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Pri­vat­haft­pflicht für Kin­der: Fami­li­en­schutz und delikt­un­fä­hi­ge Kinder

Aktualisiert: 26. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 25. April 2023
Mann prüft, ob es sinnvoll ist, eine Versicherung abzuschließen

Pri­vat­haft­pflicht für Kin­der: Fami­li­en­schutz und delikt­un­fä­hi­ge Kinder

Kin­der ver­ur­sa­chen schnell ein­mal einen Scha­den – und genau hier zeigt sich die Bedeu­tung der Pri­vat­haft­pflicht. Hier erfährst Du, wie Kin­der über den Fami­li­en­ta­rif abge­si­chert sind und war­um die Mit­ver­si­che­rung delikt­un­fä­hi­ger Kin­der so wich­tig ist.

Aktua­li­siert am 26.06.2026
Fach­lich geprüft von Andre­as Quast
Ver­si­che­rungs­mak­ler (§ 34d GewO)


→ Zum aus­führ­li­chen Pri­vat­haft­pflicht Ratgeber

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Über den Fami­li­en­ta­rif sind Kin­der in der Regel kos­ten­los mitversichert.
  • Wich­tig: die Mit­ver­si­che­rung delikt­un­fä­hi­ger Kin­der (unter 7 Jah­ren, im Ver­kehr unter 10) – sonst ent­steht eine Lücke.
  • Delikt­un­fä­hi­ge Kin­der haf­ten recht­lich nicht; ohne die­sen Bau­stein bleibt der Geschä­dig­te oft auf dem Scha­den sitzen.
  • Fami­li­en­ta­rif kos­tet meist kaum mehr als ein Single-Tarif.

Wie Kin­der mit­ver­si­chert sind

In einem Fami­li­en­ta­rif der Pri­vat­haft­pflicht sind die eige­nen Kin­der in der Regel bei­trags­frei mit­ver­si­chert – solan­ge sie min­der­jäh­rig sind und auch dar­über hin­aus wäh­rend der ers­ten Aus­bil­dung. Ver­ur­sacht das Kind einen Scha­den, für den es haf­tet, springt die Fami­li­en-Pri­vat­haft­pflicht ein.

War­um delikt­un­fä­hi­ge Kin­der ent­schei­dend sind

Kin­der unter sie­ben Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr unter zehn) gel­ten als delikt­un­fä­hig – sie haf­ten recht­lich nicht für Schä­den. Das klingt gut, ist für Geschä­dig­te aber ein Pro­blem: Eine nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht zahlt nur, wenn eine Haf­tung besteht. Ver­ur­sacht Dein delikt­un­fä­hi­ges Kind einen Scha­den, müss­te der Geschä­dig­te ohne ent­spre­chen­den Bau­stein leer aus­ge­hen. Gute Tari­fe ver­si­chern daher delikt­un­fä­hi­ge Kin­der aus­drück­lich mit und zah­len aus Kulanz – ein wich­ti­ges Aus­wahl­kri­te­ri­um für Familien.

Wor­auf Fami­li­en ach­ten sollten

  • Mit­ver­si­che­rung delikt­un­fä­hi­ger Kin­der aus­drück­lich eingeschlossen.
  • Hohe Deckungs­sum­me (mind. 10 Mio. Euro).
  • Miet­sach­schä­den und Schlüs­sel­ver­lust mitversichert.
  • Ver­gleich lohnt – wor­an Du einen Top-Tarif erkennst, zeigt die Sei­te bes­te Pri­vat­haft­pflicht.

Delikt­un­fä­hig­keit nach Alter

Alter des Kindes Haf­tung
unter 7 Jahre gene­rell deliktunfähig
unter 10 Jahre im Stra­ßen­ver­kehr deliktunfähig
ab 7 bzw. 10 Jahre ein­ge­schränkt haft­bar je nach Einsichtsfähigkeit

Ein­ga­ben blei­ben auf die­ser Sei­te – der Ver­gleich öff­net kei­nen neu­en Tab.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Pri­vat­haft­pflicht für Kinder

Ja, über einen Fami­li­en­ta­rif sind die eige­nen Kin­der in der Regel bei­trags­frei mit­ver­si­chert, solan­ge sie min­der­jäh­rig sind und wäh­rend der ers­ten Ausbildung.

Kin­der unter sie­ben Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr unter zehn) gel­ten als delikt­un­fä­hig und haf­ten recht­lich nicht. Eine nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht zahlt dann nur, wenn der Tarif delikt­un­fä­hi­ge Kin­der aus­drück­lich mitversichert.

Weil sonst der Geschä­dig­te leer aus­geht: Das Kind haf­tet nicht, und ohne die­sen Bau­stein zahlt die Ver­si­che­rung nicht. Gute Tari­fe schlie­ßen delikt­un­fä­hi­ge Kin­der daher ein.

Meist nur wenig mehr als ein Sin­gle-Tarif – häu­fig rund 50 bis 80 Euro im Jahr, inklu­si­ve Part­ner und Kindern.

In der Regel bis zum Ende der ers­ten Berufs­aus­bil­dung bzw. des Erst­stu­di­ums. Danach brau­chen sie eine eige­ne Privathaftpflicht.

Nur, wenn der Tarif die Mit­ver­si­che­rung delikt­un­fä­hi­ger Kin­der aus­drück­lich vor­sieht. Dann leis­tet er aus Kulanz, obwohl das Kind recht­lich nicht haf­tet – ein wich­ti­ges Aus­wahl­kri­te­ri­um für Familien.

Andreas Quast, Versicherungsexperte
Andre­as Quast
Fach­lich prü­fen­de Exper­ten­per­son · versicherungsvergleiche.de

Für Fami­li­en ist die Mit­ver­si­che­rung delikt­un­fä­hi­ger Kin­der das ent­schei­den­de Kri­te­ri­um. Ohne sie geht der Geschä­dig­te leer aus, wenn das klei­ne Kind etwas kaputt macht – gute Tari­fe schlie­ßen das ein und zah­len aus Kulanz.“ Aktua­li­siert und fach­lich geprüft am 26.06.2026.


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