Motorradversicherung Vergleich
Motorrad Versicherung
Günstige Motorradversicherung im Vergleich und Test!
Motorradversicherung berechnen, Kosten und Leistungen im Preisvergleich
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Günstige Versicherung für Kraftrad oder Roller!
Mit unserem Motorradversicherung Vergleich online können Sie schnell eine günstige Motorrad Versicherung berechnen. Berechnen Sie mit wenigen Klicks und Eingaben Ihre Motorrad Versicherung Kosten. Prüfen Sie in unserem Motorradversicherung Vergleich neben den Kosten für Ihr Motorrad auch die jeweiligen Leistungen bzw. Bedingungsinhalte und ermitteln so Ihren Motorradversicherung Testsieger. Eine für die Kfz-Zulassung bzw. Zulassung Ihres Motorrads erforderliche eVB-Nummer erhalten Sie automatisch im Anschluss an Ihren erfolgreichen Online-Abschluss Ihrer Motorradversicherung.
Und so können Sie bei uns eine günstige Motorradversicherungen finden bzw. eine Motorrad Versicherung berechnen:
Bitte geben Sie zunächst in unseren Motorradversicherung Vergleich die Fahrzeugdaten von Ihrem Motorrad ein, die Sie entweder Ihrem Fahrzeugschein entnehmen oder von Ihrem Händler mitgeteilt bekommen. Um die passenden Fahrzeugdaten für Ihr Motorrad zu finden, können Sie auch unsere komfortable Fahrzeugsuche nutzen. Ergänzen Sie dann für den Motorradversicherung Vergleich noch weitere Daten wie z.B. Motorrad-Neuwert, Motorrad-Zeitwert, ob Sie Erstbesitzer des Kraftrads sind und wann die Erstzulassung war, um welchen Kraftradtyp es sich handelt, z.B. Roller, Enduro, Chopper usw., Angaben zum Leergewicht, Hubraum und Höchstgeschwindigkeit usw. und finden Sie so Ihre günstige Motorrad Versicherung für Ihr Kraftrad oder Ihren Roller! Nutzen Sie unseren Motorrad Versicherung Vergleich kostenfrei und finden Sie Ihre günstige Motorradversicherung, um dann Ihre aktuelle Motorrad Versicherung zu kündigen und in eine günstige Motorradversicherung zu wechseln.
Die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung, welche Sie bei einer Neuzulassung Ihres Motorrads für die Zulassungsbehörde benötigen, wird Ihnen nach erfolgreichem Online-Abschluss Ihrer Motorradversicherung automatisch übermittelt.
Bitte vergessen Sie bei einem Versichererwechsel zu einem bereits bestehenden Fahrzeug/Motorrad nicht, die Vorversicherung rechtzeitig selbst zu kündigen!
Nutzen Sie in unserem Motorradversicherung Vergleich auch die Möglichkeit der Preis-Berechnung für ein Saison-Kennzeichen. Da viele Motorräder üblicherweise über die Wintermonate nicht gefahren werden, wird das Motorrad nur für die warme Jahreszeit angemeldet. Der Versicherungsschutz für Ihr Motorrad ist dann zwar auf den einzelnen Monat runtergerechnet teurer, da aber die Prämienberechnung nur für die angemeldeten Sommermonate erfolgt, können dennoch bis zu 40% der eigentlichen Jahresprämie eingespart werden.
Informationen zum Motorradversicherung Preisvergleich und Kraftrad Vergleich
Wissenswertes zu Motorradversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall bei einer Motorradversicherung
Wer braucht eine Motorradversicherung?
Im Gegensatz zu dem freiwilligen Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist die Motorradversicherung nicht freiwillig, sondern der Abschluss ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie mit einem Motorrad unterwegs sind, benötigen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Motorrad-Haftpflichtversicherung, um Schäden Dritter, nach einem von Ihnen verursachten Unfall abzudecken. Sofern Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Kraftrad absichern möchten, so können Sie zusätzlich zur Motorrad Haftpflichtversicherung auch eine Motorrad-Teilkasko- oder Motorrad-Vollkasko-Versicherung abschließen.
Was kostet eine Motorradversicherung?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Motorradversicherung Kosten umso höher sind, je höherwertiger bzw. besser der Versicherungsschutz für die Motorradversicherung gewählt wird.
So betragen die Motorrad Haftpflichtversicherung Kosten den kleinsten Teil der zu zahlenden Versicherungsprämie, während der zusätzliche Einschluss einer Motorrad Teilkasko oder Motorrad Vollkasko den Versicherungsschutz deutlich verteuern.
Bei der Motorradversicherung spielen ähnliche Faktoren in die Preisberechnung wie bei der Kfz-Versicherung.
So hängen die Motorradversicherung Kosten insbesondere von folgenden Einflussfaktoren ab:
- Art und Typ des Motorrads bzw. Kraftrad
- Alter des Motorradfahrers
- die Motorleistung des Motorrads
- der für den Wohnort des Motorradfahrers festgelegten Typklasse und Regionalklasse
- der persönlichen Schadenfreiheitsklasse
- der jährlichen zu fahrenden km usw.
Weil jedoch die Versicherungsgesellschaften die einzelne Prämienfaktoren unterschiedlich gewichten bzw. unterschiedlich stark rabattieren, führt dies zu stark variierenden Motorradversicherung Kosten. Daher ist es immer lohnenswert, vor dem Abschluss einer Motorradversicherung, auf einem unabhängigen Vergleichsportal, einen ausführlichen Motorradversicherung Preisvergleich zu erstellen und die Unterschiede der jeweiligen Motorradversicherung Tarife zu prüfen.
TIPP:
Bei einer Motorradversicherung für Fahranfänger oder für junge Biker können Motorradversicherung Kosten gespart werden, wenn das Motorrad z.B. als Zweitfahrzeug über die Eltern versichert wird. Die Wahl eines Motorrads mit niedriger Motorleistung führt ebenfalls zu einer deutlichen Prämienersparnis. Die Vereinbarung von Selbstbehalten in der Motorrad Teilkasko oder Motorrad Vollkasko führen ebenfalls zu Ersparnissen bei der Versicherungsprämie.
Was ist in der Motorradversicherung versichert?
Versichert über eine Motorradversicherung ist immer der Versicherungsnehmer selbst, der Fahrzeughalter, der Eigentümer und alle berechtigten Fahrer des Kraftrads.
Die Motorrad-Haftpflichtversicherung befriedigt nach einem Unfall begründete Schadenersatzansprüche von Dritten und wehrt unbegründete Ansprüche ab.
Die Motorrad-Haftpflichtversicherung deckt Sachschäden an fremden Fahrzeugen (Pkw, Lkw oder Motorrad) ebenso ab, wie die damit verbundenen Kosten wie z.B.:
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Reparaturkosten
- Anwaltskosten
- Mietwagenkosten
- Wiederbeschaffungskosten bei einem Totalschaden
- Entschädigung bei einem Nutzungsausfall
- eventuelle Kosten für Wertminderung
- Ab- und Anmeldekosten.
Personenschäden und damit verbundene Behandlungskosten, Transportkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld usw. werden ebenfalls über eine gute Motorrad-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass eine Motorrad-Haftpflichtversicherung mindestens EUR 7,5 Millionen für Personenschäden, EUR 1,12 Millionen für Sachschäden und mindestens EUR 50.000 für Vermögensschäden übernehmen muss.
Wann zahlt die Motorrad-Versicherung nicht?
In der Motorradversicherung werden keine Kosten übernommen für Schäden, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ebenso werden von der Motorradversicherung keine Schäden bezahlt, die aufgrund von Unfallflucht verursacht wurden, wenn das Motorrad unangemeldet benutzt wurde, wenn Ihr Versicherungsbeitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde, bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Motorrads und wenn Sie im Schadenfall bewusst falsche Angaben machen.
Auf was muss man beim Abschluss einer Motorradversicherung achten?
In der Motorrad-Haftpflicht sollten Sie nicht die gesetzliche Mindestdeckungssumme abschließen, sondern eine höhere Deckungssumme bevorzugen. Wir empfehlen Ihnen eine Deckungssumme von 100 Millionen abzuschließen.
In der Fahrzeugversicherung, der sogenannten Kaskoversicherung bieten Ihnen die Versicherungsunternehmen verschiedene Selbstbeteiligungsmöglichkeiten zum Abschluss an.
Die üblichen Selbstbeteiligungs-Varianten sind:
Im Rahmen der Motorrad-Teilkasko-Versicherung:
- ohne Selbstbeteiligung
und
- 150,00 EUR Selbstbeteiligung
Im Rahmen der Motorrad-Vollkasko-Versicherung:
- 300,00 EUR in der Vollkasko und 150,00 EUR in der Teilkasko
- 300,00 EUR in der Vollkasko und ohne SB in der Teilkasko
- 500,00 EUR in der Vollkasko und 150,00 EUR in der Teilkasko
und
- 500,00 EUR in der Vollkasko und ohne SB in der Teilkasko
Wie verhalte ich mich im Schadenfall in der Motorradversicherung?
Die vertragliche Anzeigepflicht verlangt von Ihnen als Versicherungsnehmer, dass Sie jedes Schadenereignis, welches zu einen möglichen Leistungsfall für Ihre Motorradversicherung führen kann, unverzüglich Ihrer Versicherungsgesellschaft, bei der Sie Ihr Motorrad versichert haben, melden bzw. schriftlich anzeigen.
Zur Sicherung der Beweislage und Wiedergabe des Unfallhergangs, sollten Sie mehrere Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln von der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und den Schäden machen.
Informieren Sie nach Möglichkeit immer die Polizei und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen und lassen Sie sich das entsprechende Aktenzeichen mitteilen.
Sie sind ebenfalls vertraglich dazu verpflichtet, alles zu unternehmen, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens hilfreich ist.
Der Unfallhergang ist von Ihnen möglichst detailliert und wahrheitsgemäß zu schildern und wiederzugeben.
Ohne Rücksprache mit Ihrem Motorradversicherung-Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise Dritten gegenüber anzuerkennen oder bereits Zahlungen an diese zu leisten.
Gegen eventuelle Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz haben Sie ohne Rücksprache mit dem Versicherer immer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Wenn ein Rechtsstreit unvermeidbar ist, so ist die Prozessführung immer dem Versicherer Ihres Motorrads zu überlassen.
Sollte Ihnen Ihr Unfallgegner seine Personen- und/oder Versicherungsdaten nicht mitteilen können oder wollen, so können Sie sich diese Daten rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens des Unfallgegners, beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800–250 260 0 mitteilen lassen.
Welche Änderungen sind während der Vertragslaufzeit in der Motorradversicherung möglich?
Wenn Sie Ihr Motorrad verkaufen, geht zunächst die Motorrad-Haftpflicht- und Motorrad-Kaskoversicherung kraft Gesetz auf den Käufer des Motorrads über. Sofern der Käufer sofort bei einem anderen Versicherer eine Motorrad-Versicherung abschließt, gilt dies automatisch als Kündigung Ihres bisherigen Motorrad-Versicherungsvertrag.
Melden Sie Ihr Motorrad mindestens für zwei Wochen polizeilich ab (vorübergehende Stilllegung), so kann der Versicherungsschutz für Ihr Motorrad auf Antrag für die Zeit der Stilllegung unterbrochen werden. Der Vertrag läuft dann weiter und verlängert sich um die Zeit der Stilllegung, für die allerdings kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit eine sogenannte Ruheversicherung besteht.
Wie funktioniert das mit der elektronischen Versicherungsbestätigung, der eVB-Nummer für meine Motorradversicherung?
Ihre persönliche eVB- Nummer zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsbehörde, erhalten Sie nach Online-Vertragsabschluss Ihrer Motorradversicherung umgehend per E‑Mail von uns mitgeteilt.
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) können Sie dann gegenüber Ihrer zuständigen KFZ-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Motorrad über eine gültige Motorrad-Haftpflichtversicherung verfügt.
Eine eVB-Nummer benötigen Sie allerdings nur bei einer Neuzulassung oder bei einem Wechsel Ihres Motorrads.
Wenn Sie lediglich die Versicherungsgesellschaft, nicht aber Ihr Motorrad wechseln (z.B. zum 01.01. eines Jahres), benötigen Sie keine neue eVB-Nummer, da in diesem Fall eine sogenannte eVB‑Ü Nummer direkt und automatisch von Ihrer neuen Versicherungsgesellschaft direkt an die für Sie zuständige Zulassungsstelle gesendet wird.
Wie kann ich meine bestehende Motorradversicherung kündigen oder wechseln?
Ihre Motorradversicherung verlängert sich normalerweise immer automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht vor Ablauf gekündigt wurde.
Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre bestehenden Motorrad-Versicherung zu beenden:
Sie können diesen ordentlich kündigen, d.h. Ihre Kündigung ist wirksam, wenn Sie den Motorrad-Versicherungsvertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende kündigen. Üblicherweise ist das Vertragsende der 31.12. eines Jahres, so dass für die Kündigung der 30.11. als Stichtag gilt. Bis spätestens zu diesem Datum muss Ihre bestehende Versicherungsgesellschaft Ihre Kündigung erhalten haben.
Achtung! Einige Versicherer können auch abweichende Versicherungsjahre haben und somit abweichende Stichtage für eine Kündigung.
Sie können Ihren Motorrad-Versicherungsvertrag auch außerordentlich kündigen bei einer Prämienerhöhung. Erhöht Ihr Versicherer z.B. auf Grund einer Prämienanpassung die Beiträge für Ihre Motorradversicherung, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung Ihres Motorrad-Versicherers, den Vertrag kündigen.
Sie können den Vertrag auch außerordentlich kündigen im Schadensfall. Hat Ihr Motorrad-Versicherer einen Schaden reguliert oder womöglich sogar abgelehnt, so können Sie den Vertrag kündigen. Ihre Kündigung muss dann mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung Ihres Schadens an den Versicherer erfolgen.
Bei einem Motorradwechsel können Sie sich jedes Mal eine neue günstige Motorrad-Versicherung suchen und neu abschließen.
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