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In Thüringen sind gemäß der Thüringer Hundehalteverordnung (ThürHundehVO) 11 Hunderassen und ihre Kreuzungen als Listenhunde definiert. Diese gelten als „gefährliche Hunde" und unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen wie Haltungsgenehmigung, Sachkundeprüfung und obligatorischer Hundehaftpflichtversicherung. Auch Mischlinge mit charakteristischen Merkmalen dieser Rassen können behördlich als Listenhunde eingestuft werden.
In Thüringen sind gemäß der Thüringer Hundehalteverordnung (ThürHundehVO) 11 Hunderassen und ihre Kreuzungen als Listenhunde definiert. Diese gelten als „gefährliche Hunde” und unterliegen strengen rechtlichen Anforderungen wie Haltungsgenehmigung, Sachkundeprüfung und obligatorischer Hundehaftpflichtversicherung. Auch Mischlinge mit charakteristischen Merkmalen dieser Rassen können behördlich als Listenhunde eingestuft werden.
Folgende Rassen und deren Kreuzungen unterliegen in Thüringen den gesetzlichen Beschränkungen:
Wichtig: Mischlinge und Kreuzungen dieser Rassen fallen ebenfalls unter die Listenhund-Regelung, selbst wenn die Abstammung nicht eindeutig geklärt ist. Grundlage für die Einstufung sind charakteristische Merkmale und das Erscheinungsbild. Im Zweifelsfall trifft die zuständige Kreisverwaltung die behördliche Entscheidung.
Der Besitz eines Listenhundes ist an mehrere verbindliche Bedingungen geknüpft, die vor der Anschaffung erfüllt sein müssen:
Die Hundehaftpflichtversicherung ist nicht optional, sondern rechtlich zwingend erforderlich. Sie schützt Sie vor erheblichen Schadensersatzforderungen, falls Ihr Hund eine Person verletzt oder Sachschäden verursacht. Spezialisierte Tarife für Listenhunde kosten je nach Deckungssumme und Versicherer ca. 25–60 Euro monatlich – deutlich mehr als Standard-Hundehaftpflichten. Viele Anbieter berechnen bei Listenhunden höhere Prämien oder setzen strengere Bedingungen.
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