Der 1‑fache GOT-Satz ist der gesetzlich festgelegte Mindestsatz für tierärztliche Leistungen in Deutschland. Er stellt den Grundbetrag dar, den Tierärzte für eine bestimmte Behandlung oder Untersuchung berechnen dürfen. Hundekrankenversicherungen orientieren sich an dieser Gebührenordnung – manche decken nur den 1‑fachen Satz ab, andere erstatten bis zum 2- oder 3‑fachen Satz.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) verstehen
Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine verbindliche Richtlinie, die seit 2022 modernisiert wurde und die Preise für tierärztliche Leistungen bundesweit regelt. Der 1‑fache Satz ist der Standardtarif und gilt für unkomplizierte Behandlungen während der regulären Sprechzeiten. Dieser Satz bietet Tierärzten eine Orientierung, während Hundehalter Kostensicherheit haben.
Allerdings erlaubt die GOT auch höhere Sätze: Ein 2‑facher Satz kann bei aufwendigen oder zeitintensiven Verfahren berechnet werden, ein 3‑facher Satz bei Notfällen, Wochenendbehandlungen oder besonders komplexen Fällen. Notfallbehandlungen außerhalb der Sprechzeiten werden häufig mit dem 2- oder 3‑fachen Satz abgerechnet.
Hundekrankenversicherung und GOT-Sätze: Das sollten Sie wissen
Bei der Wahl einer Hundekrankenversicherung ist der GOT-Satz ein entscheidender Faktor. Versicherungen mit Deckung des 1‑fachen GOT-Satzes sind günstiger, decken aber nur Standard-Behandlungen vollständig ab. Versicherungen, die den 2- oder 3‑fachen GOT-Satz erstatten, sind kostspieliger, schützen Sie aber auch bei Notfällen und aufwendigen Therapien vor hohen Zuzahlungen.
Manche Versicherer arbeiten mit einem Durchschnittssatz – beispielsweise dem 2‑fachen GOT – und erstatten damit die meisten Fälle vollständig oder mit geringen Eigenbeteiligungen. Achten Sie daher genau darauf, welcher Satz in Ihrem Tarif versichert ist.
Checkliste: So vermeiden Sie Überraschungen bei Tierarztkosten
- Kostenvoranschlag einholen: Bitten Sie Ihren Tierarzt vor aufwendigen Behandlungen um einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit GOT-Satz-Angabe
- Versicherungsbedingungen prüfen: Klären Sie, welchen GOT-Satz Ihre Hundekrankenversicherung erstattet
- Notfalltarife vergleichen: Achten Sie darauf, dass der 2- oder 3‑fache Satz auch bei Notfällen versichert ist
- Mit dem Tierarzt kommunizieren: Fragen Sie, ob eine einfachere oder kostengünstigere Behandlung möglich ist
- Rechnungen kontrollieren: Überprüfen Sie nach jeder Behandlung, ob die abgerechneten Sätze korrekt sind