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Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen Ver­gleich: Fin­den Sie die opti­ma­le Absicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich
Ihr Fun­da­ment für einen sor­gen­frei­en Alltag

Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Ihr per­sön­li­cher Tarifvergleich

Sie sind umfas­send infor­miert. Fin­den Sie jetzt mit weni­gen Klicks den Tarif, der Ihr gutes Recht in allen Lebens­la­gen schützt. Sicher, schnell und transparent.

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Ihr indi­vi­du­el­ler Vergleichsrechner

Mit den fol­gen­den drei Anga­ben star­ten Sie per­fekt vor­be­rei­tet in den Vergleich.

1. Lebens­be­rei­che definieren

Wel­che Berei­che (Pri­vat, Beruf, Ver­kehr) sind Ihnen wichtig?

2. Fami­li­en­sta­tus klären

Suchen Sie Schutz für sich allein, als Paar oder für die Familie?

3. Wunsch-Selbst­be­halt?

Möch­ten Sie durch einen Eigen­an­teil die Prä­mie senken?

Wor­auf kommt es bei Ihnen an?

Jeder Mensch hat ande­re Risi­ken. Wäh­len Sie Ihren Fokus und erhal­ten Sie wert­vol­le, direkt anwend­ba­re Tipps.

Der Arbeit­neh­mer

Sie möch­ten sich vor Kon­flik­ten wie Kün­di­gung, Abmah­nung oder Zeug­nis­strei­tig­kei­ten schützen.

Der Ver­kehrs­teil­neh­mer

Sie sind oft mit dem Auto, Rad oder zu Fuß unter­wegs und wol­len bei Unfäl­len oder Buß­gel­dern abge­si­chert sein.

Der Mie­ter & Eigentümer

Streit mit dem Ver­mie­ter oder den Nach­barn? Sichern Sie sich bei Kon­flik­ten rund ums Woh­nen ab.

Wäh­len Sie Ihren Fokus, um eine per­sön­li­che Emp­feh­lung zu erhalten.

Kos­ten­ri­si­ko vs. Absicherung

Ein ein­zi­ger Rechts­streit kann schnell teu­rer wer­den als 10 Jah­re Ver­si­che­rung. Die Gra­fik zeigt die typi­schen Kos­ten eines Ver­fah­rens (1. Instanz) im Ver­gleich zur durch­schnitt­li­chen Jahresprämie.

Foto von Rechtsschutz-Experte Peer Brühl
Von Exper­ten geprüft

Das stärks­te Netz für Ihr gutes Recht.”

Eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist wie ein Sicher­heits­netz. Man hofft, es nie zu brau­chen, aber im Ernst­fall ver­hin­dert es den frei­en Fall. Mei­ne Auf­ga­be ist es, für Sie das stärks­te und pas­sends­te Netz zu finden.”

Peer Brühl

Ihr per­sön­li­cher Exper­te für Rechtsschutzversicherungen

  • Über 15 Jah­re Erfah­rung als unab­hän­gi­ger Versicherungsmakler
  • Spe­zia­li­siert auf die Absi­che­rung von Pri­vat- & Berufsrisiken

Das sagen unse­re Kunden

Tau­sen­de Nut­zer haben ihren opti­ma­len Rechts­schutz bereits erfolg­reich über uns gefunden.

Noch Fra­gen?

Stel­len Sie Ihre Fra­ge oder durch­su­chen Sie die häu­figs­ten Antworten.

Was ist der Unter­schied zwi­schen Privat‑, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz?

Die­se Bau­stei­ne decken ver­schie­de­ne Lebens­be­rei­che ab: Pri­vat für all­täg­li­che Kon­flik­te (z.B. Kauf­ver­trä­ge, Nach­bar­schafts­streit), Beruf für Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Arbeit­ge­ber (z.B. Kün­di­gung, Arbeits­zeug­nis) und Ver­kehr für alle Strei­tig­kei­ten im Stra­ßen­ver­kehr (z.B. Unfäl­le, Buß­gel­der). Sie kön­nen die­se Bau­stei­ne oft fle­xi­bel kombinieren.

Gibt es eine War­te­zeit, bevor der Ver­si­che­rungs­schutz greift?

Ja, in den meis­ten Berei­chen (wie Arbeits- oder Miet­recht) gibt es eine War­te­zeit von übli­cher­wei­se 3 Mona­ten nach Ver­trags­ab­schluss. Dies soll ver­hin­dern, dass eine Ver­si­che­rung für einen bereits bestehen­den Kon­flikt abge­schlos­sen wird. Im Ver­kehrs­rechts­schutz ent­fällt die War­te­zeit oft.

Was bedeu­tet ‘Selbst­be­tei­li­gung’ genau?

Die Selbst­be­tei­li­gung ist der Betrag, den Sie im Fal­le eines Rechts­streits pro Scha­dens­fall selbst tra­gen. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung (z.B. 250 € statt 150 €) senkt Ihre jähr­li­che Prä­mie. Es ist eine Abwä­gung zwi­schen nied­ri­ge­ren lau­fen­den Kos­ten und einem höhe­ren Eigen­an­teil im Ernstfall.

Ist eine tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung immer inklusive?

Bei den meis­ten moder­nen Tari­fen ja. Dies ist ein extrem wert­vol­les Leis­tungs­merk­mal. Sie kön­nen sich oft unbe­grenzt und ohne Selbst­be­tei­li­gung zu jeder Rechts­fra­ge tele­fo­nisch von einem Anwalt bera­ten las­sen, auch wenn dar­aus kein Rechts­fall entsteht.

Sind mein Part­ner und mei­ne Kin­der mitversichert?

Das hängt vom gewähl­ten Tarif ab. In Sin­gle-Tari­fen sind nur Sie selbst ver­si­chert. In Paar- oder Fami­li­en­ta­ri­fen sind Ihr Ehe-/Le­bens­part­ner und Ihre min­der­jäh­ri­gen (oft auch voll­jäh­ri­ge Kin­der in Aus­bil­dung) auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Ach­ten Sie bei der Tarif­aus­wahl im Rech­ner auf die Opti­on “Fami­lie” oder “Paar”.

Was pas­siert, wenn ich einen Pro­zess verliere?

Eine gute Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt auch in die­sem Fall die Kos­ten. Dazu gehö­ren Ihre eige­nen Anwalts­ge­büh­ren, die Gerichts­kos­ten und – das ist ent­schei­dend – auch die Kos­ten des geg­ne­ri­schen Anwalts, die Sie bei einer Nie­der­la­ge tra­gen müssten.

Kann ich mei­nen Anwalt frei wählen?

Ja, in Deutsch­land gilt das Prin­zip der frei­en Anwalts­wahl. Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann Ihnen zwar Anwäl­te aus einem Part­ner­netz­werk emp­feh­len (oft mit Vor­tei­len wie dem Ent­fall der Selbst­be­tei­li­gung), Sie sind aber nicht dar­an gebun­den und kön­nen jeden zuge­las­se­nen Anwalt beauftragen.

Wer­den auch die Kos­ten für eine Media­ti­on übernommen?

Ja, die meis­ten moder­nen Tari­fe über­neh­men die Kos­ten für eine Media­ti­on. Dies ist oft sogar im Inter­es­se der Ver­si­che­rung, da eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung meist schnel­ler und güns­ti­ger ist als ein lang­wie­ri­ger Pro­zess. Media­ti­on ist ein her­vor­ra­gen­des Mit­tel, um Kon­flik­te beizulegen.

Was ist, wenn der Streit­fall schon vor Ver­trags­ab­schluss begon­nen hat?

Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen leis­ten grund­sätz­lich nicht für Streit­fäl­le, deren Ursa­che bereits vor dem Ver­trags­ab­schluss liegt (sog. “Vor­ver­trag­lich­keit”). Der ent­schei­den­de Zeit­punkt ist der “Ver­stoß” gegen Rechts­pflich­ten. Daher ist es wich­tig, eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung prä­ven­tiv und nicht erst dann abzu­schlie­ßen, wenn sich ein Kon­flikt bereits anbahnt.

Bin ich auch im Aus­land versichert?

Ja, in der Regel besteht euro­pa- oder sogar welt­weit Ver­si­che­rungs­schutz, zumin­dest für einen vor­über­ge­hen­den Zeit­raum (z.B. für Urlaubs­rei­sen). Der genaue Gel­tungs­be­reich und die Deckungs­sum­men im Aus­land kön­nen sich je nach Tarif unter­schei­den. Ach­ten Sie auf die­sen Punkt im Ver­gleich, wenn Sie häu­fig reisen.

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen