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Welche Hunde sind in Bremen erlaubt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 25. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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In Bremen sind grundsätzlich alle Hunderassen erlaubt – es gibt kein Rassenverbot. Das Bremische Hundegesetz (BremHG) setzt auf einen verhaltensorientierten Ansatz und nicht auf Rassenlisten. Entscheidend sind die Sachkunde des Halters, die sichere Kontrolle des Hundes und eine gültige Hundehaftpflichtversicherung.

In Bre­men sind grund­sätz­lich alle Hun­de­ras­sen erlaubt – es gibt kein Ras­sen­ver­bot. Das Bre­mi­sche Hun­de­ge­setz (BremHG) setzt auf einen ver­hal­tens­ori­en­tier­ten Ansatz und nicht auf Ras­sen­lis­ten. Ent­schei­dend sind die Sach­kun­de des Hal­ters, die siche­re Kon­trol­le des Hun­des und eine gül­ti­ge Hundehaftpflichtversicherung.

Ver­hal­tens­ori­en­tier­te Rege­lung statt Rassenverbot

Bre­men gehört zu den weni­gen Bun­des­län­dern, die kon­se­quent auf einen ras­se-unab­hän­gi­gen Ansatz set­zen. Das bedeu­tet: Selbst Hun­de, die in ande­ren Bun­des­län­dern als „Lis­ten­hun­de” oder „Kampf­hun­de” klas­si­fi­ziert sind, dür­fen in Bre­men gehal­ten wer­den. Der Fokus liegt nicht auf der Abstam­mung, son­dern auf dem Ver­hal­ten und der Ver­ant­wor­tung des Halters.

Recht­li­che Grund­la­ge ist das BremHG, das die Anfor­de­run­gen an jeden Hun­de­hal­ter defi­niert, unab­hän­gig von der Ras­se. Zen­tral ist der Gedan­ke, Gefähr­dun­gen für die öffent­li­che Sicher­heit, ande­re Per­so­nen und Tie­re zu ver­mei­den. Auf­fäl­lig gewor­de­ne Hun­de kön­nen aller­dings zu einem Wesens­test ver­pflich­tet wer­den – unab­hän­gig von ihrer Rasse.

Wich­ti­ge Anfor­de­run­gen für Hundehalter

  • Sach­kun­de­prü­fung: Ist erfor­der­lich, wenn der Hund ver­hal­tens­auf­fäl­lig wird oder bereits einem ande­ren Tier oder einer Per­son Scha­den zuge­fügt hat
  • Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Nicht gesetz­lich ver­pflich­tend, aber drin­gend emp­foh­len – schützt vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen (ca. 80–200 Euro/Jahr je nach Tarif)
  • Wesens­test: Wird ange­ord­net, wenn ein Hund als gefähr­lich ein­ge­stuft oder auf­fäl­lig wird
  • Lei­nen­pflicht in öffent­li­chen Berei­chen: Gilt in Parks, auf Plät­zen und Grün­an­la­gen – loka­le Rege­lun­gen kön­nen variieren
  • Auf­sichts­pflicht: Der Hund muss von einer geeig­ne­ten, ver­ant­wor­tungs­vol­len Per­son geführt werden
  • Kenn­zeich­nung und Anmel­dung: Chip­num­mer und Regis­trie­rung wer­den empfohlen

Hun­de­haft­pflicht in Bre­men – Sicher­heit ohne Pflicht

Wäh­rend die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Bre­men nicht obli­ga­to­risch vor­ge­schrie­ben ist, schützt sie Sie vor erheb­li­chen finan­zi­el­len Risi­ken. Hun­de kön­nen unbe­ab­sich­tigt Per­so­nen ver­let­zen oder Sach­schä­den ver­ur­sa­chen – und die Hal­ter haf­ten unbe­grenzt dafür. Eine gute Hun­de­haft­pflicht deckt Per­so­nen­schä­den und Sach­schä­den ab. Man­che Tari­fe bie­ten auch Deckung für Ver­wal­tungs­ge­büh­ren oder psy­cho­lo­gi­sche Betreuung nach Beißvorfällen.

Prak­ti­sche Check­lis­te für Hundehalter

  • Schlie­ßen Sie eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ab – auch ohne gesetz­li­che Verpflichtung
  • Erkun­di­gen Sie sich bei Ihrer Gemein­de nach loka­len Zusatz­be­stim­mun­gen zur Lei­nen­pflicht und Hundezonen
  • Hal­ten Sie Impf­nach­wei­se, Chip-Doku­men­ta­ti­on und Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen bereit
  • Trai­nie­ren Sie Ihren Hund gezielt – gutes Ver­hal­ten ist die bes­te Versicherung
  • Beach­ten Sie unter­schied­li­che Rege­lun­gen, wenn Sie mit Ihrem Hund in ande­re Bun­des­län­der reisen
  • Doku­men­tie­ren Sie Sach­kun­de durch Kur­se oder Tests, falls notwendig
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