In einigen Ländern können Versicherungsprämien für bestimmte Versicherungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sein. Dies gilt insbesondere für Unternehmen oder Gewerbetreibende, bei denen die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung eine geschäftliche Notwendigkeit darstellt. Die absetzbaren Kosten können je nach Land und den spezifischen steuerlichen Vorschriften variieren.
Für Privatpersonen ist die steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsprämien normalerweise begrenzt. In einigen Fällen können Prämien für Versicherungen, die der Absicherung von Sachwerten oder der Risikominimierung dienen, steuerlich abzugsfähig sein.