Privathaftpflicht für Kinder: Familienschutz und deliktunfähige Kinder
Kinder verursachen schnell einmal einen Schaden – und genau hier zeigt sich die Bedeutung der Privathaftpflicht. Hier erfährst Du, wie Kinder über den Familientarif abgesichert sind und warum die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder so wichtig ist.
Fachlich geprüft von Andreas Quast
Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Das Wichtigste in Kürze
- Über den Familientarif sind Kinder in der Regel kostenlos mitversichert.
- Wichtig: die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder (unter 7 Jahren, im Verkehr unter 10) – sonst entsteht eine Lücke.
- Deliktunfähige Kinder haften rechtlich nicht; ohne diesen Baustein bleibt der Geschädigte oft auf dem Schaden sitzen.
- Familientarif kostet meist kaum mehr als ein Single-Tarif.
Wie Kinder mitversichert sind
In einem Familientarif der Privathaftpflicht sind die eigenen Kinder in der Regel beitragsfrei mitversichert – solange sie minderjährig sind und auch darüber hinaus während der ersten Ausbildung. Verursacht das Kind einen Schaden, für den es haftet, springt die Familien-Privathaftpflicht ein.
Warum deliktunfähige Kinder entscheidend sind
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn) gelten als deliktunfähig – sie haften rechtlich nicht für Schäden. Das klingt gut, ist für Geschädigte aber ein Problem: Eine normale Privathaftpflicht zahlt nur, wenn eine Haftung besteht. Verursacht Dein deliktunfähiges Kind einen Schaden, müsste der Geschädigte ohne entsprechenden Baustein leer ausgehen. Gute Tarife versichern daher deliktunfähige Kinder ausdrücklich mit und zahlen aus Kulanz – ein wichtiges Auswahlkriterium für Familien.
Worauf Familien achten sollten
- Mitversicherung deliktunfähiger Kinder ausdrücklich eingeschlossen.
- Hohe Deckungssumme (mind. 10 Mio. Euro).
- Mietsachschäden und Schlüsselverlust mitversichert.
- Vergleich lohnt – woran Du einen Top-Tarif erkennst, zeigt die Seite beste Privathaftpflicht.
Deliktunfähigkeit nach Alter
| Alter des Kindes | Haftung |
|---|---|
| unter 7 Jahre | generell deliktunfähig |
| unter 10 Jahre | im Straßenverkehr deliktunfähig |
| ab 7 bzw. 10 Jahre | eingeschränkt haftbar je nach Einsichtsfähigkeit |
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Häufige Fragen zur Privathaftpflicht für Kinder
Ja, über einen Familientarif sind die eigenen Kinder in der Regel beitragsfrei mitversichert, solange sie minderjährig sind und während der ersten Ausbildung.
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn) gelten als deliktunfähig und haften rechtlich nicht. Eine normale Privathaftpflicht zahlt dann nur, wenn der Tarif deliktunfähige Kinder ausdrücklich mitversichert.
Weil sonst der Geschädigte leer ausgeht: Das Kind haftet nicht, und ohne diesen Baustein zahlt die Versicherung nicht. Gute Tarife schließen deliktunfähige Kinder daher ein.
Meist nur wenig mehr als ein Single-Tarif – häufig rund 50 bis 80 Euro im Jahr, inklusive Partner und Kindern.
In der Regel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung bzw. des Erststudiums. Danach brauchen sie eine eigene Privathaftpflicht.
Nur, wenn der Tarif die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder ausdrücklich vorsieht. Dann leistet er aus Kulanz, obwohl das Kind rechtlich nicht haftet – ein wichtiges Auswahlkriterium für Familien.
„Für Familien ist die Mitversicherung deliktunfähiger Kinder das entscheidende Kriterium. Ohne sie geht der Geschädigte leer aus, wenn das kleine Kind etwas kaputt macht – gute Tarife schließen das ein und zahlen aus Kulanz.“ Aktualisiert und fachlich geprüft am 26.06.2026.