In Bayern gibt es keine allgemeine Liste von Hunderassen, die speziell erlaubt oder verboten sind. Die Haltung von Hunden in Bayern wird durch das Bayerische Hundegesetz (BayHundG) geregelt, das den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie das Wohlergehen der Hunde gewährleisten soll.
Das BayHundG legt den Fokus auf die Verantwortung der Hundehalter, ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle zu haben und sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Es enthält Bestimmungen zur Leinenpflicht, zur Maulkorbpflicht in bestimmten Situationen sowie zur Vermeidung von Gefährdungen oder Belästigungen durch Hunde.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Bayerische Hundegesetz in Bayern bestimmte Anforderungen an den Halter stellt, unabhängig von der Rasse des Hundes. Dazu gehören beispielsweise der Nachweis der Sachkunde und gegebenenfalls ein Wesenstest oder eine Verhaltensprüfung.