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Kann man ein Wohn­mo­bil als Pkw zulassen?

Ob ein Wohn­mo­bil als Pkw zuge­las­sen wer­den kann, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z.B. dem Gewicht des Wohn­mo­bils und der Anzahl der Sitz­plät­ze. Im All­ge­mei­nen sind Wohn­mo­bi­le auf­grund ihrer Grö­ße und Aus­stat­tung eher als Nutz­fahr­zeug klas­si­fi­ziert und kön­nen daher nicht als Pkw zuge­las­sen wer­den. In eini­gen Fäl­len ist es jedoch mög­lich, dass Wohn­mo­bi­le auf­grund ihrer tech­ni­schen Aus­stat­tung und ihres Gewichts als “Wohn­mo­bil-Pkw” ein­ge­stuft wer­den und somit als Pkw zuge­las­sen wer­den kön­nen. Es emp­fiehlt sich, sich im Vor­feld bei der zustän­di­gen Zulas­sungs­stel­le über die genau­en Vor­aus­set­zun­gen zu informieren.

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