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Wel­chen Füh­rer­schein für Wohn­mo­bil mit Anhänger?

Um ein Wohn­mo­bil mit Anhän­ger in Deutsch­land zu fah­ren, benö­tigt man einen ent­spre­chen­den Füh­rer­schein, der vom zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht (zGG) des Wohn­mo­bils und des Anhän­gers abhängt.

Wenn das zGG des Wohn­mo­bils und des Anhän­gers zusam­men 3,5 Ton­nen oder weni­ger beträgt, reicht in der Regel ein Pkw-Füh­rer­schein der Klas­se B aus.

Wenn das zGG des Anhän­gers höher ist als das des Wohn­mo­bils, wird ein Füh­rer­schein der Klas­se BE benö­tigt. Mit die­sem Füh­rer­schein darf man ein Wohn­mo­bil mit einem zGG von bis zu 3,5 Ton­nen und einen Anhän­ger mit einem zGG von bis zu 3,5 Ton­nen fah­ren. Die maxi­ma­le Kom­bi­na­ti­on des zGG des Wohn­mo­bils und des Anhän­gers darf 7 Ton­nen nicht überschreiten.

Wenn das zGG des Anhän­gers höher ist als das des Wohn­mo­bils und die maxi­ma­le Kom­bi­na­ti­on des zGG des Wohn­mo­bils und des Anhän­gers über 7 Ton­nen beträgt, wird ein Füh­rer­schein der Klas­se C1E oder CE benö­tigt. Der Füh­rer­schein der Klas­se C1E berech­tigt dazu, Fahr­zeu­ge mit einem zGG von bis zu 12 Ton­nen und einem Anhän­ger mit einem zGG von bis zu 750 kg zu fah­ren. Der Füh­rer­schein der Klas­se CE berech­tigt dazu, Fahr­zeu­ge mit einem zGG von über 12 Ton­nen und einem Anhän­ger mit einem zGG von bis zu 750 kg zu fahren.

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