Jeder Versicherungsfall in der Hundehaftpflichtversicherung ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) Ihrem Hundehaftpflicht Versicherer schriftlich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer Ihrer Hundehaftpflicht sind Sie nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.