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Was ist unter einer Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung zu verstehen?

Eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung, auch als Tier­kran­ken­ver­si­che­rung für Hun­de bekannt, ist eine Art von Ver­si­che­rung, die dazu dient, die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung Ihres Hun­des zu decken. Sie funk­tio­nie­ren ähn­lich wie eine Kran­ken­ver­si­che­rung für Men­schen und kön­nen hel­fen, die finan­zi­el­le Belas­tung zu min­dern, die ent­ste­hen kann, wenn Ihr Hund krank wird oder einen Unfall hat.

Der Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes kann je nach Anbie­ter und gewähl­tem Tarif vari­ie­ren. Eini­ge Hun­de­kran­ken­ver­si­che­run­gen decken nur die Kos­ten für uner­war­te­te Krank­hei­ten oder Unfäl­le ab, wäh­rend ande­re auch die Kos­ten für Rou­ti­ne­un­ter­su­chun­gen, Imp­fun­gen, Para­si­ten­be­hand­lun­gen, Zahn­rei­ni­gun­gen und ande­re For­men der prä­ven­ti­ven Pfle­ge über­neh­men können.

Es ist auch wich­tig zu beach­ten, dass nicht alle Hun­de­kran­ken­ver­si­che­run­gen gleich sind. Eini­ge haben Aus­schlüs­se für bestimm­te Arten von Behand­lun­gen oder für bestimm­te Ras­sen, und eini­ge haben auch eine maxi­ma­le Deckungs­gren­ze, d.h. einen Höchst­be­trag, den sie pro Jahr oder über die Lebens­dau­er Ihres Hun­des aus­zah­len müssen.

Hun­de­kran­ken­ver­si­che­run­gen kön­nen auch unter­schied­li­che Zah­lungs­struk­tu­ren haben. Eini­ge erfor­dern eine Selbst­be­tei­li­gung, d.h. Sie zah­len einen bestimm­ten Betrag aus Ihrer eige­nen Tasche, bevor die Ver­si­che­rung die Kos­ten über­nimmt. Ande­re kön­nen eine Min­dest­be­tei­li­gung haben, d.h. sie decken einen fest­ge­leg­ten Min­dest­satz der Kos­ten für die Behand­lung Ihres Hun­des ab und Sie sind für den Rest verantwortlich.

Zusätz­lich zur Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung gibt es auch die OP Ver­si­che­rung Hund, die spe­zi­ell dazu dient, die Kos­ten für chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe zu decken.

Zum Schluss ist es wich­tig zu wis­sen, dass eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung nicht dazu dient, die Kos­ten für Bedin­gun­gen zu decken, die bereits bestehen, bevor die Ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Die­se wer­den als „Vor­er­kran­kun­gen“ bezeich­net und sind in der Regel der Ver­si­che­rung ausgeschlossen.

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