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Kann man die Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht von der Steu­er absetzen?

In eini­gen Län­dern kön­nen Ver­si­che­rungs­prä­mi­en für bestimm­te Ver­si­che­run­gen als Betriebs­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten abzugs­fä­hig sein. Dies gilt ins­be­son­de­re für Unter­neh­men oder Gewer­be­trei­ben­de, bei denen die Gewäs­ser­scha­den­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine geschäft­li­che Not­wen­dig­keit dar­stellt. Die absetz­ba­ren Kos­ten kön­nen je nach Land und den spe­zi­fi­schen steu­er­li­chen Vor­schrif­ten variieren.

Für Pri­vat­per­so­nen ist die steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Ver­si­che­rungs­prä­mi­en nor­ma­ler­wei­se begrenzt. In eini­gen Fäl­len kön­nen Prä­mi­en für Ver­si­che­run­gen, die der Absi­che­rung von Sach­wer­ten oder der Risi­ko­mi­ni­mie­rung die­nen, steu­er­lich abzugs­fä­hig sein.

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