In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Liste von Hunderassen, die speziell erlaubt oder verboten sind. Die Haltung von Hunden in Baden-Württemberg wird durch das Landeshundegesetz (LHundG BW) geregelt, das den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie das Wohlergehen der Hunde gewährleisten soll.
Das LHundG BW legt den Fokus auf die Verantwortung der Hundehalter, ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle zu haben und sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Es enthält Bestimmungen zur Leinenpflicht, zum Führen von Hunden durch geeignete Personen sowie zur Vermeidung von Gefährdungen oder Belästigungen durch Hunde.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Landeshundegesetz in Baden-Württemberg bestimmte Anforderungen an den Halter stellt, unabhängig von der Rasse des Hundes. Dazu gehören beispielsweise der Nachweis der Sachkunde und gegebenenfalls ein Wesenstest oder eine Verhaltensprüfung.
Es wird empfohlen, sich über die Besonderheiten und Anforderungen des LHundG BW zu informieren. Wenden Sie sich an die örtlichen Behörden, das Veterinäramt oder anerkannte Hundevereinigungen, um genaue Informationen zur Hundehaltung in Baden-Württemberg zu erhalten.