In Nordrhein-Westfalen gibt es keine allgemeine Liste von Hunderassen, die speziell erlaubt oder verboten sind. Die Haltung von Hunden in Nordrhein-Westfalen wird durch das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) geregelt, das den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie das Wohlergehen der Hunde gewährleisten soll.
Das LHundG NRW legt den Fokus auf die Verantwortung der Hundehalter, ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle zu haben und sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Es enthält Bestimmungen zur Leinenpflicht, zur Maulkorbpflicht in bestimmten Situationen sowie zur Vermeidung von Gefährdungen oder Belästigungen durch Hunde.