Der Wechsel oder die Kündigung Ihrer bestehenden Hundehaftpflichtversicherung ist nicht wirklich schwer.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Hundehaftpflicht, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung Ihrer bestehenden Hundehaftpflichtversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Hundehaftpflicht Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Hundeversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Hundehaftpflicht Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Kündigung bei Tod des Tieres:
Bei Tod Ihres Hundes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfalls und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Eine entsprechende Meldung an den Hundehaftpflicht Versicherer sollte allerdings unverzüglich erfolgen.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail. Zu beachten ist, dass nicht das Absende-Datum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).