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Was über­nimmt die Tierhalterhaftpflicht?

Die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die Ihr Haus­tier ver­ur­sacht. Im Fal­le eines Scha­dens deckt die Ver­si­che­rung in der Regel fol­gen­de Kos­ten ab:

  1. Per­so­nen­schä­den: Wenn Ihr Haus­tier eine Per­son ver­letzt, sei es durch Bei­ßen, Krat­zen oder ande­re Hand­lun­gen, über­nimmt die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te und even­tu­ell anfal­len­de Schmer­zens­geld­zah­lun­gen an die geschä­dig­te Person.
  2. Sach­schä­den: Wenn Ihr Haus­tier Eigen­tum beschä­digt, wie zum Bei­spiel Möbel, Klei­dung, elek­tro­ni­sche Gerä­te oder ande­re Gegen­stän­de, deckt die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder Ersatz.
  3. Miet­sach­schä­den: Falls Sie zur Mie­te woh­nen und Ihr Haus­tier Schä­den in der Miet­woh­nung oder im Miets­haus ver­ur­sacht, über­nimmt die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder Wie­der­her­stel­lung der beschä­dig­ten Räumlichkeiten.
  4. Ver­mö­gens­schä­den: Wenn durch das Ver­hal­ten Ihres Haus­tiers finan­zi­el­le Ver­lus­te bei einer Per­son ent­ste­hen, bei­spiels­wei­se durch die Beschä­di­gung von Arbeits­ma­te­ria­li­en oder den Aus­fall von geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten, deckt die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung die ent­spre­chen­den Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ab.

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