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Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?

Eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für ver­schie­de­ne Per­so­nen und Unter­neh­men rele­vant. Hier sind eini­ge Bei­spie­le, wer eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht in Betracht zie­hen sollte:

  1. Pri­vat­per­so­nen mit einem Öltank: Wenn Sie einen Öltank besit­zen, der der Behei­zung Ihres Eigen­heims dient, soll­ten Sie eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Öltanks sind anfäl­lig für Lecks oder ande­re Schä­den, die zu einem Aus­tritt von Öl füh­ren kön­nen. Dies kann sowohl auf dem eige­nen Grund­stück als auch auf benach­bar­ten Grund­stü­cken zu erheb­li­chen Umwelt­schä­den füh­ren. Eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Schäden.
  2. Gewer­be­trei­ben­de: Unter­neh­men, die mit schäd­li­chen Sub­stan­zen arbei­ten, wie bei­spiels­wei­se Che­mi­ka­li­en oder Treib­stof­fe, soll­ten eben­falls eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Selbst bei sorg­fäl­tigs­ter Hand­ha­bung kann es zu Unfäl­len oder Lecks kom­men, die zu einer Kon­ta­mi­na­ti­on von Gewäs­sern füh­ren kön­nen. Eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht Ver­si­che­rung bie­tet Ihnen finan­zi­el­len Schutz gegen even­tu­el­le Schadensersatzansprüche.
  3. Immo­bi­li­en­be­sit­zer: Wenn Sie eine Immo­bi­lie besit­zen, auf der sich ein Öltank oder eine ande­re anla­gen­be­ding­te poten­zi­el­le Gefah­ren­quel­le befin­det, soll­ten Sie eben­falls eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Selbst wenn Sie nicht direkt für den Betrieb oder die Instand­hal­tung der Anla­ge ver­ant­wort­lich sind, könn­ten Sie im Fal­le eines Scha­dens in die Haf­tung genom­men wer­den. Eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor finan­zi­el­len Risiken.
  4. Bau­un­ter­neh­men: Unter­neh­men, die im Bau­ge­wer­be tätig sind und mit Arbei­ten in der Nähe von Gewäs­sern oder unter­ir­di­schen Infra­struk­tu­ren, wie bei­spiels­wei­se Abwas­ser­sys­te­men, zu tun haben, soll­ten eine Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Ein ver­se­hent­li­cher Scha­den an Gewäs­sern oder Infra­struk­tu­ren kann erheb­li­che finan­zi­el­le Fol­gen haben.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Anfor­de­run­gen und Deckungs­um­fän­ge einer Gewäs­ser­scha­den­ver­si­che­rung von  Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft vari­ie­ren können.

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