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Motor­rad­ver­si­che­rung Vergleich
Motor­rad Versicherung

Güns­ti­ge Motor­rad­ver­si­che­rung im Ver­gleich und Test!
Motor­rad­ver­si­che­rung berech­nen, Kos­ten und Leis­tun­gen im Preisvergleich

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Güns­ti­ge Ver­si­che­rung für Kraft­rad oder Roller!

Ver­si­che­rungs­ver­gleich Motor­rad­ver­si­che­rung, Kraft­rad­ver­si­che­rung, Rollerversicherung

Mit unse­rem Motor­rad­ver­si­che­rung Ver­gleich online kön­nen Sie schnell eine güns­ti­ge Motor­rad Ver­si­che­rung berech­nen. Berech­nen Sie mit weni­gen Klicks und Ein­ga­ben Ihre Motor­rad Ver­si­che­rung Kos­ten. Prü­fen Sie in unse­rem Motor­rad­ver­si­che­rung Ver­gleich neben den Kos­ten für Ihr Motor­rad auch die jewei­li­gen Leis­tun­gen bzw. Bedin­gungs­in­hal­te und ermit­teln so Ihren Motor­rad­ver­si­che­rung Test­sie­ger. Eine für die Kfz-Zulas­sung bzw. Zulas­sung Ihres Motor­rads erfor­der­li­che eVB-Num­mer erhal­ten Sie auto­ma­tisch im Anschluss an Ihren erfolg­rei­chen Online-Abschluss Ihrer Motor­rad­ver­si­che­rung.

Und so kön­nen Sie bei uns eine güns­ti­ge Motor­rad­ver­si­che­run­gen fin­den bzw. eine Motor­rad Ver­si­che­rung berechnen:

Bit­te geben Sie zunächst in unse­ren Motor­rad­ver­si­che­rung Ver­gleich die Fahr­zeug­da­ten von Ihrem Motor­rad ein, die Sie ent­we­der Ihrem Fahr­zeug­schein ent­neh­men oder von Ihrem Händ­ler mit­ge­teilt bekom­men. Um die pas­sen­den Fahr­zeug­da­ten für Ihr Motor­rad zu fin­den, kön­nen Sie auch unse­re kom­for­ta­ble Fahr­zeug­su­che nut­zen. Ergän­zen Sie dann für den Motor­rad­ver­si­che­rung Ver­gleich noch wei­te­re Daten wie z.B. Motor­rad-Neu­wert, Motor­rad-Zeit­wert, ob Sie Erst­be­sit­zer des Kraft­rads sind und wann die Erst­zu­las­sung war, um wel­chen Kraft­rad­typ es sich han­delt, z.B. Rol­ler, Endu­ro, Chop­per usw., Anga­ben zum Leer­ge­wicht, Hub­raum und Höchst­ge­schwin­dig­keit usw. und fin­den Sie so Ihre güns­ti­ge Motor­rad Ver­si­che­rung für Ihr Kraft­rad oder Ihren Rol­ler! Nut­zen Sie unse­ren Motor­rad Ver­si­che­rung Ver­gleich kos­ten­frei und fin­den Sie Ihre güns­ti­ge Motor­rad­ver­si­che­rung, um dann Ihre aktu­el­le Motor­rad Ver­si­che­rung zu kün­di­gen und in eine güns­ti­ge Motor­rad­ver­si­che­rung zu wechseln.

Die eVB-Num­mer, die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung, wel­che Sie bei einer Neu­zu­las­sung Ihres Motor­rads für die Zulas­sungs­be­hör­de benö­ti­gen, wird Ihnen nach erfolg­rei­chem Online-Abschluss Ihrer Motor­rad­ver­si­che­rung auto­ma­tisch übermittelt.

Bit­te ver­ges­sen Sie bei einem Ver­si­cher­er­wech­sel zu einem bereits bestehen­den Fahrzeug/Motorrad nicht, die Vor­ver­si­che­rung recht­zei­tig selbst zu kündigen!

Nut­zen Sie in unse­rem Motor­rad­ver­si­che­rung Ver­gleich auch die Mög­lich­keit der Preis-Berech­nung für ein Sai­son-Kenn­zei­chen. Da vie­le Motor­rä­der übli­cher­wei­se über die Win­ter­mo­na­te nicht gefah­ren wer­den, wird das Motor­rad nur für die war­me Jah­res­zeit ange­mel­det. Der Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Motor­rad ist dann zwar auf den ein­zel­nen Monat run­ter­ge­rech­net teu­rer, da aber die Prä­mi­en­be­rech­nung nur für die ange­mel­de­ten Som­mer­mo­na­te erfolgt, kön­nen den­noch bis zu 40% der eigent­li­chen Jah­res­prä­mie ein­ge­spart wer­den.

Infor­ma­tio­nen zum Motor­rad­ver­si­che­rung Preis­ver­gleich und Kraft­rad Vergleich

Wis­sens­wer­tes zu Motor­rad­ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung und für den Scha­den­fall bei einer Motorradversicherung

Im Gegen­satz zu dem frei­wil­li­gen Abschluss einer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist die Motor­rad­ver­si­che­rung nicht frei­wil­lig, son­dern der Abschluss ist gesetz­lich vorgeschrieben.

Wenn Sie mit einem Motor­rad unter­wegs sind, benö­ti­gen Sie eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Motor­rad-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, um Schä­den Drit­ter, nach einem von Ihnen ver­ur­sach­ten Unfall abzu­de­cken. Sofern Sie auch Schä­den an Ihrem eige­nen Kraft­rad absi­chern möch­ten, so kön­nen Sie zusätz­lich zur Motor­rad Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch eine Motor­rad-Teil­kas­ko- oder Motor­rad-Voll­kas­ko-Ver­si­che­rung abschließen.

Grund­sätz­lich kann man sagen, dass die Motor­rad­ver­si­che­rung Kos­ten umso höher sind, je höher­wer­ti­ger bzw. bes­ser der Ver­si­che­rungs­schutz für die Motor­rad­ver­si­che­rung gewählt wird.

So betra­gen die Motor­rad Haft­pflicht­ver­si­che­rung Kos­ten den kleins­ten Teil der zu zah­len­den Ver­si­che­rungs­prä­mie, wäh­rend der zusätz­li­che Ein­schluss einer Motor­rad Teil­kas­ko oder Motor­rad Voll­kas­ko den Ver­si­che­rungs­schutz deut­lich verteuern.

Bei der Motor­rad­ver­si­che­rung spie­len ähn­li­che Fak­to­ren in die Preis­be­rech­nung wie bei der Kfz-Ver­si­che­rung.

So hän­gen die Motor­rad­ver­si­che­rung Kos­ten ins­be­son­de­re von fol­gen­den Ein­fluss­fak­to­ren ab:

  • Art und Typ des Motor­rads bzw. Kraftrad
  • Alter des Motorradfahrers
  • die Motor­leis­tung des Motorrads
  • der für den Wohn­ort des Motor­rad­fah­rers fest­ge­leg­ten Typ­klas­se und Regionalklasse
  • der per­sön­li­chen Schadenfreiheitsklasse
  • der jähr­li­chen zu fah­ren­den km usw.

Weil jedoch die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten die ein­zel­ne Prä­mi­en­fak­to­ren unter­schied­lich gewich­ten bzw. unter­schied­lich stark rabat­tie­ren, führt dies zu stark vari­ie­ren­den Motor­rad­ver­si­che­rung Kos­ten. Daher ist es immer loh­nens­wert, vor dem Abschluss einer Motor­rad­ver­si­che­rung, auf einem unab­hän­gi­gen Ver­gleichs­por­tal, einen aus­führ­li­chen Motor­rad­ver­si­che­rung Preis­ver­gleich zu erstel­len und die Unter­schie­de der jewei­li­gen Motor­rad­ver­si­che­rung Tari­fe zu prüfen.

TIPP:

Bei einer Motor­rad­ver­si­che­rung für Fahr­an­fän­ger oder für jun­ge Biker kön­nen Motor­rad­ver­si­che­rung Kos­ten gespart wer­den, wenn das Motor­rad z.B. als Zweit­fahr­zeug über die Eltern ver­si­chert wird. Die Wahl eines Motor­rads mit nied­ri­ger Motor­leis­tung führt eben­falls zu einer deut­li­chen Prä­mi­en­er­spar­nis. Die Ver­ein­ba­rung von Selbst­be­hal­ten in der Motor­rad Teil­kas­ko oder Motor­rad Voll­kas­ko füh­ren eben­falls zu Erspar­nis­sen bei der Versicherungsprämie.

Ver­si­chert über eine Motor­rad­ver­si­che­rung ist immer der Ver­si­che­rungs­neh­mer selbst, der Fahr­zeug­hal­ter, der Eigen­tü­mer und alle berech­tig­ten Fah­rer des Kraftrads.

Die Motor­rad-Haft­pflicht­ver­si­che­rung befrie­digt nach einem Unfall begrün­de­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che von Drit­ten und wehrt unbe­grün­de­te Ansprü­che ab.

Die Motor­rad-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Sach­schä­den an frem­den Fahr­zeu­gen (Pkw, Lkw oder Motor­rad) eben­so ab, wie die damit ver­bun­de­nen Kos­ten wie z.B.:

  • Abschlepp­kos­ten
  • Gut­ach­ter­kos­ten
  • Repa­ra­tur­kos­ten
  • Anwalts­kos­ten
  • Miet­wa­gen­kos­ten
  • Wie­der­be­schaf­fungs­kos­ten bei einem Totalschaden
  • Ent­schä­di­gung bei einem Nutzungsausfall
  • even­tu­el­le Kos­ten für Wertminderung
  • Ab- und Anmeldekosten.

Per­so­nen­schä­den und damit ver­bun­de­ne Behand­lungs­kos­ten, Trans­port­kos­ten, Ver­dienst­aus­fall, Schmer­zens­geld usw. wer­den eben­falls über eine gute Motor­rad-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt.

Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, dass eine Motor­rad-Haft­pflicht­ver­si­che­rung min­des­tens EUR 7,5 Mil­lio­nen für Per­so­nen­schä­den, EUR 1,12 Mil­lio­nen für Sach­schä­den und min­des­tens EUR 50.000 für Ver­mö­gens­schä­den über­neh­men muss.

In der Motor­rad­ver­si­che­rung wer­den kei­ne Kos­ten über­nom­men für Schä­den, die von Ihnen vor­sätz­lich her­bei­ge­führt wur­den. Eben­so wer­den von der Motor­rad­ver­si­che­rung kei­ne Schä­den bezahlt, die auf­grund von Unfall­flucht ver­ur­sacht wur­den, wenn das Motor­rad unan­ge­mel­det benutzt wur­de, wenn Ihr Ver­si­che­rungs­bei­trag nicht frist­ge­recht bezahlt wur­de, bei wis­sent­li­cher Benut­zung eines ver­kehrs­un­tüch­ti­gen Motor­rads und wenn Sie im Scha­den­fall bewusst fal­sche Anga­ben machen.

In der Motor­rad-Haft­pflicht soll­ten Sie nicht die gesetz­li­che Min­dest­de­ckungs­sum­me abschlie­ßen, son­dern eine höhe­re Deckungs­sum­me bevor­zu­gen. Wir emp­feh­len Ihnen eine Deckungs­sum­me von 100 Mil­lio­nen abzuschließen.

In der Fahr­zeug­ver­si­che­rung, der soge­nann­ten Kas­ko­ver­si­che­rung bie­ten Ihnen die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ver­schie­de­ne Selbst­be­tei­li­gungs­mög­lich­kei­ten zum Abschluss an.

Die übli­chen Selbst­be­tei­li­gungs-Vari­an­ten sind:

Im Rah­men der Motor­rad-Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung:

  • ohne Selbst­be­tei­li­gung

und

  • 150,00 EUR Selbstbeteiligung

Im Rah­men der Motor­rad-Voll­kas­ko-Ver­si­che­rung:

  • 300,00 EUR in der Voll­kas­ko und 150,00 EUR in der Teilkasko
  • 300,00 EUR in der Voll­kas­ko und ohne SB in der Teilkasko
  • 500,00 EUR in der Voll­kas­ko und 150,00 EUR in der Teilkasko

und

  • 500,00 EUR in der Voll­kas­ko und ohne SB in der Teilkasko

Die ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht ver­langt von Ihnen als Ver­si­che­rungs­neh­mer, dass Sie jedes Scha­den­er­eig­nis, wel­ches zu einen mög­li­chen Leis­tungs­fall für Ihre Motor­rad­ver­si­che­rung füh­ren kann, unver­züg­lich Ihrer Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft, bei der Sie Ihr Motor­rad ver­si­chert haben, mel­den bzw. schrift­lich anzeigen.

Zur Siche­rung der Beweis­la­ge und Wie­der­ga­be des Unfall­her­gangs, soll­ten Sie meh­re­re Fotos aus unter­schied­li­chen Blick­win­keln von der Unfall­stel­le, den betei­lig­ten Fahr­zeu­gen und den Schä­den machen.

Infor­mie­ren Sie nach Mög­lich­keit immer die Poli­zei und las­sen Sie den Unfall poli­zei­lich auf­neh­men und las­sen Sie sich das ent­spre­chen­de Akten­zei­chen mitteilen.

Sie sind eben­falls ver­trag­lich dazu ver­pflich­tet, alles zu unter­neh­men, was zur Auf­klä­rung des Tat­be­stan­des und zur Min­de­rung des Scha­dens hilf­reich ist.

Der Unfall­her­gang ist von Ihnen mög­lichst detail­liert und wahr­heits­ge­mäß zu schil­dern und wiederzugeben.

Ohne Rück­spra­che mit Ihrem Motor­rad­ver­si­che­rung-Ver­si­che­rer sind Sie sind nicht berech­tigt, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ganz oder teil­wei­se Drit­ten gegen­über anzu­er­ken­nen oder bereits Zah­lun­gen an die­se zu leisten.

Gegen even­tu­el­le Mahn­be­schei­de oder Ver­fü­gun­gen von Ver­wal­tungs­be­hör­den auf Scha­dens­er­satz haben Sie ohne Rück­spra­che mit dem Ver­si­che­rer immer frist­ge­recht Wider­spruch zu erheben.

Wenn ein Rechts­streit unver­meid­bar ist, so ist die Pro­zess­füh­rung immer dem Ver­si­che­rer Ihres Motor­rads zu überlassen.

Soll­te Ihnen Ihr Unfall­geg­ner sei­ne Per­so­nen- und/oder Ver­si­che­rungs­da­ten nicht mit­tei­len kön­nen oder wol­len, so kön­nen Sie sich die­se Daten rund um die Uhr unter Anga­be des amtl. Kfz-Kenn­zei­chens des Unfall­geg­ners, beim Zen­tral­ruf der Auto­ver­si­che­rer unter der Tele­fon­num­mer 0800–250 260 0 mit­tei­len lassen.

Wenn Sie Ihr Motor­rad ver­kau­fen, geht zunächst die Motor­rad-Haft­pflicht- und Motor­rad-Kas­ko­ver­si­che­rung kraft Gesetz auf den Käu­fer des Motor­rads über. Sofern der Käu­fer sofort bei einem ande­ren Ver­si­che­rer eine Motor­rad-Ver­si­che­rung abschließt, gilt dies auto­ma­tisch als Kün­di­gung Ihres bis­he­ri­gen Motorrad-Versicherungsvertrag.

Mel­den Sie Ihr Motor­rad min­des­tens für zwei Wochen poli­zei­lich ab (vor­über­ge­hen­de Still­le­gung), so kann der Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Motor­rad auf Antrag für die Zeit der Still­le­gung unter­bro­chen wer­den. Der Ver­trag läuft dann wei­ter und ver­län­gert sich um die Zeit der Still­le­gung, für die aller­dings kein Bei­trag berech­net wird, obwohl in die­ser Zeit eine soge­nann­te Ruhe­ver­si­che­rung besteht.

Ihre per­sön­li­che eVB- Num­mer zur Vor­la­ge bei der zustän­di­gen Zulas­sungs­be­hör­de, erhal­ten Sie nach Online-Ver­trags­ab­schluss Ihrer Motor­rad­ver­si­che­rung umge­hend per E‑Mail von uns mitgeteilt.

Mit der elek­tro­ni­schen Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Num­mer) kön­nen Sie dann gegen­über Ihrer zustän­di­gen KFZ-Zulas­sungs­stel­le nach­wei­sen, dass Ihr anzu­mel­den­des Motor­rad über eine gül­ti­ge Motor­rad-Haft­pflicht­ver­si­che­rung verfügt.

Eine eVB-Num­mer benö­ti­gen Sie aller­dings nur bei einer Neu­zu­las­sung oder bei einem Wech­sel Ihres Motor­rads.

Wenn Sie ledig­lich die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft, nicht aber Ihr Motor­rad wech­seln (z.B. zum 01.01. eines Jah­res), benö­ti­gen Sie kei­ne neue eVB-Num­mer, da in die­sem Fall eine soge­nann­te eVB‑Ü Num­mer direkt und auto­ma­tisch von Ihrer neu­en Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft direkt an die für Sie zustän­di­ge Zulas­sungs­stel­le gesen­det wird.

Ihre Motor­rad­ver­si­che­rung ver­län­gert sich nor­ma­ler­wei­se immer auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr, wenn die­se nicht frist­ge­recht vor Ablauf gekün­digt wurde.

Sie haben meh­re­re Mög­lich­kei­ten Ihre bestehen­den Motor­rad-Ver­si­che­rung zu beenden:

Sie kön­nen die­sen ordent­lich kün­di­gen, d.h. Ihre Kün­di­gung ist wirk­sam, wenn Sie den Motor­rad-Ver­si­che­rungs­ver­trag mit einer Frist von 1 Monat zum Ver­trags­en­de kün­di­gen. Übli­cher­wei­se ist das Ver­trags­en­de der 31.12. eines Jah­res, so dass für die Kün­di­gung der 30.11. als Stich­tag gilt. Bis spä­tes­tens zu die­sem Datum muss Ihre bestehen­de Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft Ihre Kün­di­gung erhal­ten haben.

Ach­tung! Eini­ge Ver­si­che­rer kön­nen auch abwei­chen­de Ver­si­che­rungs­jah­re haben und somit abwei­chen­de Stich­ta­ge für eine Kündigung.

Sie kön­nen Ihren Motor­rad-Ver­si­che­rungs­ver­trag auch außer­or­dent­lich kün­di­gen bei einer Prä­mi­en­er­hö­hung. Erhöht Ihr Ver­si­che­rer z.B. auf Grund einer Prä­mi­en­an­pas­sung die Bei­trä­ge für Ihre Motor­rad­ver­si­che­rung, so kön­nen Sie inner­halb von 1 Monat nach Ein­gang der Mit­tei­lung Ihres Motor­rad-Ver­si­che­rers, den Ver­trag kündigen.

Sie kön­nen den Ver­trag auch außer­or­dent­lich kün­di­gen im Scha­dens­fall. Hat Ihr Motor­rad-Ver­si­che­rer einen Scha­den regu­liert oder womög­lich sogar abge­lehnt, so kön­nen Sie den Ver­trag kün­di­gen. Ihre Kün­di­gung muss dann mit einer Frist von 1 Monat nach Zah­lung oder Ableh­nung Ihres Scha­dens an den Ver­si­che­rer erfolgen.

Bei einem Motor­rad­wech­sel kön­nen Sie sich jedes Mal eine neue güns­ti­ge Motor­rad-Ver­si­che­rung suchen und neu abschließen.

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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