In Sachsen-Anhalt gibt es keine spezielle Liste von Hunderassen, die speziell erlaubt oder verboten sind. Die Haltung von Hunden in Sachsen-Anhalt wird durch das Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz LSA) geregelt, das den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie das Wohlergehen der Hunde gewährleisten soll.
Das Hundegesetz LSA legt den Fokus auf die Verantwortung der Hundehalter, ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle zu haben und sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Es enthält Bestimmungen zur Leinenpflicht, zur Maulkorbpflicht in bestimmten Situationen sowie zur Vermeidung von Gefährdungen oder Belästigungen durch Hunde.