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Ist ein Hundebiss meldepflichtig?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Hundebisse sind in Deutschland grundsätzlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt beim Ordnungsamt oder der zuständigen Veterinärbehörde und kann sowohl vom Hundehalter als auch vom Gebissenen eingereicht werden. Die Meldepflicht dient dem Infektionsschutz, der Überprüfung des Tollwut-Impfstatus und der dokumentierten Sicherung von Haftungsansprüchen.

Ja, Hun­de­bis­se sind in Deutsch­land grund­sätz­lich mel­de­pflich­tig. Die Mel­dung erfolgt beim Ord­nungs­amt oder der zustän­di­gen Vete­ri­när­be­hör­de und kann sowohl vom Hun­de­hal­ter als auch vom Gebis­se­nen ein­ge­reicht wer­den. Die Mel­de­pflicht dient dem Infek­ti­ons­schutz, der Über­prü­fung des Toll­wut-Impf­sta­tus und der doku­men­tier­ten Siche­rung von Haftungsansprüchen.

Mel­de­pflicht und recht­li­che Grundlagen

Die Mel­de­pflicht für Hun­de­bis­se ist im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) bun­des­weit gere­gelt und wird durch Lan­des­ge­set­ze kon­kre­ti­siert. Die genau­en Fris­ten und zustän­di­gen Behör­den vari­ie­ren je nach Bun­des­land – in den meis­ten Fäl­len muss die Mel­dung inner­halb von 24 Stun­den erfol­gen. Ziel die­ser Rege­lung ist pri­mär der Schutz vor Toll­wut (Rabies), einer lebens­be­droh­li­chen Virus­er­kran­kung, die durch Spei­chel über­tra­gen wird.

Nach der Mel­dung prüft die zustän­di­ge Behörde:

  • Den Toll­wut-Impf­sta­tus des Hun­des anhand des Impfpasses
  • Ob eine Beob­ach­tungs­pflicht des Hun­des not­wen­dig ist (meist 10 Tage)
  • Ob eine post­ex­po­si­tio­nel­le Pro­phy­la­xe (PEP) für den Gebis­se­nen erfor­der­lich ist
  • Das bis­he­ri­ge Ver­hal­ten des Hun­des und mög­li­che wei­te­re behörd­li­che Maßnahmen

Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und finan­zi­el­le Absicherung

Ein gemel­de­ter Hun­de­biss kann für den Hal­ter erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben. Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist hier die wich­tigs­te Schutz­maß­nah­me – sie über­nimmt Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Gebis­se­nen bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me (ca. 500.000 bis 1 Mil­li­on Euro, je nach Tarif). Die Ver­si­che­rung deckt medi­zi­ni­sche Kos­ten, Schmer­zens­geld, Nar­ben­kos­ten und in vie­len Fäl­len auch Anwalts- und Gerichts­kos­ten ab.

Ohne Ver­si­che­rung müs­sen Hal­ter Scha­dens­er­satz aus eige­ner Tasche zah­len – was schnell fünf­stel­li­ge Beträ­ge errei­chen kann. In vie­len Bun­des­län­dern ist eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, beson­ders für Ras­sen auf den soge­nann­ten Listenhunden-Listen.

Prak­ti­sche Check­lis­te nach einem Hundebiss

  • Mel­dung ein­rei­chen: Infor­mie­ren Sie das Ord­nungs­amt oder die Vete­ri­när­be­hör­de unver­züg­lich (meist inner­halb von 24 Stunden)
  • Ärzt­li­che Ver­sor­gung: Suchen Sie sofort einen Arzt oder die Not­auf­nah­me auf – die­ser bewer­tet das Infek­ti­ons­ri­si­ko und lei­tet ggf. Impf­maß­nah­men ein
  • Ver­si­che­rung benach­rich­ti­gen: Mel­den Sie den Vor­fall Ihrer Hun­de­haft­pflicht-Poli­ce und – falls Sie Geschä­dig­ter sind – auch der Ver­si­che­rung des Hundehalters
  • Infor­ma­tio­nen sichern: Notie­ren Sie Name, Adres­se und Tele­fon des Hun­de­hal­ters, Zeu­gen­an­ga­ben und doku­men­tie­ren Sie die Ver­let­zun­gen mit Fotos
  • Unter­la­gen archi­vie­ren: Bewah­ren Sie alle ärzt­li­chen Berich­te, Mel­dungs­be­stä­ti­gun­gen und Kor­re­spon­den­zen auf
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