Die Wartezeit in der Hundekrankenversicherung, auch bekannt als Tierkrankenversicherung Hund oder Hunde Krankenversicherung, bezeichnet den Zeitraum nach dem Abschluss der Versicherung, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Während dieser Wartezeit übernimmt die Versicherung keine Kosten für Behandlungen oder Eingriffe.
Die Länge der Wartezeit kann je nach Versicherungsunternehmen und Tarif variieren. Häufig beträgt die Wartezeit bei Hundekrankenversicherungen zwischen 14 und 30 Tagen für Krankheiten und bis zu 6 Monaten für Operationen. Für Unfälle gibt es in der Regel keine oder nur eine sehr kurze Wartezeit.
Das bedeutet, wenn Ihr Hund in dieser Wartezeit krank wird oder einen Unfall hat, sind die damit verbundenen medizinischen Kosten nicht durch die Versicherung gedeckt. Erst nach Ablauf der Wartezeit greift der Versicherungsschutz und die Kosten für versicherte Behandlungen und Eingriffe werden entsprechend den Vertragsbedingungen erstattet.
Die Wartezeit dient dazu, das Risiko für die Versicherungsgesellschaft zu minimieren, dass Versicherungsnehmer einen Vertrag abschließen, weil ihr Tier bereits krank ist oder eine Behandlung benötigt. Es ist daher ratsam, eine Versicherung für Ihren Hund abzuschließen, wenn er noch gesund und jung ist, um sicherzustellen, dass er im Bedarfsfall abgesichert ist.