In Berlin gibt es keine allgemeine Liste von Hunderassen, die speziell erlaubt oder verboten sind. Die Haltung von Hunden in Berlin wird durch das Hundegesetz Berlin (HundeG Bln) geregelt, das den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie das Wohlergehen der Hunde gewährleisten soll.
Das HundeG Bln legt den Fokus auf die Verantwortung der Hundehalter, ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle zu haben und sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Es enthält Bestimmungen zur Leinenpflicht, zum Führen von Hunden durch geeignete Personen sowie zur Vermeidung von Gefährdungen oder Belästigungen durch Hunde.