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Wel­che Hun­de sind im Saar­land erlaubt?

Im Saar­land gibt es kei­ne spe­zi­fi­sche Lis­te von Hun­de­ras­sen, die spe­zi­ell erlaubt oder ver­bo­ten sind. Die Hal­tung von Hun­den im Saar­land wird durch das Saar­län­di­sche Hun­de­ge­setz (SHundG) gere­gelt, das den Schutz der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung sowie das Wohl­erge­hen der Hun­de gewähr­leis­ten soll.

Das SHundG legt den Fokus auf die Ver­ant­wor­tung der Hun­de­hal­ter, ihre Hun­de jeder­zeit unter Kon­trol­le zu haben und sicher­zu­stel­len, dass sie kei­ne Gefahr für Men­schen oder ande­re Tie­re dar­stel­len. Es ent­hält Bestim­mun­gen zur Lei­nen­pflicht, zur Maul­korb­pflicht in bestimm­ten Situa­tio­nen sowie zur Ver­mei­dung von Gefähr­dun­gen oder Beläs­ti­gun­gen durch Hunde.

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