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Kann man mit einem Wohn­mo­bil über­all stehen?

Nein, man kann mit einem Wohn­mo­bil nicht über­all ste­hen. Das Abstel­len eines Wohn­mo­bils ist in Deutsch­land durch die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) und die jewei­li­gen Rege­lun­gen der Gemein­den und Städ­te geregelt.

In Wohn­ge­bie­ten gel­ten in der Regel die glei­chen Park­be­din­gun­gen wie für Pkw. Das Par­ken von Wohn­mo­bi­len auf öffent­li­chen Park­plät­zen ist in der Regel nur dann erlaubt, wenn es nicht aus­drück­lich ver­bo­ten ist und das Wohn­mo­bil kei­ne ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer behin­dert. Ansons­ten kann es zu Buß­gel­dern oder Abschlepp­maß­nah­men kommen.

In man­chen Gemein­den und Städ­ten gibt es spe­zi­el­le Park­plät­ze für Wohn­mo­bi­le, die meist mit einer zeit­li­chen Begren­zung und Gebüh­ren ver­bun­den sind. Auch gibt es in Deutsch­land spe­zi­el­le Wohn­mo­bil­stell­plät­ze, auf denen man mit dem Wohn­mo­bil über­nach­ten kann. Hier sind die Park­be­din­gun­gen und Gebüh­ren in der Regel genau gere­gelt und es kön­nen auch sani­tä­re Ein­rich­tun­gen und Strom­an­schlüs­se zur Ver­fü­gung stehen.

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