In Schleswig-Holstein gibt es keine spezifische Liste von Hunderassen, die speziell erlaubt oder verboten sind. Die Haltung von Hunden in Schleswig-Holstein wird durch das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz SH) geregelt, das den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie das Wohlergehen der Hunde gewährleisten soll.
Das Hundegesetz SH legt den Fokus auf die Verantwortung der Hundehalter, ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle zu haben und sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Es enthält Bestimmungen zur Leinenpflicht, zur Maulkorbpflicht in bestimmten Situationen sowie zur Vermeidung von Gefährdungen oder Belästigungen durch Hunde.