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Ist eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht Pflicht?

Nein!

Der Abschluss einer Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht ist nicht gesetz­lich vorgeschrieben.

Selbst wenn eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist, kann sie den­noch emp­feh­lens­wert sein, um sich vor den finan­zi­el­len Risi­ken und den poten­zi­el­len Schä­den im Fal­le eines Gewäs­ser­scha­dens abzusichern.

Die Not­wen­dig­keit einer pri­va­ten Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, ein­schließ­lich des Lan­des, der loka­len Gesetz­ge­bung und den indi­vi­du­el­len Umstän­den. In den meis­ten Län­dern besteht für pri­va­te Ein­zel­per­so­nen kei­ne gesetz­li­che Ver­pflich­tung zum Abschluss einer Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Aller­dings kann es in eini­gen Fäl­len, ins­be­son­de­re wenn Sie einen Öltank besit­zen, der zur Behei­zung Ihrer Immo­bi­lie dient, emp­feh­lens­wert sein, eine pri­va­te Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Ein Öltank kann poten­zi­ell zu Gewäs­ser­schä­den füh­ren, wenn es zu einem Leck, Über­lauf oder einer ander­wei­ti­gen Kon­ta­mi­na­ti­on kommt. Eine gute Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht bie­tet finan­zi­el­len Schutz und hilft Ihnen, die Kos­ten für Rei­ni­gung, Sanie­rung und mög­li­che Scha­dens­er­satz­an­sprü­che im Zusam­men­hang mit einem sol­chen Vor­fall abzudecken.

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