Nein!
Der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Selbst wenn eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sie dennoch empfehlenswert sein, um sich vor den finanziellen Risiken und den potenziellen Schäden im Falle eines Gewässerschadens abzusichern.
Die Notwendigkeit einer privaten Gewässerschadenhaftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Landes, der lokalen Gesetzgebung und den individuellen Umständen. In den meisten Ländern besteht für private Einzelpersonen keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.
Allerdings kann es in einigen Fällen, insbesondere wenn Sie einen Öltank besitzen, der zur Beheizung Ihrer Immobilie dient, empfehlenswert sein, eine private Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Öltank kann potenziell zu Gewässerschäden führen, wenn es zu einem Leck, Überlauf oder einer anderweitigen Kontamination kommt. Eine gute Gewässerschadenhaftpflicht bietet finanziellen Schutz und hilft Ihnen, die Kosten für Reinigung, Sanierung und mögliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem solchen Vorfall abzudecken.