Obwohl die genauen Ausschlüsse in der Gewässerschadenhaftpflicht je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungspolice variieren können, gibt es einige typische Situationen und Schadensfälle, die in der Regel von einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Ausschlüsse Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen. Hier sind einige gängige Ausschlüsse:
- Vorsätzliche Handlungen: Wenn der Gewässerschaden absichtlich oder mutwillig verursacht wurde, deckt die Versicherung in der Regel keine Schäden ab. Die Versicherung haftet normalerweise nur für unbeabsichtigte Schäden.
- Schäden durch schädliche Substanzen außerhalb der versicherten Anlage: Wenn schädliche Substanzen außerhalb der versicherten Anlage Schäden verursachen, sind diese in der Regel nicht durch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Versicherung erstreckt sich normalerweise nur auf die versicherte Anlage selbst und deren direkte Auswirkungen.
- Schäden, die vor dem Abschluss der Versicherung aufgetreten sind: Eine Gewässerschadenhaftpflicht tritt in der Regel nicht für Schäden ein, die bereits vor dem Abschluss der Versicherung aufgetreten sind. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen für den Beginn der Deckung zu überprüfen.
Diese Liste stellt nur eine allgemeine Übersicht dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Ausschlüsse Ihrer Versicherungspolice zu überprüfen und gegebenenfalls mit einem Versicherungsexperten Rücksprache zu halten, um ein vollständiges Verständnis der Deckungsumfänge und Ausschlüsse zu erhalten.