Die Abrechnung von Tierärzten in Deutschland orientiert sich an der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Hierin sind die Preise für verschiedene tierärztliche Leistungen festgelegt.
Die GOT sieht einen einfachen, zweifachen und dreifachen Satz vor. Der einfache Satz wird normalerweise für Routineleistungen und Standardbehandlungen berechnet. Der zweifache Satz kann abgerechnet werden, wenn die Leistung in besonderer Weise aufwändig oder kompliziert ist, zum Beispiel bei Operationen oder speziellen Untersuchungen.
Darüber hinaus kann der Tierarzt auch den 2- oder 3‑fachen Satz berechnen, wenn die Behandlung außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten stattfindet, also zum Beispiel nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen.
Es ist immer eine gute Idee, vor größeren Behandlungen oder Operationen einen Kostenvoranschlag von Ihrem Tierarzt einzuholen. So können Sie sicherstellen, dass Sie wissen, was auf Sie zukommt und wie die Kosten berechnet werden.