Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Deutschland stellt einen rechtlichen Rahmen dar, der die Preise für verschiedene tierärztliche Leistungen festlegt. Der einfache GOT-Satz, oft auch als “1‑facher Satz” bezeichnet, ist der Grundbetrag, den Tierärzte für eine bestimmte Leistung berechnen dürfen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die GOT sowohl einen einfachen als auch einen 2- oder 3‑fachen Satz erlaubt, je nach Komplexität und Dringlichkeit der Behandlung. So kann beispielsweise für eine Behandlung außerhalb der normalen Sprechzeiten, bei Notfällen oder bei besonders aufwendigen oder komplexen Verfahren ein höherer Satz berechnet werden.
Um Missverständnissen vorzubeugen, ist es immer empfehlenswert, im Voraus mit Ihrem Tierarzt über die zu erwartenden Kosten zu sprechen. Fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag und stellen Sie sicher, dass Sie verstehen, auf welcher Basis die Kosten berechnet werden.