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Wel­che Hun­de sind in Nie­der­sach­sen erlaubt?

In Nie­der­sach­sen gibt es kei­ne all­ge­mei­ne Lis­te von Hun­de­ras­sen, die spe­zi­ell erlaubt oder ver­bo­ten sind. Die Hal­tung von Hun­den in Nie­der­sach­sen wird durch das Nie­der­säch­si­sche Gesetz über das Hal­ten von Hun­den (NHundG) gere­gelt, das den Schutz der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung sowie das Wohl­erge­hen der Hun­de gewähr­leis­ten soll.

Das NHundG legt den Fokus auf die Ver­ant­wor­tung der Hun­de­hal­ter, ihre Hun­de jeder­zeit unter Kon­trol­le zu haben und sicher­zu­stel­len, dass sie kei­ne Gefahr für Men­schen oder ande­re Tie­re dar­stellt. Es ent­hält Bestim­mun­gen zur Lei­nen­pflicht, zur Maul­korb­pflicht in bestimm­ten Situa­tio­nen sowie zur Ver­mei­dung von Gefähr­dun­gen oder Beläs­ti­gun­gen durch Hunde.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass das Nie­der­säch­si­sche Gesetz über das Hal­ten von Hun­den bestimm­te Anfor­de­run­gen an den Hal­ter stellt, unab­hän­gig von der Ras­se des Hun­des. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se der Nach­weis der Sach­kun­de und gege­be­nen­falls ein Wesens­test oder eine Verhaltensprüfung.

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