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Kann man eine Hun­de Kran­ken­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzen?

In Deutsch­land kön­nen die Kos­ten für eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung in der Regel nicht als steu­er­lich absetz­ba­re Aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den. Die Finanz­be­hör­den sehen die­se Aus­ga­ben als per­sön­li­che oder pri­va­te Aus­ga­ben an, die nicht steu­er­lich absetz­bar sind.

Es gibt jedoch eini­ge Aus­nah­men. Wenn Sie Ihren Hund beruf­lich nut­zen — zum Bei­spiel als Wach­hund für ein Geschäft oder als The­ra­pie­hund — könn­ten die Kos­ten für sei­ne Ver­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten absetz­bar sein. In sol­chen Fäl­len soll­ten Sie sich von einem Steu­er­be­ra­ter oder Ihrem Finanz­amt bera­ten lassen.

Es ist wich­tig, dass Sie immer eine genaue Auf­zeich­nung Ihrer Aus­ga­ben füh­ren und die Bele­ge für alle Ver­si­che­rungs­prä­mi­en auf­be­wah­ren, die Sie bezah­len, falls Sie die­se Infor­ma­tio­nen für Ihre Steu­er­erklä­rung oder eine mög­li­che Prü­fung benötigen.

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