei­se auf­grund von Krank­heit, Unfall oder Tod eines Fami­li­en­mit­glieds. Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung erstat­tet in der Regel die Kos­ten, die durch Stor­no­ge­büh­ren oder nicht erstatt­ba­re Zah­lun­gen für Flü­ge, Hotels oder ande­re gebuch­te Leis­tun­gen ent­ste­hen. Die genau­en Bedin­gun­gen und Leis­tun­gen vari­ie­ren je nach Anbie­ter, und es ist wich­tig, die Ver­si­che­rung früh­zei­tig, idea­ler­wei­se bei der Buchung der Rei­se, abzuschließen.

  2. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung kommt zum Ein­satz, wenn Sie eine Rei­se nach Rei­se­an­tritt, aber vor dem geplan­ten Rei­se­en­de, aus bestimm­ten Grün­den abbre­chen müs­sen, wie z.B. Krank­heit, Unfall, Tod eines Fami­li­en­mit­glieds, Natur­ka­ta­stro­phen oder poli­ti­sche Unru­hen. Die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung deckt in der Regel die Kos­ten für nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen sowie zusätz­li­che Kos­ten, die durch den Rei­se­ab­bruch ent­ste­hen, wie z.B. Rück­rei­se­kos­ten.

Der Haupt­un­ter­schied zwi­schen den bei­den Ver­si­che­run­gen besteht dar­in, dass die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung vor Rei­se­an­tritt greift, wäh­rend die Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung nach Rei­se­an­tritt, aber vor dem geplan­ten Rei­se­en­de, zum Tra­gen kommt. Bei­de Ver­si­che­run­gen bie­ten finan­zi­el­len Schutz in unter­schied­li­chen Situa­tio­nen und kön­nen ein­zeln oder in Kom­bi­na­ti­on abge­schlos­sen wer­den, abhän­gig von Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Reiseplänen.

Um die bes­te Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den, soll­ten Sie fol­gen­de Kri­te­ri­en berücksichtigen:

  1. Abge­deck­te Grün­de für den Rei­se­ab­bruch: Stel­len Sie sicher, dass die Ver­si­che­rung die Grün­de abdeckt, die für Sie am rele­van­tes­ten sind, z.B. Krank­heit, Unfall, Tod eines Fami­li­en­mit­glieds, Natur­ka­ta­stro­phen oder poli­ti­sche Unruhen.

  2. Umfang der Leis­tun­gen: Ach­ten Sie dar­auf, dass die Ver­si­che­rung die Kos­ten für nicht genutz­te Rei­se­leis­tun­gen sowie zusätz­li­che Kos­ten, die durch den Rei­se­ab­bruch ent­ste­hen, erstattet.

  3. Kun­den­ser­vice und Unter­stüt­zung: Eine gute Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung soll­te einen her­vor­ra­gen­den Kun­den­ser­vice bie­ten, ein­schließ­lich Unter­stüt­zung bei der Orga­ni­sa­ti­on von Rück­rei­sen und Ver­mitt­lung von Flü­gen oder Transportmitteln.

  4. Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis: Ver­glei­chen Sie die Prei­se und Leis­tun­gen ver­schie­de­ner Anbie­ter, um die Ver­si­che­rung mit dem bes­ten Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis für Ihre indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se und Rei­se­plä­ne zu finden.

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