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Was bedeu­tet War­te­zeit bei der Hundekrankenversicherung?

Die War­te­zeit in der Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung, auch bekannt als Tier­kran­ken­ver­si­che­rung Hund oder Hun­de Kran­ken­ver­si­che­rung, bezeich­net den Zeit­raum nach dem Abschluss der Ver­si­che­rung, in dem noch kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht. Wäh­rend die­ser War­te­zeit über­nimmt die Ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten für Behand­lun­gen oder Eingriffe.

Die Län­ge der War­te­zeit kann je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Tarif vari­ie­ren. Häu­fig beträgt die War­te­zeit bei Hun­de­kran­ken­ver­si­che­run­gen zwi­schen 14 und 30 Tagen für Krank­hei­ten und bis zu 6 Mona­ten für Ope­ra­tio­nen. Für Unfäl­le gibt es in der Regel kei­ne oder nur eine sehr kur­ze Wartezeit.

Das bedeu­tet, wenn Ihr Hund in die­ser War­te­zeit krank wird oder einen Unfall hat, sind die damit ver­bun­de­nen medi­zi­ni­schen Kos­ten nicht durch die Ver­si­che­rung gedeckt. Erst nach Ablauf der War­te­zeit greift der Ver­si­che­rungs­schutz und die Kos­ten für ver­si­cher­te Behand­lun­gen und Ein­grif­fe wer­den ent­spre­chend den Ver­trags­be­din­gun­gen erstattet.

Die War­te­zeit dient dazu, das Risi­ko für die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu mini­mie­ren, dass Ver­si­che­rungs­neh­mer einen Ver­trag abschlie­ßen, weil ihr Tier bereits krank ist oder eine Behand­lung benö­tigt. Es ist daher rat­sam, eine Ver­si­che­rung für Ihren Hund abzu­schlie­ßen, wenn er noch gesund und jung ist, um sicher­zu­stel­len, dass er im Bedarfs­fall abge­si­chert ist.

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